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Definition: Wie kann eine Scheidung eingereicht werden?

DEFINITION

Wie kann eine Scheidung eingereicht werden?

Einfach erklärt: Ihr Anwalt reicht Ihren Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht ein. Die Informationen dafür hinterlegen Sie ganz einfach und bequem hier in unserem Scheidungsantrag. Es genügt bei einer einvernehmlichen Scheidung, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen. Wenn Sie die Online-Scheidung wählen, können Sie alles bequem online abwickeln.

Jetzt Scheidung online beantragen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Möchten Sie die Scheidung beantragen, benötigen Sie dafür eine anwaltliche Vertretung. Als erfahrener Scheidungsservice arbeiten wir in ganz Deutschland mit ausgewählten und auf das Familienrecht spezialisierten Kooperationspartnern zusammen.
  • Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin wird dafür sorgen, den Antrag beim dafür zuständigen Amtsgericht einzureichen. Kommen mehrere Gerichte in Frage, kann dies bereits ein wichtiger strategischer Schritt sein.
  • Wenn Sie eher Messenger für die Kommunikation nutzen, können Sie Ihre Scheidung bei uns auch (kostenlos) per WhatsApp einreichen.

Wo (in Deutschland) wäre Ihre Scheidung...

Warum kann ich nicht ohne Scheidungsantrag die Scheidung einreichen?

Man könnte meinen, es sei Privatsache der Eheleute, getrennte Wege zu gehen und ihre Scheidung einreichen wollen. Dann wäre die Institution „Ehe“ ins Belieben der Eheleute gestellt. Die Ehe ist aber mehr als das bloße Versprechen, miteinander leben zu wollen. Wer sich auf die Ehe einlässt, muss wissen, dass die Ehe auf Lebenszeit geschlossen wird.

 

Will ein Partner Scheidung einreichen, gehört dazu die Verantwortung für die gemeinsamen Kinder, die Verantwortung für wirtschaftliche und finanzielle Verpflichtungen, gemeinsames Vermögen und nicht zuletzt die Vorsorge für das Alter. Wird die Ehe aufgelöst, müssen Regelungen getroffen werden, die all diesen Verpflichtungen Rechnung tragen. 

 

Im Scheidungsverfahren sind demgemäß zu berücksichtigen:

Mit dem Scheidungsantrag die Scheidung einreichen

Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres beim Familiengericht eingereicht werden (§ 1565 I BGB). Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1565 II Satz 2 BGB). Sobald ein Partner die Scheidung einreichen möchte, empfiehlt sich ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch mit einem Scheidungsservice wie scheidung.de, um die Scheidungsvoraussetzungen abzuklären (Trennung, Trennungszeit, Zuständigkeit des Gerichts, Rechtswahl - falls ein oder beide Partner Ausländer sind oder im Ausland wohnen).

EXPERTENTIPP

Scheidungsunterlagen zusammenstellen

Um die Scheidung einreichen zu können, sind Unterlagen erforderlich. Es empfiehlt sich, die Unterlagen für den Scheidungsantrag frühzeitig zusammenzustellen. Der Rechtsanwalt muss bestimmte, vom Gesetz vorgegebene Unterlagen beim Familiengericht einreichen:

  • Kopie Familienstammbuch oder Heiratsurkunde
  • Kopie Geburtsurkunde der gemeinsamen Kinder
  • Beglaubigte Kopie einer eventuell beurkundeten notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Formulare zur Beantragung des Versorgungsausgleichs
  • nur bei Beantragung von VKH: den Verfahrenskostenhilfeantrag nebst Vorlage Gehaltsbelege, Nachweise über Verbindlichkeiten, Mietvertrag.

Warum benötige ich einen Anwalt?

Ohne Rechtsanwalt geht es nicht, zumindest nicht ganz ohne. Aufgabe des Anwalts ist es, aus dem Sachvortrag seines Mandanten das heraus zu kristallisieren, was für den Scheidungsantrag tatsächlich relevant ist. Alles andere interessiert den Familiengericht nicht oder allenfalls am Rande. Aus diesem Grunde kann ein Antragsteller im familiengerichtlichen Verfahren nur im Beisein seines Anwalts verhandeln und Anträge stellen.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Es genügt, wenn bei der einvernehmlichen Scheidung ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen. Der andere Ehepartner stimmt lediglich zu und erklärt sein Einverständnis mit der Scheidung. Er selbst kann beim Familiengericht nicht selbst verhandeln oder Anträge stellen. Dafür spart er die Kosten für den eigenen Anwalt.

Welches Gericht ist zuständig?

Der Scheidungsantrag lässt sich nicht beliebig bei irgendeinem Amtsgericht einreichen. Es bestimmt eine Rangfolge, nach der die Zuständigkeit des örtlich zuständigen Familiengerichts zu prüfen ist. Die Familiengerichte sind dabei Unterabteilungen der Amtsgerichte.

  1. Leben die Partner innerhalb der Ehewohnung getrennt, ist das örtliche Familiengericht zuständig.
  2. Leben die Ehepartner getrennt, haben aber gemeinsame Kinder, ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Partner mit den Kindern lebt. Grund ist, dass das Jugendamt eingebunden werden muss.
  3. Haben die Partner keine gemeinsamen Kinder, kommt es darauf an, ob ein Partner noch im Bezirk der gemeinsamen Ehewohnung lebt. Dann ist das örtliche Familiengericht zuständig.
  4. Leben beide Partner an einem anderen Wohnort und haben keine gemeinsamen Kinder, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Fehlt es daran, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  5. In Zweifelsfällen und wenn sich eine Zuständigkeit anderweitig nicht begründen lässt, ist das Amtsgericht Berlin-Schöneberg zuständig.

