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Definition - Was gilt im Scheidungsrecht in Deutschland?

DEFINITION

Was gilt im Scheidungsrecht in Deutschland?

Scheidungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte. Aufgrund des Anwaltszwangs können Sie den Scheidungsantrag nur durch einen Rechtsanwalt einreichen. Gerade wenn Sie im Ausland leben, können Sie mit der Online-Scheidung Ihren Scheidungsantrag schnellstmöglich stellen und ersparen sich den Aufwand für die persönliche Recherche und Beauftragung eines Anwalts in Deutschland. In Ausnahmefällen kann das Gericht von der persönlichen Anhörung im Scheidungstermin absehen und Sie oder Ihren Ehepartner durch einen beauftragten Richter in Grenznähe anhören oder sich mit einer schriftlichen Stellungnahme begnügen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

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Scheidung Online ist definitiv für Sie gemacht!

Sie gehen komplett mit der Zeit, auch bei dem nicht immer ganz einfachen Thema Trennung & Scheidung. Dabei ist es für Sie wichtig, den richtigen Scheidungsservice/Scheidungsanwalt zu finden, der Ihre Scheidung seriös und immer erreichbar durchführt. Wichtig für Sie ist neben dem Preis auch, dass Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen, wenn Sie Ihre Scheidung online durchführen. Rückrufe müssten 100% eingehalten werden und auch die sonstige Kommunikation muß stimmen. Dass Sie heute noch am Ende des Verfahrens das Gericht aufsuchen müssen, ist für Sie ein Technologiebruch im Zeitalter des Internets. Sie können guten Gewissens entweder direkt den Scheidungsantrag online ausfüllen oder sich davor noch weitere Informationen über die Scheidung Online einholen.

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Die moderne Form der Scheidung kommt für Sie in Frage!

Wenn einige für Sie wichtige Dinge beim Scheidungsservice / Scheidungsanwalt gegeben sind, können Sie sich durchaus vorstellen, Ihre Scheidung auch online durchführen zu lassen. Aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie schon den Anwalt nicht direkt und live sehen können, dann muss man Ihn zumindest einfach ans Telefon bekommen oder sogar auch mal eine Videokonferenz durchführen können. Mehrmaliges Hinterhertelefonieren geht dann gar nicht! Sie müssen sich auf den Service / die Kanzlei 100%ig verlassen können. Wenn alles stimmt, Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen und auch die Beratungen am Telefon Sie überzeugt haben, dann wäre eine online durchgeführte Scheidung für Sie möglich. Wissen Sie, wie viel Ihre Scheidung kosten würde? Fordern Sie hier von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an!

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Online-Scheidung – warum nicht?

Sie sind zwar nicht ganz abgeneigt, haben jedoch noch einige Zweifel, ob der moderne Weg der Online-Scheidung wirklich der richtige Weg für Sie wäre. Vielleicht kennen Sie bis heute nur den Weg zur Anwaltskanzlei mit vorheriger Terminabsprache und einiger Wartezeit auf den Anwalt. Sie können sich noch nicht so ganz vorstellen, wie das gut funktionieren kann, dass eine Scheidung mittels moderner technologischer Möglichkeiten, die das Internet heute bietet, ohne Probleme durchgeführt werden kann. Haben Sie schon einmal etwas im Internet gekauft? Ein Buch, ein Ticket, etwas anderes? Scheidung ist natürlich viel beratungsintensiver, als ein einfaches Buch zu erwerben. Wenn die Beratung im Vorfeld stimmt, und Sie wirklich alle Informationen erhalten, die Sie für Ihre Scheidung benötigen, dann kann die moderne Scheidung mit Hilfe des Internets auch für Sie in Frage kommen. Fordern Sie am besten noch heute unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an!

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FRAGE 12 VON 12

Würden Sie den am Ende noch stattfindenden 10-15 minütigen Gerichtstermin auch online durchführen wollen?

FRAGE 11 VON 12

Wäre für Sie wichtig, dass Sie Ihren Scheidungsservice / Scheidungsanwalt jeder Zeit telefonisch erreichen können oder zumindest immer zurückgerufen werden?

