Bei der Deutschen Rentenversicherung sind alle versicherungsrelevanten Zeiten aus Ihrem Leben erfasst. Zumindest sollten sie das sein, denn Lücken im Versicherungsverlauf bedeuten am Ende weniger Rente. Auch bei der Scheidung sind Lücken im Verlauf aufzuklären, da üblicherweise dann die Rentenanwartschaften beider Partner gegeneinander ausgeglichen werden. Erfahren Sie hier, wie Sie den Versicherungsverlauf kontrollieren und welche Gründe es für nicht eingetragene Zeiten geben kann. Sind Sie dann auf dem besten Wege, alle Lücken im Verlauf nachträglich zu stopfen, reichen Sie gern bei uns die Scheidung ein. Scheidung.de ist Deutschlands größter Scheidungsservice und seit über 15 Jahren für Sie da. Wir wissen einfach aus Erfahrung, dass der Versorgungsausgleich die meisten Verzögerungen in der Scheidung bedingt, weswegen wir Ihnen gerne diese Hilfestellung geben.
Wann fallen einem die Lücken meist erst auf? Weist mich niemand darauf hin?
Die Rentenversicherung ist für viele Menschen ein Thema, mit dem sie sich erst beschäftigen, wenn die Alters- oder Erwerbsminderungsrente ins Haus steht. Stellen sie dann fest, dass die Rente geringer ausfällt, als man es sich erhofft hat, kommt man irgendwann auf die unzureichende Erfassung der Rentenversicherungszeiten.
Steht die Altersrente noch nicht zur Debatte, müssen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungskonto bereits früher beschäftigen, und zwar, wenn Sie geschieden werden. Dann führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch. Sie und der Ehepartner erhalten dazu einen Fragebogen zugeschickt, in dem Sie Angaben zu Ihren Rentenanwartschaften machen müssen. Nach Maßgabe Ihrer Auskünfte berechnet der Rentenversicherungsträger Ihren Rentenanspruch, der dann im Rahmen des Versorgungsausgleichs mit dem Partner und umgekehrt geteilt wird.
Taucht eine Lücke auf, sollten die Alarmglocken läuten. Lücke heißt, dass die Rentenkasse im Hinblick auf eine bestimmte Phase in Ihrem Leben keine Informationen hat. Um die maximale Rente zu erreichen, darf es im Versicherungsverlauf keine Lücken geben. Sie dürfen nicht darauf hoffen, dass die Rentenkasse auf eventuell fehlende Zeiträume aufmerksam macht. Es bedarf im Regelfall immer Ihrer Initiative.
Formulare
Wie fülle ich den Fragebogen für den Versorgungsausgleich aus?
Mit den Angaben in diesem Fragebogen können Ihre Rentenanwartschaften bei der Scheidung richtig aufgeteilt werden.
Formular
Fragebogen zum Versorgungsausgleich
Welche Angaben müssen Sie bei der Scheidung für den Versorgungausgleich machen?
EXPERTENTIPP
Jede Lücke schmälert Ihre Rente
Werden Sie geschieden, sollten Sie Ihre Scheidung zum Anlass nehmen, Ihr Rentenversicherungskonto zu prüfen und eventuelle Lücken zu schließen. Die Mühe, die Sie dabei auf sich nehmen, ist eine gute Investition in Ihre Altersvorsorge. Dies gilt umso mehr, als Sie im Rahmen des Versorgungsausgleichs möglicherweise Teile Ihrer Rentenanwartschaften an den Ehepartner abtreten müssen. Dann sind Sie erst recht darauf angewiesen, dass Ihr Rentenverlauf keine Lücken aufweist und alle Zeiten erfasst sind, die sich auf Ihre Rente positiv auswirken.
Wie entstehen Lücken im Versicherungskonto?
Sie erreichen die maximale Rente, wenn Sie im Laufe ihres Arbeitslebens möglichst viele Zeiten sammeln, die die Rentenkasse anerkennt. Diese Zeiten werden als Wartezeiten für den Beginn der Altersrente oder Erwerbsminderungsrente gerechnet. Sie erwerben sogenannte Entgeltpunkte, die mit dem aktuellen Rentensteigungsfaktor multipliziert werden und Ihre Rente ergeben.
Es gibt vier Arten von Wartezeiten. In deren Kenntnis können Sie sich auf die Spur machen, warum etwas fehlen könnte, um die Zeiten ggf. nachtragen zu lassen:
- Zeiten, in denen Sie selbst und der Arbeitgeber Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung bezahlt haben. Soweit Sie dort pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, werden diese Zeiten automatisch an den Rentenversicherungsträger gemeldet. Im Regelfall ergeben sich keine Lücken.
