Warum kostet eine Scheidung Geld?

Weil Gerichtskosten dafür anfallen. Aber wieso braucht es ein Gericht dazu?

Mann Frau Berechnen Scheidungskosten iurFRIEND® AG

Dienstag, 04.06.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Hochzeit und Ehe haben Geld gekostet, und möchte man das ganze nun auflösen, kommt auch für die Scheidung eine Rechnung ins Haus. Dabei wäre es doch für viele Paare ein Leichtes, sie würden sich einfach untereinander einigen – wieso geht das trotzdem nur mit Hilfe eines Gerichts, für dessen Arbeitskosten selbstverständlich ein Ausgleich bezahlt werden muss? Die Kosten des Anwalts sind dabei nur ein Folgeaufwand, da ohne Gericht auch kein Anwalt bezahlt werden müsste. Unabhängig von der Begründung dürften beide Posten auf der Rechnung für Sie interessant sein, und so haben Sie hier übrigens die Möglichkeit, sich einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung zusenden zu lassen. Darin erfahren Sie auch, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hätten.

Warum muss eine Ehe überhaupt offiziell aufgelöst werden?

Die Ehe ist nicht nur eine persönliche Beziehung, sondern auch eine Art Vertrag, der Rechte und Pflichten zwischen den Ehepartnern sowie gegenüber Dritten und dem Staat begründet. Die offizielle Auflösung sorgt für rechtliche Klarheit und schützt die Rechte beider Partner, zum Beispiel in Bezug auf Unterhaltsansprüche, Vermögensaufteilung und Erbschaftsfragen.

 

Im Idealfall gelingt es, diese Rechte und Pflichten bei der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln. Gelingt dies nicht und Sie streiten über in vielen Fällen beträchtliche Summen und Lebensleistungen, bedarf es eines Schiedsrichters.

 

Nicht zuletzt ist die (kostenpflichtige) Scheidung durch ein Familiengericht auch dadurch geboten, dass niemand die Auflösung seiner Ehe aus einer Laune heraus betreibt, und schon gar nicht in derselben Art und Weise gleich die nächste Ehe eingeht, und dieses Spiel in beliebigfacher Zahl wiederholt. Die Ehe ist eine Institution, in der füreinander Verantwortung übernommen werden musss. Es wäre nicht sachgerecht, sich der mit der Eheschließung verbundenen Rechte und Pflichten mal eben so entledigen zu können.

Kann denn nicht auch das Standesamt die Ehe auflösen?

Für Ihre Eheschließung war ursprünglich das Standesamt zuständig. Das Standesamt kann aber nicht über die Auflösung Ihrer Ehe entscheiden - zuständig ist das Familiengericht als Unterabteilung des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts. Andere Institutionen, wie Standesämter oder Notare können keine Scheidung aussprechen, auch wenn dies in anderen Staaten teilweise durchaus möglich ist. Für diese gerichtliche Zuständigkeit gibt es gute Gründe.

Wodurch entstehen bei der Scheidung Kosten?

Qualität hat einen gewissen Preis. Bei einer Scheidung vertrauen Sie darauf, dass alles ordnungsgemäß abläuft und die Entscheidung über die Auflösung Ihrer Ehe zuverlässig erfolgt. Sie erwarten eine Dienstleistung, für die Sie das Familiengericht und einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin in Anspruch nehmen müssen. Weder Gerichte noch Anwälte arbeiten umsonst, aber durch die Erhebung der Gebühren können Sie auch sicher sein, dass die Auflösung Ihrer Ehe von allen Beteiligten professionell erfolgt.

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Was muss ich bezahlen, wenn ich mich scheiden lasse?

Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Wie werden diese berechnet?

Checkliste

Was kostet eine Scheidung?

So werden Scheidungskosten berechnet - und so können Sie sich günstig scheiden lassen.

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Gut, aber warum muss sich mit jeder Scheidung ein Gericht befassen?

Lassen Sie sich scheiden, geht es nicht nur darum, dass die Ehe aufgelöst wird. Es geht auch darum, dass eventuell regelungsbedürftige Scheidungsfolgen in angemessener Form geregelt werden, wie zum Beispiel

  • das Umgangsrecht für Ihr gemeinsames Kind,
  • der Zugewinnausgleich
  • oder der Versorgungsausgleich.

Da dabei Ihre Interessen und die Interessen Ihres Ehegatten auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen sind, bedarf es der richterlichen Kontrolle und Überwachung bei der Abwicklung Ihrer Ehe.

