Worauf sollten Hartz-IV-Empfänger bei der Scheidung achten?
Hartz IV, auch Arbeitslosengeld II genannt, ist eine Grundsicherungsleistung für Arbeitssuchende, die sie beim Jobcenter beantragen. Sie erhalten Hartz IV,
- wenn Sie erwerbsfähig sind,
- dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen
- und finanziell wegen der Gefährdung Ihres Existenzminimums bedürftig sind.
Aktuell beträgt der 446 EUR Zusätzlich zu den Regelleistungen erhalten Sie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch wenn Sie beispielsweise mit einem neuen Lebensgefährten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben Sie Anspruch auf Hartz IV, sofern Sie bedürftig sind und / oder Ihr Lebensgefährte selbst Hartz IV bezieht. Haben Sie ein Kind, erhält das Kind Sozialgeld. Sind Sie nicht mehr erwerbsfähig, erhalten Sie die sogenannte Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung. Alle diese Leistungen sind im Regelfall so gestaltet, dass Sie Anspruch auf staatliche Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Verfahrenskostenhilfe für das Scheidungsverfahren haben.
Wie kann ich meine Scheidung günstig und möglichst kostenlos durchführen?
Sie sollten Ihre Scheidung planen. Eine gute Planung gewährleistet, dass Sie Ihre Scheidung günstig und im Idealfall sogar kostenlos durchführen können. Sie müssen natürlich wissen, wie das geht und welche Möglichkeiten Sie dafür nutzen können.
Gratis-Orientierungsgespräch
Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, stehen Sie am Anfang eines Weges. Sie kennen zwar das Ziel, wissen aber nicht, wie Sie dorthin gelangen. In dieser Situation hilft Ihnen ein erstes Orientierungsgespräch. Dabei geht es darum, dass Sie erste Informationen erhalten, wie Sie mit Ihrer Situation umgehen und welche Schritte Sie jetzt unternehmen sollten. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Rückruftermin für Ihr persönliches Gespräch anzufordern.
Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder in der Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung. Ihre Scheidung selbst ist in der Regel nicht rechtsschutzversichert.
Sie können zum nächsten Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Dieser Schein berechtigt Sie, sich bei einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin in einem ersten Beratungsgespräch über Ihr Scheidungsverfahren zu informieren. Sie zahlen lediglich einen geringen Selbstanteil von 15 EUR. Die übrigen Gebühren werden direkt mit der Gerichtskasse abgerechnet. Im Übrigen ist die Erstberatung dann für Sie gebührenfrei und damit kostenlos.
So beantragen Sie Beratungshilfe
Füllen Sie den Antrag aus, sammeln die nötigen Belege und reichen alle Unterlagen beim Amtsgericht ein. Dabei kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt helfen.
Gebührenfreie anwaltliche Erstberatung
Anwälte sind nicht verpflichtet, für die anwaltliche Erstberatung sogleich eine Gebührenrechnung zu stellen. Anwälte können auf diese Erstberatungsgebühr auch verzichten, ohne dass sie gegen standesrechtliche Vorschriften verstoßen. Idealerweise arbeitet daher ein Scheidungsservice mit einem Anwalt zusammen, der auf die Erstberatungsgebühr verzichtet. Da die Gebührenfrage keine Rolle spielt, erleichtert ein solcher Verzicht die schnelle Beratung des Mandanten erheblich.
Zahlung der Scheidungskosten in Raten
Bei uns können Sie Scheidungskosten nach Absprache auch in 5-6 Raten und Teilbeträgen zahlen. Diese Möglichkeit ist vor allem auch dann interessant, wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens keine Verfahrenskostenhilfe erhalten können. Bei uns erfolgt die Ratenzahlung zu 0 % Finanzierungskosten. Da das Gericht darauf besteht, dass die Gerichtskosten vorab bezahlt werden, sind die Gerichtskosten von der Ratenzahlung ausgenommen.
