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Frau Versicherungsvertreter Versicherung iurFRIEND® AG

DEFINITION

Wer zahlt die Kinder-Krankenversicherung bei Trennung?

Kinder sind in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung bei Ihren Eltern mitversichert. Nach der Scheidung bleibt die Mitversicherung bestehen, wenn derjenige Elternteil, bei dem das Kind mitversichert ist, auch weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Bei einer privaten Krankenversicherung fallen für das Kind ohnehin eigene Beiträge an. Falls ein Kind nicht bei einem Elternteil mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil auf Krankenvorsorge. Ist ein Elternteil gesetzlich, der andere privat versichert, richtet sich die Versicherung des Kindes danach, bei welchem Elternteil es wohnt. Ist das Kind nicht mitversichert, muss derjenige, der Kindesunterhalt zahlt, auch die Krankenversicherungsbeiträge für das Kind zahlen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Finanziert ein Elternteil die Krankenversicherung für das Kind nach der Trennung oder Scheidung, wirkt sich das auf die Einstufung in der Düsseldorfer Tabelle und somit auf die Höhe des Unterhalts aus.
  • Ansonsten sind sowohl minderjährige, als auch volljährige Kinder nach der Trennung weiterhin über die Familienversicherung mitversichert.
  • Volljährige Kinder, die kein eigenes Einkommen haben, weil sie z.B. studieren, sind maximal bis zum 25. Geburtstag mitversichert. Verlängerungen sind in Ausnahmefällen möglich.

Gesetzliche Krankenversicherung des Kindes

Kinder sind bei ihren Eltern über die Familienversicherung mit krankenversichert. Diese besteht für Kinder grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Danach besteht diese bis zum 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. Darüber hinaus greift die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung befindet oder ein freiwilliges soziales beziehungsweise ökologisches Jahr leistet. Über das 25. Lebensjahr hinaus verlängert sich die Familienversicherung um den Zeitraum eines Freiwilligendienstes, wenn sie die Schul- oder Berufsausbildung unterbrochen oder verzögert hat. Diese Verlängerung entspricht maximal der Zeit des regulären freiwilligen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes oder der tatsächlichen Dauer des Dienstes.

GUT ZU WISSEN

Krankenversicherung für ein behindertes Kind

Die Familienversicherung besteht für Kinder ohne Altersgrenze, die wegen einer Behinderung dauerhaft außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Die Behinderung muss bereits zu dem Zeitpunkt vorgelegen haben, in dem das Kind mitversichert war.

Private Krankenversicherung nach der Scheidung

Sind Sie privat versichert und führen die Scheidung mit Kind durch, ändert sich in der Regel nichts an der Krankenversicherung. Ihre Kinder sind weiterhin abgesichert, da für sie ohnehin gesondert Beträge anfallen.

GUT ZU WISSEN

Versicherungswechsel

Wechselt ein Elternteil von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung, können die Kinder mitwechseln und kostenlos mitversichert werden, wenn sie bei diesem Elternteil wohnen. Wechselt ein Elternteil von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private, entfällt die Familienversicherung für die Kinder. Für sie muss dann ebenfalls eine private Versicherung abgeschlossen werden.

Keine Pflicht zum Versicherungswechsel

Immer wieder kommt es zu Streit über die Krankenversicherung des Kindes, wenn z.B. der zahlende Elternteil möchte, dass das Kind statt wie von Geburt an privat, über die gesetzliche Krankenversicherung des Ex-Partners mitversichert werden soll.

 

War das Kind bereits sein ganzes Leben privat versichert und verdient der unterhaltspflichtige Elternteil nach der Trennung weiterhin so gut, dass er selbst privat versichert bleibt, sind die Kosten für die private Krankenversicherung angemessen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat klargestellt, dass von dem Kind nicht verlangt werden kann, auf den privaten Versicherungsschutz zu verzichten. (Urteil vom 19.1.2010, Aktenzeichen 11 UF 620/09).

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Dauer: 5:51

Video

Scheidung mit Kind. Worauf muss ich achten?

Beiträge für Krankenversicherung auf Unterhalt anrechnen

Ist das Kind nicht bei den Eltern mitversichert, muss der unterhaltspflichtige Elternteil dem Kind Geld für die Krankenvorsorge zahlen. Diese Beiträge für die Krankenversicherung können allerdings bei der Berechnung des sonst an das Kind zu zahlenden Unterhalts berücksichtigt werden. Bei der Berechnung des Einkommens können die Kosten für die Krankenversicherung als Verbindlichkeiten vorab abgezogen werden.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?

Beide Elternteile sind dem Kind zum Unterhalt verpflichtet - doch was ist nach der Trennung zu beachten?

Checkliste

Kindesunterhalt

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt.

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Erst bei Ihrem nach Abzug aller Verbindlichkeiten übrigbleibenden Einkommen wird eine Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle vorgenommen. Indem die Krankenversicherungskosten vorab vom Kindesunterhalt abgezogen werden, kann sich so der Kindesunterhalt verringern.

EXPERTENTIPP

Kosten steuerlich geltend machen

Da die Beiträge der Gesundheit Ihres Kindes dienen, ist das Geld eine sinnvolle Ausgabe. Umso besser jedoch, wenn sie die Kosten auch noch steuerlich geltend machen können. Prüfen Sie also, ob Sie diese als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

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So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Prüfen Sie zunächst, wie Sie selbst nach der Trennung und Scheidung versichert sind, da die Versicherung des Kindes sich nach dem Status der Eltern richtet. Aber: Seien Sie unbesorgt, auch nach der Scheidung ist Ihr Kind im Krankheitsfall abgesichert. Entweder über die gesetzliche oder die private Krankenversicherung.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.