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Fragen & Antworten

FAQs: Diese Fragen stellen unsere Kund:innen

  • Alle Ge­spräche mit iurFRIEND sind seit über 15 Jahren immer kosten­los. Sie kön­nen uns rund-um-die-Uhr gerne an­rufen oder ganz be­quem: 


  • Ja, bei iurFRIEND ist das Aus­füllen und Ab­sen­den des Scheidungsantrags kos­ten­los und un­ver­bind­lich. Wir ru­fen Sie an­schließend kurz an und ge­hen mit Ihnen al­le Pun­kte durch. Erst wenn Sie eine Voll­macht un­ter­schrie­ben zu­rück­sen­den, dür­fen un­se­re Ko­ope­ra­tions­an­wäl­te und -anwältinnen mit der Ar­beit be­gin­nen


  • Wenn Sie nicht verheiratet sind, jedoch gemeinsame Kinder haben, können Sie bei iurFRIEND eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen. Der Preis dafür richtet sich nach Ihrer individuellen Situation und Ihren Bedürfnissen nach Unterstützung.


  • Unverheiratete finden in unserem Blog eine Vielzahl von praktischen Tipps, wie sie ihre Trennung und das Leben danach meistern können. Lesen Sie zum Beispiel,


  • Den Scheidungsantrag online zu stellen, ist ein be­que­mer und sicherer Weg, es gibt aber auch andere Mö­glich­keiten bei uns, den Scheidungsantrag zu stel­len. Sie kön­nen den An­trag be­quem als PDF her­unter­la­den, dann aus­fül­len und uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de), per Fax (0211 99 43 95 16) zu­kom­men las­sen. Und wenn Sie im Um­kreis einer un­serer Bü­ros wohnen, kön­nen Sie jeder Zeit gerne (auch ohne Ter­min) ein­fach bei uns vor­bei­kom­men.
    Sie sind im­mer herz­lich will­kom­men!


  • Nach­dem Sie das For­mu­lar ab­ge­schickt ha­ben, er­hal­ten Sie eine so­ge­nannte Voll­macht per E-Mail zu­ge­sandt und es wird ein erstes Ge­spräch ge­führt (na­tür­lich sind alle Ge­spräche im­mer kos­ten­los für Sie) und un­sere Koope­ra­tions­an­wälte und -anwältinnen wer­den Ihre Scheidung kom­pe­tent, prof­es­sio­nell und si­cher durch­führen. 


  • Sie müssen die Scheidung beim Familiengericht beantragen und benötigen dafür einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Über unsere Website können Sie alles Notwendige in die Wege leiten.

     

    Stimmt Ihr:e Partner:in der Scheidung zu, benötigt er bzw. sie selbst keinen eigene anwatliche Vertretung.  Im Idealfall teilen Sie sich die Anwaltskosten sowie die Gerichtsgebühren. Stimmt Ihr:e Partner:in jedoch nicht zu und möchte er bzw. sie wegen der möglichen Folgen streitig verhandeln, wird eine weitere anwaltliche Vertretung benötigt. In diesem Fall fallen die Gebühren für die Rechtsanwälte und -anwältinnen natürlich doppelt an.


  • Es ist bei uns selbst­ver­ständ­lich, dass Sie im­mer nur einen vor­bild­lichen Preis zu be­glei­chen haben, das be­deutet für Sie: un­sere Ko­ope­ra­tions­an­wälte und -anwältinnen rech­nen im­mer nur die nie­drigst­mög­lichen Kos­ten ab. Wenn Sie die so­ge­nannte Ver­fahrens­kos­ten­hilfe ge­währt be­kom­men, ist die Scheidung für Sie so­gar kos­ten­los. Sie kön­nen ger­ne hier ei­nen Gratis-Kosten­vor­anschlag an­fordern.


