Tipp 1: Sprechen Sie die Gebührenfrage frühzeitig an
Es ist richtig: Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erlaubt es einem Anwalt, für eine anwaltliche Erstberatung einen Betrag von bis zu 190 EUR zuzüglich Gebühren und Mehrwertsteuer abzurechnen. Unter dem Strich müssten Sie mit einem Betrag von maximal 190 EUR rechnen. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt und möchten Sie nicht von einer solchen Gebührenrechnung überrascht werden, sollten Sie von vornherein ansprechen, ob und inwieweit der Rechtsanwalt eine solche Erstberatungsgebühr berechnet. Sofern Sie die Kostenfrage nicht ansprechen, braucht Sie der Anwalt nicht über eventuelle Kosten seiner Erstberatung aufzuklären. In diesem Fall müssen Sie davon ausgehen, dass der Anwalt nicht selbstlos berät und Ihnen eine Kostenrechnung übermittelt.
Sie brauchen auch kein schlechtes Gewissen zu haben, wenn Sie nach den Gebühren fragen. Schließlich sind Sie derjenige, der zahlen muss. Es geht um Ihr Geld! Das Ärgerliche dabei ist auch, dass Sie Geld bezahlen, ohne vorher zu wissen, ob der Anwalt der Richtige für Sie ist. Sie haben keine echte Möglichkeit, die Kompetenz und die Persönlichkeit dieses Anwalts zu testen. Ihr Test kostet gleich richtig Geld. Sie sollten sich also nach einer anderen Möglichkeit umschauen, sich kostenlos von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
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Unterschiede bei Scheidungsanwälten
Tipp 2: Anwaltliche Erstberatungsgebühren sind keine Pflicht
Anwälte sind nicht verpflichtet, Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung zu verlangen. Ein Anwalt verstößt gerade nicht gegen das Wettbewerbsrecht, wenn er eine kostenlose Erstberatung* anbietet. Es ist seine freie Entscheidung, ob er Sie in der Anfangsphase Ihrer Scheidung gebührenfrei berät oder bereits Gebühren verlangt. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 20. Juli 2017 (Az. AnWZ 42/16) entschieden, dass Anwälte eine solche kostenlose Erstberatung durchaus anbieten dürfen und auch nicht gegen die Grundsätze des anwaltlichen Gebührenrechts verstoßen.
Tipp 3: Vor- und Nachteile der Rechtsberatung öffentlicher Stellen
Gemeinden und Gerichte bieten zunehmend kostenlose Rechtsberatung an. Rechtsuchende Bürger können dort ihre Rechtsfragen stellen und werden von einem ehrenamtlich tätigen Anwalt beraten. Das Problem dabei ist, dass die Servicezeiten sehr eingegrenzt sind und Sie in einem vorgegebenen Termin nur erwarten dürfen, dass Sie grob beraten werden. Eine echte individuelle Rechtsberatung ist in einem solchen Termin schwierig. Schließlich warten vor der Tür noch weitere Interessenten. Ansonsten beschränkt sich das Beratungsangebot auf die reine Beratung. Eine Vertretung in Ihrer Scheidung vor Gericht ist nicht möglich. Dazu müssen Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.
Tipp 4: Nutzen Sie die Orientierungsgespräche im InfoPoint Familienrecht!
Jetzt möchten Sie natürlich wissen, wo Sie denn Hilfe finden. Kennen Sie den InfoPoint Familienrecht? Rufen Sie die Telefonnummer 0800- 34 86 72 3 an. Ihr Anruf ist gebührenfrei. Hier bietet Ihnen iurFRIEND echte kostenlose und gebührenfreie Orientierungsgespräche im Familienrecht an. Wir sind sieben Tage in der Woche für Sie erreichbar. Sie brauchen keine Scheu davor zu haben, uns anzurufen. Denn wir wissen, dass Sie sich womöglich in einer schwierigen Situation befinden und emotional ausgelaugt sind. Sie werden auf Verständnis treffen und dürfen hoffen, dass Sie genau dort abgeholt werden, wo Sie gerade stehen. Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Gratis-Infopaket zu Ihrem Thema. Sie können dieses Gratis-Infopaket auch anonym auf unserer Website anfordern und dann immer noch entscheiden, ob Sie uns anrufen oder nicht.