FRAGE 10 VON 12

Würden Sie einen guten Anbieter von Online-Scheidungen von einem schlechten unterscheiden können?

FRAGE 9 VON 12

Denken Sie, dass eine Online-Scheidung vielleicht doch nicht so seriös ist, wie eine herkömmliche Scheidung und von den Familiengerichten in Deutschland nicht anerkannt werden?

FRAGE 8 VON 12

Legen Sie großen Wert darauf, dass Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchgeführt wird?

FRAGE 7 VON 12

Spielen die Scheidungskosten für die Durchführung Ihrer Scheidung eine Rolle?

FRAGE 6 VON 12

Spielt es für Sie eine wichtige Rolle, ob Sie den Anwalt direkt sehen oder mit Ihrem Anwalt vor allem am Telefon sprechen (und per Videokonferenz sehen)?

FRAGE 5 VON 12

Können Sie mit dem Internet gut umgehen?

FRAGE 4 VON 12

Lebt mindestens einer von Ihnen im Ausland?

FRAGE 3 VON 12

Können Sie noch miteinander kommunizieren?

FRAGE 2 VON 12

Wenn Sie in einigen Punkten keine einvernehmliche Lösung fänden, würden Sie die Hilfe eines Mediators (Streitschlichters) in Anspruch nehmen, um einen zweiten Anwalt zu sparen?

FRAGE 1 VON 12

Ist Ihre Scheidung eher einvernehmlich ohne (viel) Streit?

Bereitgestellt von

Welche Institution ist in Deutschland für die Scheidung zuständig?

Sie können in Deutschland nur durch das Familiengericht an einem Amtsgericht geschieden werden. Das Familiengericht ist eine Unterabteilung der Amtsgerichte. Der Richter entscheidet über Ihre Scheidung durch Beschluss. Früher gab es noch das Scheidungsurteil, heute heißt es Scheidungsbeschluss. Auch wenn Sie Ihre Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen haben, kann der Standesbeamte keine Scheidung aussprechen. Scheidungen fallen in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte.

 

Der Grund, warum nur die Familiengerichte die Scheidung aussprechen dürfen, besteht darin, dass eine Scheidung nicht nur die Auflösung der Ehe zur Folge hat, sondern regelmäßig auch über die mit der Scheidung verbundenen Scheidungsfolgen zu entscheiden ist. Dazu gehört der im Regelfall von Amts wegen durchzuführende Versorgungsausgleich. Auch müssen Sie dem Gericht in Ihrem Scheidungsantrag vortragen, dass es keine streitigen Scheidungsfolgen gibt oder Sie die eine oder andere Scheidungsfolge gerichtlich verhandeln möchten. Ein Standesbeamter könnte die mit einer Scheidung und Regelung von Scheidungsfolgen verbundenen Rechtsfragen nicht beurteilen.

GUT ZU WISSEN

Scheidungsverfahren im internationalen Vergleich

In anderen Ländern stellen sich Scheidungen oft unproblematischer dar. Der Grund dafür ist meist, dass eben nur die Scheidung ausgesprochen wird und es im Ermessen der Ehepartner liegt, ob und wie sie danach auch eventuelle Scheidungsfolgen regeln.

Im deutschen Recht werden Scheidung und Scheidungsfolgen möglichst zusammen betrachtet und damit die Abwicklung der Ehe insgesamt erledigt (Scheidungsverbund). Der Vorteil besteht darin, dass Sie einen formellen Abschluss erreichen und Ihre alte Ehe hinter sich lassen.

Was sind die Voraussetzungen, unter denen ich die Scheidung beantragen kann?