  • Das kann grund­sätz­lich nicht sein. Es wer­den im­mer nur die gesetzlichen Ge­büh­ren an­ge­setzt. Unsere Preise sind immer günstig, fair und transparent. So­mit kann auch kei­ner die Scheidung güns­tiger an­bie­ten. For­dern Sie ein­fach und be­quem Ihren Gra­tis-Kos­ten­vor­an­schlag hier an.


  • Nein, nie­mals. Un­sere Phi­lo­so­phie ist von An­fang an, un­ser­en Kun­d:innen ei­nen trans­pa­ren­ten, ehr­li­chen und ver­trau­ens­wür­di­gen Ser­vi­ce zu bie­ten. Da wir ver­su­chen, je­de Scheidung mit un­se­ren Ko­ope­ra­tions­part­ner:innen ein­ver­nehm­lich zu ges­tal­ten, kön­nen Sie so­gar viel Geld ein­sparen, ganz zu schwei­gen von den Ner­ven und der Zeit.


    Wenn Sie Fragen zu un­se­rem Kos­ten­vor­an­schlag ha­ben, kon­tak­tie­ren Sie uns per E-Mail (kontakt@iurfriend.de) oder ru­fen Sie uns ein­fach kos­ten­frei rund um die Uhr an: 0800 - 34 86 72 3.


  • So­bald das Fa­mi­lien­ge­richt den Scheidungs­an­trag er­hält durch Ihren An­walt oder Ihre Anwältin, legt es eine Akte an und sen­det Ihnen die so­ge­nannte Ge­richts­kosten­rech­nung. Den Gerichtskostenvorschuss müs­sen Sie be­zah­len, da­mit das Ge­richt mit der Be­ar­bei­tung Ihrer Scheidung be­ginnt. Die Be­zah­lung der An­walts­ge­büh­ren kön­nen Sie mit un­se­ren Ko­ope­ra­tions­partner:innen individuell be­stim­men, so­gar Ra­ten­zah­lun­gen sind mö­glich (na­tür­lich ohne Fi­nan­zie­rungs­ge­büh­ren).


  • Möchten Sie die Scheidung Ihrer Ehe betreiben, müssen Sie mit der Antragstellung den Gerichtskostenvorschuss bezahlen. Auch für Ihre anwaltliche Vertretung fallen Kosten an. Sind Sie selbst finanziell außerstande, die Kosten aufzubringen, ist zunächst Ihr:e Ehepartner:in verpflichtet, Sie finanziell zu unterstützen und Ihnen einen Kostenvorschuss zu bezahlen.

     

    Ist auch Ihr:e Partner:in finanziell nicht leistungsfähig, können Sie über Ihre Kanzlei oder Ihren Online-Scheidungsservice bei dem Gericht einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe einreichen. Sie müssen dann Ihre wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse offenlegen. Soweit Ihr Einkommen und Ihr Vermögen unterhalb gewisser Grenzbeträge liegen, übernimmt der Staat die Gerichts- und Anwaltsgebühren. Das dafür notwendige Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


  • Sie können Ihre Scheidung über unsere Website online beantragen. Das funktioniert so:

     

    Sie reichen den Scheidungsantrag online ein. Es genügt, wenn Sie die notwendigen Unterlagen zunächst zu Hause einscannen und online übermitteln. iurFRIEND als Online-Scheidungsservice arbeitet mit handverlesenen Kooperationspartner:innen zusammen. Ihr Scheidungsanwalt bzw. Ihre -anwältin kann dann für Sie den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Stimmt Ihr:e Partner:in der Scheidung zu, wird das Familiengericht je nach seiner Auslastung nach ca. zwei bis sechs Monaten einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmen. Ist dafür alles geregelt, kann das Familiengericht sofort die Scheidung aussprechen. Verzichten beide Partner:innen auf Rechtsmittel, ist der Beschluss rechtskräftig: Ihre Ehe ist damit endgültig beendet.


