Mit wem kann ich reden ohne gleich zu zahlen?
Manchmal muss es einfach raus. Die Dinge, die einen umtreiben. Wenn der gewohnte Halt an der Seite, Ihr Partner, dafür nicht mehr zur Verfügung steht, ist guter Rat teuer. Meist.
Vielleicht sind Sie in der glücklichen Situation, dass Sie Verwandte oder Freunde haben, mit denen Sie Ihre Situation besprechen können. Gespräche dieser Art drehen sich mithin um die Gefühle bei der Scheidung. Für Ihr seelisches Gleichgewicht ist das ungemein wichtig.
Sie brauchen jetzt aber auch einen Ansprechpartner, mit dem Sie Ihre Situation aus juristischer Sicht besprechen können. Sie müssen wissen, wie Sie jetzt strategisch am besten vorgehen, damit Sie möglichst das Zepter in der Hand behalten und Ihre Scheidung aktiv abwickeln.
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Was tun, bevor ich zum Anwalt gehe?
Orientierungsgespräch zur Online-Scheidung
Wir von Scheidung.de haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in dieser Situation genau zu informieren und zu helfen. Wir geben Ihnen Halt, stützen Sie in Ihrer emotionalen Enge, zeigen Ihnen die Wege auf, die Ihnen helfen, die nächsten und vor allem die richtigen Schritte zu machen. Wir nennen dieses Angebot unser Orientierungsgespräch.
Gratis Scheidungs-InfoPaket
Möchten Sie sich zusätzlich oder auch schon bereits vorher informieren, sollten Sie einfach unser Gratis-Infopaket anfordern. Wir zeigen Ihnen darin nochmals auf, warum wir Deutschlands größter Scheidungsservice sind. In unserem Gratis-Infopaket finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Tipps und Expertenratschlägen, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung optimal vorbereiten. Es enthält vor allem auch einen Beratungsgutschein im Wert von 200 EUR, der Sie berechtigt, eine anwaltliche Erstberatung durch einen unserer handverlesenen und erfahrenen Kooperationsanwälte in Anspruch zu nehmen. In einem Erste-Hilfe-Check geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Information, damit Sie gängige Fehler bei Trennung und Scheidung möglichst vermeiden. Für all das zahlen Sie nichts. Keine Kosten, keine Gebühren.
Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?
Um Ihre Scheidung möglichst reibungslos abzuwickeln, können Sie bereits frühzeitig Vorbereitungen treffen. Was kommt auf Sie zu?
Wie bezahle ich meine Scheidung, wenn ich kein oder nur wenig Geld habe?
Wir hören in unseren Orientierungsgesprächen immer wieder das Argument, man könne sich nicht scheiden lassen, da man kein oder nur wenig Geld habe. Schließlich kosten Scheidungen Gebühren für Gericht und Anwalt, und ein Neuanfang nach der Scheidung muss finanziell abgesichert sein. Auch insoweit dürfen wir Sie beruhigen. Wenn Sie kein oder nur wenig Geld haben, gibt es drei Wege, Ihre Scheidung dennoch zu bewerkstelligen:
- Sie können mit uns vereinbaren, die für Gericht und Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ratenweise zu zahlen. Wir bieten eine Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten an. Sie zahlen keinerlei Zinsen oder zusätzliche Gebühren. Sprechen Sie uns dazu an. Gemeinsam finden wir eine für Sie passende Lösung.
- Ansonsten ist zu prüfen, ob Ihr Ehepartner so gut verdient, dass er Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss für Ihre Scheidung zahlen muss. Aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ist er dazu verpflichtet.
- Ist Ihr Ehepartner nicht leistungsfähig, haben Sie Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistung in der Form der Verfahrenskostenhilfe (VKH). Ihr Rechtsanwalt, der Ihre Scheidung bei Gericht beantragt, kann den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden.
Wird Ihnen vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie keine Gebühren zu zahlen oder zahlen die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren ratenweise an die Gerichtskasse zurück. Ihre fehlende Liquidität ist also kein Grund, Ihre Scheidung aufzuschieben.
Wie erfahre ich, was mich meine Scheidung kostet?
Scheidungen kosten Geld. Da Sie diese Art der Dienstleistung bezahlen müssen, ist es Ihr gutes Recht, bereits vorher in Erfahrung zu bringen, auf welche Höhe sich die Ihre Scheidungskosten belaufen werden. Auch hier spielen wir mit offenen Karten. Anwälte sind nämlich nicht unbedingt verpflichtet, den Mandanten über die Kosten seiner Erstberatung aufzuklären. Es wird vielmehr unterstellt, dass anwaltliche Beratungen nur gegen Gebühren erfolgen.
Der Ausweg besteht schlicht darin, dass Sie im Vorfeld Ihrer Scheidung einfach einen Kostenvoranschlag anfordern sollten. Darin sehen Sie genau, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung rechnen müssen. In Verbindung mit unseren Scheidungsstrategien werden Sie schnell feststellen, dass Sie Ihre Scheidung über uns aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich günstiger abwickeln können, als wenn Sie sich „herkömmlich“ scheiden lassen.
Kernpunkte unseres Angebots sind, dass
- die anwaltliche Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte gebührenfrei ist,
- Sie idealerweise die einvernehmliche Scheidung durchführen, bei der nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und
- Ihr Anwalt vor Gericht nur diejenigen Gebühren festsetzen lässt, die er unbedingt festsetzen lassen muss.
Sie können einen unverbindlichen persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bereits gemeinsam mit unserem Gratis-InfoPaket anfordern.