- Zeiten, in denen Sie selbst keine Beiträge eingezahlt haben, wohl aber eine andere Institution, beispielsweise Arbeitsamt, Kranken- oder Pflegekasse Beiträge entrichtet hat. Haben Sie Wehr- oder Zivildienst geleistet, sollte unbedingt der Versicherungsverlauf kontrolliert werden. Angaben wurden in der Regel nur auf Papier übermittelt, bei der Umstellung auf EDV sind häufig Fehler unterlaufen.
- Zeiten, in denen Sie selbst keine Beiträge eingezahlt haben, die Rentenkasse aber trotzdem Beiträge gutgeschrieben hat. In Betracht kommen Kindererziehungszeiten und Ausbildungszeiten. Kindererziehungszeiten werden einem Konto jedoch erst auf Antrag (Suchwort „V0800“) gutgeschrieben, da die Versicherung nicht wissen kann, wie sich die Partner die Zeiträume untereinander aufgeteilt haben.
- Zeiten, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, die aber trotzdem als Wartezeit zählen. Dazu gehören Schul- und Kinderzeiten. Diese Wartezeiten sind als Anrechnungszeiten wichtig, weil jede Rentenart bestimmte Wartezeitgrenzen hat. Müssen Sie für eine Rente eine bestimmte Zahl von Wartezeitmonaten vorweisen, profitieren Sie auch von diesen Zeiten.
Gerade hier passieren viele Fehler, da die Rentenversicherung Schulausbildungszeiten nicht immer als berufsrelevant anerkennt. Auch wenn Sie ein Kind erzogen haben, besteht Kontrollbedarf. Für jeden Elternteil, der ein Kind erzogen hat, wird die Zeit bis zum 10. Geburtstag des Kindes als Anrechnungszeit anerkannt. Diese 10 Jahre Wartezeit zählen beispielsweise für die Rente für langjährig Versicherte, erhöhen aber die Rente selbst nicht. Zum anderen erhält jede Frau für jedes Kind Entgeltpunkte angerechnet, die die Rente erhöhen. Beim Anrechnen von Kindern passieren häufig Fehler, wenn mehrere Daten einen Zeitraum betreffen. Dies kann der Fall sein, wenn mehrere Kinder nacheinander erzogen werden oder Erwerbsarbeit und Mütterrente zusammentreffen.
GUT ZU WISSEN
Rentenanspruch bei Arbeiten im Ausland
Haben Sie eine Zeit lang im Ausland gearbeitet, sollten Sie Ihren Rentenversicherungsträger informieren. Diese Zeiten können sich positiv auf Ihren Rentenanspruch auswirken. Insbesondere können Versicherungszeiten, die Sie in unterschiedlichen Ländern zurückgelegt haben, zusammengerechnet werden. Dies betrifft die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Staaten, mit denen Deutschland sogenannte Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (u.a. mit Türkei, USA, Australien). Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt grundsätzlich jeder Mitgliedstaat die Leistung aus den dort zurückgelegten Zeiten als Rente aus. Im Ergebnis können Sie zeitgleich aus mehreren Staaten Rente beziehen. Details erfahren Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger.
Wie kontrollieren Sie den Versicherungsverlauf?
Um zu gewährleisten, dass alle rentenrelevanten Zeiten an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden, sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, bis Ende April eine Jahresmeldung an ihre Beschäftigen zu verschicken. Die Jahresmeldung enthält Zahlen und Daten, die für die spätere Rente wichtig sind. Achten Sie auf Versicherungsnummer, Geburtsdatum, Anschrift und Beschäftigungszeit. Auch die Höhe des angegebenen Verdienstes sollte stimmen. Sind Zweifel angebracht, wenden Sie sich an den Arbeitgeber. Es empfiehlt sich, die Jahresmeldungen aufzubewahren, da sie als Nachweis über gezahlte Rentenbeiträge gelten.
GUT ZU WISSEN
Anfang des Jahres noch nicht alle Vorjahreszeiten da
Wenn in Ihrem Verlauf alles stimmig ist, nur der Verlauf des Vorjahres etwas kriwatschlig und unvollständig aussieht, ist das bis zum besagten April des Jahres kein Grund zur Sorge. Manche Vorjahresinformationen haben die DRV dann schlichtweg noch nicht erreicht, auch wenn für manche Vorjahresmonate durchaus Zeiten angegeben sind.
Renteninformation prüfen
Sind Sie bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, verschickt die Versicherung automatisch eine Renteninformation an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Diese Renteninformation wird einmal im Jahr versandt. Sie beinhaltet eine Rentenhochrechnung auf der Basis der letzten fünf Jahre.
