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Zum Jugendamt oder gleich zum Anwalt?

DEFINITION

Zum Jugendamt oder gleich zum Anwalt?

Am besten ja nirgendwohin – am schönsten ist es, wenn ohnehin genug Geld da ist und man sich bezüglich der Höhe des Kindesunterhalts über eine Unterhaltsvereinbarung zum Ziel bewegt. Ist leider die Ausnahme – selbst wenn man sich irgendwann einmal geeinigt hat, hegen beide Seiten nach einer Weile meist doch Zweifel, ob sie noch die nötige Summe erhalten bzw. zahlen. Das Jugendamt berechnet dabei den Unterhalt für minderjährige Kinder, während man sich für die anderen Unterhaltsarten zum Anwalt begeben kann. Aber es gibt noch weitere Unterschiede.

Jetzt Unterhalt berechnen lassen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Ist das Kind volljährig, kann es sich beim Jugendamt zwar über seine Rechte informieren, unterhaltsrechtlich aber nicht vertreten lassen.
  • Jugendämter führen keine Scheidungen durch und berechnen auch nicht den Partnerunterhalt – wenn Sie Ihre familiäre Situation möglichst nur einer Stelle offenlegen wollen UND all dies in einem Abwasch abhandeln möchten, ist der Anwalt die beste Option.
  • Der Service des Jugendamts ist kostenlos für Sie, jedoch können Sie das Amt wegen der Gebundenheit an die Wohnadresse nicht wechseln bei Unzufriedenheit. Sie können aber auch mit wenig Geld anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, indem Sie sich für die Unterhaltsberechnung einen Beratungshilfeschein beschaffen.

Das Jugendamt als Ansprechpartner für Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind

Geht es um den Kindesunterhalt oder Belange des Kindes, sind die Jugendämter Ansprechpartner für Kind und Eltern. Jugendämter sind damit betraut, die Interessen des Kindes wahrzunehmen, sein Interesse gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil zu vertreten sowie Elternteile und Kind in der Erziehung zu begleiten. Insbesondere kann das Jugendamt den Kindesunterhalt berechnen und einfordern. Den Auftrag zur Berechnung können Sie als Vertreter Ihres minderjährigen Kindes genauso erteilen wie als unterhaltspflichtiger Elternteil, der wissen möchte, wie viel Kindesunterhalt zu zahlen ist.

 

Berechnet das Jugendamt den Kindesunterhalt, liegt es auch im Interesse des Jugendamts als staatlicher Behörde, den unterhaltspflichtigen Elternteil zur Zahlung von Kindesunterhalt zu motivieren. Es soll schließlich verhindert werden, dass der betreuende Elternteil ersatzweise staatlichen Unterhaltsvorschuss für das Kind beantragen muss, nur weil der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Kindesunterhalt oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt.

CHECKLISTE

Kann ich den Kindesunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine private Vereinbarung über den Kindesunterhalt zu treffen.

Checkliste

Unterhaltsvereinbarung Kindesunterhalt

So können Sie eine individuelle Vereinbarung über den Kindesunterhalt treffen.

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Beistandschaft des Jugendamts ist kostenlos

Jugendämter bieten zudem die Beistandschaft an. Wird das Jugendamt auf Antrag eines Elternteils als Beistand eines Kindes tätig, ist es berechtigt, das Kind gesetzlich zu vertreten. Meist geht es darum, Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Dies erfolgt, ohne dass die Vertretenen etwas bezahlen müssen.

EXPERTENTIPP

Wenn Sie kein Geld haben, aber über einen Anwalt nachdenken

Wenn Sie sich bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beschaffen, dürfen Sie sich trotzdem von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl so gut wie gebührenfrei außergerichtlich beraten lassen. Sollten Sie auf gerichtliche Hilfe angewiesen sein, können Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sie sind insoweit nicht auf das gebührenfreie Engagement des Jugendamts angewiesen.

Jugendamtsurkunde ist ein vollstreckbarer Titel

Im einfachsten Fall erkennt der unterhaltspflichtige Elternteil in einer Jugendamtsurkunde seine Verpflichtung zur Zahlung des Kindesunterhalts freiwillig an. Die Jugendamtsurkunde ist ein vollstreckbarer Titel. Das Kind ist dann nicht mehr darauf angewiesen, den Kindesunterhalt gerichtlich einzuklagen. Es kann aus dem Titel sofort vollstrecken. Insoweit kann es eine gute Empfehlung sein, den Kindesunterhalt beim Jugendamt berechnen und einfordern zu lassen. Doch dies ist nur die halbe Wahrheit.

