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Definition: Was bringt die Scheidung für den Mann und für die Frau?

DEFINITION

Was bringt die Scheidung für den Mann und für die Frau?

Bestimmte Fragen zum Familienrecht drehen sich auch heute noch um jeweils nur 1 Geschlecht: „Welche Vorteile hat der Mann bei der Scheidung?“ „Was ist, wenn die Frau der Scheidung nicht zustimmt?“ Dabei sind die Geschlechter bei der Scheidung schon längst 100% gleichberechtigt, und Frau und Mann sind natürlich auch nur zwei Geschlechter unter mehreren. Nebenbei gibt es mit der Ehe für Alle auch Ehen zwischen zwei Männern und zwei Frauen, sodass manche Fragen aus der Zeit gefallen zu sein scheinen. Anyway – egal, welche:r Partner:in seine Frage aus seiner oder ihrer Sicht stellt – hier finden Sie alle Antworten!

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Das Familiengericht fragt weder nach Geschlecht noch nach moralischer Schuld – es entscheidet all das für Sie bzgl. der Scheidungsfolgen, worauf Sie sich nicht einigen konnten. Es ist empfehlenswert, sich einvernehmlich scheiden zu lassen.
  • Generell gilt in der Ehe ohne zusätzliche Vereinbarungen: Wer mehr hat, gibt dem anderen etwas ab. Wer mehr leisten kann, gibt dem Bedürftigen. Unabhängig von Mann oder Frau sein.
  • Wer die Scheidung beantragt, muss deren Kosten nicht vollständig übernehmen. Es gibt mindestens drei Möglichkeiten, die Scheidungskosten zu teilen oder sogar teilen zu müssen. Weiteres erfahren Sie zum Beispiel mit unserem Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung, und einem angedockten, sehr interessanten Mailing dazu.

CHECKLISTE

Woran ist bei der Scheidung zu denken?

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Themen rund um die Scheidung kompakt zusammengefasst. 

Checkliste

Scheidungsplaner

Mit dieser Checkliste können Sie Ihre Scheidung von der Trennung bis zum Gerichtstermin planen.

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Da es Männer immer konnten: Seit wann dürfen sich Frauen in Deutschland scheiden lassen?

Frauen können sich seit dem 19. Jahrhundert formal scheiden lassen, doch die Rechte und Möglichkeiten wurden erst durch verschiedene Reformen und gesellschaftliche Entwicklungen wirklich gleichgestellt. 

 

Im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR), das 1794 eingeführt wurde, war die Scheidung erstmals gesetzlich geregelt. Sowohl Männer als auch Frauen konnten sich scheiden lassen, allerdings waren die Gründe für eine Scheidung stark eingeschränkt.

 

Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900, das für das gesamte Deutsche Reich galt, wurde das Scheidungsrecht vereinheitlicht. Frauen konnten sich jetzt theoretisch aus denselben Gründen scheiden lassen wie Männer, allerdings waren die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Hürden oft enorm hoch.

 

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes 1949 wurde die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in Deutschland festgeschrieben (Artikel 3 GG). Dies stärkte die Rechte von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen, einschließlich des Scheidungsrechts.

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Dauer: 9:47

Video

Trennung: Wie soll ich auf einen Seitensprung reagieren?

Haben heutzutage eher Frauen oder Männer Nachteile bei einer Scheidung?

Selbst wenn man den obligatorischen Hinweis ein zweites Mal erbringt, dass dieser Text sich nur auf Hetero-Paare bezieht, ist darauf keine Antwort möglich. Dazu ist die Vielfalt der heutigen Lebenskonstellationen sehr breit, und die Aufgabenteilung innerhalb der Ehe oft spiegelverkehrt zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts.

 

Das Gesetz macht ohnehin keinen Unterschied zwischen Mann und Frau bei der Scheidung, sodass sich ein Scheidungsservice oder Scheidungsanwält:innen lediglich auf Erfahrungswerte stützen können. Diese sind keinesfalls repräsentativ. Es gibt selbstverständlich Faktoren, die das Zusammenleben von Mann und Frau als Eheleute nach und nach beeinflussen, und die ihrerseits für Wechselwirkungen sorgen, aber jedes Paar ist da anders. 