Sie können die Scheidung beantragen, wenn Ihre Ehe „zerrüttet“ und damit in der Sprache des Gesetzes „gescheitert“ ist. Die Tatsache, dass Ihre Ehe gescheitert ist, können Sie unterschiedlich begründen:

 

  • Das Gesetz vermutet, dass Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist, wenn Ihre Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie oder Ihr Ehepartner diese wiederherstellen möchten (§ 1565 Abs. I BGB). Ihre Ehe muss also unheilbar zerrüttet und eventuelle Versöhnungsversuche gescheitert sein. Auf eine Eheverfehlung und das Verschulden eines Ehepartners kommt es nicht an. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Ist Ihre Ehe zerrüttet, gilt sie als gescheitert.
  • Sind Sie sich beide einig, dass Sie geschieden werden wollen, vermutet das Gesetz, dass Ihre Ehe nach Ablauf eines Trennungsjahrs gescheitert ist. Sie können dann im gegenseitigen Einvernehmen einvernehmlich geschieden werden. Sie betreiben die einvernehmliche Scheidung (§ 1565 Abs. I BGB).
  • Verweigert Ihr Ehepartner die einvernehmliche Scheidung, ist die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahrs dennoch möglich, sofern Sie nachweisen, dass Ihre Ehe infolge Ihrer zerrütteten Verhältnisse gescheitert ist (streitige Scheidung nach § 1565 Abs. I BGB). Das Gericht muss dann konkret prüfen, ob Ihre Ehe tatsächlich gescheitert ist. Als maßgebliche Gründe kommen in Betracht: Ehebruch, Misshandlungen durch Ihren Ehepartner, strafbare Handlungen, Trunksucht, neue verfestigte Lebensgemeinschaft Ihres Ehepartners.
  • Am einfachsten ist es, wenn Sie drei Jahre lang getrennt voneinander gelebt haben. Dann gilt Ihre Ehe unwiderleglich als zerrüttet und endgültig als gescheitert. Ihre Ehe kann dann auch gegen den ausdrücklich erklärten Willen des Ehepartners geschieden werden (§ 1656 Abs. I BGB). Ihr Ehepartner kann Ihren Scheidungsantrag nicht mehr torpedieren.

GUT ZU WISSEN

Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs

Sie können in Ausnahmefällen die Scheidung beantragen, auch wenn Sie das Trennungsjahr noch nicht vollzogen haben (Härteklausel des § 1565 Abs. II BGB). Voraussetzung ist, dass Ihnen die Fortsetzung Ihrer Ehe aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten nicht zuzumuten ist. Sie berufen sich dann auf einen Härtefall.

Wie beantrage ich die Scheidung in Deutschland?

Sie müssen wegen des in Deutschland bestehenden Rechtsanwaltszwangs einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen, der in Ihrem Namen den Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreicht. Der Rechtsanwalt muss Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht auch vertreten. Dazu werden Sie, Ihr Rechtsanwalt und Ihr Ehepartner regelmäßig persönlich vorgeladen.

 

Der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Rechtsanwaltszwang hat den Zweck, das Scheidungsverfahren möglichst zügig zu bewältigen. Rechtsanwälte haben die Aufgabe, den Scheidungsantrag so zu formulieren, dass er durch das Gericht möglichst zügig und abschließend bearbeitet werden kann. Das Gericht beurteilt den Antrag ausschließlich nach juristischen Aspekten. Ihr Anwalt soll alles, was emotional und juristisch nicht relevant ist, aus dem Sachvortrag aussortieren. Da Sie in einer meist so bewegenden Angelegenheit wie einer Scheidung emotional beeinflusst sind, wäre es wenig zielführend, wenn Sie ohne anwaltliche Begleitung Ihre Scheidung erreichen wollten.

Welches Familiengericht ist bei binationaler Scheidung zuständig?

Bei binationalen Scheidungen, wo Ehepartner unterschiedlichen Nationalitäten angehören oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Deutschland innehaben, gestaltet sich der rechtliche Rahmen besonders komplex. Es ist wichtig, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

Welches Gericht ist in Deutschland zuständig, wenn ich im Ausland lebe?

Leben Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland, ist in Deutschland das Familiengericht des Bezirks zuständig, in dem Ihr Ehepartner mit den gemeinsamen Kindern wohnt. Sind Sie kinderlos, ist der Wohnort Ihres Ehegatten maßgeblich.

Welches Gericht ist in Deutschland zuständig, wenn mein Ehegatte im Ausland lebt?