  • Streitet sich das Ehepaar über die Scheidung oder die damit verbundenen Folgen, muss es eine Regelung herbeiführen. Im Idealfall geht es jedoch zum Notar oder zur Notarin und beurkundet dort notariell eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie beispielsweise,

    • wer welchen Unterhalt zahlt,
    • wer welchen Zugewinnausgleich beanspruchen kann,
    • wer die bislang gemeinsam genutzte Wohnung fortan nutzt
    • oder wer das Sorgerecht hat
    • oder welche Umgangsrechte für ein gemeinsames Kind erhält.

    Eines muss Ihnen klar sein: Je intensiver und je länger Sie sich streiten, desto teurer wird das Scheidungsverfahren. Umgekehrt: Je einvernehmlicher Sie alle Folgesachen regeln, desto schneller verläuft das Scheidungsverfahren und desto kostengünstiger kommen Sie beide an Ihr Ziel.

     

    Alternativ zur notariellen Beurkundung können Sie eine solche Folgevereinbarung auch im mündlichen Termin vor dem Familiengericht zu Protokoll erklären. Allerdings riskieren Sie in diesem Fall, dass es sich Ihr:e Partner:in in der Zwischenzeit noch anders überlegt und sozusagen in allerletzter Sekunde eine andere Meinung äußert und die Regelung doch auf ein streitiges Verfahren hinausläuft. Besser ist, die Folgesachen zeitlich frühzeitig in einem notariellen Vertrag festzuschreiben.


  • Wenn Sie min­der­jäh­ri­ge Kin­der ha­ben, dann ist das nächst ge­le­ge­ne Fa­mi­lien­ge­richt am Wohn­ort der Kin­der für die Scheidung zu­stän­dig (es spielt kei­ne Rol­le, ob es Streit bzgl. Sorge- und Umgangsrecht gibt). Ha­ben Sie kei­ne Kin­der (oder sind Ihre Kin­der be­reits voll­jäh­rig), so ist das Ge­richt am letzten ge­mein­sa­men Wohn­ort für Ihre Scheidung zu­stän­dig (falls noch ei­ner von Ihnen dort wohnt). Falls dies nicht der Fall ist (also Sie beide mitt­ler­wei­le wo­an­ders woh­nen), ist im­mer der Wohn­ort des „An­trags­ge­gners“ maß­ge­blich; das be­deu­tet, das nächst­ge­le­gene Fa­mi­li­en­ge­richt des „Gegners“ führt das Scheidungsverfahren durch.


  • Ja, die On­line-Scheidung ist an al­len Ge­rich­ten in Deut­schland an­er­kannt. Grund­sätz­lich müs­sen Sie beide noch zum 10- bis 15-mi­nü­ti­gen Ter­min per­sön­lich er­schei­nen. In begründeten Fällen kann dieser Termin auf Antrag Ihres Anwalts  bzw. Ihrer Anwältin und bei Vorliegen aller technischen Voraussetzungen bei allen Beteiligten aber auch online stattfinden. Alles an­dere funk­tio­niert ohnehin on­line bzw. per E-Mail oder Post.


  • Ja, na­tür­lich. Ei­ne un­se­rer Auf­ga­ben ist der stren­ge Schutz Ihrer Pri­vat­sphä­re und un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te und -anwältinnen un­ter­lie­gen der Schwei­ge­pflicht. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.


  • Die Dau­er Ihres Scheidungsverfahrens nach Ablauf des Trenungsjahres hängt ganz ent­schei­dend da­von ab, ob Sie die rechtlichen Folgen ein­ver­nehm­lich regeln können. Bei einer ein­ver­nehm­li­chen Scheidung ohne (viel) Streit, müs­sen Sie mit einem Zeit­raum von 3 bis 6 Mo­na­ten rech­nen. Al­lei­ne die Be­rech­nung des Ren­ten­aus­gleichs (Ver­sor­gungs­aus­gleich) kann etwa 8 Wo­chen dauern. Lebt einer von Ihnen im Aus­land, wird das Ver­fah­ren auch ein we­nig mehr Zeit in An­spruch neh­men. Wir ha­ben mit un­se­ren Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­ten und -anwältinnen Scheidungen zum Teil nach 6 Wochen ab­schließen kön­nen, aber die Regel ist (wenn alle be­nö­tig­ten Do­ku­men­te bei­ge­bracht wur­den) et­wa ein hal­bes Jahr.


