Wenn es nach dem Bundesverband der Deutschen Standesbeamten (BDS) geht, dann sollen einvernehmliche Scheidungen ohne Kinder durch die Standesbeamten ohne Einschaltung des Familiengerichts möglich sein.
Andere Länder als Vorbild
Dort, wo Eheleute sich das Ja-Wort geben, soll auch die Scheidung ausgesprochen werden können. Das Standesamt soll der Ort werden, wo - ohne ein Verfahren vor dem Familiengericht - die Scheidungswilligen Ihre Ehe selbst auflösen können. In einigen europäischen Ländern, wie in Italien, Russland, Spanien und Portugal, ist ein solches Verfahren bereits Realität, sagt der BDS bei seinem Jahreskongress in Bad Salzschlirf.
Unmut bei Juristen
Dass sich die Juristen gegen eine solche tiefgreifende Änderung wehren, ist klar. Dann würden manche Scheidungsanwälte noch weniger zu tun bekommen als sonst schon, und müssten sich anderen Tätigkeitsfeldern widmen.
Der letzte Vorstoß war im Jahr 2010. Er wurde schnell zurückgewiesen. Die Lobbyisten bei den Anwaltskammern werden wohl auch diesmal alles beim Alten lassen wollen.
Bei vielen Trennungen, die am Anfang unkompliziert erscheinen, ergeben sich in der Realität sehr häufig dann nach und nach Streitpunkte, die geregelt werden müssen.
Probleme bei Zugewinn- und Versorgungsausgleich
Wenn es beispielsweise um den Versorgungsausgleich oder den Zugewinnausgleich geht, dann kann es schnell kompliziert werden. Die Lösung dieser Fragen geht nur mit einem kompetenten Familienrechtsanwalt.
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