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Was passiert mit Versicherungen bei der Scheidung?

DEFINITION

Was passiert mit Versicherungen bei der Scheidung?

Bei einer Scheidung ist unbedingt zu überprüfen, ob die bisher bestehenden Versicherungsverträge fortgelten. Häufig haben beide Ehepartner Versicherungen gemeinsam abgeschlossen. In diesem Fall müssen die Ehepartner mit der Versicherung klären, wer in Zukunft weiter Versicherungsnehmer ist. Der andere Ehegatte sollte sich schnell um eigene Versicherungen bemühen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Prüfen Sie im Falle einer Trennungalle Versicherungen dahingehend, wer der Versicherungsnehmer ist. Der andere Ehepartner ist nur mitversichert und muss sich um eine eigene Versicherung kümmern.
  • Ändern Sie bei einer Trennung oder Scheidung schnellstmöglich den Begünstigten der Versicherung, sonst erbt eventuell später Ihr jetziger Noch-Ehepartner und nicht der zukünftige die Versicherungssumme.
  • Warten Sie mit dem Abschluss eigener Versicherungen nicht zu lange, sonst sind Sie nach der Scheidung nicht mehr versichert.

Rechtsschutzversicherung

Der Rechtsschutz­versicherungsvertrag gilt nur bis zur Scheidung für beide Ehepartner. Nach der Scheidung ist nur noch derjenige versichert, der die Versicherung abgeschlossen hat. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allerdings auch weiterhin auf die Kinder.

 

Das bedeutet, dass sich der andere Ehepartner mit der Scheidung selbst rechtsschutzversichern muss, sofern er eine Rechtsschutzversicherung haben möchte. Es empfiehlt sich daher schon im Scheidungsverfahren damit zu beginnen, die verschiedenen Rechtsschutzversicherungen miteinander zu vergleichen und sich die beste auszuwählen und nicht erst nach der Scheidung damit zu beginnen. Denn auch, wenn Sie direkt nach der Scheidung eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten, so müssten Sie regulär noch ein paar Monate warten, bis diese im Schadensfall für Sie eintritt.

Scheidungsrechtsschutz nicht voreilig kündigen

Sollten Sie die eine Rechtsschutzversicherung besitzen, kommt es auch hier darauf an, wer Versicherungsnehmer ist. Solange Sie verheiratet sind, gilt der Versicherungsschutz auch für den Ehepartner. Nach der rechtskräftigen Scheidung gilt der Versicherungsschutz aber nur noch für den Ehepartner, der den Vertrag abgeschlossen hat. Sie können die Rechtsschutzversicherung zum Ende der vereinbarten Laufzeit, in der Regel innerhalb einer 3-monatigen Frist, kündigen. Achtung: Kündigen Sie die Versicherung voreilig und endet der Versicherungsschutz bevor es zum Versicherungsfall kommt, übernimmt die Versicherung die Kosten nicht mehr.

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Krankenversicherung

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich entweder gesetzlich oder privat zu versichern.

Die gesetzliche Familienversicherung

Ehepartner, die nicht berufstätig sind, sind im Rahmen der Familienversicherung häufig über Ihren berufstätigen Partner mitversichert. Nach der Scheidung entfällt die Familienkrankenversicherung mit der Folge, dass sich jeder Ehepartner selbst versichern muss. Der nach der Scheidung nicht mehr mitversicherte Partner hat 3 Monate nach der Scheidung Zeit, um sich selbst zu versichern.

 

Solange besteht der Versicherungsschutz fort. Dennoch sollte sich der dann nicht mehr Versicherte schnell um eine Versicherung bemühen. Wenn er die Frist von 3 Monaten verpasst hat, ist die Krankenversicherung des anderen Ehepartners nicht mehr verpflichtet, den bisher nicht selbst versicherten Ex-Partner aufzunehmen.

