Anwalt wechseln

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Definition: Anwalt im laufenden Verfahren wechseln

DEFINITION

Anwalt im laufenden Verfahren wechseln

Da das Anwaltsmandat ein Vertrauensverhältnis begründet, ist der Anwaltswechsel jederzeit möglich. Auch noch während des laufenden Scheidungsverfahrens. Der Anwaltswechsel ist an sich einfach: Sie widerrufen oder kündigen das Mandat. Bevor Sie den Anwalt wechseln, bedenken Sie jedoch, dass es die perfekte Dienstleistung nicht gibt und geben Sie Ihrem Anwalt zunächst die Chance, seinen Service besser zu gestalten. Für bereits erbrachte Leistungen müssen Sie Ihren Anwalt bzw. Ihre Anwältin bezahlen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Während manche Mandanten vom Anwalt abgelehnt werden, möchten andere ihre anwaltliche Vertretung wechseln.
  • Die Suche nach dem richtigen Anwalt bzw. der richtigen Anwältin kann herausfordernd sein, doch sie lohnt sich. Denn mit der richtigen anwaltlichen Vertretung gelingt die einvernehmliche Scheidung oftmals leichter und Sie ersparen sich ein langwieriges und kostspieliges Scheidungsverfahren.
  • Gerne unterstützen wir Sie dabei, die richtige anwaltliche Vertretung zu finden. Bei unseren zahlreichen deutschlandweiten Kooperationen ist sicherlich die passende Kanzlei für Ihre Angelegenheit – sei die Scheidung streitig oder einvernehmlich - dabei.

Kann ich den Anwalt jederzeit wechseln?

Das Anwaltsmandat ist ein Vertrauensverhältnis. Nur wenn die Chemie stimmt und das Vertrauen besteht, werden Sie sich gut aufgehoben fühlen. Anwälte vertreten schließlich die Interessen ihrer Mandanten. Als Mandant dürfen Sie also erwarten, dass Sie mit dem Anwalt einen Ansprechpartner finden, bei dem Sie sich wohl fühlen und davon ausgehen können, dass Ihr Problem gelöst wird. Wünschen Sie beispielsweise die Scheidung von Ihrem Ehepartner, dürfen Sie erwarten,

 

  • dass der Anwalt ein halbwegs offenes Ohr für Sie und Ihre Lebenssituation hat,
  • dass der Anwalt in vertretbarer Zeit Ihr Mandat bearbeitet,
  • Ihnen möglichst kurzfristig einen Besprechungstermin anbietet,
  • am Telefon erreichbar ist,
  • Sie nicht ständig mit dem Anrufbeantworter, der Sekretärin oder einem Rechtsreferendar kommunizieren müssen,
  • dass der Anwalt Sie nicht gleich mit einer Forderung wegen Geld überfällt,
  • dass der Anwalt Ihnen möglichst einen Kostenvoranschlag wegen der Scheidungskosten erstellt,
  • dass der Anwalt Sie informiert, wie Sie zügig, möglichst kostengünstig und so schonend wie möglich Ihre Scheidung erreichen können,
  • dass der Anwalt Ihren Ehepartner nicht sofort mit der Scheidungsklage überzieht, sondern vorher klärt, ob die einvernehmliche Scheidung möglich ist,
  • dass der Anwalt eventuelle Scheidungsfolgen nicht sofort einklagt, sondern mit Ihrem Ehepartner vorher bespricht, ob außergerichtlich eine Scheidungsfolgenvereinbarung verhandelt werden kann,
  • dass der Anwalt Sie zeitnah über seine Aktivitäten informiert,
  • dass der Anwalt Sie zeitnah informiert, wenn er Kenntnis erhält, dass Ihr Ehepartner einen Schriftsatz eingereicht hat.

 

Ist dieses Vertrauensverhältnis gestört, ist Ihnen nicht zuzumuten, das Mandat aufrechtzuerhalten und sich bis zum Abschluss Ihrer Scheidung gerade von diesem Anwalt betreuen zu lassen. Sie können das Anwaltsmandat, gerade weil es ein Vertrauensverhältnis begründet, jederzeit beenden und den Anwalt wechseln. Sie können sich dann einem anderen Anwalt anvertrauen.