Leben Sie in Deutschland und ist Ihr Ehegatte ins Ausland umgezogen, können Sie den Scheidungsantrag bei dem Amtsgericht einreichen, bei dem Sie Ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten oder bei dem Gericht, in dessen Bezirk Sie jetzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Können wir uns in Deutschland scheiden lassen, obwohl wir nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen?

Haben Sie beide in Deutschland Ihren dauerhaften Wohnsitz und Ihren Lebensmittelpunkt, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk Sie wohnen. Vorrangig zuständig ist das Amtsgericht, in dem der Ehepartner mit einem gemeinsamen Kind wohnt.

Können wir uns in Deutschland scheiden lassen, obwohl wir beide im Ausland leben?

Sind Sie beide deutsche Staatsangehörige und leben im Ausland, ist für Ihr Scheidungsverfahren grundsätzlich das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig. Sie sollten als ausländische Staatsangehörige zusätzlich vereinbaren, dass Ihre Scheidung nach deutschem Ehe- und Scheidungsrecht erfolgen soll.

Braucht jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt?

Schaubild

Idealerweise betreiben Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn Sie oder umgekehrt Ihr Ehepartner den Scheidungsantrag stellen und der andere dem Antrag zustimmt. Derjenige, der zustimmt, stellt keine eigenen Anträge zur Scheidung oder irgendwelchen Scheidungsfolgen. In der Konsequenz braucht er auch keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Warum sollte ich die einvernehmliche Scheidung bevorzugen?

Die einvernehmliche Scheidung ist der ideale Weg, eine Scheidung so kostengünstig, komplikationslos und vor allem schnell wie möglich abzuwickeln. Sie zahlen neben den Gerichtsgebühren lediglich die Gebühren für einen einzigen Rechtsanwalt. Mit der einvernehmlichen Scheidung vermeiden Sie die streitige Scheidung und damit den berüchtigten und oft für beide Ehepartner allzu ruinösen Rosenkrieg.

 

Zusätzlich ebnen Sie mit der einvernehmlichen Scheidung den Weg, die Scheidung so kostengünstig wie möglich zu vollziehen. Sie vermeiden, dass infolge der Verhandlung über die Scheidungsvoraussetzungen oder eine Scheidungsfolge zusätzliche Verfahrenswerte entstehen, die die Gebühren für Gericht und Anwälte in die Höhe treiben. Sobald Sie sich mit Ihrem Ehepartner streiten, muss sich jeder Ehepartner durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen und dessen Gebühren eigenständig bezahlen. Genau diesen Kostenansatz vermeiden Sie mit der einvernehmlichen Scheidung. Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie den "Streitwert" einer Scheidung so gering wie möglich halten können.

Kann ich meinen Scheidungsantrag auch online stellen?

Sie können Ihren Scheidungsantrag auch online stellen und die Scheidung als sogenannte Online-Scheidung in die Wege leiten. Zu diesem Zweck beauftragen Sie einen Rechtsanwalt online und übersenden ihm die notwendigen Scheidungsunterlagen eingescannt per E-Mail oder per Post. Sie kommunizieren auch online mit Ihrem Rechtsanwalt. Natürlich können Sie ihn auch anrufen oder persönlich in seiner Kanzlei aufsuchen. Wenn Sie die Dienste eines Scheidungsservice in Anspruch nehmen und sich über den Scheidungsservice einen kompetenten Rechtsanwalt für Ihre Scheidung vermitteln lassen, sparen Sie sich auf jeden Fall den Aufwand, einen Rechtsanwalt recherchieren und in seiner Kanzlei aufsuchen zu müssen.

CHECKLISTE

Wie funktioniert die iurFRIEND®-Scheidung?

Mit der iurFRIEND®-Scheidung können Sie Ihre Scheidung einfach online abwickeln - was müssen Sie dazu wissen?

Checkliste

iurFRIEND®-Scheidung

Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Scheidung mit iurFRIEND®.

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EXPERTENTIPP

Online-Scheidung bei binationaler Scheidung

Leben Sie im Ausland, bietet die Online-Scheidung den Vorteil, dass Sie den Rechtsanwalt online beauftragen und Ihren Scheidungsantrag online stellen können. Sie brauchen dazu nicht eigens nach Deutschland zu kommen. Ob Sie den Scheidungstermin vor Gericht persönlich wahrnehmen und dazu nach Deutschland kommen müssen, steht auf einem anderen Blatt.