Vorurteile gegenüber der Zusammenarbeit

Manch ein Elternteil empfindet das Aufforderungsschreiben des Jugendamts, Kindesunterhalt in einer bestimmten Höhe zahlen zu müssen, als Affront. Oft wird der Inhalt der Berechnung beanstandet, weil die Einkommensverhältnisse zu positiv bewertet werden und unterhaltsrelevante Verbindlichkeiten außer Betracht bleiben. Nicht jeder Elternteil ist daher bereit, freiwillig eine solche Jugendamtsurkunde zu unterzeichnen.

 

Gerade aus Sicht eines unterhaltspflichtigen Elternteils tritt das Jugendamt als Interessenvertreter des Kindes auf, so dass oft Zweifel bestehen, ob der Unterhalt wirklich sachlich korrekt berechnet ist. Dies können überzeugende Gründe dafür sein, dass Sie als Vertreter Ihres minderjährigen Kindes oder als unterhaltspflichtiger Elternteil den Kindesunterhalt nicht durch das Jugendamt berechnen lassen, sondern sich einem im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin anvertrauen.

Kindesunterhalt für volljährige Kinder

Ist ein Kind wirtschaftlich bedürftig, besteht die Unterhaltspflicht der unterhaltspflichtigen Elternteile auch über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus. Die Unterhaltsbedürftigkeit besteht im Regelfall, solange sich das Kind in der Schul- oder Berufsausbildung befindet.

 

Wird das Kind volljährig, sind die Jugendämter nicht mehr zuständig, um den Unterhalt für das Kind zu berechnen. Mit Erreichen der Volljährigkeit endet die Rolle des Jugendamts als “Anwalt des Kindes” in Unterhaltsangelegenheiten. Allerdings können sich Volljährige bis zum 21. Lebensjahr weiterhin kostenfrei vom Jugendamt unterhaltsrechtlich beraten lassen. Die Verantwortung für die Durchsetzung des Unterhalts liegt dann aber beim volljährigen Kind selbst.

 

Unterhaltstitel, die während der Minderjährigkeit erstellt wurden, bleiben nach Erreichen der Volljährigkeit gültig und können so lange vollstreckt werden, bis der unterhaltspflichtige Elternteil notfalls per gerichtliche Entscheidung den Unterhalt neu bestimmen lässt.

 

Sind Sie als volljähriges Kind betroffen, sollten diese Ansätze Grund genug sein, sich nicht bloß beim Jugendamt zu informieren, sondern die Unterhaltsfrage gleich mit anwaltlicher Hilfe klären zu lassen.

Sind Jugendämter ausreichend kompetent?

Die Mitarbeiter des Jugendamts sind im Unterhaltsrecht ausgebildet. Sonst könnten sie kaum eine brauchbare Unterhaltsberechnung erstellen. Sie sind aber anders als Rechtsanwälte in der Regel keine Volljuristen und haben auch keine Fachanwaltsausbildung im Familienrecht absolviert.

 

Im Hinblick auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken scheinen an den Kenntnissen und Fähigkeiten von Jugendämtern Zweifel angebracht. In diesem Fall stritten sich die Eltern zweier minderjähriger Kinder über die Zahlung von Kindesunterhalt. Das Familiengericht beauftragte das Jugendamt, den Kindesunterhalt im Rahmen eines echten Wechselmodells zu berechnen. Damit war das Jugendamt aber nicht einverstanden, da es nicht über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfüge, um im Fall eines echten Wechselmodells den Kindesunterhalt zu berechnen.

 

Soweit das Jugendamt sich nicht kompetent fühle, könne und müsse es sich anwaltlicher Hilfe bedienen (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.3.2021, Az. 2 UF 28/21). Im Hinblick auf diese Entscheidung könnte es eine gute Empfehlung darstellen, von vornherein einen Rechtsanwalt mit der Klärung der unterhaltsrechtlichen Angelegenheit zu beauftragen und sich nicht allein darauf zu verlassen, das Jugendamt werde es schon irgendwie richten.

Welche zusätzlichen Aspekte sprechen für die Einbeziehung eines Anwalts?

