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Was ist in einer Vereinbarung zwischen den Eltern möglich?

DEFINITION

Was ist in einer Vereinbarung zwischen den Eltern möglich?

Sie können unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben vereinbaren, welcher Elternteil in welcher Höhe Kindesunterhalt zahlt. Sie könnten vereinbaren, dass Sie den Kindesunterhalt in voller Höhe für das Kind übernehmen und den anderen Elternteil insoweit freistellen. Unabhängig davon besteht der Anspruch des volljährigen Kindes gegenüber dem freigestellten Elternteil fort. Es handelt sich also nicht um einen Verzicht auf Kindesunterhalt, sondern nur um eine Vereinbarung im Innenverhältnis der Elternteile. Entscheidend ist, dass das Kind den ihm zustehenden Unterhaltsbetrag tatsächlich erhält.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Kindesunterhalt ist nicht verzichtbar und kann nicht ohne Weiteres verfallen. Er dient zweckgebunden dem Lebensunterhalt des Kindes.
  • Eine Vereinbarung über den Kindesunterhalt kann im Hinblick auf eine einvernehmliche Scheidung förderlich sein, um klare Verhältnisse zu schaffen. Gerade beim Wechselmodell ist die Berechnung der Höhe recht komplex.
  • Wenn Sie bereits einen Unterhaltstitel haben, müssen Sie keine separate Vereinbarung schließen.

Verzicht auf Kindesunterhalt?

Leben Sie in einer intakten Ehe oder beabsichtigen Sie zu heiraten, macht es regelmäßig wenig Sinn, Vereinbarungen zum Kindesunterhalt zu treffen. Der Kindesunterhalt hängt von Faktoren ab, die sich im Hinblick auf Ihre Lebenssituation fortlaufend ändern. So bemisst sich der Kindesunterhalt nach Ihrem Einkommen, dem Alter der Kinder und der aktuellen Düsseldorfer Tabelle. Da ein Verzicht nicht möglich ist, besteht in der Lebenspraxis eher kein Bedarf, rein vorsorglich Regelungen zum Kindesunterhalt zu treffen. Erst wenn es dann zur Trennung und Scheidung kommt, wird der Anspruch auf Kindesunterhalt zum Thema. Da das Kind stets Anspruch auf Kindesunterhalt hat, können Sie sich als unterhaltspflichtiger Elternteil Ihrer Unterhaltspflicht ohnehin nicht entziehen.

 

Der Anspruch auf Kindesunterhalt ist ein eigener Anspruch des Kindes. Der Anspruch wird für das minderjährige Kind durch den betreuenden Elternteil gegenüber der Kindergeldkasse geltend gemacht. Sie können auf den Kindergeldanspruch des Kindes folglich nicht verzichten. Eine Ausnahme ist denkbar, wenn Sie aufgrund Ihrer Lebensumstände derzeit keinen Kindesunterhalt leisten können, obwohl Sie an sich unterhaltspflichtig sind.

EXPERTENTIPP

Vorübergehende Freistellung

Sie haben Ihre Berufsausbildung wegen der Geburt Ihres Kindes abgebrochen und während der Ehe das Kind betreut. Wegen Ihrer Trennung und Scheidung möchten Sie Ihre Berufsausbildung abschließen. Da Sie zu diesem Zweck in der Woche unterwegs sind, bleibt das Kind beim Vater, der es betreut. Da Sie aufgrund dessen unterhaltspflichtig wären, vereinbaren Sie, dass der Vater Sie als Mutter im Hinblick auf den Kindesunterhalt für die Zeit Ihrer Berufsausbildung freistellt. Sollten Sie nach Abschluss Ihrer Berufsausbildung eigenes Geld verdienen und das Kind weiterhin vom Vater betreut werden, verpflichten Sie sich, Kindesunterhalt nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen.

Muster

Kann ein Elternteil den anderen von seiner Pflicht zum Kindesunterhalt freistellen?

So vereinbaren Sie eine Freistellungsvereinbarung.

Muster

Freistellungsvereinbarung für ein minderjähriges Kind

So stellen Sie den anderen Elternteil vom Kindesunterhalt frei.

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Was können Sie beim Kindesunterhalt regeln?

