Wozu dient Beratungshilfe?
Beratungshilfe beinhaltet, dass Sie sich in rechtlichen Angelegenheiten fach- und sachkundig beraten lassen können. In der Regel erfolgt die Beratung durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Die Kosten für die Beratungshilfe übernimmt die Staatskasse. Sie erhalten Beratungshilfe, wenn Sie nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht die finanziellen Mittel haben, um die Beratung aus eigener Tasche zu bezahlen.
Voraussetzungen für Beratungshilfe
Beratungshilfe setzt Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit heraus. Haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie im Regelfall Anspruch auf Beratungshilfe. Im Übrigen kommt es auf Ihr Einkommen an, bei dem das Amtsgericht anhand einer umfangreichen Berechnung Ihren Anspruch prüft. Pauschal ist es so, dass Ihr Einkommen, das Ihnen nach Abzug von Miete, Unterhaltsleistungen und Verbindlichkeiten verbleibt, nicht über dem Arbeitslosengeld II oder der Sozialhilfe liegen sollte.
Bevor Sie auf Kosten der Staatskasse Beratungshilfe erhalten, müssen Sie andere Möglichkeiten ausschöpfen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur wenn keine anderen Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, kommt Beratungshilfe in Betracht. Sofern Sie sich im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung beraten lassen wollen, sind Sie im Regelfall auf die anwaltliche Beratung angewiesen und haben Anspruch auf Beratungshilfe.
Anders kann die Situation sich darstellen, wenn Sie den Unterhalt für Ihr Kind geltend machen wollen, weil der unterhaltspflichtige Elternteil die Unterhaltszahlung verweigert. Dann können Sie auch zu Ihrem örtlichen Jugendamt gehen. Jugendämter sind gesetzlich zur Auskunft und Beratung verpflichtet. Insbesondere in Angelegenheiten, die Ihr Kind betreffen, kann das Jugendamt Hilfestellung leisten.
Kostenloser Kundenservice
Sie können sich natürlich auch an unseren InfoPoint Familienrecht wenden. Diese Hilfe ist insoweit vorteilhaft, als Sie dann trotzdem immer noch staatliche Beratungshilfe erhalten können, da unser Infopoint nicht zu den amtlichen Beratungsstellen gerechnet wird. Ihr Anruf unter unserer Servicenummer 0800 - 34 86 72 3 ist gebührenfrei.
Beratungshilfe trotz Rechtsschutzversicherung?
Sind Sie rechtsschutzversichert, haben Sie keinen Anspruch auf Beratungshilfe. Rechtsschutzversichert sind Sie, wenn Sie einen eigenen Rechtsschutzversicherungsvertrag haben oder über die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert sind. Die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners ist nach den allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen verpflichtet, auch dem familienversicherten Ehepartner eine anwaltliche Erstberatung zu bezahlen.
In diesem Fall gehen Sie zu einer Kanzlei Ihrer Wahl und legen am besten die Kopie der Versicherungspolice vor. Es genügt aber auch, wenn Sie die Rechtsschutzversicherungsgesellschaft und Ihre Rechtsschutzversicherungsnummer bezeichnen. Dann kann der Anwalt die Rechtsschutzversicherung direkt kontaktieren und seine Gebühr abrechnen. Natürlich können Sie sich auch selbst die Deckungszusage der Versicherung einholen und damit zum Anwalt gehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt aber in der Regel nicht die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht.
Welche Leistungen beinhaltet die Beratungshilfe des Anwalts?
Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin wird Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung für wichtig halten, mündlich beantworten. Er bzw. sie wird Sie beraten, damit Sie wissen, wie Ihre rechtliche Situation aussieht und wie Sie sich verhalten sollten. Die Beratungshilfe umfasst aber auch die Vertretung, sofern sich die Tätigkeit des Anwalts auf eine einfache Angelegenheit beschränkt, die keine tiefergehende rechtliche Würdigung erfordert und mit einem einfachen Schreiben oder einem Telefonat erledigt werden kann.
