Darf man nach der Scheidung wieder zusammen wohnen?

Freitag, 22.09.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Geschieden und doch wieder zusammen leben? Auch wenn es Außenstehende vielleicht nicht nachvollziehen können, kann ein Mangel an anderweitigem Wohnraum oder können gemeinsame Kinder und andere Gründe es nahelegen, wieder unter einem Dach zu leben. Dabei ist die Frage weniger, ob man nach der Scheidung wieder zusammen wohnen darf, sondern vielmehr, ob es zweckmäßig und emotional vertretbar ist, im gleichen Haus oder der gleichen Wohnung zu wohnen. Falls Sie sich diese Frage schon vor der Scheidung stellen und diese nun in Angriff nehmen wollen, finden Sie hier unseren Online-Scheidungsantrag .

Gemeinsamer Mietvertrag bleibt gemeinsamer Mietvertrag

Wurden Sie mit Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig geschieden, ist Ihre Ehe aufgelöst. Theoretisch könnten Sie sofort wieder neu heiraten. Sie sind ein freier Mensch. Es spricht auch nichts dagegen, Ihren früheren Partner oder Ihre frühere Partnerin nach der Scheidung erneut zu ehelichen und die ursprünglich bestehende eheliche Lebensgemeinschaft wieder neu zu beleben. Soweit die rechtliche Betrachtungsweise.

 

Hatten Sie Ihre Wohnung gemeinsam gemietet, besteht das Mietverhältnis auch nach Trennung und Scheidung erst einmal unverändert fort. Zieht ein Ehepartner aus, hat der verbleibende Partner Anspruch darauf, dass der Vermieter das Mietverhältnis fortsetzt. Möchten Sie weiter gemeinsam in der Wohnung wohnen bleiben, braucht dies den Vermieter nicht zu interessieren. Ihre Scheidung hat keinen Einfluss auf den Bestand des Mietverhältnisses.

Neue Gefühle, neues Glück : - )

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, nach der Scheidung wieder zusammen zu wohnen, haben Sie die Scheidung möglicherweise bereut und sich vielleicht sogar wieder neu verliebt. Vielleicht haben Sie festgestellt, dass Sie den Partner und die Partnerin viel zu sehr vermissen, als dass Sie für alle Zeiten auf ihn oder sie verzichten möchten. Oft führt die Scheidung erst vor Augen, welchen Wert ein Mensch im Leben eines anderen Menschen hat.

 

Vielleicht wurde Ihnen bewusst, dass sie so viele Gemeinsamkeiten, zu viele gemeinsame Erinnerungen haben und sie so vieles miteinander verbindet, dass Sie sich gar nicht mehr vorstellen können, Ihr Leben ohne den Partner oder die Partnerin fortzuführen. All dies rückt oft erst dann so richtig ins Bewusstsein, wenn sich eine Tür geschlossen hat.

 

Möchten Sie Ihre frühere eheliche Beziehung wieder neu beleben, brauchen Sie nicht gleich wieder neu zu heiraten. Es könnte völlig ausreichen und auch ein Gebot der Vernunft sein, partnerschaftlich miteinander zu leben und es erstmal auszuprobieren, ob die neu belebte Beziehung denn wirklich funktioniert und Bestand haben wird. Immerhin haben beide Partner jetzt den Vorteil, dass sie die Erfahrungen, die mit einer Scheidung einhergehen, gemacht haben. Wird dieser Schritt bereut, könnte dies eine gute Basis dafür sein, es ab sofort besser zu machen und jedes Risiko zu vermeiden, dass man erneut auseinanderdriftet.

(Nur) alte Gefühle, und ein hohes Maß an Pragmatismus tun es auch : - )

Möchten Sie Ihre frühere eheliche Lebensgemeinschaft nach der Scheidung nicht unbedingt neu beleben, können für ein gemeinsames Wohnen nach der Scheidung auch eine Reihe rein praktischer Gründe sprechen.

 

Welche sind dies üblicherweise?

Nach Scheidung Haus gemeinsam abbezahlen

Viele Ehepaare stehen nach der Trennung vor der Herausforderung, dass sie gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gekauft oder gebaut und zur Finanzierung ein Darlehen bei der Bank aufgenommen haben. Wird das Haus nach der Scheidung nicht verkauft und das Darlehen aus dem Verkaufserlös zurückgeführt, muss dieses Darlehen auch nach der Scheidung abbezahlt werden. Die Scheidung ändert nichts an Ihrer Verpflichtung gegenüber der Bank.