Sind Sie im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung dem Kind unterhaltspflichtig, kann das Kind den Kindesunterhalt notfalls gerichtlich in einem Unterhaltsverfahren erzwingen. Das Kind wird dabei durch den betreuenden Elternteil vertreten.

 

Sie können einem solchen, an sich völlig überflüssigen Unterhaltsprozess vorbeugen, wenn Sie den Unterhaltsanspruch des Kindes in einer Jugendamtsurkunde anerkennen. Das Jugendamt ist berechtigt, Ihre Erklärung zu beurkunden. Die Beurkundung beim Jugendamt ist gebührenfrei und hilft, langwierige und teure Prozesse zu vermeiden. Die Urkunde ist rechtsverbindlich und vollstreckbar. Die Urkunde „tituliert“ den Anspruch auf Kindesunterhalt und ist einem gerichtlichen Urteil gleichgestellt. Sie schaffen damit klare Verhältnisse.

 

Alternativ könnten Sie den Anspruch auf Kindesunterhalt auch notariell in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung anerkennen. Eine bloß mündliche oder privatschriftliche Zusage ist nicht rechtsverbindlich.

 

Folgende Regelungen sind möglich:

  • Feststellung der Unterhaltspflicht und Klarstellung, dass der gesetzliche Unterhalt ausgestaltet werden soll
  • Höhe der Zahlungen

EXPERTENTIPP

Spielraum bei Beträgen in der Düsseldorfer Tabelle

Zwar können Sie auf den Unterhalt des Kindes nicht verzichten, dürfen nach der Rechtsprechung aber die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle um bis zu 20 % unterschreiten.

  • Einigung, dass ein Teil der Unterhaltspflicht durch Betreuung erbracht werden soll (Naturalleistung)
  • Aufteilung der Kostenübernahme bei Mehrbedarf, z.B. Kindergarten- oder Nachhilfekosten
  • Zusage, sich an Sonderbedarf zu beteiligen und Aufteilung der Kostenübernahme, z.B. Zahnspange oder Klassenfahrt

Muster

Wie vereinbaren Sie mit Ihrem erwachsenen Kind Unterhalt?

Sie können eine individuelle Unterhaltsvereinbarung treffen.

Muster

Unterhaltsvereinbarung für ein volljähriges Kind

Was können Sie bezüglich des Kindesunterhalts vereinbaren?

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Verzicht auf Kindesunterhalt beim Wechselmodell?

Beim Wechselmodell betreuen Sie Ihr Kind abwechselnd gleichermaßen. Da das Kind Inhaber des Unterhaltsanspruchs ist, besteht sein Unterhaltsanspruch fort. Sie können sich dann nicht darauf berufen, dass Sie aufgrund der Betreuung des Kindes keinen Barunterhalt mehr leisten müssten. Wäre dies möglich, wären beide Elternteile vom Barunterhalt befreit, obwohl nur der Betreuungsbedarf des Kindes abgedeckt ist. Beim Wechselmodell ist daher jeder Elternteil barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile. Die Berechnung des Betrages, den jeder Elternteil als Barunterhalt zahlen muss, ist aufwändig.

Erst Auskunft einholen, dann Unterhalt vereinbaren

Um zu wissen, über was verhandelt wird, ist die Kenntnis der Einkommenssituation der Elternteile wesentlich. So sind Sie beide gegenseitig verpflichtet, Auskunft über Ihre Einkommensverhältnisse zu erteilen und dazu geeignete Unterlagen vorzulegen.

Muster

Wie hoch ist mein Unterhaltsanspruch?

Mit dem Auskunftsanspruch erfahren Sie, was Ihr(e) Ex verdient und sichern zugleich Ihren Unterhaltsanspruch für die Vergangenheit.

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Aufforderung zur Vermögensauskunft für Unterhalt

So erfahren Sie, wie viel Ihr(e) Ex verdient und können Ihren Unterhaltsanspruch berechnen.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Vereinbarungen zum Unterhalt des Kindes sind meist eher deklaratorischer Natur. Da der Kindesunterhalt gesetzlich im Detail geregelt ist, erübrigen sich meist derartige Absprachen. Dennoch kann es im Sinne einer einvernehmlichen Scheidung vorteilhaft sein, wenn Sie den Anspruch auf Kindesunterhalt unmissverständlich regeln und sich insbesondere zu Ihrer Unterhaltspflicht bekennen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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