Betreiben Sie die Scheidung streitig, muss jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und diesen auch bezahlen. Bei den Gerichten besteht nämlich Anwaltszwang. Sie können Ihre Vorstellungen nur über einen Rechtsanwalt vortragen und müssen sich im Scheidungstermin von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie verteuern damit Ihr Scheidungsverfahren ganz erheblich. Sie verteuern es dadurch, dass Sie für jede Scheidungsfolge zusätzliche Verfahrenswerte provozieren und dadurch die Gerichts- und Anwaltsgebühren in die Höhe treiben. Da Sie sich hierbei durch Anwälte vertreten lassen müssen, entstehen doppelte Anwaltskosten.
Definition: Was ist eine nicht einvernehmliche Scheidung?
DEFINITION
Was ist eine nicht einvernehmliche Scheidung?
Bei einer streitigen Scheidung streiten Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung oder über die im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung einhergehenden Scheidungsfolgen. Ihr Ehepartner kann die Scheidung nicht verweigern, wenn Sie drei Jahre getrennt gelebt haben oder Sie nach einem Jahr vortragen, dass Ihre Ehe nachweislich endgültig zerrüttet und damit gescheitert ist. Bei der streitigen Scheidung benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt. Sie verursachen zusätzliche Verfahrenswerte, die die Gebühren für Gericht und Anwalt in die Höhe treiben.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Lassen Sie sich statt streitig einvernehmlich scheiden, können Sie Ihre Scheidung kostengünstig, zügig und zielführend abwickeln. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
- Damit schaffen Sie die ideale Grundlage für die Online-Scheidung. Fordern Sie dazu gerne einen unverbindlichen Gratis-Kostenvoranschlag an.
- Wenn Sie es nicht schaffen, mögliche Streitfragen alleine zu klären, können Sie mit etwas Kompromissbereitschaft im Rahmen einer Mediation gemeinsam eine Lösung erarbeiten.
Voraussetzungen für die Scheidung
Eine wichtige Voraussetzung für Ihre Scheidung ist, dass Ihre Ehe innerlich zerrüttet und damit gescheitert ist. Das Gesetz stellt dazu auf das „Zerrüttungsprinzip“ ab. Das früher geltende Verschuldensprinzip, bei dem es auf eine nachweisbare Eheverfehlung des Ehepartners ankam, gibt es nicht mehr.
Um die Zerrüttung einer Ehe festzustellen, arbeitet das Gesetz hierbei teils mit Vermutungen:
- Sie werden problemlos geschieden, wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung beantragen oder nur ein Partner die Scheidung beantragt und der andere dem Antrag zustimmt. Das Gesetz vermutet in diesem Fall, dass Ihre Ehe zerrüttet und gescheitert ist. Eine vorzeitige Scheidung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, die das Gesetz als Härtefälle bezeichnet.
- Das Gesetz vermutet das Scheitern Ihrer Ehe außerdem, wenn Sie seit drei Jahren getrennt voneinander leben. In diesem Fall können Sie auch gegen den Widerspruch Ihres Ehepartners geschieden werden. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern.
- Ungeachtet dieser Vermutungstatbestände können Sie geschieden werden, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben und Sie dem Gericht Tatsachen vortragen, die das Scheitern Ihrer Ehe erklären. Sind diese Gründe für das Gericht überzeugend, wird Ihre Ehe auch gegen den Willen des Partners geschieden. In diesem Fall obliegt es dem Gericht, den Zustand Ihrer Ehe zu analysieren und zu prognostizieren, ob noch Versöhnungschancen bestehen. Ihre bloße Erklärung, Ihre Ehe sei gescheitert, genügt dazu allein noch nicht. Als Gründe kommen in Betracht: Ehebruch, Misshandlung, Trunksucht, anderweitige dauerhafte Lebensgemeinschaft.
GUT ZU WISSEN
Trennung von Tisch und Bett einhalten
Ihren Scheidungsantrag können Sie erst bei Gericht einreichen, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Dazu müssen Sie wenigstens ein Jahr „getrennt von Tisch und Bett“ voneinander gelebt haben. Bestreitet der Ehepartner den Vollzug des Trennungsjahres, müssen Sie dazu den Nachweis führen, in dem Sie beispielsweise den Einzug in eine neue Wohnung dokumentieren oder Zeugen beiziehen.
