Ehevertrag

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Definition: Was ist ein Ehevertrag und was muss rein?

DEFINITION

Was ist ein Ehevertrag und was muss rein?

Durch einen Ehevertrag können Sie ein auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenes Regelungswerk entwerfen und z.B. die Aufteilung des Vermögens, Unterhaltsansprüche und Versorgungsansprüche klären. Auch Themen wie Sorge- und Umgangsrechts, Aufteilung des Hausrats oder Nutzung der Ehewohnung können Sie in einem Ehevertrag festhalten. Sie können den Vertrag vor der Hochzeit, während der Ehe, aber auch noch anlässlich der Trennung und Scheidung (dann als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung) schließen. Bestimmte Regelungen müssen notariell beurkundet werden, damit diese rechtlich wirklich bindend sind und im Streitfall zur Not zwangsweise durchgesetzt werden können. Haben Sie weitere Fragen rund um das Thema Ehevertrag? Unsere erfahrenen Experten beraten Sie gerne unter der Rufnummer 0800 - 34 86 72 3 und gehen individuell auf Ihren Fall ein. Garantiert kostenfrei! Alternativ können Sie unter folgendem Formular einen Gratis-Rückruf anfordern.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Mit Hilfe des Ehevertrags können Sie sich für den Fall der Scheidung absichern. Kommt es nach einer Ehekrise zur Trennung, können Sie sich im Trennungsjahr auf das Wesentliche konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um die Scheidungsfolgen machen.
  • Die Geschichte von Ehe und Scheidung, und somit auch das Vorhandensein sowie die Ausgestaltung von Eheverträgen, wurde stets von gesellschaftlichen, politischen und religiösen Faktoren beeinflusst.
  • Die standesamtlich geschlossene Ehe kann in Deutschland heute nur durch ein Gericht geschieden werden. Ebenso muss ein Gericht ggf. über die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags entscheiden. Besteht auch eine religiös geschlossene Ehe, so muss diese separat nach den Glaubenssätzen dieser Religion gehandhabt werden. Im katholischen Kirchenrecht z.B. kann eine erneute Hochzeit nach Scheidung problematisch sein.

Brauchen Sie einen Ehevertrag?

Egal wo Sie gerade in Ihrer Beziehung stehen, es ist immer sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob Sie einen Ehevertrag abschließen sollten. Wenn Sie sich gerade in Hochzeitsplanungen befinden, kann das Thema natürlich schnell ein Reizthema werden, sollte es aber nicht. Denn mit einem Ehevertrag regeln Sie alles zu einem Zeitpunkt, wo sie beide normalerweise am besten darüber sprechen können.

 

Wer weiß schon genau, was in 5, 10 oder in 30 Jahren ist? Somit ist ein Ehevertrag wie eine Versicherung der Ehe für die Zukunft. Sie regeln alle Punkte, schließen diesen Vertrag irgendwo weg und vergessen den Ehevertrag während Sie Ihr Leben führen. Und falls, NUR falls in Zukunft Ihre Beziehung auf eine harte Probe gestellt werden sollte, können Sie jeder Zeit sich darauf berufen.

Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?

Zunächst sollten Sie wissen, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, für den ein Ehevertrag sinnvoll ist. Dies ist unter den folgenden Gesichtspunkten zu befürworten:

  • Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder
  • Ein Ehepartner ist vermögender als der andere
  • Beide Ehepartner sind im fortgeschrittenen Lebensalter, waren verheiratet und haben Kinder
  • Unternehmer-Ehe, Ehe mit Selbstständigen
  • Verschiedene Nationalitäten

Im Falle der Doppelverdiener-Ehe ohne Kinder bleibt jeder unabhängig und kann weiterhin über seine Vermögensteile verfügen. Ihr Ehepartner hat sich sein eigenes Leben aufgebaut und Sie sind auch in Zukunft nicht finanziell für Ihren Ehepartner verantwortlich.

 

Sind Sie der vermögendere Ehepartner oder werden Sie im Laufe der Ehe erheblich mehr Vermögen aufbauen, wird ohne Ehevertrag Ihr Vermögen im Scheidungsfalle erheblich reduziert.

 

Der Grund: Der Normalfall der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft, die immer dann gilt, wenn kein Vertrag geschlossen wird, sorgt dafür, dass durch Vergleich des Anfangs- und Endvermögens für jeden Partner der Vermögensüberschuss geteilt wird. Dies kann für den reicheren Ehepartner zu einem erheblichen Verlust führen. Gleiches gilt für den Wertzuwachs bei Immobilien.