Schaubild

 

Welche Entwicklungen verändern das Zusammenleben von Verheirateten und sorgen für potenzielle Scheidungsfolgen?

  • Das Paar bekommt Kinder.
  • Das Paar investiert, sein Vermögen ändert sich; es erzielt Reichtum und macht auch Schulden.
  • Durch Erwerbstätigkeit in Deutschland kann jeder Partner Rentenpunkte erzielen.
  • Die Eheleute schaffen sich Haus und Grund an, verwahren darin neu hinzugekauften Hausrat und Wertgegenstände.
  • Es entsteht ein Erbe.

All dies verändert die Gemengelage, und je nachdem, wer sich wofür engagiert, entstehen andere Konfliktpunkte.

Praxisbeispiel

Ein oder zwei Kinder?

Ein Paar entschließt sich, Kinder zu bekommen, aber nach einer Weile merkt einer von beiden, dass die Betreuung von 1 Kind bereits ganz schön anstrengend ist und will kein zweites. Der oder die andere hingegen hätte gern ein zweites, es wird ihm oder ihr verwehrt, und fortan steckt er oder sie alle Liebe und Kraft in die Versorgung des Einzelkinds. Der Partner fühlt sich wiederum zurückgestoßen davon und beendet die Beziehung. Es folgt eine Scheidung mit ungleicher Vermögensaufteilung, hohen Unterhaltsforderungen, die z.T. wegen einer Firmeninsolvenz nicht bedient werden können, und vielen Tränen. 

 

Lässt sich so sagen, wer bei auch nur dieser Scheidung die höheren Nachteile hat? Allein die Frage nach der Schuld ist eine moralische, und was der oder die Partnerin auf dieser oder jener Seite fühlt, ist noch eine ganz andere Frage. Es kann sein, dass Dritte den Nachteil zum Beispiel bei der Frau sehen, diese könnte jedoch nach der Scheidung viel glücklicher sein als ihr Mann. Das Empfinden von Vor- und Nachteilen ist noch einmal komplett anders, als andere es annehmen.

Stereotype vergessen machen mit einvernehmlicher Scheidung

Die Geschichte, aber auch Film und Fernsehen, lehren uns Dinge, die heute einfach nicht mehr stimmen. Der Mann ist nicht mehr (nur) der Ernährer der Familie, während die Frau nicht einfach „nur“ zuhause den Haushalt schmeißt und die Kinder großzieht. Nicht umsonst reiben sich viele Männer verwundert die Augen, wenn man ihnen nach Jahren der Unterhaltszahlung eröffnet, dass ihre Ex-Frau ebenfalls Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen müsste, weil 

  • die Kinder volljährig geworden sind,
  • die Frau das Dreifache an Nettoeinkommen wie der Mann erzielt oder auch
  • ein exorbitant höheres Vermögen erwirtschaftet hat.

Wie dem auch immer sei – man hat sich den Partner nicht umsonst ausgesucht, mit all seinen Macken, von denen man wusste oder hätte wissen können. Deswegen ist es auch nur fair, wenn bei allen Scheidungsfolgen das Gebot der Fairness gilt und Sie versuchen, sich in gegenseitigem Einvernehmen zu scheiden.

Was bedeutet das, einvernehmliche Scheidung?

Schaubild

 

Eine Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen bedeutet, dass sich beide Ehepartner über die Scheidung und die damit verbundenen Folgen einig sind und keinen Streit über zentrale Aspekte der Trennung haben. Diese Form der Scheidung ist in Deutschland möglich und hat den Vorteil, dass sie in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend verläuft als eine streitige Scheidung.

 

Wie lässt sich dieses lobenswerte Prinzip jedoch nun vereinbaren mit all jenen zweifelnden Fragen von Partnern, aus denen (noch) Misstrauen, Ärger und Neid quellen? Schauen wir uns häufig gestellte Streitfragen und mögliche Lösungen dafür an – bunt gemixt mit immer einem anderen Partner in der Frage!