Die private Krankenversicherung

An der eigenen privaten Krankenversicherung ändert sich für einen geschiedenen Ehepartner nichts. Die Scheidung spielt auch dann keine Rolle, wenn nur einer der Ehepartner privat versichert und der andere gesetzlich versichert ist. Für Kinder ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, sie nach der Scheidung beim gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden können.

GUT ZU WISSEN

Krankenversicherung ist zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen

Sind beide Ehepartner privat versichert und ist einer von Ihnen unterhaltsberechtigt, dann sind nach der Scheidung die Beiträge für die Krankenversicherung zusätzlich zum Unterhalt zu zahlen.

Hausratsversicherung

Schaubild

Bei der Versicherung des Hausrats ist zwischen der Situation des Versicherungsnehmers und des Partners, der bis dato von der Versicherung indirekt mitprofitiert hat, zu unterscheiden.

Der Vertragsnehmer

Die Hausratsversicherung besteht nur für den Ehepartner, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Maßgeblich ist für diese Versicherung der Zeitpunkt der Trennung. Bleibt derjenige, auf den der Versicherungsvertrag abgeschlossen ist, in der alten Wohnung, ändert sich für ihn nichts. Zieht er in eine neue Wohnung, sollte er dieses unverzüglich dem Versicherer melden. In diesem Fall gilt der Versicherungsvertrag für die neue Wohnung weiter. Ggf. mindert oder erhöht sich der Jahresbeitrag aufgrund einer anderen Wohnungsfläche, was angegeben werden muss.

Der andere Ehepartner

Der andere Ehepartner, auf den der Versicherungsvertrag nicht abgeschlossen wurde, muss eine neue Hausratsversicherung abschließen. Auch hier besteht in der Regel bis 3 Monate nach der Trennung Versicherungsschutz. Wenn dann in der Wohnung des nicht selbst versicherten Ehegatten ein Schadensfall eintritt, muss der ausgezogene Ehegatte, der Vertragspartner ist, den Schadensfall melden und sich um die Erstattung der Versicherungssumme bemühen.

 

Haben beide Ehepartner eine Hausratsversicherung abgeschlossen, so sollten sie umgehend nach der Trennung sich bei der Versicherung melden. Nur so kann geklärt werden, für welche Wohnung der Versicherungsvertrag fortbesteht und welcher Ehegatte ggf. eine neue Hausratsversicherung abschließen muss.

Praxisbeispiel

Weniger Hausstand, geringere Beiträge

Wenn der Hausrat nach einer Trennung zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird, kann die Versicherungssumme des bestehenden Vertrages unter Umständen gesenkt werden, wenn zum Beispiel der Hochzeitsschmuck in einer der Wohnungen nicht mehr verwahrt wird.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung läuft auf denjenigen weiter, der den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Der Ehepartner ist nur bis zur Scheidung mitversichert. Für gemeinsame Kinder hingegen besteht auch in Zukunft der Versicherungsschutz über den einen Elternteil, welcher die private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, weiter. Spätestens nach der Scheidung sollte der geschiedene Ehepartner eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen, um im Schadensfall durch eine Versicherung abgesichert zu sein. Es ist aber dem bisher über den anderen Ehepartner Mitversicherten dringend anzuraten, sich nicht erst zum Zeitpunkt der Scheidung oder erst danach um seinen eigenen Versicherungsschutz zu kümmern, denn bevor eine Haftpflichtversicherung im Schadensfall greift, müssen Sie diese schon vor einer gewissen Zeit, in der Regel ein vor ein paar Monaten, abgeschlossen und bezahlt haben. Zu spätes Handeln könnte im Schadensfall dann sehr teuer für Sie werden.

GUT ZU WISSEN

Verlust des Versicherungsschutzes, ohne es zu merken

Wenn ein Ehepartner als Versicherungsnehmer noch vor der Scheidung seine(n) neue(n) Lebensgefährten bzw. Lebensgefährtin der Versicherung als Mitversicherte(n) meldet, fällt der Ex-Partner aus dem Vertrag heraus. Jener hätte also den Versicherungsschutz verloren, ohne dass er oder sie davon unbedingt etwas erfährt.

