Wie oft jedes Elternteil sein Kind sehen darf, können Sie jederzeit (fern)mündlich oder schriftlich vereinbaren. Praktisch ist hierbei auch ein Kalender ggf. in einer Handy-App, der einen an Besuchszeiten des anderen bzw. von einem selbst erinnert.
Sollte es zu Schwierigkeiten kommen, muss die Umgangsregelung gerichtlich gebilligt werden und wird damit vollstreckbar. Verstöße dagegen ziehen dann Konsequenzen nach sich.
Sollte Ihr Kind jedoch noch nicht geboren sein oder Sie sich kurz nach der Geburt trennen, müssen Sie solch eine strikte Regelung gut überdenken. Die Bedürfnisse eines Säuglings sind noch nicht so klar abzusehen wie die eines älteren Kleinkindes. So wäre es besser, sich über den Umgang erst einmal privat zu einigen, bevor Sie wegen notwendiger Änderungen jedes Mal die notariell bestätigte Umgangsvereinbarung kostenpflichtig berichtigen müssen.