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Vorbereitung der Scheidung

DEFINITION

Vorbereitung der Scheidung

Mit einer gewissenhaften Vorbereitung vermeiden Sie, dass Sie Ihren Ehepartner provozieren oder Sie sich selbst provozieren lassen und Ihre Beziehung in einer streitigen Scheidung endet. Übernehmen Sie die Führung und nehmen Ihren Partner am besten mit auf diesen Weg – wer agiert, muss weniger reagieren. Es gilt u.a. zu prüfen, ob Sie selbst den Scheidungsantrag stellen, welche Kosten Sie (nicht) übernehmen müssen und dass Ihnen beim Absolvieren des Trennungsjahres keine Fehler unterlaufen.

Jetzt Scheidung online beantragen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wenn Sie beide Ihre Ehe nicht haben retten können, retten Sie dafür Ihre Scheidung – wer sich allein bzw. zu zweit nicht einig wird, kann die Beziehung oft im Rahmen einer Mediation zu einem friedvollen Ende führen.
  • Es wirkt sich finanziell positiv für Sie aus, wenn Sie in der Lage sind, über alle Scheidungsfolgen selbst zu entscheiden. Überlassen Sie dies dem Gericht, erhöhen sich die Scheidungskosten.
  • Sie erhalten bei SCHEIDUNG.de ein erstes kostenfreies Orientierungsgespräch. Wir zeigen Ihnen, wo Sie gerade stehen und was Sie als nächstes tun sollten. Möchten Sie die Kosten für Ihre Scheidung in Erfahrung bringen, erstellen wir Ihnen gerne einen gebührenfreien Kostenvoranschlag.

Mit wem kann ich reden ohne gleich zu zahlen?

Manchmal muss es einfach raus. Die Dinge, die einen umtreiben. Wenn der gewohnte Halt an der Seite, Ihr Partner, dafür nicht mehr zur Verfügung steht, ist guter Rat teuer. Meist.

 

Vielleicht sind Sie in der glücklichen Situation, dass Sie Verwandte oder Freunde haben, mit denen Sie Ihre Situation besprechen können. Gespräche dieser Art drehen sich mithin um die Gefühle bei der Scheidung. Für Ihr seelisches Gleichgewicht ist das ungemein wichtig.

 

Sie brauchen jetzt aber auch einen Ansprechpartner, mit dem Sie Ihre Situation aus juristischer Sicht besprechen können. Sie müssen wissen, wie Sie jetzt strategisch am besten vorgehen, damit Sie möglichst das Zepter in der Hand behalten und Ihre Scheidung aktiv abwickeln.

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Dauer: 4:10

Video

Was tun, bevor ich zum Anwalt gehe?

Orientierungsgespräch zur Online-Scheidung

Wir von Scheidung.de haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie in dieser Situation genau zu informieren und zu helfen. Wir geben Ihnen Halt, stützen Sie in Ihrer emotionalen Enge, zeigen Ihnen die Wege auf, die Ihnen helfen, die nächsten und vor allem die richtigen Schritte zu machen. Wir nennen dieses Angebot unser Orientierungsgespräch.

Gratis Scheidungs-InfoPaket

Möchten Sie sich zusätzlich oder auch schon bereits vorher informieren, sollten Sie einfach unser Gratis-Infopaket anfordern. Wir zeigen Ihnen darin nochmals auf, warum wir Deutschlands größter Scheidungsservice sind. In unserem Gratis-Infopaket finden Sie eine Vielzahl von Informationen, Tipps und Expertenratschlägen, wie Sie Ihre Trennung und Scheidung optimal vorbereiten. Es enthält vor allem auch einen Beratungsgutschein im Wert von 200 EUR, der Sie berechtigt, eine anwaltliche Erstberatung durch einen unserer handverlesenen und erfahrenen Kooperationsanwälte in Anspruch zu nehmen. In einem Erste-Hilfe-Check geben wir Ihnen wertvolle Tipps und Information, damit Sie gängige Fehler bei Trennung und Scheidung möglichst vermeiden. Für all das zahlen Sie nichts. Keine Kosten, keine Gebühren.

