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Definition: Versorgungsausgleich verhindern

DEFINITION

Versorgungsausgleich verhindern

Der Versorgungsausgleich muss nicht durchgeführt werden, wenn die Durchführung grob unbillig, nach allgemeinem Sprachgebrauch ungerecht, wäre. Hierbei geht es stets um Einzelfälle, in denen grobe Pflichtverletzungen seitens eines Ehepartners vorliegen. Lassen Sie am besten anwaltlich prüfen, ob bei Ihrer Scheidung der Versorgungsausgleich zwingend durchzuführen ist. Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre Scheidungsanwältin kann die für Sie beste Strategie entwickeln. Lässt sich der Ausgleich nicht verhindern, können Sie ggf. individuelle Anpassungen vornehmen.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Vermeiden Sie gängige Fehler bei der Scheidung und informieren sich rechtzeitig über die Scheidungsfolgen. Neben der Aufteilung der Rentenanwartschaften müssen Sie z.B. auch den Zugewinnausgleich klären.
  • Für bestimmte Fälle können Sie den Versorgungsausgleich ausschließen, sofern beide Ehepartner sich im Alter trotzdem noch versorgen können.
  • Gelingt es nicht, den Versorgungsausgleich zu verhindern, sollten Sie sich informieren, welche Versorgungen ausgeglichen werden müssen und welche vom Ausgleich ausgeschlossen sind.

Versorgungsausgleich ungerecht?

Die größte Bedeutung in der Praxis hat die sogenannte allgemeine Härteklausel. Demnach muss der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, wenn die Inanspruchnahme eines der beiden Ehegatten unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse und des Erwerbs während der Ehe grob unbillig wäre.

 

Dieses ist in folgenden Fällen anerkannt:

 

  • Im Versorgungsfall hat der Berechtigte höhere Anrechte als der Verpflichtete.
  • Der eine Ehegatte ist nur deswegen berechtigt, weil er im Gegensatz zum anderen Ehegatten in der Ehezeit noch in der Ausbildung war oder sich bereits im Ruhestand befindet.
  • Wenn die Ehefrau willentlich dem Ehemann ein Kind unterschiebt, welches von einem anderen Mann ist.
  • Auch ein sexueller Missbrauch eines gemeinsamen Kindes oder eine sonstige schwere Straftat kann zum Entfallen des Versorgungsausgleichs führen.

CHECKLISTE

Was muss ich zum Versorgungsausgleich wissen?

Bei der Scheidung werden Ihre Rentenanwartschaften in der Regel aufgeteilt - was ist dabei zu beachten?

Checkliste

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich an dieser Checkliste orientieren, sind Sie bereits gut vorbereitet für den Versorgungsausgleich.

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Vereitelung eigener Versorgungsanrechte

Hiervon werden nur die Vereitelungshandlungen des Berechtigten erfasst, nicht die des Verpflichteten. Da nur in den allerseltensten Fällen der Berechtigte seine Ansprüche selbst vereitelt und sich letztlich damit selbst schädigt, hat dieser Ausschlusstatbestand in der Praxis so gut wie keine Bedeutung.

 

Eine Vereitelung eigener Versorgungsanrechte liegt z.B. vor, wenn in einer Haushaltsführungsehe der den Haushalt führende Ehegatte darauf vertraut, dass der andere Ehegatte ihn weiter versorgt und deshalb keine Beschäftigung aufnimmt.

Verletzung der Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen

Dieser Tatbestand hat in der Praxis erhebliche Bedeutung. Häufig ist dieses der Fall, wenn einer der Ehegatte Alkoholprobleme hat oder eine neurotische Störung ärztlich nicht behandeln lässt und so nicht zum Unterhalt der Familie durch Berufstätigkeit oder Haushaltsführung beitragen kann.

Praxisbeispiel

Jobverlust und die Pflicht zu arbeiten

Ein Ehegatte hat bisher als Alleinverdiener zur Finanzierung der Familie beigetragen, während der andere Ehegatte den Haushalt geführt hat. Dieser Ehegatte verliert durch sein Verschulden seinen Arbeitsplatz. Der andere Ehegatte muss nun arbeiten gehen. Der arbeitslose Ehegatte ist nicht bereit, den Haushalt und die Kinder angemessen zu versorgen. Wenn nun der bisher den Haushalt führende und nun berufstätige Ehegatte zum Versorgungsausgleich herangezogen wird, so kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.

Heimfallprivileg

Wenn der Berechtigte stirbt, ohne dass er oder seine Hinterbliebenen aus dem Versorgungsausgleich eine Rente bezogen haben, entfällt die Kürzung rückwirkend, so dass an den lebenden Ehegatten die Rente nachgezahlt werden muss.

Unterhaltsprivileg

Solange der berechtigte Ehegatte keine Rente aus dem Versorgungsausgleich bezieht und vom pflichtigen Ehegatten Unterhalt verlangen kann, entfällt die Kürzung des Versorgungsausgleichs.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Da es beim Versorgungsausgleich um Ihre Versorgung im Alter geht, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Wir arbeiten bundesweit mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen und helfen Ihnen gerne spezifisch beim Versorgungsausgleich, aber auch bei der Abwicklung des übrigen Scheidungsverfahrens weiter.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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