Beispiel Zugewinnausgleich

Sie verlangen Zugewinnausgleich. Womöglich taxiert ein Partner das Anfangsvermögen des Ehegatten gering und sein Endvermögen sehr hoch. Genauso versteht es sich, wenn der vermeintlich ausgleichpflichtige Ehegatte eine gegenteilige Einschätzung vertritt. Um zu einem für beide Parteien vertretbaren Ergebnis zu kommen, muss das Familiengericht im Streitfall eine Entscheidung treffen.

Beispiel Versorgungsausgleich

Sofern Sie den Versorgungsausgleich nicht einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt haben, berechnet ihn bei der Scheidung das Gericht. Der Ehegatte, der in der Ehe höhere Rentenanwartschaften erworben hat, muss dem anderen Rentenpunkte abgeben. Wie viele allerdings, berechnet nicht der Versorgungsträger - welcher auch, wenn es mehrere gibt? Diese Dienstleistung fällt nicht in deren Aufgabenbereich. Man selbst wird kaum in der Lage sehen, die eigenen Rentenanwartschaften und die des Ehegatten so zu erfassen und zu beurteilen, dass man den Versorgungsausgleich selbst durchführen könnte.

Zukunft der Kinder

Angelegenheiten, bei denen es um Kinder geht, beinhalten meist ein extrem hohes Streitpotenzial. Wer anders als ein Gericht sollte und könnte darüber verhandeln und beschließen, ob und in welchem Umfang das Umgangsrecht gewährt wird? Auseinandersetzungen zum Sorge- und Umgangsrecht sind häufig – sie müssen nicht sein, und oft klären es die Eltern im gegenseitigen Einvernehmen, aber dieses kann auch wieder zurückgenommen werden. Entscheidungen müssen irgendwo festgeschrieben werden, damit sie durchsetzbar sind. Das gilt für jedes dieser Beispiele.

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Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?

Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?

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Trennung und Scheidung mit Kind

Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.

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Will sich der Staat die finanziellen Ersparnisse der Ehe über die Scheidungskosten zurückholen?

Durch Ihren Eheschluss haben Sie gegenüber unverheirateten Paaren finanzielle Vorteile gehabt:

  • Sie konnten Familienversicherungen abschließen und mussten nicht jede Person einzeln versichern,
  • Sie haben durch die Zusammenveranlagung in der Steuererklärung gut Steuern gespart, Anspruch auf höhere Freibeträge und Absetzen bestimmter Ausgaben,
  • Sowie Anspruch auf bestimmte Sozialleistungen und Rentenansprüche, die Alleinstehenden nicht zur Verfügung stehen.

Viele denken nun, dass sich der Staat nun für die Rolle Rückwärts „rächt“, und sich die Ersparnisse, die Sie dank der Ehe gegenüber dem Staat hatten, nun über die Erhebung von Gerichtskosten wiederholt.

 

Gehen Sie jedoch einmal davon aus, dass die Scheidungskosten rein administrativen Zwecken dienen. Für die Scheidung werden seitens der Gerichte Aufwände betrieben – im Übrigen nicht einmal mit der allerhöchsten Freude, zumal, wenn es sich um Familientragödien handelt. Die Ersparnisse aus 30 Jahren Ehe holt der Staat durch 1 Scheidung auch nicht mal ansatzweise wieder herein.

 

Eine der Hauptaufgaben des Gerichts bzw. des Staats ist zwar ein Ausgleich zwischen Stark und Schwach – jedoch sind damit die unterschiedlichen Potenziale der zwei Partner gemeint: Jeder soll nach der Ehe ein eigenständiges Leben führen können: Zum Beispiel kann der solvente Partner vom Gericht verpflichtet werden, dem anderen nachehelichen Unterhalt zur Ermöglichung einer Ausbildung zahlen, da er sich während der Ehe beruflich zurückgestellt hat. So vermeidet der Staat, dass er selbst in Anspruch genommen wird (Bürgergeld). Mit Rache hat dies jedoch nichts zu tun.

Alles in allem

Sehen sie es als Vorteil, dass mit dem Gericht jemand auf Ihre Rechte aufpasst, zumal wenn Sie keinen eigenen Anwalt haben, was Sie auch nicht müssen. Die wachsamen Augen des Gerichts haben bereits vielen Menschen bei der Scheidung geholfen. Damit jedoch auch deren Wachsamkeit nicht zu sehr bemüht werden muss, was sich dann auch in den Scheidungskosten niederschlägt, sei Ihnen der Weg einer einvernehmlichen Scheidung empfohlen, für die Sie zusammen eine Scheidungsfolgenvereinbarung erstellen können. Im Rahmen einer von uns* begleiteten Scheidung ist dies kein Problem. Beantragen Sie bei uns heute noch die Scheidung, online über dieses Formular, und Sie werden sehen, dass sich jeder investierte Euro darin lohnt.

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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
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