CHECKLISTE

Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?

Um Ihre Scheidung möglichst reibungslos abzuwickeln, können Sie bereits frühzeitig Vorbereitungen treffen. Was kommt auf Sie zu?

Checkliste

Erste Hilfe bei Scheidung

Hier erfahren Sie das Wichtigste, das Sie im Hinblick auf Ihre bevorstehende Scheidung wissen müssen.

Download

Wie bezahle ich meine Scheidung, wenn ich kein oder nur wenig Geld habe?

Wir hören in unseren Orientierungsgesprächen immer wieder das Argument, man könne sich nicht scheiden lassen, da man kein oder nur wenig Geld habe. Schließlich kosten Scheidungen Gebühren für Gericht und Anwalt, und ein Neuanfang nach der Scheidung muss finanziell abgesichert sein. Auch insoweit dürfen wir Sie beruhigen. Wenn Sie kein oder nur wenig Geld haben, gibt es drei Wege, Ihre Scheidung dennoch zu bewerkstelligen:

  1. Sie können mit uns vereinbaren, die für Gericht und Rechtsanwalt anfallenden Gebühren ratenweise zu zahlen. Wir bieten eine Ratenzahlung ohne Finanzierungskosten an. Sie zahlen keinerlei Zinsen oder zusätzliche Gebühren. Sprechen Sie uns dazu an. Gemeinsam finden wir eine für Sie passende Lösung.
  2. Ansonsten ist zu prüfen, ob Ihr Ehepartner so gut verdient, dass er Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss für Ihre Scheidung zahlen muss. Aufgrund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht ist er dazu verpflichtet.
  3. Ist Ihr Ehepartner nicht leistungsfähig, haben Sie Anspruch auf staatliche Fürsorgeleistung in der Form der Verfahrenskostenhilfe (VKH). Ihr Rechtsanwalt, der Ihre Scheidung bei Gericht beantragt, kann den Scheidungsantrag mit einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe verbinden.

Wird Ihnen vom Gericht Verfahrenskostenhilfe bewilligt, brauchen Sie keine Gebühren zu zahlen oder zahlen die von der Gerichtskasse verauslagten Gebühren ratenweise an die Gerichtskasse zurück. Ihre fehlende Liquidität ist also kein Grund, Ihre Scheidung aufzuschieben.

Wie erfahre ich, was mich meine Scheidung kostet?

Scheidungen kosten Geld. Da Sie diese Art der Dienstleistung bezahlen müssen, ist es Ihr gutes Recht, bereits vorher in Erfahrung zu bringen, auf welche Höhe sich die Ihre Scheidungskosten belaufen werden. Auch hier spielen wir mit offenen Karten. Anwälte sind nämlich nicht unbedingt verpflichtet, den Mandanten über die Kosten seiner Erstberatung aufzuklären. Es wird vielmehr unterstellt, dass anwaltliche Beratungen nur gegen Gebühren erfolgen.

 

Der Ausweg besteht schlicht darin, dass Sie im Vorfeld Ihrer Scheidung einfach einen Kostenvoranschlag anfordern sollten. Darin sehen Sie genau, mit welchen Kosten Sie für Ihre Scheidung rechnen müssen. In Verbindung mit unseren Scheidungsstrategien werden Sie schnell feststellen, dass Sie Ihre Scheidung über uns aller Wahrscheinlichkeit nach erheblich günstiger abwickeln können, als wenn Sie sich „herkömmlich“ scheiden lassen.

 

Kernpunkte unseres Angebots sind, dass

  • die anwaltliche Erstberatung durch unsere Kooperationsanwälte gebührenfrei ist,
  • Sie idealerweise die einvernehmliche Scheidung durchführen, bei der nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und
  • Ihr Anwalt vor Gericht nur diejenigen Gebühren festsetzen lässt, die er unbedingt festsetzen lassen muss.