 

Sind beide Ehepartner älter, bereits verheiratet gewesen und haben Kinder, so ergäbe sich die Diskrepanz, dass die Kinder im Todesfall weniger erhalten als der überlebende Ehegatte. Dies kann auch nicht durch ein Testament geregelt werden, da der überlebende Ehegatte einen höheren Pflichtteilsanspruch hätte.

 

Betreibt einer der Eheleute ein Unternehmen, so wäre ohne Vereinbarung im Falle der Scheidung das Unternehmen möglicherweise in seiner Existenz gefährdet.

 

Bei unterschiedlichen Nationalitäten gilt zwar das Recht des Aufenthaltslandes, dennoch haben für den Fall, dass ein Partner im Ausland lebt, die dortigen Regelungen Vorrang. Durch eine vertragliche Regelung, welches Recht Anwendung findet, kann die Scheidung vereinfacht gehandhabt werden.

Vorteile eines Ehevertrags

  • Sie können im Worst-case-Szenario Ihrer Beziehung (also Trennung und Scheidung) alle Punkte regeln und zwar fair und besonnen.
  • Sie können den Ehevertrag selber regeln und so gestalten, wie sie beide es gerne hätten (dennoch sollten Sie diesen Vertrag durch einen Familienrechtsanwalt kurz überprüfen lassen; es gibt natürlich ein paar juristische Dinge zu beachten).
  • Sie können in Zukunft ihren Ehevertrag natürlich jeder Zeit der neuen Realität anpassen. Zum Beispiel, wenn Sie Kinder bekommen und sie ihre gemeinsamen Kinder schützen möchten.
  • Sie können diese „Versicherung für ihre Ehezeit“ wegschließen und brauchen die Ehevereinbarung auch nie wieder anschauen, wenn Sie es nicht wollen.
  • Falls nicht das Ende des diesseitigen Lebens sie beide irgendwann einmal leider trennen wird, sondern der Scheidungsrichter, benötigen sie nur noch einen einzigen Anwalt und sparen sich Zeit, Nerven und viel Geld. Es kommt eben nicht zu einem Rosenkrieg, bei dem jeder als Verlierer auseinandergeht, außer die Scheidungsanwälte!

Wenn Sie einen solchen Vertrag während der Ehe abschließen mit der Absicht, eine eventuell oder sicher geplante Trennung / Scheidung möglichst anständig abzuwickeln, dann heißt dieser Vertrag „Scheidungsfolgenvereinbarung“.

CHECKLISTE

Was können wir in einem Ehevertrag regeln?

Mit einem Ehevertrag können Sie Ihre Ehe rechtlich bindend regeln. Welche Vereinbarungen kommen für die Ehe und für den Fall der Scheidung in Frage?

Checkliste

Ehevertrag

Darauf müssen Sie achten, wenn Sie einen Ehevertrag abschließen möchten.

Download

Wie und wo ist ein Ehevertrag abzuschließen?

Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Suchen Sie noch einen passenden Anwalt? Unsere handverlesenen Kooperationsanwälte beraten Sie gerne und erstellen Ihnen einen Vertragsentwurf. Es entstehen Gebühren, die sich nach Ihrem Vermögen bestimmen. Schulden werden dabei mindernd berücksichtigt.

 

Anschließend sollte der Ehevertrag notariell beurkundet werden. Hier sollten Sie die genauen Gebühren für die Unterschrift im Vorfeld beim Notar erfragen. Die anfallenden Gebühren stehen jedoch außer Verhältnis der Kosten, die Ihnen ohne die Regelungen des Ehevertrages entstehen würden.

 

Gemessen an lebenslangen oder bis zur Wiederheirat erfolgten Unterhalts-, Vermögens- und Versorgungsansprüchen, fallen diese Erstinvestitionen für Ihren Anwalt und den Notar kaum ins Gewicht und die Scheidung kann schnell und einfach erfolgen.

Muster

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

Muster

Scheidungsfolgenvereinbarung

Was können Sie in einer Vereinbarung für die Scheidung festhalten? In diesem Muster sehen Sie beispielhafte Regelungen. 