Wer reicht die Scheidung ein - Mann oder Frau?

Geht es nur darum, wer die Scheidung statistisch häufiger einreicht, dann tun dies in Deutschland unter den Hetero-Paaren eher Frauen als Männer. Statistiken zeigen seit Jahren, dass der Großteil der Scheidungsanträge von Frauen gestellt wird. Wer die Scheidung hingegen provoziert, sodass der andere kaum mehr eine Wahl hat, als den Scheidungsantrag zu stellen, geht daraus nicht hervor.

 

Geht es darum, wer die Scheidung einreichen soll oder gar darf, ist es so, dass dies allen Menschen in Deutschland offen steht, deren Ehe hier anerkannt oder geschlossen wurde.

Scheidung, wenn der Mann nicht will

Der Mann? Stimmt denn sonst nicht immer die Frau nicht zu, weil sie um ihre Pfründe fürchtet? (Ironie!). Selbstverständlich kommt es vor, dass entweder ER oder SIE die Scheidung ablehnt, aus emotionalen, finanziellen oder anderen Gründen, die für den anderen nicht immer nachzuvollziehen sind.

 

Drei Jahre nach Beginn der Trennung gehen Gerichte davon aus, dass Ihre Ehe unweigerlich gescheitert ist, sodass Widerstand gegen die Scheidung zwecklos ist. Davor ist es Sache der Argumentation des Antragstellenden bzw. der Anwält:innen, ob sie das Gericht vom Scheitern der Ehe überzeugen können. Dafür müssen die Voraussetzungen zur Scheidung gegeben sein, als da wären:

  • Getrenntleben der Ehepartner
  • Einhaltung des Trennungsjahres
  • Ehe in Deutschland geschlossen oder anerkannt
  • Stellung des Scheidungsantrags
  • Klärung aller Scheidungsfolgen

Meist ist dies nach 1 Jahr der Trennung so gegeben, und ein reines „Nein, ich will nicht“ reicht normalerweise nicht aus, um eine Scheidung zu blockieren.

Schaubild

 

Zudem erhöht Widerstand die Kosten der Scheidung, da Anwälte und Gericht weiterhin „an Bord“ bleiben müssen. Springen beide Partner über ihren Schatten, ist hingegen viel Einsparpotenzial da, und eine einvernehmliche Scheidung bringt Ihnen folgende Vorteile:

  • Nur 1 Anwalt statt 2 notwendig
  • Gericht braucht sich um keine Scheidungsfolgen zu kümmern, da Sie diese in einer Scheidungsfolgenvereinbarung niedergeschrieben haben
  • Einvernehmliche Scheidung kann zur Gewähr des Online- statt Präsenztermins mit dem Gericht führen
  • Eine friedliche Scheidung ist nachhaltig besser für Ihr Post-Ehe-Verhältnis und eventuelle Kinder

Was bekommt die Frau bei der Scheidung?

Die nächste Frage, die aus beiden Perspektiven gestellt werden kann:

  1. „Kriege ich genug?“
  2. „Behalte ich genug?“

In keinem Fall stellt das Gesetz auf irgendeine bestimmte Person ab, auf dass diese ja genug vom ehelichen Vermögen bekommt und nicht zu wenig. Was ein Partner bekommt, ist – siehe oben – entweder das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen Ihnen oder das Ergebnis einer Entscheidung durch das Gericht.

 

Mag Ihnen der ein oder andere Vorschlag des Noch-Partners aktuell nicht schmecken, z.B. mit diesem oder jenem Möbelstück oder einem recht niedrigen Kaufangebot Ihrer gemeinsamen Immobilie vorlieb nehmen zu müssen – denken Sie daran: Entscheidet ein Fremder darüber, wer was bekommt, werden Sie zu 99% unzufriedener sein als mit jedem Vorschlag untereinander.

 

Generell hat jeder Partner ohne Ehevertrag oder anderslautende Absprachen Anspruch auf 

  • Rentenpunkte,
  • Vermögen und
  • Geld für Unterhalt, oder eben die Pflicht, davon etwas abzugeben. 