 

Sie können einen unverbindlichen persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung bereits gemeinsam mit unserem Gratis-InfoPaket anfordern.

CHECKLISTE

Woran ist bei der Scheidung zu denken?

Hier finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Themen rund um die Scheidung kompakt zusammengefasst. 

Checkliste

Scheidungsplaner

Mit dieser Checkliste können Sie Ihre Scheidung von der Trennung bis zum Gerichtstermin planen.

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Dokumente(ninhalte) in Besitz bringen

Sichern Sie persönliche Unterlagen und Dokumente oder fertigen Sie Kopien an. Niemand kann beurteilen, wie die Reaktion des Partners auf die Trennung ausfällt. Taucht er zum Beispiel unter, sehen Sie sich mit dem Problem einer Scheidung von vermisster Person ausgesetzt. Darum speichern sie insbesondere den Inhalt von

 

  • Gehaltsnachweisen,
  • Kontoauszügen,
  • Sparbüchern,
  • Versicherungspolicen,
  • Geschäftsbilanzen,
  • Heiratsurkunden,
  • Geburtsurkunden Ihrer Kinder oder
  • Rentenbescheiden.

 

Nehmen Sie Einsicht in die Finanz- und Vermögenssituation Ihres Partners. Sie sollten wissen, wo er arbeitet, was er verdient, welches Vermögen er bei Banken oder Versicherungen hat und natürlich auch, inwieweit Schulden bestehen und wie hoch diese sind.

Bankkonto kündigen, notfalls halben Geldbetrag abheben

Unabhängig davon, wie schwer oder banal Ihre Trennungs- und Scheidungsgründe ausfallen:Kündigen Sie das gemeinsame Girokonto oder widerrufen Sie die Vollmacht Ihres Partners über Ihr Konto. Sie sollten unbedingt vermeiden, dass Ihr Ehepartner ohne Ihr Wissen Verfügungen trifft. Notfalls heben Sie Guthaben vom Konto ab. Beachten Sie, dass Sie beim gemeinsamen Girokonto nur Anspruch auf die Hälfte des Guthabens haben. Richten Sie sich ein eigenes Girokonto ein.

Trennungsdatum festhalten

Dokumentieren Sie das Datum Ihrer Trennung, indem Sie Ihrem Partner schriftlich und nachweisbar mitteilen, dass Sie die Trennung vollzogen haben. Dabei helfen ein Trennungsbrief, eine Getrenntlebendbescheinigung oder auch die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe, in zeitlicher Nähe des Trennungstages.

Gemeinsames Wohnen im Trennungsjahr regeln

Verständigen Sie sich mit Ihrem Partner darüber, wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht oder wie Sie die Trennung von Tisch und Bett innerhalb Ihrer Räumlichkeiten vollziehen. Sind Sie verstärkt auf die Nutzung Ihrer Wohnung angewiesen, sollten Sie bei Gericht beantragen, dass Ihnen die Wohnung zugewiesen wird.

Getrenntes Wohnen nach dem Trennungsjahr

Sind Sie gemeinsam Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses, sollten Sie sich Gedanken machen, wie Sie die Immobilie künftig nutzen wollen. Unter Umständen müssen Sie die Immobilie verkaufen.

 

Bereiten Sie Sich darauf vor, Ihren gemeinsamen Hausrat untereinander aufzuteilen. Klären Sie, wer was bekommt. Gegenstände, die Ihnen allein gehören, verbleiben selbstverständlich in Ihrem Eigentum.

CHECKLISTE

Wie kann ich bei meiner Scheidung alles richtig machen?

Bei der Scheidung kann es schnell zu Problemen oder Streit kommen. Wie vermeiden Sie gängige Fehler?

Checkliste

Gängige Fehler vermeiden bei Scheidung

So vermeiden Sie gängige Fehler im Scheidungsverfahren - insbesondere bei den Scheidungsfolgen.