EXPERTENTIPP

Nach Möglichkeit Amtsgericht strategisch wählen

Das Scheidungsverfahren lässt sich insoweit beeinflussen, als durch die Wahl des Wohnortes ein Amtsgericht zuständig werden kann, bei dem Scheidungsverfahren erfahrungsgemäß zügig und effektiv abgewickelt werden. Wer es also besonders eilig hat, sollte seinen neuen Wohnort strategisch wählen.

Inhalt des Scheidungsantrags

§ 133 FamFG regelt den Inhalt. So muss die Antragsschrift enthalten:

  • Name und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts
  • Die Erklärung, ob die Ehegatten zu folgenden Punkten eine Regelung getroffen haben:

Zustellung des Scheidungsantrags erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschuss

Der Antrag muss dem anderen Ehepartner durch das Familiengericht förmlich zugestellt werden. Dazu muss der Antragsteller bei der Gerichtskasse den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Erst dann wird das Gericht den Antrag dem Partner amtlich (gelbes Briefkuvert) zustellen. Auch der beauftragte Anwalt erwartet einen Kostenvorschuss.

 

Die Höhe der an Gerichtskasse und Rechtsanwalt zu entrichtenden die Gebühren richtet sich nach den Gegenstandswerten des Scheidungsverfahrens. Will man lediglich die Scheidung einreichen, fällt nur der Gegenstandswert für die Scheidung an. Müssen auch Scheidungsfolgen geregelt werden, wird für jedes Scheidungsfolgenverfahren ein eigenständiger Gegenstandswert beziffert, der zwangsläufig den Kostenaufwand in die Höhe treibt. Um den Kostenaufwand einzudämmen, empfiehlt sich die einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung.

 

Ausgehend vom Gegenstandswert rechnen das Gericht seine Gebühren nach Maßgabe des Gerichtskostengesetzes und der Rechtsanwalt nach Maßgabe der Gebührenordnung für Rechtsanwälte ab. Bei geringem Einkommen kann jede Partei beim Familiengericht staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Wie wird bei einvernehmlicher / streitiger Scheidung verfahren?

Im Idealfall verständigen sich die Parteien darauf, dass sie beide die Scheidung einreichen wollen und einigen sich über sämtliche damit verbundenen Folgesachen. Nach Möglichkeit treffen sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann genügt es, wenn ein Ehepartner allein die Scheidung beantragt. Der Andere braucht einfach nur zuzustimmen. 

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Können sich die Ehegatten nicht einvernehmlich verständigen, kann das Gericht unterschiedlich reagieren.

  • Widerspricht der Partner dem Scheidungsantrag nur im Hinblick auf die Scheidung, prüft das Gericht die Voraussetzungen der Scheidung. Ist die Ehe aufgrund der Trennungszeit gescheitert, erfolgt die Scheidung durch Beschluss (siehe dazu § 1566 BGB).
  • Ist das Gericht der Auffassung, dass „Aussicht auf Fortsetzung der Ehe“ besteht, kann es das Verfahren von Amts wegen bis auf die Dauer von einem Jahr aussetzen. Ist die Trennungszeit länger als ein Jahr, ist die Aussetzung nur mit Zustimmung beider Eheleute möglich (§ 136 FamFG).
  • Sind Scheidungsfolgesachen beim Familiengericht anhängig (also zur Entscheidung eingereicht) kann das Gericht anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien Informationsgespräch über Mediation oder einer anderen Möglichkeit der außergerichtlichen Konfliktbeilegung teilnehmen und hierüber eine Bestätigung vorlegen. Die dafür kompetente Person oder Stelle wird vom Gericht benannt. Die Anordnung ist nicht selbständig anfechtbar, allerdings auch nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar (§ 135 FamFG).

Verfahrensablauf der Scheidung im Termin

Das Gericht bestimmt, nachdem der Scheidungsantrag eingegangen und der Antrag an den Partner zugestellt wurde, den mündlichen Verhandlungstermin. Die Verhandlungstermine vor dem Familiengericht sind nicht öffentlich. Lediglich die beteiligten Ehegatten sowie ihre Rechtsvertreter, bei Einbeziehung von Kindern auch der Vertreter des Jugendamtes, nehmen teil.

EXPERTENTIPP

Online-Scheidung in Erwägung ziehen

Wickeln Sie das Verfahren online ab, können Sie nicht nur die Scheidung online einreichen, sondern ggf. auch am Gerichtstermin online per Videokonferenz teilnehmen. Dazu muss das Gericht die richtige technische Ausstattung haben und es darf in der Scheidungssache selber nichts dagegensprechen. Besonders gute Chancen haben Sie mit der einvernehmlichen Scheidung.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Mit der Einreichung des Scheidungsantrags leiten Sie das Verfahren für Ihre Scheidung ein. Bereits dieser Schritt sollte gut durchdacht sein, daher ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme zu scheidung.de zu empfehlen. Wenn Sie von Anfang an darauf hinwirken, die Scheidung einvernehmlich abzuwickeln, können Sie Zeit, Geld und Nerven sparen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.