Woran ist bei der Scheidung zu denken?
Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Themen rund um die Scheidung kompakt zusammengefasst.
Dokumente(ninhalte) in Besitz bringen
Sichern Sie persönliche Unterlagen und Dokumente oder fertigen Sie Kopien an. Niemand kann beurteilen, wie die Reaktion des Partners auf die Trennung ausfällt. Taucht er zum Beispiel unter, sehen Sie sich mit dem Problem einer Scheidung von vermisster Person ausgesetzt. Darum speichern sie insbesondere den Inhalt von
- Gehaltsnachweisen,
- Kontoauszügen,
- Sparbüchern,
- Versicherungspolicen,
- Geschäftsbilanzen,
- Heiratsurkunden,
- Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder
- Rentenbescheiden.
Nehmen Sie Einsicht in die Finanz- und Vermögenssituation Ihres Partners. Sie sollten wissen, wo er arbeitet, was er verdient, welches Vermögen er bei Banken oder Versicherungen hat und natürlich auch, inwieweit Schulden bestehen und wie hoch diese sind.
Bankkonto kündigen, notfalls halben Geldbetrag abheben
Unabhängig davon, wie schwer oder banal Ihre Trennungs- und Scheidungsgründe ausfallen:Kündigen Sie das gemeinsame Girokonto oder widerrufen Sie die Vollmacht Ihres Partners über Ihr Konto. Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Ihr Ehepartner ohne Ihr Wissen Verfügungen trifft. Notfalls heben Sie Guthaben vom Konto ab. Beachten Sie, dass Sie beim gemeinsamen Girokonto nur Anspruch auf die Hälfte des Guthabens haben. Richten Sie sich ein eigenes Girokonto ein.
Trennungsdatum festhalten
Dokumentieren Sie das Datum Ihrer Trennung, indem Sie Ihrem Partner schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Sie die Trennung vollzogen haben. Dabei helfen ein Trennungsbrief, eine Getrenntlebendbescheinigung oder auch die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe, in zeitlicher Nähe des Trennungstages.
Gemeinsames Wohnen im Trennungsjahr regeln
Verständigen Sie sich mit Ihrem Partner darüber, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder wie Sie die Trennung von Tisch und Bett innerhalb Ihrer Räumlichkeiten vollziehen. Sind Sie verstärkt auf die Nutzung Ihrer Wohnung angewiesen, sollten Sie bei Gericht beantragen, dass Ihnen die Wohnung zugewiesen wird.
Getrenntes Wohnen nach dem Trennungsjahr
Sind Sie gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie die Immobilie künftig nutzen wollen. Unter Umständen müssen Sie die Immobilie verkaufen.
Bereiten Sie Sich darauf vor, Ihren gemeinsamen Hausrat untereinander aufzuteilen. Klären Sie, wer was bekommt. Gegenstände, die Ihnen allein gehören, verbleiben selbstverständlich in Ihrem Eigentum.
Wie kann ich bei meiner Scheidung alles richtig machen?
Bei der Scheidung kann es schnell zu Problemen oder Streit kommen. Wie vermeiden Sie gängige Fehler?
Wie bereite ich meine Scheidung vor?
Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen gerichtlichen Beschluss. Orientieren Sie sich vorab anhand folgender Checkliste.
Trennungsjahr muss zu Ende gebracht werden
Sie müssen das Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann und allenfalls wenige Wochen davor kann Ihr Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.
Einen Rechtsanwalt nehmen
Um die Scheidung einzureichen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Haben Sie sich nach unseren Orientierungsgesprächen und/oder anwaltlichen Erstberatung für unseren Scheidungsservice entschieden, vermitteln wir Ihnen den richtigen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung.
Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, ob Sie den Antrag als erster einreichen sollen. Sollte dem so sein, wird er bzw. sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht vertreten. Ist die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen möglich, benötigt Ihr Partner keinen Rechtsanwalt, wenn Sie bereits einen mandatiert haben.
Prüfen, ob Scheidungskosten selbst zu tragen sind
Haben Sie kein oder nur geringes Einkommen, sollten Sie Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe kombinieren oder mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren. Ungeachtet dessen kann Ihr leistungsfähiger Ehepartner unterhaltspflichtig und deshalb verpflichtet sein, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen.
Eine Handvoll Versicherungen bietet eine Rechtsschutzversicherung gegen anfallende Scheidungskosten an.
Tun Sie alles dafür, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln können. Wenn Sie bereit sind, schaffen Sie die besten Voraussetzungen dafür, dass dieser auch Ihr Ehepartner trotz unterschiedlicher Gefühlslage zustimmt.
Auch wenn Sie infolge Ihrer Trennung viele Streitpunkte sehen, kann eine Mediation oder eine Schlichtung (letztere ist mit einem größeren Vorschlagsrecht des Leitenden verbunden) Ihnen dabei helfen, wie Sie auch in einer konfliktträchtigen Situation dennoch ein Einvernehmen erzielen.
Sich vorab über die Zukunft einigen
Begleiten Sie Ihre einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie mit Ihrem Ehepartner alle Scheidungsfolgen, die Sie oder Ihr Ehepartner im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten.
Rentenpunkteverteilung klären
Klären Sie Ihre Rentenanwartschaften (Kontenklärung). Im Zweifel lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beraten. Ein ordnungsgemäß erfasster Rentenverlauf ist Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht schnellstmöglich den Versorgungsausgleich durchführen kann. Alternativ können Sie den Versorgungsausgleich auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.