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Wie bereite ich meine Scheidung vor?

Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen gerichtlichen Beschluss. Orientieren Sie sich vorab anhand folgender Checkliste.

Wo (in Deutschland) wäre Ihre Scheidung...

Trennungsjahr muss zu Ende gebracht werden

Sie müssen das Trennungsjahr vollzogen haben. Erst dann und allenfalls wenige Wochen davor kann Ihr Anwalt Ihren Scheidungsantrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einreichen.

Einen Rechtsanwalt nehmen

Um die Scheidung einzureichen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Haben Sie sich nach unseren Orientierungsgesprächen und/oder anwaltlichen Erstberatung für unseren Scheidungsservice entschieden, vermitteln wir Ihnen den richtigen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung.

 

Ihr Rechtsanwalt wird Sie beraten, ob Sie den Antrag als erster einreichen sollen. Sollte dem so sein, wird er bzw. sie Ihren Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht vertreten. Ist die Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen möglich, benötigt Ihr Partner keinen Rechtsanwalt, wenn Sie bereits einen mandatiert haben.

Prüfen, ob Scheidungskosten selbst zu tragen sind

Haben Sie kein oder nur geringes Einkommen, sollten Sie Ihren Scheidungsantrag mit einem Antrag auf staatliche Verfahrenskostenhilfe kombinieren oder mit uns eine Ratenzahlung vereinbaren. Ungeachtet dessen kann Ihr leistungsfähiger Ehepartner unterhaltspflichtig und deshalb verpflichtet sein, Ihnen einen Verfahrenskostenvorschuss zu zahlen.

 

Eine Handvoll Versicherungen bietet eine Rechtsschutzversicherung gegen anfallende Scheidungskosten an.

Emotionen herausnehmen

Tun Sie alles dafür, dass Sie Ihre Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner abwickeln können. Wenn Sie bereit sind, schaffen Sie die besten Voraussetzungen dafür, dass dieser auch Ihr Ehepartner trotz unterschiedlicher Gefühlslage zustimmt.

 

Auch wenn Sie infolge Ihrer Trennung viele Streitpunkte sehen, kann eine Mediation oder eine Schlichtung (letztere ist mit einem größeren Vorschlagsrecht des Leitenden verbunden) Ihnen dabei helfen, wie Sie auch in einer konfliktträchtigen Situation dennoch ein Einvernehmen erzielen.

Sich vorab über die Zukunft einigen

Begleiten Sie Ihre einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie mit Ihrem Ehepartner alle Scheidungsfolgen, die Sie oder Ihr Ehepartner im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten.

Rentenpunkteverteilung klären

Klären Sie Ihre Rentenanwartschaften (Kontenklärung). Im Zweifel lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte beraten. Ein ordnungsgemäß erfasster Rentenverlauf ist Voraussetzung dafür, dass das Familiengericht schnellstmöglich den Versorgungsausgleich durchführen kann. Alternativ können Sie den Versorgungsausgleich auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Gratis-InfoPaket Scheidung

Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

Jetzt kostenfrei anfordern!

Ausführliche Infobroschüre
FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder

Verfahrenskostenhilfe
Checklisten und Antrag

Checklisten
Gängige Fehler vermeiden

Beratungsgutschein
im Wert von 200,- EUR

Service-Pass
24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung

Kostenvoranschlag
& Scheidungsantrag-Formular

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Sie sehen: Trennung und Scheidung bedürfen der Vorbereitung. Sie sind trotz Ihrer Trennung aber nicht allein. Wir von Scheidung.de informieren und unterstützen Sie überall dort, wo es darauf ankommt. Rufen Sie uns einfach an. Wir besprechen unverbindlich und kostenfrei, was Sie im Hinblick auf Ihre Gegebenheiten jetzt tun sollten. Nutzen Sie unsere Kompetenzen und Erfahrung.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.