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Wie lange gibt es Trennungsunterhalt ohne eine Scheidung?

DEFINITION

Wie lange gibt es Trennungsunterhalt ohne eine Scheidung?

Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht entweder bis zur dauerhaften Versöhnung oder bis Rechtskraft der Scheidung. Leben Sie und Ihr Ehegatte also dauerhauft in Trennung ohne die Scheidung zu vollziehen, bleibt der Anspruch auch weiter bestehen. Sobald das Ehepaar sich trennt, sollte der weniger verdienende Ehepartner den anderen zur Zahlung von Trennungsunterhalt auffordern.

 

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

Trennungsunterhalt schnell geltend machen

Der Unterhalt muss nicht ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem sich die Eheleute trennen, sondern erst ab dem Beginn des Monats, in dem der mehr verdienende Ehegatte vom anderen Ehegatten zur Zahlung des Trennungsunterhalts aufgefordert wurde.

Praxisbeispiel

Gleich nach der Trennung Unterhalt einfordern

Herr Mark Fröhlich hat sich am 24.08.2016 von seiner Ehefrau Clara Fröhlich getrennt. Er verdient monatlich 2.400 EUR netto, seine Frau Clara 1.800 EUR netto. Clara Fröhlich geht am 30.08.2016 zu ihrem Rechtsanwalt, um sich über die Trennung und deren Folgen beraten zu lassen. Dieser teilt ihr unter anderem mit, dass sie einen Anspruch auf Trennungsunterhalt hat. Im Auftrag von Frau Clara Fröhlich schreibt ihr Rechtsanwalt deren Ehemann Mark Fröhlich an und fordert ihn auf, seine Einkommensunterlagen vorzulegen und Trennungsunterhalt zu zahlen. Dieses Schreiben kommt am 05.09.2016 bei Herrn Mark Fröhlich an.

 

Zwar haben sich die Eheleute schon am 24.08.2016 getrennt, die Aufforderung Trennungsunterhalt zu zahlen, ist bei Mark Fröhlich aber erst am 05.09.2016 eingetroffen. Erst ab diesem Zeitpunkt wusste Mark Fröhlich, dass seine Ehefrau Clara Trennungsunterhalt von ihm haben will. Wäre Clara Fröhlich gleich nach der Trennung am 25.08.2016 zum Rechtsanwalt gegangen und wäre der Brief mit der Unterhaltsforderung noch am 31.08.2016 oder früher bei Mark Fröhlich eingetroffen, so hätte Clara Fröhlich den Unterhalt schon früher fordern können.

Wichtig ist, dass der mehr verdienende Ehegatte unverzüglich nach der Trennung zur Zahlung des Unterhalts aufgefordert wird bzw. von ihm seine Einkommensunterlagen angefordert werden. Jeder Tag kann im Zweifel darüber entscheiden, ob der Ehegatte ab diesem oder erst ab dem nächsten Monat Unterhalt verlangen kann. Unter Umständen kann dem Unterhalt verlangenden Ehegatten mindestens ein monatlicher Unterhaltsbetrag verloren gehen.

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Was kann ich tun, um den Trennungsunterhalt zu sichern?

Fordern Sie den Trennungsunterhalt schriftlich ein.

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Trennungsunterhalt einfordern

Nach Ihrer Trennung haben Sie meist bis zu Ihrer Scheidung Anspruch auf Trennungsunterhalt

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Kein Unterhalt mehr nach Versöhnung oder rechtskräftiger Scheidung

Der Trennungsunterhaltsanspruch erlischt, wenn sich die Ehegatten wieder versöhnen. Eine ernsthafte Versöhnung liegt allerdings erst dann vor, wenn die Ehegatten länger als 3 Monate wieder zusammenleben.

 

Ferner erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch automatisch mit Rechtskraft der Scheidung. Sofern die Ehegatten in der Scheidungsverhandlung auf weitere Rechtsmittel verzichten, ist die Scheidung bereits ab diesem Tag rechtskräftig. Falls nicht gleich auf Rechtsmittel verzichtet wird, tritt die Wirksamkeit der Scheidung erst einen Monat nach der Scheidung ein. Sollte einer der Ehegatten sterben, erlischt der Trennungsunterhaltsanspruch automatisch.

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Was kann ich tun, um den nachehelichen Unterhalt zu sichern?

Fordern Sie den Geschiedenenunterhalt vorher schriftlich ein.

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Geschiedenenunterhalt einfordern

Auch nach Ihrer Scheidung haben Sie möglicherweise weiterhin einen Unterhaltsanspruch

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

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  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
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  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Sie können nicht wirksam auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft verzichten. Es bleibt allerdings dem weniger verdienenden Ehepartner überlassen, ob der den Trennungsunterhalt tatsächlich beim anderen Ehegatten einfordert. Wenn Sie auf das Geld angewiesen sind, sollten Sie dies aber auch in Anspruch nehmen. Mit einer rechtssicheren Berechnung können Sie sich absichern, dass Sie weder zu wenig, noch zu viel Unterhalt vereinbaren.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.