Lebensversicherung

Zu unterscheiden ist zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung. Bei der letzteren ist nicht nur der Todesfall des Versicherungsnehmers versichert, es wird außerdem noch Kapital angespart. Bei einer Risikolebensversicherung wird kein Kapital gebildet. Es kommt nur zur Auszahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt.

 

Eine Scheidung hat auf eine Lebensversicherung an sich keinen Einfluss. Häufig ist der Ehepartner als begünstigte Person im Versicherungsvertrag benannt. Wenn Sie und Ihr begünstigter Ehepartner in Trennung leben oder sich sogar schon im Scheidungsverfahren oder kurz davor befinden, bleibt der Vertrag davon unberührt. Deshalb sollten Sie schon nach einer Trennung schnellstmöglich dafür Sorge tragen, dass der Vertrag hinsichtlich des Begünstigten abgeändert wird. Wenn der Noch-Partner widerruflich als Begünstigter in der Lebensversicherung eingetragen ist, kann eine Abänderung ohne weiteres erfolgen. Wurde der Bald-nicht-mehr-Partner unwiderruflich als Begünstigter eingetragen, können Sie nicht alleine Ihren Vertrag zur Lebensversicherung ändern lassen, sondern benötigen für die Änderung zusätzlich die Zustimmung Ihres in Trennung lebenden oder bereits geschiedenen Ehepartners.

 

Möchten Sie Ihre Risikolebensversicherung wegen Geldengpässen kündigen, sollten Sie beachten, dass die bisher geleisteten Beiträge nicht ausbezahlt werden. Auch der Verkauf ist nicht möglich.

EXPERTENTIPP

Kapitallebensversicherung bei fehlendem Einkommen verkaufen statt kündigen

Sofern nach einer Trennung oder Scheidung das Einkommen für die Zahlung der Versicherungsbeiträge nicht mehr ausreicht, kann die Versicherung entweder ruhend gestellt oder gekündigt werden. Allerdings sollte die Kündigung gut überlegt werden. Bei einer vorzeitigen Kündigung sinkt die Rendite einer Kapitallebensversicherung rapide. Falls es wirtschaftlich nicht möglich ist, die Versicherung aufrecht zu erhalten, gibt es die Möglichkeit, die Versicherung zu verkaufen. Unter Umständen ist der Verkaufswert einer Versicherung an eine andere Person höher als der von der Versicherung bezahlte Rückkaufwert. Zur Frage, ob ein Verkauf sich lohnt, sollte vorab ein Finanzdienstleister kontaktiert werden.

Private Rentenversicherung

Wenn nicht per Ehevertrag der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der Rentenanwartschaften der beiden Ehepartner untereinander, ausgeschlossen wurde, werden die im Laufe der Ehe erworbenen Rentenansprüche im Versorgungsausgleich gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt. Von dieser Rententeilung sind sowohl gesetzliche als auch private Rentenversicherungen betroffen. Nur wenige Rentenanwartschaften, denen es an der sogenannten Ausgleichsreife fehlt, werden nicht im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Hierbei handelt es sich um noch verfallbare Rentenanwartschaften aus einer betrieblichen Rente, Leistungen aus Unfallversicherungen und Arbeitslosenversicherungen, private Kapitallebensversicherungen und Rentenansprüche bei ausländischen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Versorgungsträgern.

 

Dem Vertrag des zum Ausgleich verpflichteten Partners wird unter Umständen Deckungskapital entnommen. Hieraus wird eine beitragsfreie Rentenversicherung für den Ausgleichsberechtigten gebildet. Die Rentenversicherung des anderen Partners wird entsprechend gesenkt.

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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wenn Ehepartner sich trennen, zieht in der Regel einer der Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus. Mit dieser Trennung müssen sich beide nicht nur in der jeweiligen Wohnsituation neu zurechtfinden. Sie müssen auch unbedingt untersuchen, ob und wie die bisher bestehenden Versicherungsverträge fortgelten.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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