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Welche Tätigkeit muss der Ex-Partner nach der Scheidung wieder ergreifen?

DEFINITION

Welche Tätigkeit muss der Ex-Partner nach der Scheidung wieder ergreifen?

Nach der Scheidung ist grundsätzlich jeder Ehegatte wieder verpflichtet, für sich selbst zu sorgen. Er ist hierbei aber nur verpflichtet, eine angemessene Tätigkeit auszuüben. Kriterien für eine angemessene Erwerbstätigkeit sind Ausbildung, Fähigkeiten, Lebensalter, Gesundheitszustand sowie die ehelichen Lebensverhältnisse unter Berücksichtigung von Ehedauer und Kindesbetreuung. In manchen Fällen braucht er gar nicht zu arbeiten, ggf. sich aber Einkommen aus anderer Quelle auf den Unterhalt anrechnen lassen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wer zu krank oder zu alt ist, um noch arbeiten zu können, muss dies nicht tun. Rente oder Krankengeld sind hierbei jedoch auf Unterhaltszahlungen anzurechnen.
  • Wer alleinerziehend ist und ein unter dreijähriges Kind betreut, muss ebenfalls keine Tätigkeit ergreifen. Dieser Zeitraum kann verlängert werden.
  • Hat der unterhaltsberechtigte Ex-Partner vor der Scheidung eine Aus- oder Fortbildung begonnen, darf er sie nach der Scheidung fortsetzen. Hat er jedoch im Trennungsjahr bereits gearbeitet, muss er nach der Scheidung daran anknüpfen.

Unterhalt wegen Krankheit oder Alter

Für eine zumutbare Erwerbstätigkeit muss festgestellt werden, ob für den Unterhaltsgläubiger eine reale Beschäftigungschance besteht. Dies hängt davon ab, wie viele Jahre der unterhaltsberechtigte Ehepartner nicht mehr erwerbstätig war und ob er dadurch den beruflichen Anschluss verloren hat.

 

Eine Verpflichtung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist bis zum Alter von 65 Jahren gegeben.

CHECKLISTE

Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?

Ehepartner sind einander auch nach der Trennung und Scheidung zu einer gewissen Solidarität verpflichtet. Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?

Checkliste

Ehegattenunterhalt

Der Ehegattenunterhalt umfasst den Trennungsunterhalt sowie nachehelichen Unterhalt - hier erfahren Sie das Wichtigste dazu.

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Praxisbeispiel

Nach 20 Jahren wieder arbeiten gehen (müssen)?

Heike Fröhlich ist 58 Jahre alt und seit 24 Jahren mit ihrem Mann Bernd verheiratet. Während der Ehe hat sich Heike um die inzwischen volljährigen Kinder gekümmert. In diesem Jahr wurde die Ehe nach 24 Jahren geschieden.

 

Frau Fröhlich weiß, dass sie nach der Scheidung verpflichtet ist, sich wieder selbst zu unterhalten. Vor der Eheschließung vor 24 Jahren hatte sie als Steuerfachangestellte gearbeitet. Die ambitionierte Hausfrau bemüht sich nun sehr, eine Anstellung zu finden. Sie meldet sich beim Arbeitsamt, bewirbt sich pro Tag auf drei Stellenanzeigen und gibt sogar selbst eine Stellenanzeige in einer regionalen Tageszeitung auf. Trotz dieser umfassenden Bemühungen bleibt die Jobsuche erfolglos. Sie erhält stets die Mitteilung, dass sie für die Arbeitsstelle schon zu alt sei. Weiterhin hätte sich in den letzten 20 Jahren im Steuerbereich so viel geändert, dass ihre Kenntnisse praktisch wertlos wären.

 

> Für den Neubeginn absichern

 

Nach der Scheidung kann Heike Fröhlich zugemutet werden, an einer Umschulung oder Fortbildung teilzunehmen. In Anbetracht des für sie in Frage kommenden Arbeitsangebotes ist es jedoch gerade unter Berücksichtigung ihres Alters äußerst fraglich, ob sie wieder eine Arbeitsstelle finden kann. Aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Fähigkeiten muss sie z.B. keine Tätigkeit als Putzhilfe annehmen, nur um eine Arbeitsstelle zu bekommen. Solange sie keine angemessene Erwerbstätigkeit findet, kann sie von ihrem geschiedenen Mann Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit (nachehelicher Unterhalt) verlangen.

Unterhalt wegen Kinderbetreuung

Schaubild

Nach der Scheidung muss derjenige Elternteil, der mit Einverständnis des anderen Ehegatten das gemeinsame Kind betreut, so lange nicht arbeiten, wie das betreute Kind noch nicht drei Jahre alt ist. Mit Vollendung des dritten Lebensjahrs des gemeinsamen Kindes ist der betreuende Elternteil grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Allerdings kann dieser auf drei Jahre befristete Basisunterhalt aus Billigkeitsgründen im Einzelfall verlängert werden. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Billigkeitsprüfung die persönlichen Verhältnisse des betreuenden Elternteils und die Betreuungsbedürftigkeit des Kindes für eine Verlängerung des Basisunterhalts geprüft werden. Entsprechende Gründe für eine verlängerte Unterhaltspflicht hat der betreuende Elternteil darzulegen und ggf. zu beweisen.

 

> 10 Tipps für eine Scheidung mit Kind

Unterhalt wegen Aus- oder Fortbildung bzw. einer Umschulung

Wenn ein Ehepartner vor oder während der Ehe mit Zustimmung des anderen eine Ausbildung aufgenommen hatte, darf er diese auch nach der Scheidung fortsetzen. In diesem Fall kann er unter Umständen vom anderen Ehepartner Ausbildungsunterhalt verlangen.

 

Wenn ein Ehepartner vor der Ehe eine Ausbildung wegen der Eheschließung abgebrochen hatte, so darf er diese Ausbildung nach der Scheidung wieder aufnehmen. Auch in diesem Fall kann Ausbildungsunterhalt zu zahlen sein.

 

Falls der unterhaltsberechtigte Ehepartner während der Trennung bereits gearbeitet hat, so muss er nach der Scheidung diese Erwerbstätigkeit fortsetzen.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

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Weitere Themen
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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die Solidarität der Ehe soll auch nach ihrem Ende fortbestehen, dann, wenn es dem finanziell Schwächeren schlecht geht und der wirtschaftlich Starke zu helfen im Stande ist. Dies ändert im Übrigen auch eine Wiederheirat des Unterhaltsschuldners nicht. Unterhalt kann nicht gekürzt werden, weil man nun einen neuen Partner unterhalten muss, sofern genügend Einkommen vorhanden ist. Gut beraten ist, wer etwaige Unterhaltsregelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung festschreiben lässt.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.