Partner über Trennung informieren
Ihr Rechtsanwalt informiert Ihren Ehepartner, dass Sie heute die Trennung vollzogen haben. Eine solche Mitteilung kann wichtig sein, wenn es darum geht, den Zeitpunkt Ihrer Trennung zu dokumentieren und vorzubeugen, falls der Ehepartner den Trennungszeitpunkt bestreiten sollte.
Beratungshilfeschein beantragen
Benötigen Sie Beratungshilfe, gehen Sie zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. Dort ist in der Rechtsantragstelle für Zivilsachen ein Rechtspfleger zuständig, der Anträge auf Beratungshilfe bearbeitet. Schildern Sie dem Rechtsträger Ihr Anliegen. Bestenfalls kann der Rechtspfleger durch eine sofortige Auskunft oder einen Hinweis auf eine andere Beratungsmöglichkeit selbst beratend helfen und Ihr Anliegen erledigen. Ansonsten stellt der Rechtsträger einen Berechtigungsschein aus. Dieser Berechtigungsschein ist der Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, den Sie sich selbst aussuchen können. Der Rechtspfleger wird Ihnen dazu keine Vorgaben machen. Ansonsten darf der Rechtspfleger selbst Sie nicht rechtlich beraten. Die eigentliche Rechtsberatung ist Rechtsanwälten vorbehalten.
Antragsformular für Beratungshilfe
Sofern Sie nicht direkt zum Amtsgericht gehen und Ihren Beratungswunsch dem zuständigen Rechtspfleger mündlich vortragen, können Sie die Beratungshilfe schriftlich beantragen. Die Gerichte verwenden das Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“.
Am besten ist, wenn Sie direkt zu einer Kanzlei gehen und um Beratungshilfe bitten. Rechtsanwälte halten das betreffende Formular bereit und unterstützen Sie, das Formular ordnungsgemäß mit den notwendigen Angaben zu versehen. Sie oder der Anwalt reichen das Formular dann beim Amtsgericht ein. Allerdings müssen Sie den Antrag spätestens innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit stellen, weil sonst die Bewilligung abgelehnt wird.
Welche Angaben muss ich im Antragsformular machen?
In dem Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ müssen Sie wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen und zwar:
- Angaben zu Ihrer Person,
- Angabe, ob Sie oder Ihr Ehepartner rechtsschutzversichert sind,
- Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen (Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld I, II, Hartz IV, Rentenbescheid),
- Angaben zu Personen, denen Sie Unterhalt gewähren,
- Angaben zu Ihren Vermögenswerten,
- Angaben zu einzelnen werthaltigen Vermögensgegenständen,
- Angaben zu Ihren Wohnverhältnissen und Wohnkosten (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung),
- Angaben, welche Giro-, Spar- und Bankkonten Sie unterhalten,
- Angabe, ob Sie über Grundeigentum verfügen,
- Angabe, ob Sie ein Kfz besitzen,
- Angaben zu Zahlungsverpflichtungen,
- Angabe, ob Sie sich bereits an eine Beratungsperson gewandt haben und wann die Beratung stattgefunden hat. Wurde Ihnen in derselben Angelegenheit bereits Beratungshilfe bewilligt oder verwehrt, wird der Antrag auf erneute Beratungshilfe zurückgewiesen.
Sie beschleunigen und erleichtern die Antragstellung, wenn Sie zu Ihrem Besuch beim Amtsgericht die notwendigen Unterlagen mitnehmen, die zur Begründung Ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit notwendig sind. Dazu gehören insbesondere Ihre Lohnabrechnung oder die Bescheide über öffentliche Leistungen, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung oder Nachweis Ihrer Zahlungsverpflichtungen.
Sind Anwälte beratungspflichtig?