  • Der Ab­lauf der On­line-Scheidung ist sehr ein­fach: Zu­erst müs­sen Sie den Scheidungs­an­trag aus­fül­len und ab­sen­den, das dau­ert ca. 5 bis 10 Mi­nu­ten. An­schließend wer­den Sie zu­rück­ge­ru­fen und er­hal­ten eine Voll­macht für Ihre Scheidung. So­bald die­se Voll­macht von Ihnen un­ter­schrie­ben und zu­rück­ge­sen­det wur­de, be­gin­nen un­se­re hand­ver­le­se­nen Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te und -anwältinnen mit der An­fer­ti­gung Ihres Scheidungs­an­trags. Wenn al­les fer­tig ist, Sie al­les über­prüft ha­ben und kei­ne Fra­gen mehr of­fen sind, wird der Scheidungs­an­trag dem für Sie zu­stän­di­gen Fa­mi­lien­ge­richt über­mit­telt. Das Fa­mi­lien­ge­richt be­ginnt dann mit der Ar­beit, so­bald Sie den Ge­richts­kos­tenvorschuss dem Ge­richt über­wie­sen ha­ben. Am En­de des Ver­fah­rens gibt es den 10- bis 15-mi­nü­tigen Ge­richts­ter­min samt Scheidungs­be­schluss. Wäh­rend des ge­sam­ten Ver­fah­rens kön­nen Sie uns und un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te und -anwältinnen je­derzeit ger­ne kon­tak­tie­ren: 0800 - 34 86 72 3.


  • Ist Ihr:e Ehepartner:in ausländischer Staatsbürger:in, gilt die Rom-III-Verordnung Nr. 1259/2010 der Europäischen Union. Diese Verordnung erlaubt es Ihnen, das für das Scheidungsverfahren maßgebliche Recht zu bestimmen. Möchten Sie die Scheidung vor dem deutschen Familiengericht betreiben, empfiehlt es sich, deutsches Recht zu wählen. Damit kennt sich der Richter bzw. die Richterin natürlich am besten aus und in vielen Rechtsordnungen sind Fragen des Unterhalts und der Aufteilung der Rentenansprüche ganz anders geregelt. Treffen Sie keine solche Rechtswahl, gilt das Recht des Staates, in dem Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Richtschnur sollte sein, dass Sie das Recht, das die Scheidung Ihrer Ehe prägt, nachvollziehen können.


  • Ja das kön­nen Sie! iurFRIEND ist Deut­schlands größter Scheidungs­service mit über 15 Jah­ren Er­fah­rung. Wir bieten Ihnen TÜV-zertifizierte Ser­vice Qua­li­tät und sind rund um die Uhr für Sie er­reich­bar. Wir sind ein we­nig stolz da­rauf, dass so vie­le Kun­d:innen uns 5-Ster­ne-Be­wer­tun­gen ge­ben.


  • Seit über 15 Jah­ren bie­ten wir On­li­ne-Scheidungen an und sind da­mit ei­ner der ers­ten in Deut­schland.

     

    Wir wählen un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te und -anwältinnen hand­ver­le­sen aus, sodass Sie sicher gehen kön­nen, dass Sie wäh­rend des Scheidungs­ver­fah­rens kom­pe­tent und freund­lich be­treut wer­den. Wir wis­sen, dass die Durch­füh­rung Ihrer Scheidung ein großes Ver­trau­en Ihr­er­seits in uns vo­raus­setzt. Mit Ihrem Ver­trau­en ge­hen wir sehr sorg­fäl­tig und acht­sam um.