Was genau ist eine streitige Scheidung?
Bei einer streitigen Scheidung streiten Sie sich über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung und über die eine oder andere Scheidungsfolge.
Praxisbeispiel
Mögliche Streitfragen
- Sie reichen den Scheidungsantrag ein und tragen dazu vor, dass Sie das Trennungsjahr vollzogen haben. Ihr Ehepartner bestreitet den Vollzug des Trennungsjahres und behauptet, dass Sie allenfalls seit einem halben Jahr getrennt voneinander leben. Sie streiten sich also über die Voraussetzungen Ihrer Scheidung.
- Sie beantragen die Scheidung und beantragen zugleich, dass Sie wegen einer dauerhaften Erkrankung auf nachehelichen Ehegattenunterhalt angewiesen sind. Ihr Ehepartner hingegen behauptet, dass Ihre Erkrankung nicht so schwerwiegend ist, als dass Sie nicht selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen könnten. Sie streiten sich also über die Voraussetzungen, unter denen Sie Ehegattenunterhalt beanspruchen können.
Die Konsequenz dieser Beispiele ist, dass Sie Ihre Scheidung streitig betreiben. Da Sie dafür gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, muss das Gericht eine Entscheidung treffen. In den Beispielen müsste er also darüber entscheiden, ob Sie den Vollzug des Trennungsjahres und die Voraussetzungen des Ehegattenunterhalts hinreichend nachgewiesen haben.
Wie lange dauert eine streitige Scheidung?
Die Dauer einer streitigen Scheidung hängt davon ab, wie intensiv und kompromisslos Sie sich mit Ihrem Ehepartner streiten. Irgendwelche Zeitvorgaben gibt es dazu nicht. Streiten sich Paare beispielsweise um den Ehegattenunterhalt oder den Zugewinnausgleich, ziehen sich Verfahren nicht selten über Jahre hin, ohne dass der Richter sich in der Lage sähe, ein Urteil zu fällen.
Praxisbeispiel
Verfahrensdauer bei Unterhaltsstreit
Sie beantragen Ehegattenunterhalt. Dazu müssen Sie vortragen, ob Sie Einkommen haben und welches Einkommen Ihr Ehepartner erzielt und welche Vermögenswerte vorhanden sind. Sofern der Ehepartner die Auskunft zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnisse verweigert, müssen Sie ihn auf Auskunft verklagen. Die Auskunftsklage ist dem eigentlichen Verfahren vorgeschaltet. Im ungünstigsten Fall verzögert der Ehepartner die Auskünfte oder erteilt Auskünfte nur unvollständig oder sogar bewusst irreführend.
Wenn dann irgendwann die Verhältnisse geklärt sind, können Sie sich erst danach darüber auslassen, ob Sie denn überhaupt Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt haben. Sie müssen also einen der Unterhaltstatbestände des Scheidungsrechts darlegen. Sind Sie beispielsweise krank, geht es darum, dass Sie Ihre Erkrankung so nachweisen, dass es Ihnen unmöglich ist, selbst zu arbeiten und eigenes Geld zu verdienen. Bestreitet Ihr Ehepartner Ihre Erkrankung oder deren Intensität, muss das Gericht meist ärztliche Gutachten einfordern, deren Inhalte Ihr Ehepartner wiederum bestreiten kann. Alles in allem kann sich ein solches Verfahren über Monate und Jahre hinziehen. Sie wissen nicht, mit welchem Ergebnis Sie rechnen dürfen. Auch Ihr Ehepartner weiß nicht, wie das Verfahren ausgehen wird.
Was kann ich tun, wenn mein Ehepartner die Trennung und die Scheidung nicht will?
Wünschen Sie die Trennung, kann Ihr Ehepartner Sie nicht daran hindern, aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen oder in Ausnahmesituationen bei Gericht zu beantragen, dass Ihnen die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Die Trennung ist ein Vorgang, mit dem Sie Fakten schaffen.