Rentenauskunft prüfen
Außerdem gibt es noch die Rentenauskunft. Die Rentenauskunft erhalten Sie ab dem 55. Lebensjahr. Sie enthält mehr Seiten, verweist auf konkrete Termine für die mögliche Rente (Altersrente, Erwerbsminderungsrente) und enthält Ihren Versicherungsverlauf. Der Versicherungsverlauf ist eine Art Kontoauszug Ihres Rentenkontos. Darin sind alle Zeiten und Ereignisse gespeichert, die Ihre Rente beeinflussen. Dazu gehören Zeiten zu Arbeit, Schule, Kinder, Arbeitslosigkeit und Krankheit. Alle Angaben sind in einzelnen Zeilen mit exaktem Datum versehen.
So lesen Sie einen Rentenversicherungsverlauf
Haben Sie eine Renteninformation oder eine Rentenauskunft zur Hand, prüfen Sie zunächst, ob die Zeiten der Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder von Arbeitsverhältnissen genau an dem Tag begonnen oder geendet haben, die dort angegeben sind. Am Ende jeder Zeile wird ein Euro-Betrag genannt. Auch dieser Betrag ist zu kontrollieren, ob der Verdienst so hoch gewesen ist wie angegeben ist. Sind die Werte einer Zeile richtig, ist alles klar. Enthält die Zeile Fehler, besteht Klärungsbedarf.
Es empfiehlt sich, fehlerhafte Angaben nicht als Lappalie zu betrachten, da jedes Jahr, das nicht geklärt ist, im Hinblick auf einen Durchschnittsverdienst ca. 39 € weniger Rente bedeutet, und zwar lebenslang. Ob die Lücke nach Ihrer Mitteilung an die Rentenkasse geschlossen ist, erkennen Sie an einem neuen Versicherungsverlauf. Deshalb empfiehlt sich, jeden neuen Versicherungsverlauf genau mit dem vorherigen Brief der DRV an Sie zu kontrollieren.
Wichtig ist, dass der Versicherungsverlauf zeitlich lückenlos ist. Dies bedeutet, dass sich ein Datum einer Zeile nahtlos an das Anfangsdatum der nächsten Zeile anschließen muss. Endet eine Zeile also mit dem 31.12.2004, dann sollte die nächste Zahl mit dem 1.1.2005 beginnen.
Was ist ein Antrag auf Kontenklärung?
Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto ist Grundlage für eine zutreffende Rentenauskunft und Renteninformation. Sie können unabhängig von der regelmäßig übersandten Renteninformation oder Rentenauskunft bei begründeten Zweifeln und im Hinblick auf möglicherweise bestehende Lücken jederzeit Auskunft über den Stand Ihres Versicherungskonto bekommen. Sie beantragen eine Kontenklärung.
Eine schriftliche Auskunft erhalten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dazu schicken Sie einen formlosen Brief an die Rentenkasse. Die Kasse schickt Ihnen Formulare zu, die Sie ausfüllen müssen. Die Rentenkasse prüft alle gespeicherten und von Ihnen benannten Zeiten und stellt diese als verbindlich fest oder lehnt ab. Formulare können Sie auch über die Internetseite der Rentenversicherung anfordern.
Fühlen Sie sich unsicher oder nicht kompetent, kann sich empfehlen, eine Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen. Die Deutsche Rentenversicherung unterhält in vielen großen Städten Auskunfts- und Beratungsstellen. Zudem gibt es bundesweit ehrenamtlich tätige Versicherungsberater, die Sie ebenfalls zur Rente informieren und helfen, Anträge auszufüllen. Die Adressen finden Sie auf der Internetseite deutsche-rentenversicherung.de.
Praxisbeispiel
Rente selbst überschlägig berechnen
Sie können die Rente überschlägig selbst berechnen. Dazu müssen Sie Ihre Entgeltpunkte und den aktuellen Rentenwert kennen. Der Rentenwert ist der Wert eines Entgeltpunkte. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich zum 1. Juli 2024 auf 39,32 €. Haben Sie beispielsweise 30 Entgeltpunkte erworben, multiplizieren Sie diese mit 39,32 €. Im Ergebnis würden Sie 1.179,60 € Altersrente erhalten. Zu überschlagen, wie viel Rente Ihnen nach einem Versorgungsausgleich zustünde, ohne dass Sie sich im Scheidungsverfahren befinden, ist schwieriger.
Alles in allem - zügiger Versorgungsausgleich, zügige Scheidung
Erfahrungsgemäß lassen die meisten Scheidungstermine auf sich warten, da die Versicherungszeiten mindestens eines Partners noch ungeklärte Fragen aufweisen. Vorher kann der Versorgungsausgleich nicht berechnet werden. Wenn ein Partner nun Unmut verspürt á la „Mensch, was braucht der andere so lange?“ – stellen Sie sich vor, die DRV fragt Sie, was Sie vor 15 Jahren im Zeitraum von zwei bestimmten Wochen getan haben. Je nachdem, welche Bedeutung es für Ihre Rentenhöhe hat, würden Sie mehreren solcher Fehlzeiten vielleicht auch nachgehen wollen.
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