Wenn Sie verheiratet sind, steht Ihnen das gesetzliche Ehegattenerbrecht zu. Selbst wenn ein Ehepartner enterbt wird, besteht noch Anspruch auf einen Pflichtteil. Auch nach der Trennung bleibt das gesetzliche Ehegattenerbrecht also weiter bestehen. Möchten Sie verhindern, dass Ihr Ex-Partner Sie im Falle Ihres Versterbens beerbt, sollten Sie sich bemühen, die Scheidung so schnell wie möglich zu beantragen. Denn das Erbrecht entfällt, wenn
- der Scheidungsantrag bereits rechtshängig, also der Gerichtskostenvorschuss bereits gezahlt und der Antrag dem Ehepartner zugestellt wurde,
- oder Sie einem bereits gestellten Scheidungsantrag zugestimmt haben
- und in beiden Fällen die Voraussetzungen für die Scheidung vorlagen.