Was ist unter dem "Scheidungsverbund" zu verstehen?

Wesentliches Kennzeichen des deutschen Scheidungsrechts ist das Verbundverfahren. Es ermöglicht die Konzentration der Scheidung und der Folgesachen durch ein und dasselbe Familiengericht als Scheidungsgericht. Mit der Scheidung ist stets in einem Verfahren auch der Versorgungsausgleich zu verhandeln und zu entscheiden. Bei sonstigen Folgesachen (Unterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat, Ehewohnung) stellt das Familiengericht den Verbund mit der Scheidung nur her, soweit ein Ehepartner beantragt, auch eine bestimmte Folgesache im Verbund mit der Scheidung zu verhandeln und zu entscheiden. Beim Scheidungsverbund entscheidet das Gericht die Scheidung und die Scheidungsfolgen im Verbund, also insgesamt und abschließend per Beschluss. Dabei hat das Gericht immer noch die Möglichkeit, die Folgesache von der Scheidung abzutrennen und gesondert zu verhandeln. Idealerweise entscheidet das Gericht aber insgesamt, wie die Scheidung vonstattengeht und abgewickelt wird.

GUT ZU WISSEN

Streitige Scheidung nur mit zwei Anwälten möglich

Wird eine Scheidungsfolgesache gerichtlich verhandelt und entschieden, muss sich jeder Ehegatte durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Scheidung läuft dann auf eine streitige Scheidung hinaus. Nachteilig ist, dass jede Scheidungsfolge einen zusätzlichen Verfahrenswert verursacht, der auf den Verfahrenswert für die bloße Scheidung aufgerechnet wird und die Gebühren für Gericht und zwei Rechtsanwalte zwangsläufig erhöht.

Ist die Scheidungsfolgevereinbarung eine Alternative zum Scheidungsverbund?

Sie sind nicht verpflichtet, eine Scheidungsfolge gerichtlich entscheiden zu lassen. Die Alternative zum dadurch entstehenden und mit erheblichen Nachteilen verbundenen Scheidungsverbund ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Sie außergerichtlich die im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung regelungsbedürftigen Scheidungsfolgen. Sie ersparen sich damit die gerichtliche Auseinandersetzung.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Sie vermeiden mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung, dass zusätzliche Verfahrenswerte für eine gerichtliche Auseinandersetzung über eine Scheidungsfolge entstehen. Sie vermeiden, dass durch zusätzliche Verfahrenswerte höhere Gebühren für Gericht und Anwälte anfallen. Vor allem vermeiden Sie die streitige Scheidung. Sie ermöglichen mit der Scheidungsfolgenvereinbarung, dass Sie Ihre Scheidung einvernehmlich kostengünstig, bezüglich und weitgehend komplikationslos abwickeln.

Muss ich den Scheidungstermin vor Gericht persönlich wahrnehmen?

Das Familiengericht ist dem Grundsatz nach gehalten, beide Ehegatten persönlich zum mündlichen Verhandlungstermin vor Gericht vorzuladen und die Ehegatten persönlich anzuhören. Der Richter soll sich einen persönlichen Eindruck davon verschaffen können, ob Sie Ihre Scheidung wirklich wünschen oder ob noch Chancen auf eine Versöhnung bestehen. Es reicht also nicht, dass Sie sich durch Ihren Rechtsanwalt vor Gericht vertreten lassen.

Muss ich zum Scheidungstermin nach Deutschland kommen, wenn ich im Ausland lebe?

Von der Pflicht, persönlich zum mündlichen Scheidungstermin vor Gericht zu erreichen, gibt es eine Ausnahme. Danach kann das Gericht die Anhörung durch einen ersuchten Richter anordnen, wenn ein Ehegatte verhindert ist, zum Scheidungstermin zu erscheinen oder Sie sich in so großer Entfernung vom Ort des Gerichts aufhalten, dass Ihnen das persönliche Erscheinen nicht zuzumuten ist (§ 128 Abs. III FamFG). Ob und wann diese Ausnahmefälle zur Anwendung kommen, hängt von den Umständen im Einzelfall ab.