  • Ihre Scheidung ist et­was sehr Per­sön­li­ches, das ist uns be­wusst. Und wenn Sie sich für uns ent­schei­den, dann dür­fen Sie zu Recht sehr gu­ten Ser­vice er­war­ten. Kei­ne unnötigen War­te­zei­ten, im­mer ei­nen An­sprech­part­ner, einen Anw­alt*, eine Anwältin*, der oder die sich Zeit nimmt und dass man Ih­nen je­derzeit hilft, wenn Sie Hilfe be­nö­ti­gen. So ein­fach ist es. Des­we­gen bie­ten wir einen 24/7-Kun­den­ser­vi­ce an, be­han­deln Sie freund­lich und zu­vor­kom­mend, und freu­en uns, wenn Sie sich bei uns wohlfüh­len. Für un­se­re Ko­ope­ra­ti­ons­an­wäl­te und -anwältinnen ist es zu­dem selbst­ver­ständ­lich, dass Sie im­mer ei­nen fai­ren Preis er­hal­ten und al­le Ant­wor­ten auf Ihre Fra­gen be­kom­men. Kurz­um: Wir hel­fen Ihnen ger­ne und sind im­mer für Sie da.


  • Unsere Kun­dinnen und Kunden mö­gen uns und sind sehr zu­frie­den mit der Art und Wei­se, wie wir un­se­ren Scheidungsservice ver­ste­hen. Auf dem un­ab­hän­gi­gen Be­wer­tungs­por­tal „Ausgezeichnet.org“ gibt es mitt­ler­wei­le mehr als 1.000 po­si­ti­ve 5-Ster­ne Be­wer­tun­gen für un­se­ren Ser­vi­ce. Das freut uns und ist für uns gleich­zei­tig auch Ver­pflich­tung, je­den Tag für un­se­re Kun­dschaft ein we­nig bes­ser zu wer­den.


  • Wird Ihre Ehe geschieden, ist jede:r Partner:in für sich selbst verantwortlich und muss den eigenen Lebensunterhalt sicherstellen. Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt für den Zeitraum der Trennung entfällt. Ihr:e Ex-Partner:in muss Sie allerdings dann auch nach der Scheidung unterhalten, wenn Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebensumstände aufgrund der Ehe nicht in der Lage sind, für sich selber zu sorgen, also bedürftig sind, und die bzw. der Ex-Partner_:in leistungsfähig.

     

    Fälle dieser Art kommen in Betracht, wenn Sie wegen Ihres fortgeschrittenen Alters außerstande sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, Sie an einer Krankheit oder einem Gebrechen leiden und damit erwerbsunfähig sind oder Ihre Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit trotz aller Bemühungen für Ihren Unterhalt nicht ausreichen.


  • Wenn Sie noch nicht 100%ig sicher sind, ob Sie das Scheidungsverfahren einleiten möchten oder nicht, dann nehmen Sie sich bitte noch ein wenig mehr Zeit für Ihre Entscheidung. Vielleicht haben Sie schon seit längerer Zeit darüber nachgedacht, und hin- und her überlegt, was Sie tun sollen.

     

    Es wird der Augenblick kommen, in dem Sie sich ganz sicher sind, was Sie nun tun sollten. Sie werden es in sich spüren, dass nun die Zeit gekommen ist, zu handeln. Und dann dürfen Sie den Schritt auch machen. Wussten Sie, dass wir neben scheidung.de u.a. noch die Seiten lebenspartnerschaft.de, ehe.de und unterhalt.com achtsam betreiben? Wir stehen immer zu einem vertrauensvollen Gespräch zur Verfügung.

     

    Vielleicht hilft Ihnen auch unser Test „Soll ich mich trennen und scheiden lassen oder noch einmal um meine Ehe kämpfen?“ weiter.


