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Definition - Wie können sich Ausländer in Deutschland scheiden lassen?

DEFINITION

Wie können sich Ausländer in Deutschland scheiden lassen?

Nicht erst die Flüchtlingssituation 2015 hat auch die Rechtsprechung vor neue Aufgaben gestellt. Internationale Scheidungen, also von Ehepaaren mit ausländischer Nationalität oder teilweise auch „nur“ mit Migrationshintergrund, genossen immer schon besondere Beachtung. Es gibt Fälle, in denen Sie sich zum Beispiel vor einem deutschen Familiengericht scheiden lassen können und andere, bei denen das deutsche Gericht ein ausländisches Scheidungsrecht für das Scheidungsverfahren anwenden muss.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wenn Sie sich in Deutschland scheiden lassen wollen, dürfen Sie prinzipiell frei wählen, welches Scheidungsrecht zur Anwendung kommt. Sie können demnach auch zum Beispiel das Recht Ihres Heimatlandes wählen. Wichtig ist, dass Sie dabei die Schriftform einhalten und die Rechtswahl schriftlich dokumentieren.
  • Sofern Sie keine Rechtswahl bzgl. des anzuwendenden Scheidungsrechts vereinbart haben, bestimmt die Verordnung eine Stufenfolge. Es gilt vorrangig das Recht des Staates, in dem Sie und Ihr Partner zum Zeitpunkt Ihres Scheidungsantrags Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Haben Sie keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Wenn beide Voraussetzungen nicht erfüllt sind, dann greift das Recht des Heimatlandes.
  • Bereits wenn Sie und Ihr Partner sich trennen und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, kann dies Einfluss auf den Aufenthaltsstatus haben. Der Status ändert sich also nicht erst nach der Scheidung. Unter bestimmten Voraussetzungen nach § 31 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann der Partner ein eigenständiges Bleiberecht erwerben. Rufen Sie kostenfrei unseren Infopoint an, um mehr zu erfahren.

Rom-III-EU-Verordnung Nr. 1259/2010

Ansatzpunkt der Rechtsprechung zur Bewältigung des Problems ist die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union. Zwar wurde diese Verordnung nur von 17 Staaten der EU anerkannt, da sie aber praktikable Ansätze zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens enthält, wird ihr eine Art „universelle“ Geltung zuerkannt.

 

In der Konsequenz sind die Regeln der ROM-III-Verordnung damit auch für Menschen anderer Staatsangehörigkeiten anwendbar, die nicht Angehörige eines der Unterzeichnerstaaten sind. Für beispielsweise in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige wird problemlos so verfahren. Gerichte in anderen Staaten, die nicht nach der Rom-III-Verordnung verfahren, beurteilen die Scheidung meist nach den Regeln ihres eigenen Internationalen Privatrechts.

Was bewirkt die Rom-III-Verordnung?

Der Vorteil und damit die Erleichterung der Rom-III-Verordnung bestehen darin, dass sie eindeutig regelt, welches Recht bei einer Scheidung zur Anwendung kommt. Sie bestimmt dazu eine Stufenfolge. Da die damit verbundenen Fragen dennoch sehr komplex und für den juristischen Laien wenig nachvollziehbar sind, sollten Sie unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Der Text ist daher als Orientierungshilfe zu verstehen.

Freie Rechtswahl

Schaubild

Die Verordnung stärkt vor allem Ihre Entscheidungsfreiheit, prinzipiell das Recht selbst wählen zu können, nach dem Ihre Scheidung abgewickelt wird. So können Sie beispielsweise das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Rechtswahl innehat. Sind Sie oder Ihr Partner Syrer, könnte also – ungeachtet der damit verbundenen Probleme - syrisches Recht gewählt werden. Dies gilt natürlich für alle Ausländer, egal welcher Staatsangehörigkeit.

 

Sie können auch noch unmittelbar vor der Anrufung des deutschen Gerichts und sogar noch im laufenden Gerichtsverfahren eine Rechtswahl treffen.

EXPERTENTIPP

Rechtswahl schriftlich festhalten

Wichtig ist für Sie, die Schriftform einzuhalten und die Rechtswahl schriftlich zu dokumentieren. Für die Schriftform genügt es, die Vereinbarung am Computer zu schreiben, mit Datum zu versehen und beiderseitig zu unterschreiben.

 

Das deutsche Recht verlangt allerdings für eine Rechtswahlvereinbarung die notarielle Beurkundung, sofern beide Ehegatten zum Zeitpunkt ihrer Rechtswahl in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder der eine hier und der andere in einem nicht an der Verordnung teilnehmenden Staat lebt.

 

> Scheidungsfolgenvereinbarung

Scheidung von Ausländern, wenn die Eheleute keine Rechtswahl vereinbaren

Vereinbaren die Eheleute keine Rechtswahl, bestimmt die Rom-III-Verordnung folgende Rangfolge:

 

  1. Vorrangig gilt das Recht des Staates, in dem beide Ehepartner zum Zeitpunkt ihres Scheidungsantrags ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Halten sich Ausländer bzw. Flüchtlinge also in Deutschland auf, geht vorrangig deutsches Scheidungsrecht.
  2. Haben Sie keinen gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt mehr, ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem Sie zuletzt Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Voraussetzung dafür ist, dass dieser letzte gewöhnliche Aufenthalt nicht vor mehr als einem Jahr vor Anrufung des Gerichts endete und wenigstens einer der Ehegatten dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

 

Haben die Partner keine gemeinsame Staatsangehörigkeit, gilt wieder deutsches Recht.