Weigert sich Ehepartner, Ihrem Scheidungsantrag zuzustimmen, haben Sie drei Möglichkeiten:
- Sie warten drei Jahre Trennungszeit ab. Dann können Sie auch gegen den Willen Ihres Ehepartners geschieden werden.
- Sie vollziehen das Trennungsjahr und tragen unter Angabe nachvollziehbarer Gründe vor, dass Ihre Ehe zerrüttet und damit gescheitert ist. Überzeugen Sie das Gericht, wird Ihre Ehe frühestens nach einem Jahr geschieden.
- In Ausnahmesituationen können Sie die Scheidung auch bereits vor Ablauf des Trennungsjahres beantragen. Das Gesetz spricht von einem Härtefall, wenn die Fortsetzung der Ehe für Ihre Person, aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Wie ist der Ablauf einer streitigen Scheidung?
Bei der streitigen Scheidung lassen Sie oder der Ehepartner es darauf ankommen, dass Sie Ihre Streitigkeiten vor dem Richter austragen. Im ungünstigen Fall muss der Richter ein Urteil treffen und entscheiden, wer im Recht ist. Dazu tauschen Sie im Laufe des Verfahrens Schriftsätze aus, auf die jeder Ehepartner mit einer Stellungnahme reagieren muss. Da gerade in Scheidungsverfahren meist viele Emotionen im Spiel sind, werden die Auseinandersetzungen oft heftig geführt. Erst dann, wenn der Richter die Einschätzung hat, dass die Argumente ausgetauscht sind und der Rechtsstreit „entscheidungsreif“ ist, wird er einen Termin zur mündlichen Verhandlung ansetzen. In diesem Termin wird er die Voraussetzungen Ihrer Scheidung und die beantragte Scheidungsfolge mit Ihnen erörtern und zunächst versuchen, Sie beide zu einer vergleichsweisen Regelung zu führen. Sollte keinerlei Kompromissbereitschaft bestehen, wird der Richter einen Entscheidungstermin ansetzen, an dem er seine Entscheidung verkündet.
In diesem Rahmen bestehen weitere Möglichkeiten. Steht beispielsweise das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind zur Debatte, wird der Richter einen Sachverständigen beiziehen und wahrscheinlich auch das Kind anhören. Oft tragen Anwälte im Verhandlungstermin noch weitere Argumente vor. Um der anderen Partei Gelegenheit zur fundierten Stellungnahme zu geben, wird der Termin vertagt und ein neuer Verhandlungstermin bestimmt.
Worin liegt der Nachteil der streitigen gegenüber der einvernehmlichen Scheidung?
Schaubild
Welche Kosten verursacht eine streitige Scheidung?
Die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren werden nach Verfahrenswerten berechnet. So beträgt der Verfahrenswert für Ihre Scheidung mindestens 3.000 EUR. Der Verfahrenswert erhöht sich in Abhängigkeit von Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen. Nach diesem Verfahrenswert berechnen das Gericht die Gerichtsgebühr und Ihr Rechtsanwalt seine Anwaltsgebühren. Führen Sie die Scheidung streitig, muss sich auch Ihr Ehepartner durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen und diesen bezahlen. Streiten Sie sich über eine Scheidungsfolge, beispielsweise den Ehegattenunterhalt, ergibt sich ein zusätzlicher Verfahrenswert.
Praxisbeispiel
Scheidungskosten bei Streit um Unterhalt
Sie fordern 300 EUR Ehegattenunterhalt. Nach dem Gebührenrecht ergibt sich der Verfahrenswert aus dem 12-fachen des geforderten Betrages und beträgt im Beispiel ###ERG EUR. Nehmen wir den Mindestverfahrenswert für Ihre Scheidung mit 3.000 EUR an, ergibt sich insgesamt ein Verfahrenswert von (300*12)+3.000 EUR EUR.