Beziehen Sie Hartz IV Leistungen, haben Sie im Regelfall Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Der Staat übernimmt dann die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren. Gleiches gilt, wenn Sie ein relativ geringes Einkommen haben oder arbeitslos sind und keine Hartz IV Leistungen beanspruchen. Verfahrenskostenhilfe ist im Prinzip das gleiche wie Prozesskostenhilfe. Der Unterschied besteht nur darin, dass Ihr Scheidungsverfahren als Verfahren und nicht als Prozess bezeichnet wird.
Beziehen beide Ehepartner Hartz IV Leistungen, kommt es nur auf Ihre Person an. Sie können die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Es wird nur berücksichtigt, welche Einnahmen Sie beziehen. Möchte sich Ihr Ehepartner im Scheidungsverfahren durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen, kann er seinerseits Verfahrenskostenhilfe beantragen. Er oder sie wird diese Verfahrenskostenhilfe aller Voraussicht nach bewilligt bekommen, wenn er selbst Hartz IV bezieht.
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können.
Vorteilhaft ist, dass kleinere Geldbeträge bis etwa 10.000 EUR als Schonvermögen gelten und nicht berücksichtigt werden. Sie können somit trotzdem Verfahrenskostenhilfe erhalten. Ebenfalls bleibt eine kleine, selbst genutzte Immobilie unberücksichtigt. Haben Sie Schulden und zahlen diese ratenweise zurück, werden die Schulden auf Ihr Einkommen angerechnet.
Verfahrenskostenhilfe wird mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Ob Sie die Verfahrenskosten ratenfrei oder nur gegen Zahlung von Raten erhalten, entscheidet das Familiengericht. Wenn Sie jedoch Hartz IV Leistungen beziehen, wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe regelmäßig ohne Ratenzahlung bewilligt. In diesem Fall zahlen Sie tatsächlich keinerlei Gebühren. Dann übernimmt die Gerichtskasse die Gebühren für das Gericht und Ihren Anwalt. Ihre Scheidung ist dann tatsächlich kostenlos.
Einkommenssteigerungen sind meldepflichtig
Wurde Ihnen Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung bewilligt, sind Sie verpflichtet, jede Einkommensverbesserung, die über 100 EUR hinausgeht, der Gerichtskasse mitzuteilen. Dieser Fall tritt vor allem dann ein, wenn Sie eine Arbeit annehmen und eigenes Geld verdienen.
Wie wirkt sich Hartz IV beim Unterhalt nach der Scheidung aus?
Beziehen Sie auch nach der Scheidung Hartz IV, haben Sie möglicherweise Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt. In Betracht kommt der Unterhaltstatbestand wegen Erwerbslosigkeit. Soweit Sie Hartz IV beziehen, haben Sie sicherlich gute Gründe, wieso Sie keine Arbeit finden können. Das Jobcenter prüft schließlich genau, ob Sie arbeitsfähig und motiviert sind und bewilligt Hartz IV nur, wenn Sie tatsächlich unverschuldet hilfsbedürftig sind. Ist der Ex-Ehepartner nach der Scheidung finanziell leistungsfähig, kann Ihr Anspruch aus Hartz IV entfallen, wenn Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit haben. Sie wären dann allerdings verpflichtet, den Anspruch notfalls auch gerichtlich geltend zu machen.
Sie müssen sich um Arbeit bemühen
Ihr Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt setzt voraus, dass Sie selbst alles unternehmen, um eigenes Geld zu verdienen. Sie können sich also nicht einfach darauf zurückziehen, nur Hartz IV Leistungen beziehen zu wollen und Ihren darüberhinausgehenden Lebensunterhalt als Ehegattenunterhalt geltend zu machen. Außerdem sind Sie verpflichtet, eine in Erwartung der Ehe oder während der Ehe abgebrochene Schul- oder Berufsausbildung wiederaufzunehmen, mit dem Ziel, sich sobald wie möglich selbst zu ernähren.