Schaubild

Gemeinhin wird Jugendämtern eine Einseitigkeit zum Vorteil des Kindes und dessen betreuendem Elternteil nachgesagt. Daran lassen sich nicht einmal nur negative Aspekte finden. Trotzdem sollten beide Parteien aus folgenden Gründen immer prüfen, ob ein Online-Unterhaltsservice oder eine Kanzlei nicht die bessere Option darstellt:

Waffengleichheit für den Unterhaltsschuldner

Die anwaltliche Beratung empfiehlt sich, wenn Sie mit einer Unterhaltsforderung des Jugendamts konfrontiert werden. Nur eine anwaltliche Beratung gewährleistet, dass Sie gegenüber der Kompetenz des Jugendamts gleichziehen und eine Art Waffengleichheit hergestellt wird. Keinesfalls sollten Sie Ihre Unterhaltspflicht blindlings akzeptieren und darauf vertrauen, dass das Jugendamt den Unterhalt absolut richtig berechnet hat. Schließlich geht es bei der Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt nicht darum, Ihre Unterhaltspflicht auf ein Minimum herabzusetzen, sondern darum, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten möglichst lange Kindesunterhalt bezahlen können.

 

Aus Sicht des Kindes dürfte es immer eine bessere Option sein, im Hinblick auf eine eventuelle wirtschaftliche angespannte Situation des unterhaltspflichtigen Elternteils notfalls etwas weniger Unterhalt zu bekommen, als ihm laut Düsseldorfer Tabelle vielleicht rechtlich-theoretisch zusteht. Aufgabe des Anwalts kann es dann sein, die Unterhaltsangelegenheit so zu beurteilen, dass das Ergebnis den Interessen beider Seiten einigermaßen gerecht wird.

Kenntnisse über aktuelle Urteile

Vor allem haben im Familienrecht tätige Rechtsanwälte vielfache gerichtliche Erfahrungen, die sich mithin auch in Unterhaltsrechtsstreitigkeiten niederschlagen. Gerade, wenn es um gerichtliche Auseinandersetzungen geht, sind tiefgreifende Kenntnisse des Familienverfahrensgesetzes und der Zivilprozessordnung unabdingbare Voraussetzung, um ein Unterhaltsverfahren zum Erfolg zu führen.

Ein Aufwasch mit der Scheidung

Hinzu kommt, dass ein unterhaltsrechtliches Problem möglichst im Zusammenhang mit der Scheidung im Verbund geregelt werden sollte. Insoweit ist es immer besser, wenn Sie vom Anwalt insgesamt betreut werden und die Abwicklung Ihrer Ehe sozusagen aus einer Hand bewerkstelligt wird.

Anwälte können Sie wechseln, das Jugendamt nicht so einfach

Dabei könnte auch eine Rolle spielen, dass Jugendämter aufgrund der Arbeitsbelastung zeitlich oft ausgebucht sind und Sie möglicherweise ziemlich lange auf eine Unterhaltsberechnung warten müssen. Bei uns ist es so, dass Sie bei Vorliegen aller Auskünfte innerhalb kürzester Zeit eine zuverlässige Unterhaltsberechnung in der Hand halten. Zudem können Sie auch zu uns hinüberwechseln, wenn Sie mit einem anderen Anwalt unzufrieden waren. Analog ist es dagegen nicht möglich, aus demselben Grunde plötzlich das Jugendamt in Quickborn zu beauftragen, wenn das Ihres Wohnorts Homburg zu langsam arbeiten sollte.

Bei Trennungs- oder Ehegattenunterhalt sind Anwälte Pflichtadresse

Trennen Sie sich und machen Trennungsunterhalt geltend oder nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt, sind die Jugendämter auf keinen Fall Ihr Ansprechpartner. Jugendämter werden nur für die „Jugend“ tätig, nicht aber wegen Unterhaltsansprüchen für Ex-Ehepartner oder Elternteile.

 

Möchten Sie also Ehegattenunterhalt geltend machen, müssen Sie zwangsläufig einen möglichst im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Ist der Unterhalt zu klären, vollzieht sich oft eine Gratwanderung zwischen Interessen von Kind und Elternteil. Je nachdem, auf welcher Seite Sie stehen, werden Sie unterschiedliche und teils gegensätzliche Interessen haben. Es bleibt Ihre Entscheidung, ob Sie die Beratung des Jugendamtes in Anspruch nehmen oder sich von vornherein einem im Unterhaltsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin anvertrauen. Ein sehr schneller Weg für Unterhaltsberechnungen zum günstigen Preis ist der Onlineweg über unser Schwesterportal UNTERHALT.com – hier finden Sie die meistgestellten Fragen zum Vorgang dazu.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.