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Definition: Zugewinngemeinschaft ausschließen

DEFINITION

Zugewinngemeinschaft ausschließen

Die Ehepartner können durch einen Ehevertrag regeln, dass der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft nicht gelten soll. Stattdessen können die Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft vereinbart werden. Alternativ können Sie auch die Zugewinngemeinschaft modifizieren und an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Da die Aufteilung des Vermögens zu den wichtigsten finanziellen Folgen der Scheidung gehört, lohnt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • In Ausnahmefällen kann der Zugewinnausgleich verweigert werden, doch wenn es dafür keine Grundlage gibt, ist ggf. ein Ausschluss möglich.
  • Meist steht die Aufteilung des Vermögens im Zusammenhang mit anderen finanziellen Fragen wie Versorgungsausgleich oder Unterhalt. Wenn Sie daran anknüpfen, lassen sich womöglich leichter Kompromisse schließen.
  • Lassen Sie sich von Ihrem Scheidungsanwalt beraten, welche Lösung für Sie die beste ist und halten Sie die finale Regelung, auf die Sie sich mit Ihrem Ex-Partner einigen, in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung fest.

Zugewinnausgleich ausschließen

Schaubild

Der Zugewinnausgleich muss nicht immer durchgeführt werden. Er ist für den gesetzlichen Standardfall der Zugewinngemeinschaft vorgesehen. Es gibt jedoch verschiedene Güterstände, die das Vermögen der Eheleute alle unterschiedlich regeln. Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch die Gütertrennung, bei der kein Zugewinnausgleich stattfindet. Damit wäre der Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Haben Sie beide keinen Vermögenszuwachs vorzuweisen oder gibt es keinen Unterschied, so erfolgt ebenfalls kein Ausgleich. Um dies festzustellen, müssen Sie jedoch zunächst das Anfangs- und Endvermögen ermitteln.

Zugewinnausgleich abändern

Weiterhin besteht die Möglichkeit den Güterstand der Zugewinngemeinschaft abzuändern:

 

  • Beschränkung auf den Todesfall
  • Festlegung einer Mindestdauer für die Ehe
  • Stundung in festgesetzten Raten
  • Ausklammern bestimmter Vermögensgegenstände oder Vermögensbestandteile
  • Festsetzung des Anfangsvermögens oder Endvermögens
  • Bewertungsvereinbarungen für Grundstücke, Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen, wertvolle Antiquitäten, Gemälde etc.
  • Berücksichtigung von Geschenken

 

Alle Eheverträge, mit denen der gesetzliche Güterstand abgeändert werden soll, müssen von einem Notar beurkundet werden. Die notarielle Beurkundung kann auch dadurch ersetzt werden, indem der Ehevertrag vor Gericht protokolliert

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Sie können alle Folgen der Scheidung, wie z.B. Zugewinn-, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Sorgerecht, klären. So gelingt die Scheidung einvernehmlich!

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Finanzielle Sorgen sind belastend und können Vieles im Leben erschweren. Die Scheidung ist ohnehin eine große emotionale und rechtliche Herausforderung, daher sollten Sie jede Chance nutzen, sich zu entlasten. Informieren Sie sich frühzeitig, ob es für Sie in Frage kommt, den Zugewinnausgleich auszuschließen oder abzuändern.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.