Verfahrenskosten streitige Scheidung
- Verfahrenswert (300*12)+3.000 EUR EUR
- Ihre Anwaltskosten: 1.350,65 EUR
- Gerichtskosten: + 406 EUR
- Anwaltskosten Ihres Ehepartners: + 406 EUR
- Gesamtkosten = 1.350,65 EUR+406 EUR+406 EUR EUR
Im Vergleich einvernehmliche Scheidung
- Verfahrenswert 3.000 EUR
- Ihre Anwaltskosten: 684,25 EUR
- Gerichtskosten: + 238 EUR
- Anwaltskosten Ihres Ehepartners: +0 EUR
- Gesamtkosten = 684,25 EUR+238 EUR EUR
Sie sehen, dass die einvernehmliche Scheidung wesentlich kostengünstiger ist. Da Ihr Ehepartner keinen eigenen Rechtsanwalt benötigt, braucht er auch keine Anwaltsgebühren zu entrichten. Sofern Sie derjenige sind, der die Scheidung beantragt, müssen Sie natürlich die Gerichtsgebühren und die Kosten für den Rechtsanwalt vorausbezahlen. Da Ihr Ehepartner von Ihrer Initiative profitiert, wäre es fair, wenn er sich an den Kosten beteiligen würde. Bei der einvernehmlichen Scheidung teilt der Richter im Regelfall die Gerichtskosten unter den Ehepartnern auf. Wegen Ihrer Anwaltsgebühren sollten Sie im Idealfall mit Ihrem Ehepartner eine individuelle Kostenbeteiligung vereinbaren.
Wie kann ich die streitige Scheidung vermeiden?
Sie vermeiden die streitige Scheidung, indem Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden lassen. Einem eventuellen Streit über weitere Scheidungsfolgen beugen Sie einfach dadurch vor, dass Sie sich außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung über relevante Scheidungsfolgen verständigen.
Geht es beispielsweise um den Ehegattenunterhalt, legen Sie genau fest, welcher Betrag im Hinblick auf Ihre Lebenssituation und die Einkommensverhältnisse Ihres Ehepartners angemessen ist. Wenn Sie beide bereit sind, auf maximale Position zu verzichten und aufeinander zuzugehen, sollte es vernünftigerweise möglich sein, sich auf eine einvernehmliche Regelung zu verständigen. Jede streitige Auseinandersetzung ist ein Risiko, bei dem Sie beide nicht wissen, mit welchem Ergebnis Sie am Ende rechnen müssen. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung rundet Ihre einvernehmliche Scheidung zuverlässig und kostengünstig ab. Wichtig ist lediglich, dass Sie eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung im Regelfall notariell beurkunden lassen. Nur dann ist sie wirklich rechtsverbindlich.
Wie kann mir eine Mediation helfen?
Die Mediation ist ein Mittel der friedlichen Konfliktlösung. Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner kein vernünftiges Wort mehr sprechen können, bleibt vieles unausgesprochen. Würden Sie miteinander reden, könnten Sie viele Konflikte vielleicht problemlos erledigen. In diesem Fall kann ein Mediator Ihr Sprachrohr sein. Er entscheidet nicht, was richtig oder falsch ist. Er hilft Ihnen nur dabei, eine Lösung zu erarbeiten und bereitet so eine einvernehmliche Scheidung vor. Sprechen Sie Ihren Ehepartner möglichst darauf an. Wenn er nicht mehr direkt mit Ihnen sprechen möchte, kann er durchaus immer noch bereit sein, sich über den Mediator mit Ihnen auseinanderzusetzen.
CHECKLISTE
Sind Sie bereit für eine Mediation?
Ob Sie sich schon sicher sind oder noch zögern, es lohnt sich auf jeden Fall, ein Erstgespräch zu führen. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei den ersten Schritten.
Rat & Hilfe Center
Ausklang - Am Ende wird alles immer gut
Es ist ein Klischee, dass Scheidungen immer streitig verlaufen müssen. Auch wenn Ihre Trennung schmerzt und Ihnen den Boden unter den Füßen wegreißt, müssen Sie sich der neuen Lebensaufgabe stellen. Dafür brauchen Sie eine vernünftige Basis. Diese Basis schaffen Sie am zuverlässigsten, wenn Sie eine streitige Auseinandersetzung soweit als möglich vermeiden, sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Scheidung? Dann unterstützen Sie wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Scheidungsservice. Informieren Sie sich absolut unverbindlich gerne hier oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.