 

Möglicherweise hat keiner der Ehepartner die notwendige Liquidität, die gemeinsame Immobilie zu verlassen und anderweitig einen eigenen Hausstand zu begründen. Mithin wird die Liquidität dadurch geschmälert, dass er oder sie sich am Kapitaldienst für die Bank beteiligt und gegenüber der Bank in der Pflicht steht. Dann kann es durchaus eine Option sein, auch nach der Scheidung gemeinsam im Haus wohnen zu bleiben und das Haus gemeinsam abzuzahlen und zwar unabhängig davon, ob das Paar die Lebensgemeinschaft wieder neu begründet oder einfach nur wie in einer Wohngemeinschaft zusammen im Haus wohnt.

 

Damit dies gelingt, ist sicherlich Voraussetzung, dass das Haus und die Wohnung groß genug ist, um jedem der Ex-Partner für die ausschließliche Nutzung eigene Räumlichkeiten zuzuweisen. Sind die räumlichen Verhältnisse beengt, wird ein Zusammenleben wahrscheinlich nur gelingen, wenn die Partner wieder als Partner zusammenleben wollen.

 

Bilden Sie lediglich eine Art Wohngemeinschaft, werden Sie damit umgehen müssen, dass Sie dem Partner oder der Partnerin vielleicht täglich über den Weg laufen. Sie werden in der Lage sein müssen, eventuell bestehende emotionale Vorbehalte kontrollieren zu können. Gleiches gilt natürlich auch für den Partner oder die Partnerin. Läuft jedes Zusammentreffen auf eine Konfrontation hinaus, wird es schwierig sein, miteinander auszukommen. Dann sollten Sie sich vielleicht von vornherein die Mühe sparen, sich auf diesen Weg einzulassen.

Nach Scheidung Haus gemeinsam behalten

Ein Grund kann auch darin bestehen, das mit viel Aufwand und großem Engagement gekaufte oder gebaute Haus auch nach der Scheidung gemeinsam behalten zu wollen. Meist sind beide Ex-Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Die in das Haus vielleicht investierten Eigenleistungen könnten sich im Verkaufserlös kaum niederschlagen und die Partner müssten möglicherweise Wertverluste hinnehmen. Ein Grund kann auch sein, dass das Haus das Elternhaus eines Partners ist und es emotional eine zu große Hürde darstellt, das Haus aufgeben zu müssen.

 

Ist das Haus so groß, dass sich daraus zwei abgeschlossene Wohneinheiten bilden lassen, könnte eine Option darin bestehen, dass Haus in Wohnungseigentum aufzuteilen. Jedem Partner könnte dann eine Wohneinheit zum alleinigen Eigentum zugewiesen werden, die jeder Partner allein für sich nutzt. Die Ex-Partner bilden dann eine Eigentümergemeinschaft, in der jeder als Wohnungseigentümer soweit als möglich für sich selbst wirtschaftet.

Nach Scheidung weiter zusammen wohnen wegen der Kinder

Ein ganz gewichtiger Grund kann darin bestehen, dass man wegen der Kinder weiter im Haus wohnen bleibt. Für Kinder ist es immer eine schwierige Situation, wenn sich die Eltern trennen und noch schwieriger, wenn ein Elternteil das Haus der Familie verlässt. Besonders schwierig ist es, wenn das Kind mit dem Elternteil auszieht und sich in dem neuen Hausstand des Elternteils zurechtfinden muss.

 

Besser ist oft, wenn ein Kind in seiner gewohnten sozialen Umgebung verbleibt. Ein vertrautes Umfeld kann helfen, die Trennung der Eltern emotional besser zu verarbeiten. Dabei muss zugleich klar sein, dass auch dieser Zweckmäßigkeitsaspekt auf Dauer keine echte Alternative darstellt und Sie wahrscheinlich früher oder später eine bessere Lösung finden müssen.

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Alles in allem

Sie dürfen nach der Scheidung gerne wieder zusammenziehen. Ob dies zweckmäßig ist, hängt davon ab, ob Sie emotionale Gründe haben oder es für zweckmäßig erachten, im gleichen Haus zu wohnen. Steht das Zusammenleben hingegen, mit oder ohne Scheidung, auf einer brüchigen Grundlage, schieben Sie die notwendige Entscheidungsfindung wahrscheinlich nur unnötig hinaus und werden früher oder später vor der Herausforderung stehen, Ihr Leben ohne den Partner oder der Partnerin organisieren zu müssen.

 

Vielleicht hilft es Ihnen, wenn Sie jemanden um Rat fragen können. Stellen Sie gerne Ihre Fragen zu Trennung und Scheidung an unseren InfoPoint. Unsere Juristen beantworten Ihr Anliegen in einem kostenlosen Orientierungsgespräch. Wir freuen uns unter 0800 3486723 auf Ihren Anruf (garantiert kostenlos).

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