GUT ZU WISSEN

Anwaltswechsel bei Verfahrenskostenhilfe

Haben Sie bei Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragt, wurde Ihnen Ihr Anwalt beigeordnet. Die Gerichtskasse hat dann die Anwaltsgebühren übernommen. Widerrufen oder kündigen Sie Ihr Mandat, ändert dies nichts daran, dass Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde. Ihr neuer Anwalt wird dann beantragen, dass er Ihnen als Ihr neuer Anwalt beigeordnet wird. Voraussetzung ist lediglich, dass der Landeskasse durch die neue Beiordnung keine Mehrkosten entstehen.

 

  • Die Beiordnung Ihres neuen Anwalts ist meist problemlos, wenn Sie triftige, objektiv nachvollziehbare und nachhaltige Gründe haben, den Anwalt zu wechseln.
  • Können Sie keine nachhaltigen Gründe geltend machen, wird Ihnen der neue Anwalt mit der Einschränkung beigeordnet, dass dadurch der Landeskasse keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Was ist beim Anwaltswechsel zu beachten?

Sie können Ihren Anwalt jederzeit wechseln. Dennoch sollten Sie genau überlegen, ob ein Wechsel im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation zweckmäßig ist oder nicht. Je fortgeschrittener Ihr Verfahren ist, desto schwieriger dürfte es meist werden, den Anwalt auszutauschen. Stehen Sie kurz vor dem Scheidungstermin, wird ein anderer Anwalt kaum begeistert sein, das Mandat zu übernehmen. Oder hat sich Ihre Akte auf 300 Seiten aufgebauscht, kann es für einen neuen Anwalt schwierig sein, in die Details einzusteigen und alles nachzuvollziehen, was bislang passiert ist.

Wie beende ich das Anwaltsmandat?

Sie können das Anwaltsmandat widerrufen, wenn Sie den Anwalt im Rahmen eines Fernabsatzgeschäftes beauftragt haben. Alternativ können Sie das Anwaltsmandat auch jederzeit kündigen.

Haben Sie den Anwalt unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beauftragt, bestimmt das Gesetz ein Widerrufsrecht. Sie haben hingegen kein solches Widerrufsrecht, wenn Sie den Anwalt in seiner Kanzlei mandatiert haben.

Praxisbeispiel

Widerrufsfrist

Ihr Anwalt wirbt im Internet auf einer Website für seine Kanzlei. Oder ihm wurde das Mandat über ein Anwaltsportal vermittelt. Handelt es bei dem Anwaltsmandat also um ein Fernabsatzgeschäft, können Sie das Mandat innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie die Vollmacht für den Anwalt unterzeichnet haben und Sie über das Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurden.

Ist ein Fernabsatzgeschäft zweifelhaft oder ist die Widerrufsfrist abgelaufen, können Sie das Anwaltsmandat immer noch kündigen. Das Gesetz erlaubt die fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung (§ 627 BGB). Sie brauchen dafür keinen wichtigen Grund zu benennen. Sie können das Mandat kündigen, ohne dass Sie dafür einen Grund angeben. Sie brauchen sich gegenüber dem Anwalt nicht zu rechtfertigen. Der Anwalt kann auch nicht darauf bestehen, dass Sie die Gründe für Ihre Kündigung benennen. Im Normalfall wird sich der Grund ohnehin aus der Situation ergeben.

EXPERTENTIPP

Vorab das klärende Gespräch suchen

Bevor Sie den Anwalt wechseln und das Mandat kündigen, sollten Sie den Anwalt möglichst auf die Situation ansprechen. Geben Sie ihm die Chance, seine Arbeit und seinen Service besser zu machen. Möglicherweise lässt sich das Problem leicht bereinigen.

Wie organisiere ich den Anwaltswechsel?

Kommen Sie mit Ihrem Anwalt wirklich nicht zurecht, widerrufen oder kündigen Sie das Mandat. Ihr neuer Anwalt wird Ihren früheren Anwalt kontaktieren und das Mandat in Ihrem Namen kündigen. Liegt Ihr Scheidungsantrag bereits dem Gericht vor, muss der neue Anwalt sich beim Gericht für Sie bestellen. Ihr neuer Anwalt fordert beim früheren Anwalt die Akten an und führt Ihr Verfahren fort.