Anwälte sind gesetzlich verpflichtet, Beratungshilfe zu gewähren. Sie dürfen die Beratung im Einzelfall nur aus wichtigem Grunde ablehnen. Es empfiehlt sich, mit dem Anwalt vorher darüber zu sprechen, ob er zu den Bedingungen der Beratungshilfe für Sie tätig werden kann.
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?
Eigenanteil bei Beratungshilfe
Gehen Sie zu einem Rechtsanwalt, zahlen Sie im Regelfall einen Eigenanteil von 15 EURan den Anwalt. Der Anwalt kann auf diese Gebühr aber ausnahmsweise verzichten, wenn Sie auch dies nicht aus eigener Tasche zahlen können. Mehr darf der Anwalt aber auch nicht von Ihnen fordern.
Sollte der Anwalt aus irgendeinem Grund eine höhere Beteiligung einfordern, muss er Sie von vornherein darauf hinweisen und eine entsprechende Vereinbarung mit Ihnen treffen. Gleiches gilt, wenn das Amtsgericht Ihren Antrag auf Beratungshilfe abweist und der Anwalt Sie bereits rechtlich beraten hat. In diesem Fall kann der Anwalt ein Honorar nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, sofern er Sie bei Mandatsübernahme darauf hingewiesen hat.
Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe abgelehnt
Das Amtsgericht kann Ihren Antrag auf Bewilligung von Beratungskostenhilfe mithin ablehnen, wenn er nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist oder Ihre Einnahmen über der Bewilligungsgrenze liegen. Gegen den ablehnenden Beschluss können Sie den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Die Erinnerung ist nicht an eine Frist gebunden. Erinnerung bedeutet, dass Sie dem Gericht schriftlich vortragen, warum Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind.
Welche Gebühren zahle ich, wenn ich keine Beratungshilfe erhalte?
Erhalten Sie keine Beratungshilfe bewilligt, können Sie sich bei einem Rechtsanwalt in einem anwaltlichen Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten bei Trennung und Scheidung beraten lassen. Der Anwalt darf für die anwaltliche Erstberatung einen Betrag von bis zu 190 EUR zuzüglich Kostenpauschale und Mehrwertsteuer abrechnen. Seine Gebührenforderung ist dabei auf einen Betrag von maximal 250 EUR beschränkt. Sie sollten die Honorarfrage möglichst frühzeitig ansprechen, sofern der Anwalt nicht selbst darauf aufmerksam macht. Anwälte sind verpflichtet, über eventuelle Kosten einer Erstberatung aufzuklären. Sie müssen nämlich davon ausgehen, dass der Anwalt nicht selbstlos berät und seinen Zeit- und Beratungsaufwand selbstverständlich in Rechnung stellt.
Gebührenfreie Erstberatung
Anwälte sind gesetzlich nicht unbedingt verpflichtet, die anwaltliche Erstberatung in Rechnung zu stellen. Anwälte dürfen sogar eine kostenlose Erstberatung anbieten und verstoßen nicht gegen die Grundsätze des anwaltlichen Standes- und Gebührenrechts, wenn sie den Mandanten beim ersten Kontakt gebührenfrei beraten (Bundesgerichtshof Az. AnWZ 42/16). Diese gebührenfreie anwaltliche Erstberatung ist für den Anwalt insoweit interessant, als er darauf hoffen darf, dass Sie ihn auch mit Ihrem Scheidungsverfahren beauftragen werden.
Welche Unterstützung kann ich über die Beratungshilfe hinaus erwarten?
Die Beratungshilfe dient Ihrer rechtlichen Orientierung. Sofern Sie Ihr Scheidungsverfahren in die Wege leiten wollen, können Sie für die gerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt Prozess- und Verfahrenskostenhilfe beantragen. Den Antrag stellt Ihr Rechtsanwalt am besten direkt mit Ihrem Scheidungsantrag bei Gericht. Bestenfalls übernimmt die Staatskasse dann die Verfahrenskosten für Ihr gesamtes Scheidungsverfahren.
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können.