Streit ums Sorgerecht nach der Scheidung?
Ihre Trennung und auch Ihre Scheidung lassen das gemeinsame Sorgerecht unberührt. Es besteht unverändert fort. Beide Elternteile bleiben auch nach der Scheidung sorgeberechtigt und damit gesetzliche Vertreter des Kindes.
Ist das Sorgerecht streitig, trifft das Familiengericht nur noch auf Antrag eines Elternteils eine Sorgerechtsregelung. Stellen Sie im Zuge Ihrer Trennung oder Ihrer Scheidung keinen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts, bleibt es beim gemeinsamen Sorgerecht beider Elternteile. Ungeachtet dessen können Sie selbstverständlich vereinbaren, dass bei Ihrer Scheidung nur einem Elternteil die elterliche Sorge zustehen soll. Dafür kann es emotionale und praktische Gründe geben.
Das gemeinsame Sorgerecht wird oft überstrapaziert. Das Gesetz trägt Ihrer Trennung vom Ehepartner bereits insoweit Rechnung, als der betreuende Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, in Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine entscheiden kann. Darunter sind Entscheidungen zu verstehen, die häufig vorkommen und keine unabänderlichen Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Dabei geht es um Fragen, die sich im schulischen Leben oder in der Berufsausbildung des Kindes jeden Tag stellen. Insoweit sollten Sie das gemeinsame Sorgerecht nicht unbedingt in Frage stellen.
Anders ist es bei Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist. Dazu gehört die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes, Grundfragen der schulischen und religiösen Erziehung, Fragen der Schul- und Berufsausbildung und die medizinische Versorgung bei größeren Eingriffen. In diesen Fällen verbleibt es beim gemeinsamen Entscheidungsrecht beider Elternteile.
Können Sie sich in einer grundlegenden Angelegenheit des Kindes nicht verständigen, brauchen Sie nicht sogleich auf die Übertragung des alleinigen Sorgerechts abzustellen. Auf Antrag kann das Familiengericht Ihnen für eine konkrete Situation auch die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen. In Angelegenheiten, bei denen Gefahr in Verzug ist, dürfen Sie sowieso alleine und vor allem sofort entscheiden.
Vereinbarung über das Sorgerecht treffen
Streiten Sie sich vor Gericht um das Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind, beziehen Sie zwangsläufig auch Ihr Kind in Ihre Auseinandersetzung ein. Sie sollten also gute Gründe haben, das alleinige Sorgerecht einzufordern.
Sie können eine Vereinbarung zum Sorgerecht privatschriftlich treffen und damit Streitigkeiten vermeiden oder beenden. Aber: Eine vertragliche Regelung allein reicht nicht aus, um Ihnen die alleinige elterliche Sorge rechtsverbindlich zu übertragen. Nur das zuständige Familiengericht kann die Übertragung der elterlichen Sorge beschließen. Nur dann ist die Übertragung rechtsverbindlich. Vor allem müssen Sie damit rechnen, dass der Ehepartner sein im Vorfeld geäußertes Einverständnis widerruft und spätestens im mündlichen Scheidungstermin erklärt, dass er mit Ihrer Vereinbarung nicht mehr einverstanden ist.
Muster für Sorgerechtsvereinbarung
Es muss nicht unbedingt darauf hinauslaufen, dass einem Elternteil das alleinige Sorgerecht übertragen wird. Genauso gut können Sie auch Absprachen darüber treffen, wie Sie das gemeinsame Sorgerecht im Lebensalltag handhaben wollen. Dafür kann es praktische Gründe geben.
Zum Beispiel: Sie haben ein gemeinsames Kind. Nach Ihrer Scheidung möchten Sie das gemeinsame Sorgerecht weiterhin ausüben. Da Ihr Ehepartner ständig auf Montage ist, ist es für ihn schwierig, seiner Verantwortung für das Kind im Lebensalltag gerecht zu werden. Das Kind soll in Ihrem Haushalt leben.
Befindet sich Ihr Kind in einer besonderen Lebenssituation, schreiben Sie idealerweise möglichst detailliert fest, dass Ihr Ex-Partner auch in dieser Lebenssituation entscheiden kann. So könnten Sie Ihren Lebenspartner im Hinblick auf die dauerhaft oder längerfristig bestehende Erkrankung Ihres Kindes beispielsweise ermächtigen, in alltäglichen Fragen der Gesundheitsfürsorge und beim Abschluss von Behandlungsverträgen mit Ärzten und Krankenhäusern allein für das Kind zu entscheiden. Diese Regelung ist wichtig, damit Sie tatsächlich unmittelbar handeln können, wenn es darauf ankommt, ohne auf die Zustimmung Ihres Ex warten zu müssen. Gerade wenn es um ärztliche Maßnahmen geht, bestehen Ärzte regelmäßig darauf, dass beide sorgeberechtigte Elternteile ihre Zustimmung erklären.
Sorgevereinbarung für Teilbereiche
Das gemeinsame Sorgerecht umfasst die Personensorge und Vermögenssorge. Sie können die gerichtliche Übertragung des Sorgerechts, aber auch die privatschriftliche Vereinbarung auf das gesamte Sorgerecht beziehen. Sie können die Übertragung aber auch auf bestimmte Teilbereiche beschränken.
Was ist eine Sorgeerklärung bzw. Sorgerechtserklärung?
Die Sorgeerklärung können Sie beim Notar bzw. bei einer Notarin oder beim Jugendamt als Eltern gemeinsam vornehmen. Damit erklären Sie, dass Sie beide die gemeinsame Sorge für das Kind tragen möchten. Sie ist nötig, wenn Sie bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Sollte es noch Unklarheiten über die Vaterschaft geben oder wird diese angezweifelt, muss ggf. zunächst der Vater festgestellt werden. Ohne Sorgeerklärung oder Vaterschaftsfeststellung, hat die Mutter erstmal das alleinige Sorgerecht.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Wurde Ihnen das alleinige Sorgerecht übertragen, kann es Ihre Lebenssituation gebieten, dass Sie für den Fall Ihres eventuellen Ablebens Vorsorge dafür treffen, dass Ihr Kind angemessen betreut wird. Sie sollten dann eine Sorgerechtsverfügung treffen. Sie können darin festlegen, welche Vertrauensperson sich nach Ihrem Ableben um Ihr Kind kümmern soll oder bestimmen, welche Person keine Verantwortung für das Kind tragen soll. Sie vermeiden damit, dass das Familiengericht einen Vormund und damit eine Person bestellt, mit der Sie vielleicht nicht einverstanden sind.