Muster

Wie ist eine Kündigung des bisherigen Anwalts möglich?

Sie können Ihren anwaltliche Vertretung jederzeit wechseln, dazu müssen Sie Ihrem Anwalt kündigen.

Muster

Icon

Mandatskündigung

So können Sie ein bereits bestehendes Mandat wieder kündigen.

Download

GUT ZU WISSEN

Ihre Akte muss übergeben werden

Ihr früherer Anwalt ist verpflichtet, die Akte, die Ihr Verfahren betrifft, Ihrem neuen Anwalt zu übergeben. Er darf sie nicht zurückhalten, mit dem Argument, er fordere noch Gebühren.

Wer berät mich, wenn ich den Anwalt wechseln möchte?

Möchten Sie den Anwalt wechseln, können Sie schlecht Ihren jetzigen Anwalt um Rat fragen. Vielleicht können Sie die Gegebenheiten nicht zuverlässig einschätzen oder vielleicht hat der jetzige Anwalt schlicht Schwierigkeiten, Ihnen die Situation zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu erklären. Bevor Sie jetzt das Mandat kündigen, könnte es empfehlenswert sein, sich eine Zweitmeinung einzuholen.

 

Rufen Sie uns gebührenfrei an unter: 0800 – 34 86 723. Wir besprechen gemeinsam, ob es zweckmäßig ist, den Anwalt zu wechseln. Sie können immer noch entscheiden, was Sie tun. Ihr jetziger Anwalt muss davon nichts erfahren.

Kosten beim Anwaltswechsel

Widerrufen oder kündigen Sie das Mandat, war der Anwalt im günstigsten Fall noch nicht für Sie tätig geworden, so dass er Ihnen keine Gebühren berechnen wird. Wurde er bereits tätig, weil er beispielsweise bereits einen Schriftsatz an Ihren Ehepartner gefertigt hat, hat er für seine geleisteten Dienste zumindest Anspruch auf Wertersatz. Er wird dann voraussichtlich eine Geschäftsgebühr berechnen, deren Höhe sich nach dem Geschäftswert seiner Leistung berechnet. Hat dieser Anwalt bereits Ihren Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, hat er sich eine Verfahrensgebühr verdient.

GUT ZU WISSEN

Kosten für den neuen Anwalt

Ob auch Ihr neuer Anwalt eine solche außergerichtliche Geschäftsgebühr berechnen wird, hängt davon ab, ob er noch zusätzlich für Sie außergerichtlich tätig werden muss oder gleich in das gerichtliche Verfahren einsteigt und die dafür maßgeblichen Gebühren berechnen. Vertritt Sie der neue Anwalt lediglich im mündlichen Scheidungstermin, steht ihm wahrscheinlich keine Verfahrensgebühr mehr, sondern nur noch die Terminsgebühr zu.

Den richtigen Anwalt finden

Sie können das Problem „Anwalt wechseln“ weitgehend vermeiden, wenn Sie sich vor Erteilung eines Mandats umfassend informieren. Unterhält der Anwalt eine Website, sollten Sie sich über die Person des Anwalts und seine Kompetenzen sachkundig machen. Geht es um Ihre Scheidung, brauchen Sie einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt. Ist der Anwalt vorwiegend im Verkehrsrecht tätig, sind Sie nicht unbedingt an der richtigen Adresse.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Wechseln Sie den Anwalt nicht aus einer Laune heraus. Gerade, weil Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung wahrscheinlich in einer emotionalen Ausnahmesituation sind, sollten Sie Ihre Entscheidung objektiv treffen und dafür nachvollziehbare Gründe haben. Ob Sie eine Zweitmeinung wünschen oder direkt eine neue anwaltliche Vertretung – wir arbeiten bundesweit mit handverlesenen Kooperationskanzleien zusammen und unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Anwalt bzw. der richtigen Anwältin für Ihre Scheidung. Rufen Sie uns gerne an, um Ihr Anliegen zu besprechen.