  • Grundsätzlich gilt, dass Sie mindestens ein Jahr voneinander getrennt sein müssen, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Aber: Der Online-Scheidungsantrag kann jederzeit ausgefüllt werden. Sie können jederzeit den Scheidungsantrag ausfüllen und absenden, auch während des Trennungsjahres. Sobald dieses abgelaufen ist (manchmal geht das auch nach 10 oder 11 Monaten schon), werden Ihre Unterlagen dem Familiengericht übermittelt und das Verfahren beginnt.


    Trennungsjahr verkürzen?
    Auch wenn Sie beide sich einig sind, dass sie die Scheidung unbedingt wollen, lässt sich das Trennungsjahr nicht ohne weiteres verkürzen. Sie haben vielleicht gelesen, dass manche Paare den Beginn des Trennungsjahres vordatieren, um die Scheidung zu beschleunigen. Das Familiengericht stützt sich für die Scheidung lediglich auf die Angaben von Ihnen. Allerdings sollten sich beide Beteiligten bei einer solche Absprache absichern, indem sie schriftlich den Beginn des Trennungsjahres notieren und unterzeichnen. Zudem kann sich das finanziell auswirken: Der Zeitraum für die Berechnung des Versorgungsausgleichs wird verkürzt, ebenso wie der Anspruch auf Unterhalt, der (u.a.) nach der Dauer der Ehe festgelegt wird.


    Aufhebung ohne Trennungsjahr?
    Es kann bei sogenannten Härtefallen vorkommen, dass Ehen auch ohne ein vorhergehendes Trennungsjahr geschieden werden. Diese Ausnahme kann z.B. beantragt werden, wenn einer der Partner gewalttätig gegenüber seinem Ex-Partner oder den Kindern ist.


  • Sie haben bei iurFRIEND® jeder Zeit die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Scheidung zu erfahren. Wir bieten Ihnen einen Online-Kostenrechner für eine schnelle Übersicht der Kosten, und zudem auch einen detaillierten Gratis-Kostenvoranschlag. Wichtige Fragen & Antworten zum Thema Scheidungskosten haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.


  • Es ist ganz normal, wenn Sie (noch) zögern, denn schließlich geht es um Ihre Scheidungsangelegenheit und da möchten Sie den für Sie richtigen Scheidungsservice / Scheidungsanwalt / Scheidungsanwältin beauftragen.

     

    Sie möchten nicht, dass Sie später zu sich selber sagen, „hätte ich mal lieber jemand anderen ausgewählt...“. Letztendlich kann Ihnen natürlich die Entscheidung keiner abnehmen. Aber Sie können vielleicht auf Ihr Bauchgefühl, Ihren inneren Instinkt hören. Rufen Sie uns einfach mal an oder vereinbaren Sie einen kostenlosen Gesprächstermin. Wir bieten seit über 15 Jahren unsere mehrfach ausgezeichnete und TÜV-zertifizierte Servicequalität an. Als Deutschlands Scheidungsservice Nr.1 liegen Sie als Mensch uns am Herzen. Wir helfen Ihnen, egal in welcher Situation Sie sich gerade befinden mit Ihrem Scheidungsvorhaben.

     

    Hier können Sie gerne unser Online-Scheidungsformular ausfüllen; und hier können Sie uns jederzeit kontaktieren, wenn Sie noch Fragen haben oder Hilfe benötigen: 0800 - 34 86 72 3.


  • Nach dem Ausfüllen und Absenden des Scheidungsantrags wird es für Sie ganz einfach:

    • Wie rufen Sie ganz kurz an und bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrags. Sie werden auch eine automatische Bestätigungs-E-Mail von uns erhalten, dass das Antragsformular gut bei uns angekommen ist.
    • Danach werden die Unterlagen vorbereitet und Ihnen per E-Mail und per Post zugeschickt.
    • Nun brauchen Sie lediglich noch die sogenannte Vollmacht (1 Seite) unterschrieben zurücksenden.

    Hinweis: Sie können uns (und unsere Kooperationspartner:innen) jederzeit rund um die Uhr anrufen; alle Gespräche sind kostenfrei!