Je nachdem, wer eben mehr von diesen Dingen angesammelt hat, gibt dem anderen einen Teil ab. Dies ist etwas salopp formuliert, aber bringt zum Ausdruck, dass niemand nach der Scheidung alles behält und niemand nichts. Das Gesetz nennt dies nacheheliche Solidarität.

Wenn die Frau die Scheidung einreicht - wer bezahlt die Scheidung?

Schaubild

Lassen Sie sich nicht von dem Spruch beirren, dass der- oder diejenige zahlt, die bestellt. Natürlich ist es zuerst einmal so, dass niemand eine Dienstleistung bezahlen muss, die er nicht beauftragt hat. Da es aber um Ihre Scheidung geht, wird früher oder später auch der Partner zur Kostenbegleichung aufgefordert, der die Scheidung nicht eingereicht hat.

Auf welche Art und Weise zahlen beide Partner für die Scheidung?

  • Hat der andere Partner (gleich, ob Mann oder Frau) wesentlich mehr Geld zur Verfügung als die antragstellende Person, kann er oder sie für den sogenannten VKV (Verfahrenskostenvorschuss) herangezogen werden. Davon wird die gesamte Scheidung bezahlt.
  • Nimmt der andere Partner eine eigene rechtliche Vertretung, bezahlt jeder dann auch seinen eigenen Anwalt/seine eigene Anwältin.
  • Erreichen Sie beim anderen Partner Gehör für die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung, können Sie vereinbaren, auch die Gerichtskosten nach Verhältnis Ihrer Einkommen zu teilen.
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Dauer: 13:40

Podcast

Scheidung: Unterhaltspflicht von Ehepartnern im Trennungsjahr

Wann muss der Mann Unterhalt zahlen?

Wenn er Geld hat. Hat er das nicht, sondern seine Frau, zahlt sie. Wieder sehr salopp formuliert. Aber das gibt schon mal die Richtung vor.

 

Vorbei sind die Zeiten, in denen nur Männer Unterhalt zahlen mussten, weil sie entweder Hauptverdiener waren oder die Kinder immer bei der Mutter blieben. Heutzutage kann die Frau verpflichtet sein, Unterhaltspflichten zu übernehmen, weil sie zum Beispiel mehr verdient als ihr Noch-Mann oder die Kinder bei diesem leben.

 

Denn darum geht es: Der, der mehr leisten kann (mehr Geld verdient) unterhält diejenigen, die bedürftig sind (kein oder noch nicht wieder genug Geld verdienen). Dies betrifft

  • Kindesunterhalt für minderjährige Kinder generell,
  • die Unterstützung des finanziell schwächeren Partners im Trennungsjahr durch Trennungsunterhalt und
  • auch nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung, dessen Voraussetzungen Sie im verlinkten Ratgeber nachlesen können.

Was bleibt dem Mann nach der Scheidung an Geld?

Das deutsche Rechtssystem hat verschiedene Mechanismen, um sicherzustellen, dass keiner der Ehepartner nach einer Scheidung in finanzielle Not gerät. Es gibt bestimmte Schutzvorschriften und finanzielle Regelungen, die dies gewährleisten:

  • Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen (so viel Geld muss auch dem Unterhaltszahlenden zum Leben verbleiben, auch ein höherer Unterhaltsbetrag würde an diesem Schutzwall „abprallen“)
  • Bürgergeld
  • Wohngeld
  • der Anteil am Zugewinnausgleich. 

Diese Frage rührt aus der Erfahrung her jedoch nicht von der Sorge, in die soziale Schieflage zu rutschen, sondern fürchtet darum, auf einem etwas höheren Plateau um die erbrachte Arbeit gebracht zu werden. Dann, wenn der andere Partner scheinbar wenig zur Erbringung der nun geteilten Güter getan hat.