Tipp 5: Nutzen Sie Ihren Gutschein für die Erstberatung*
Benötigen Sie Hilfe zu familienrechtlichen Angelegenheiten oder zum Scheidungsrecht, bieten wir Ihnen eine anwaltliche Erstberatung* mit einem unserer Kooperationsanwälte. Diese Erstberatung* ist für Sie völlig kostenlos und gebührenfrei. Sie werden von einem unserer im Familienrecht erfahrenen Kooperationsanwälte beraten, mit dem wir langjährig zusammenarbeiten und dessen Kompetenzen wir kennen und schätzen. Damit Sie sicher sein können, dass diese anwaltliche Erstberatung* für Sie kostenlos und gebührenfrei ist, erhalten Sie mit unserem Gratis-InfoPaket einen Beratungsgutschein im Wert von 200 EUR für ein 30-minütiges Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Das Gespräch kostet Sie also nichts!
Tipp 6: Nutzen Sie kostenloses Infomaterial
Beabsichtigen Sie, sich scheiden zu lassen, dürften Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Reihe von Fragen haben. Aus diesem Grund haben wir für Sie ein Gratis-InfoPaket zusammengestellt. Neben den oben beschriebenen Gutschein für eine Erstberatung durch einen unserer Kooperationsanwälte finden Sie darin alle Informationen, die Sie für Ihre Scheidung benötigen. Beantragen Sie Ihr Gratis-InfoPaket jetzt garantiert unverbindlich.
Tipp 7: Informieren Sie sich im Scheidungsrecht auf unserer Website!
Mit Ihrer Scheidung kommen, je nachdem, was Sie alles regeln möchten, eine ganze Reihe von Fragen auf Sie zu. Es ist immer zweckmäßig, sich selbst zu informieren. Sie sind dann in der Lage, eine Unterredung mit Ihrem Anwalt besser nachzuvollziehen und können selbst besser fragen.
Wir unterstützen Sie dabei und halten auf unseren Webseiten mit über 700 Themen (allein unser Blog mit 350+ Themen) kostenlose Informationen für Sie bereit. Recherchieren Sie dazu auf unseren Webportalen SCHEIDUNG.de, TRENNUNG.de oder UNTERHALT.com. Sie finden dort alle Informationen, die für Ihr Scheidungsverfahren relevant sind.
Tipp 8: Bereiten Sie Ihr Gespräch mit dem Rechtsanwalt in der Sache vor
Sie dürfen erwarten, von Ihrem Rechtsanwalt zuverlässig, informativ und kompetent beraten zu werden. Sie tun sich selbst einen großen Gefallen, wenn Sie dieses Gespräch nicht aus einer Laune heraus führen, sondern sich auf das Gespräch in der Sache vorbereiten. So wird der Anwalt von Ihnen wissen wollen, ob Sie beispielsweise das Trennungsjahr vollzogen haben, ob und inwieweit Ihr Ehepartner bereit ist, an einer einvernehmlichen Scheidung mitzuwirken, ob Sie wissen, was eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist und ob und inwieweit die Chance besteht, einen Mediator zur Konfliktbewältigung einzubeziehen.
Tipp 9: Testen Sie Ihren Anwalt und vergleichen Sie!
Wir vermitteln Sie an einen unserer anwaltlichen Kooperationspartner, der Sie in Ihrer Scheidung vorab berät und auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin auch Ihr Scheidungsverfahren betreut. Wir glauben, dass Sie sich bei uns in guten Händen befinden. Sie dürfen davon ausgehen, dass sich Ihr Anwalt Zeit für Sie nimmt und in einem ausführlichen Gespräch Ihre Fragen zu Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgen erörtert. Ihr Anwalt wird Sie bereits im ersten Gespräch zur ungefähren Höhe der Verfahrenskosten für Ihre Scheidung informieren. Wenn Sie es wünschen, wird Ihnen der Anwalt einen vollständigen schriftlichen Vorschlag zur Regelung Ihrer Trennung und Scheidung unterbreiten. Wenn Sie uns also testen und mit anderen anwaltlichen Angeboten vergleichen, sind wir mindestens optimistisch, dass wir gut zusammenarbeiten werden.
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?
Tipp 10: Unzufrieden? Wechseln Sie Ihren Anwalt!
Sie haben bereits einen Rechtsanwalt und mussten feststellen, dass Sie von diesem eben nicht gut und verlässlich beraten werden? Dass Sie ggf. mehr Gebühren zahlen als Sie eigentlich müssten? Sie können jederzeit Ihren Anwalt wechseln! Informieren Sie sich ausgiebig. Wenn Sie zu dem Schluss kommen, dass Sie einen anderen Anwalt benötigen, helfen wir Ihnen mit einem unserer zahlreichen Kooperationsanwälten aus ganz Deutschland gerne. Melden Sie sich einfach bei uns!