 

  1. Liegen die benannten Voraussetzungen der Stufe 2 nicht vor, kommt das gemeinsame Heimatrecht zum Zeitpunkt der Anrufung des deutschen Gerichts zur Anwendung. Sind Sie zum Bespiel Syrer, wäre dies syrisches Recht.
  2. Hilfsweise, wenn keine der vorgenannten Stufen greift, gilt wieder das Recht des Staates des angerufenen Gerichts, in diesem Fall also deutsches Recht.

EXPERTENTIPP

Scheidung am unkompliziertesten nach deutschem Recht

Beantragen Sie in Deutschland die Scheidung, tut sich ein deutsches Gericht naturgemäß leichter, wenn es deutsches Scheidungsrecht zur Anwendung bringen kann. Muss ein deutsches Gericht die Scheidung hingegen nach ausländischem Scheidungsrecht beurteilen, tut es sich zwangsläufig schwer. Es kann schwierig einzuschätzen sein, welche Konsequenzen ein Rechtssatz für das Schicksal eines Ehepartners nach sich zieht. Ein Scheidungsverfahren wird dadurch nicht unbedingt vereinfacht, geschweige denn beschleunigt. Informieren Sie sich auch darüber, ob es vorteilhafter ist, wenn Sie sich ohne Angabe eines Scheidungsgrundes nach deutschem Recht scheiden lassen und einen Anspruch auf Zugewinn- und Versorgungsausgleich haben.

Anwendbares Scheidungsrecht für Ausländer und Menschen mit Migrationshintergrund

Haben die Parteien das Scheidungsrecht ihres Heimatlandes vereinbart oder kommt ausländisches Scheidungsrecht mangels Rechtswahl zur Anwendung, prüft das deutsche Gericht auch die Scheidungsvoraussetzungen nach diesem Recht. So werden teils bestimmte Gründe gefordert, ohne die eine Scheidung nicht ausgesprochen wird.

 

Ausländisches Scheidungsrecht ist auch dann relevant, wenn es nicht das Recht eines an der Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 teilnehmenden Staates ist. Ausländisches Recht kommt nur dann nicht zur Anwendung, wenn sein Inhalt den Prinzipien des deutschen Scheidungsrechts eklatant widerspricht. Das gilt für Flüchtlinge wie auch Ausländer allgemein.

CHECKLISTE

Was müssen Sie bei einer binationalen Scheidung beachten?

Sie können Ihre Scheidung in Deutschland durchführen, wenn diese einen Deutschland-Bezug hat. Was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Binationale Scheidung

Diese Aspekte sind bei einer Scheidung wichtig, wenn ein Ehepartner nicht (nur) die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

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Prinzipien des deutschen Eherechts

Bei der Bewertung, ob das deutsche Scheidungsrecht eine Scheidung für Ausländer nach ausländischem Recht anerkennen kann, ist insbesondere Artikel 6 Grundgesetz „Ehe und Familie“ zu berücksichtigen. Das Gesetz gibt gewisse Strukturprinzipien vor, mit denen das Familienrecht vereinbar sein muss. Dazu gehören:

 

  • Das Prinzip der Einehe
  • Die Freiheit zur Eheschließung
  • Die grundsätzliche, nicht ins Belieben der Eheleute gestellte Unauflöslichkeit der Ehe
  • Das Prinzip gleicher Berechtigung der Eheleute, das sich auch nach Trennung und Scheidung auf die Beziehung der Eheleute hinsichtlich Unterhalt, Versorgung und Aufteilung des gemeinsamen Vermögen auswirkt.

 

Grundlage ist das Bild einer „verweltlichten“ bürgerlich-rechtlichen Ehe, für die allein der Staat zuständig ist und deren Recht nach weltlichen und nicht nach religiösen Glaubenspositionen gestaltet wird (BVerfGE 31, 83). Allerdings genießen alle nach staatlichem Recht geschlossene Ehen den gleichen Schutz (BVerfGE 68, 267).

Bleiberecht für Ausländer nach Trennung und Scheidung

Wenn sich Eheleute trennen, die Ausländer oder Flüchtlinge sind, hat bereits die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft Einfluss auf den Aufenthaltsstatus. Ein Ehepartner erwirbt ein eigenständiges Bleiberecht nach der Scheidung, etwa wenn:

 

  • die Ehe drei Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat,
  • der Ehepartner mit ausländischer Staatsangehörigkeit währenddessen verstorben ist,
  • der Aufenthalt erforderlich ist, um eine besondere Härte zu vermeiden,
  • der Ehepartner das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind hat oder
  • der Ehepartner für diese Kinder ein Umgangsrecht hat und gerichtlich festgestellt wird, dass dieser Umgang nur in Deutschland sinnvoll ausgeübt werden kann.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Viele Personen, die sich mit einer internationalen Scheidung auseinandersetzen, leben bereits einige Jahre in Deutschland. Andere sind vielleicht gerade erst angekommen, allein, zu zweit, mit Familie, unter widrigen Umständen. Sich jetzt auch noch mit einer Scheidung befassen zu müssen, stellt sie verständlicherweise vor große Belastungen. Das deutsche Ausländerrecht ist komplizierter als das deutsche Scheidungsrecht, sodass Sie zumindest eines wissen sollen: Haben Sie Ihren Aufenthaltsstatus einigermaßen geklärt und wissen, wie es in nächster Zeit für Sie weitergehen könnte, dürfte die Erledigung Ihrer Scheidung, möglichst nach deutschem Recht, ungleich einfacher ausfallen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.