 

  • Leben Sie beispielsweise in Österreich und hat Ihr Ehepartner in Kiel die Scheidung beantragt, kann sich der Richter in Kiel damit zufriedengeben, wenn Sie grenznah vom Familienrichter in Salzburg angehört werden. Diese Ausnahme greift vor allem dann, wenn Sie mit der einvernehmlichen Scheidung einverstanden sind und keine Scheidungsfolgen zur Debatte stehen.
  • Oder leben Sie in Japan, kann es ausreichend sein, wenn Sie beim deutschen Konsulat in Tokio vorstellig werden und sich dort zum Scheidungsantrag Ihres Ehepartners äußern. Im Regelfall sind die Konsulate zuständig. Botschaften hingegen sind diplomatische Vertretungen und nehmen vorrangig politische Aufgaben war.
  • Teils akzeptieren die Gerichte auch, dass Sie sich schriftlich erklären, so dass sich die persönliche Anhörung erübrigt. Ihre persönliche Erklärung muss im Regelfall durch eine deutsche Auslandsvertretung beglaubigt werden.
  • Möchten Sie nicht persönlich zum Scheidungstermin anreisen, müssen Sie damit rechnen, dass sich das Scheidungsverfahren teils erheblich verzögert. Die Gerichtsakten müssen hin und her verschickt werden. Unter Umständen bedürfen sie sogar der Übersetzung. Möchten Sie also schnellstens geschieden werden, sollten Sie dennoch die Mühe auf sich nehmen und den Scheidungstermin persönlich wahrnehmen.
  • Leben Sie im Ausland, haben Sie besondere Gründe, die einvernehmliche Scheidung ins Auge zu fassen. Tun Sie das nicht und lassen sich streitig scheiden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie wegen der anstehenden Verhandlungstermine auf jeden Fall nach Deutschland kommen müssen, da Sie das Gericht regelmäßig persönlich anhören möchte. Schriftliche Erklärungen oder die Anhörung durch einen fremden Richter genügen dafür normalerweise nicht.

CHECKLISTE

Was müssen Sie bei einer binationalen Scheidung beachten?

Sie können Ihre Scheidung in Deutschland durchführen, wenn diese einen Deutschland-Bezug hat. Was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Binationale Scheidung

Diese Aspekte sind bei einer Scheidung wichtig, wenn ein Ehepartner nicht (nur) die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

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Wie kann ich die Zustellung der Gerichtspost gewährleisten und beschleunigen, wenn ich im Ausland lebe?

Leben Sie im Ausland, muss das Gericht dennoch sämtlichen Schriftverkehr an Ihre ausländische Adresse zustellen. Der Zustellungsverkehr verzögert das Verfahren natürlich erheblich. Sie können diese Verzögerungen reduzieren, wenn Sie in Deutschland einen Postzustellungsbevollmächtigten benennen, der in Ihrem Auftrag die Gerichtspost entgegennimmt. Der Bevollmächtigte muss die Post an Sie weiterleiten und Sie informiert halten. Sie können jede Person in Deutschland zu Ihrem Postzustellungsbevollmächtigten benennen, solange diese in Deutschland lebt und Sie ihr vertrauen. Ihr Ehepartner oder dessen Rechtsanwalt können aufgrund des potentiell möglichen Interessenkonflikts nicht benannt werden. Als Bevollmächtigten können Sie natürlich auch einen Rechtsanwalt in Deutschland beauftragen. Soweit Ihr Ehepartner die einvernehmliche Scheidung beantragt hat, erschöpft sich die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts darin, die Post entgegenzunehmen und an Sie ins Ausland weiterzuleiten.

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Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Scheidungen können einfach, aber auch komplex sein. Soweit ein Bezug ins Ausland besteht, lassen sich Scheidungen dennoch relativ einfach gestalten, wenn Sie die richtigen Wege gehen. Da wenigstens ein Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen muss, sollte er sich auch dahingehend beraten lassen, mit welcher Strategie und auf welchen Wegen die Scheidung möglich ist.