 

Hierzu ist zu sagen, dass die Ehe keine Pflichtveranstaltung ist – zur Heirat wird in Deutschland niemand gezwungen. Sofern Sie aber heiraten, bedeutet das, dass zwei Menschen sich zusammentun, um einen höheren Wohlstand zu erwirtschaften, als nur 1 Partner allein es könnte. Selbst wenn einer am Ende feststellt, dass er oder sie den anderen doch nicht dazu gebraucht hätte (wobei man sich nie sicher sein sollte, ob man z.B. ohne emotionalen Halt genauso weit gekommen wäre), ist dies Teil des Deals und das Risiko eines jeden. „Zurück auf Los“ gibt es hierbei nicht.

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Dauer: 18:52

Podcast

Wenn Unternehmer sich trennen

Und wenn der Mann selbstständig ist?

Worauf Selbstständige achten müssen, aber auch deren nichtselbstständige Ehepartner, ist in unserem Artikel „Pokern beim Zugewinn“ ganz gut veranschaulicht. Hierbei geht es darum, bei einer Vermögenszuwachsaufteilung von 50/50 nicht das Unternehmen (von Mann oder Frau, beide können Unternehmer sein) zu zerschlagen, da dessen Werte zum Zeitpunkt der Scheidung gerade nicht als Geld herausgeholt werden können.

 

Es gilt hier, Lösungen zu finden, wie man trotzdem zu einem fairen Ausgleich kommen kann, denn eines muss der andere Partner stets bedenken: Ist das Unternehmen futsch, fehlt auch die Grundlage für z.B. eine hohe nacheheliche Unterhaltszahlung. Denken Sie an verschiedene Filme, in denen Menschen bis zur Zerstörung des Planeten streiten, nur damit sie Recht bekommen oder der andere es genauso schlecht hat wie sie – ohne Not. So wollen Sie sicher nicht die Ehe beenden.

Wann muss Frau wieder arbeiten?

Spätestens dann, wenn man kein Geld mehr hat und auch keines kommt. Wieder eine saloppe Formulierung, die teilweise falsch ist, und aber auch Teile der Wahrheit enthält.

 

Sollte ein Partner nach der Ehe Anspruch haben auf Unterhalt, sollte dies selbstverständlich gewährt werden. Haben Sie zum Beispiel ein Kind bekommen kurz vor der Trennung, kann derjenige, der das Kind betreut, bis zu 3 Jahre zuhause bleiben und braucht nicht zu arbeiten. Sollten Betreuungsplätze fehlen, oder eine geeignete KiTa, kann dies auch verlängert werden.

 

Hat man vor der Ehe länger gearbeitet, als die Ehe, während der man nicht gearbeitet hat, gedauert hat, und will dann auch erst einmal nicht wieder arbeiten, sieht die Sache schon anders aus. Hier gibt es zwar keine generelle Aussage, nach wie viel Jahren man wieder arbeiten gehen muss, aber je länger man Zeit bekommt, sich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, desto mehr verringert sich der Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dies kann übrigens auch schon während einer längeren Trennung ohne Scheidung so sein.

Wie viel Rentenpunkte bekommt die Frau bei der Scheidung?

Schaubild

Bei einer Scheidung in Deutschland wird der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser regelt die Aufteilung der Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworben wurden. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, gerecht auf beide Partner aufgeteilt werden.

 

Dabei können Sie auch Rentenpunkte für die Zeit der Kindererziehung geltend machen, bzw. Ihren Partner dazu anregen, dies zu beantragen. Suchen Sie im Internet dafür nach dem Formular V 0800. Jeder Rentenpunkt, den der andere zusätzlich bekommt, schmälert die Abgabepflicht desjenigen mit mehr Rentenansprüchen.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

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  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
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  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Nehmen Sie diesen Artikel mit einem kleinen Augenzwinkern entgegen. Es ist eigentlich nicht möglich, mehrheitlich ein bestimmtes Geschlecht irgendeiner Verhaltens- oder Denkweise zuzuordnen. Und das ist auch gut so. Vorm Familiengericht entscheiden die reinen Fakten, und möchten Sie verhindern, dass so wenig wie möglich davon vom Gericht entschieden werden, führen Sie am besten die einvernehmliche Scheidung durch und setzen sich mit Ihrem Partner dafür ein einziges Mal noch zusammen. Denn Sie kennen sich – trotz allem - selbst doch immer noch am besten.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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