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Wesentliche Inhalte des Ehevertrags

Im folgenden zeigen wir Ihnen auf, welche möglichen Scheidungsfolgen Sie und Ihr Ehepartner im Ehevertrag regeln können:

Güterstand

Ohne Ehevertrag gilt die Zugewinngemeinschaft. Im Falle der Scheidung wird das erwirtschaftete Vermögen geteilt und ein Ausgleich erfolgt insofern, als der begütertere Teil den anderen Partner auszuzahlen hat. Durch den Vertrag kann aber auch

 

 

Der Güterstand hat direkten Einfluss auf die Verhältnisse während der Ehe, aber auch auf den Zugewinnausgleich im Fall der Scheidung.

Unterhalt

Unterhaltsansprüche anlässlich der Scheidung umfassen

 

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt und
  • Nachehelichen Unterhalt.

 

Diese verschiedenen Unterhaltsarten sollen sicherstellen, dass sowohl die Kinder als auch der wirtschaftlich schwächere Ehepartner finanziell abgesichert sind. Die genaue Höhe und Dauer des Unterhalts werden dabei individuell unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse und Einkommensverhältnisse der Beteiligten festgelegt.

Versorgungsausgleich

Ein weiterer wichtiger Punkt ist bei einer Scheidung der Versorgungsausgleich, die Regelung bezüglich ihrer erworbenen Rentenanwartschaften. Auch dies kann teuer werden. Das Versorgungsausgleichgesetz sieht vor, dass bei einer Scheidung die während der Ehe erworbenen Anwartschaften zur Hälfte dem anderen Ehepartner gutgeschrieben werden.

 

Zahlen Sie wesentlich höhere Beiträge als ihr Ehepartner, bedingt durch die Höhe des Einkommens oder Teilzeitarbeit, kann dies zu einem wirtschaftlichen Dilemma im Rentenalter führen.

 

Durch eine vertragliche Regelung lässt sich die gesetzliche insofern abändern. Die Änderungen bedürfen der Genehmigung des Familiengerichtes, damit ein angemessener Ausgleich zwischen den Partnern im Rentenalter erfolgt.

EXPERTENTIPP

Familiäre und finanzielle Lage zu Vertragsschluss festhalten

Es kann vorkommen, dass die Absichten bei der Unterzeichnung des Vertrages erheblich von der Realität zum Zeitpunkt der Scheidung abweichen. So kann zum Beispiel ein vertraglich festgehaltener Verzicht auf Unterhalt später unwirksam werden, wenn durch die Geburt eines Kindes die Grundlage für den früheren Verzicht wegfällt. Machen Sie deutlich, in welcher familiären Situation Sie sich als Ehepartner zum Zeitpunkt der Vereinbarung befunden haben. Ebenso ist eine Klausel, wonach Sie beide sich verpflichten, den Vertrag anzupassen, wenn sich an den wesentlichen Grundlagen etwas in Zukunft ändern wird, zu empfehlen.

Hausrat & Ehewohnung

Denken Sie auch an die weiteren Gestaltungsmöglichkeiten, die die Aufteilung des Hausrats, die Zuordnung eines möglichen Familienautos oder die Nutzung der Ehewohnung betreffen. Da jede Ehe individuell ist, können noch andere Vereinbarungen für Sie sinnvoll sein.

Grenzen des Ehevertrags

Dieser unterliegt grundsätzlich der Vertragsfreiheit. Seine Grenzen findet die Vertragsfreiheit, wenn eine der Regelungen:

  • gegen ein gesetzliches Verbot verstößt
  • gegen die „guten Sitten“ verstößt
  • zulasten Dritter („Kindeswohl“) geht

Sittenwidrig ist ein Vertrag, wenn der wirtschaftlich überlegende Teil den Ehepartner schutzlos benachteiligt, wie im Fall von Krankheit, Alter, Schwangerschaft, Schutzbedürftigkeit von Kindern oder im Fall von Mittellosigkeit.

 

Ferner können die Vertragsparteien nicht im Voraus auf Kindesunterhalt verzichten, da der Unterhaltsanspruch dem Kind zusteht. Ein einseitiger Verzicht eines Elternteils zu Lasten des Kindes in einem Ehevertrag ist nicht möglich.

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  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Mit Hilfe eines Ehevertrags können sich beide Ehepartner absichern und für den Fall der Trennung vorsorgen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um sicherzugehen, dass die Regelung wirklich fair ist und halten fest, in welcher finanziellen und familiären Situation Sie sich bei Vertragsschluss befinden

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.