  • Auf scheidung.de bieten wir Ihnen die moderne Form der Scheidung an.

    Es ist Ihnen natürlich ganz frei überlassen, ob Sie die Scheidung Ihrer Ehe bei einer Rechtsanwältin bzw. einem Rechtsanwalt vor Ort durchführen lassen möchten, oder über einen Online-Scheidungsservice, so wie bei scheidung.de. Wir bieten Ihnen mit unserem Service die moderne Form der Scheidung. Sie können jederzeit und egal, wo Sie sich gerade aufhalten, den Online-Scheidungsantrag ausfüllen und absenden – wir kümmern uns dann um alles. Und Sie haben die Garantie, dass wir wirklich für SIE da sind! Sie können uns 24/7 die ganze Woche über telefonisch erreichen und unsere Preise sind seit über 15 Jahren fair, günstig und vorbildlich. Wenn Sie möchten, können Sie direkt hier Ihren persönlichen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung anfordern.


  • iurFRIEND ist seit über 15 Jahren für Menschen da, die mit einem Rechtsproblem* oder einer Rechtsfrage* zu uns kommen. Unsere Servicequalität ist seit vielen Jahren TÜV-zertifiziert und jedes Jahr werden wir überprüft. Wir sind weitestgehend automatisiert, und legen gleichzeitig äußersten Wert darauf, dass Sie immer einen Ansprechpartner für Ihren Rechtsfall* haben, an den Sie sich wenden können.

    Neben persönlichem, freundlichen und zuverlässigen Service zeichnen uns aus:

    • mehr als 15 Jahre Erfahrung;
    • Weit über 600 Kooperationspartner:innen in ganz Deutschland 
    • Mehr als 555.000 Menschen, die uns bis heute ihr Vertrauen geschenkt haben

    Wir geben im Team jeden Tag unser Bestes für Sie. Wir wollen Ihnen wirklich helfen,
    und sind für SIE da! 


  • Wir bieten seit über 15 Jahren bereits Online-Scheidungen an, und sind damit einer der Vorreiter. Es gibt noch 3-4 andere, seriöse Anbieter / Kanzleien, die auch seit vielen Jahren auf dem Markt sind und die auch guten Service anbieten.

     

    iurFRIEND hat mit scheidung.de, scheidung.com, lebenspartnerschaft.de und trennung.de die besten Domains, was darauf hindeutet, dass wir uns schon sehr lange mit dem Thema „Online-Scheidungen“ oder auch "Online-Aufhebungen" befasst haben. Darüber hinaus ist unser Versprechen, dass wir für SIE und Ihren Fall wirklich zu 100% da sind! Über die Zeit haben immer mehr Menschen uns ihr Vertrauen bei der Durchführung ihrer Scheidung geschenkt, und wir haben diesen Menschen bei der Abwicklung des Falles professionell, schnell und preiswert geholfen.

     

    Dass wir heute Deutschlands Scheidungsservice Nr.1 sind, liegt somit auch an Ihnen! Dafür sind wir dankbar, für jeden einzelnen Menschen, der zu uns findet und sich bei uns gut aufgehoben fühlt. Gleichzeitig ist dies für uns Ansporn und Motivation, Ihnen auch in Zukunft immer besseren Service anbieten zu dürfen. Mit Ihrem Vertrauen in uns gehen wir äußerst sorgsam um, vielen Dank!


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Sicherheit & Qualität

Ihre Aufhebung ist bei uns wirklich in guten Händen:

  • Erfahren Sie mehr über die TÜV-Zertifizierung auf unserer Webseite iurfriend.com

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    INFORMATIONSTECHNOLOGIE

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Sie geben uns einen Vertrauensvorschuss. Wir gehen damit sehr achtsam um.

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Wenn Sie ein Rechtsproblem* haben, helfen wir Ihnen wirklich.

Unser Beruf ist unsere Berufung: Wir haben iurFRIEND gegründet & etabliert für SIE!
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