Definition: Günstige und durchschnittliche Scheidungskosten
DEFINITION
Günstige und durchschnittliche Scheidungskosten
Sie möchten sich scheiden lassen und suchen dafür das beste Angebot? Dann sind Sie bei SCHEIDUNG.de genau richtig. Haben Sie gar kein Geld für Ihre Scheidung, gehören wir zu denjenigen Anbietern, bei denen Sie Ihre Scheidung auch mit staatlicher Hilfe durchführen lassen können. Erfahren Sie hier anhand musterhafter Berechnungen und Rechenbeispielen, woraus sich die Kosten einer Scheidung zusammensetzen und beantragen Sie bei uns noch heute einen individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung!
Wenn Sie es schaffen, "nicht um jedes Hemd" zu streiten, können Sie wertvolle Zeit und Geld bei den Scheidungskosten sparen. Sie sollten deshalb die sogenannten Scheidungsfolgensachen im Einvernehmen regeln. Jede Scheidungsfolge erhöht den Verfahrenswert Ihrer Scheidung und verteuert Ihr Scheidungsverfahren.
Sie brauchen nur einen Anwalt, wenn Sie sich über alles einig sind. Denn dann reicht es aus, wenn ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und der andere Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt. Wenn Sie mit Ihrem Anwalt ausschließlich online kommunizieren, sparen Sie ebenfalls Zeit und Wegegeld.
Was sind die Kosten einer Scheidung? Als Berechnungsgrundlage der zu bezahlenden Scheidungskosten dient der sogenannte Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt). Er ist nur eine Berechnungsgröße und muss nicht bezahlt werden. Den Verfahrenswert bestimmen das Nettoeinkommen beider Partner, Vermögenswerte und Kreditraten, Anzahl der Kinder sowie die Durchführung eines Versorgungsausgleichs und die Einvernehmlichkeit der Scheidung mit. Außerdem berechnet die Gerichtskasse nach dem Verfahrenswert noch die Gerichtskosten, Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwälte die Anwaltsgebühren.
Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, dessen Mindesthöhe bei 3.000 EUR liegt.
CHECKLISTE
Was muss ich bezahlen, wenn ich mich scheiden lasse?
Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Wie werden diese berechnet?
danach, ob das Gericht den Versorgungsausgleich selbst berechnet oder lediglich Ihre Vereinbarung dazu prüft.
Praxisbeispiel
#VAR1=(4.900-250 EUR)*3
Kinderfreibetrag von Scheidungskosten abziehen
Sie und Ihr Ehemann verdienen 4.900 EUR netto pro Monat zusammen. Schulden haben Sie keine, den Versorgungsausgleich führen Sie selbst durch. Bevor Sie diesen Wert mal 3 nehmen, können Sie aufgrund des einen gemeinsamen Kindes noch 250 EUR Kinderfreibetrag davon abziehen. Der Verfahrenswert betrüge demnach #VAR1 EUR.
Zum Nettoeinkommen zählen auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung sowie einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie z.B. 13. Monatsgehalt, Steuerrückerstattungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld etc.
GUT ZU WISSEN
Nettoeinkommen von Selbstständigen vs. Angestellten berechnen
Bei Angestellten ergibt sich das Einkommen unkompliziert aus den letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Bei Selbstständigen berechnet sich das Nettoeinkommen jedoch aus dem Durchschnitt der letzten 3 Jahre, wobei das letzte Jahr doppelt zählt. Man würde die Rechnung also mit Jahr 1 + Jahr 2 + Jahr 3 + Jahr 3 beginnen. Auf diese Weise sollen mögliche Schwankungen aus der Selbstständigkeit ausgeglichen werden.
Anwaltskosten
Zur Berechnung der Anwaltskosten wird abhängig vom Verfahrenswert ein einfacher Gebührensatz gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt.
Verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Scheidung ziehen bestimmte Gebührensätze nach sich.
Verfahrensgebühr
Diese Gebühr ist für die Kommunikation mit dem Familiengericht und die Vertretung während des Verfahrens zu entrichten (Vorbereitung und Einreichen des Scheidungsverfahrens bzw. der Scheidung). Die Verfahrensgebühr beträgt bei der Scheidung 1,3 Gebührensätze.
Terminsgebühr
Die Terminsgebühr betrifft die persönliche Wahrnehmung des gerichtlichen Scheidungstermins. Die Terminsgebühr beträgt bei der Scheidung 1,2 Gebührensätze.
Auslagenpauschale
Die Pauschale für Post-, Fax- und Telekommunikationsauslagen gemäß RVG beträgt in der Regel maximal 20 EUR.
Gerichtskosten
Schaubild
So können Sie Ihre Scheidungskosten berechnen.
Das FamGKG arbeitet, abhängig vom Verfahrenswert, mit Gebührensätzen. Die Gerichtskosten betragen danach beim Scheidungsverfahren 2,0 Gebührensätze.
Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 13.950,00 EUR beträgt 324 EUR.
Die Gerichtskosten berechnen sich daher wie folgt: 2,0 x 324 = 648 EUR.
In der folgenden Tabelle finden Sie die Gerichtskosten als Teil der Scheidungskosten für verschiedene Verfahrenswerte. Die einfache Gebühr für den Verfahrenswert ergibt sich aus Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 Satz 3 FamGKG. Bei einer Scheidung fällt immer eine zweifache Gebühr an, d.h. wenn Ihre Scheidung einen Verfahrenswert von 3.000 EUR (Spalte 1) hat, betragen die Gerichtskosten 238 EUR (Spalte 3).
Verfahrenswert bis…
Einfache Gebühr
Zweifache Gebühr = Gerichtskosten
3.000 EUR
119 EUR
238 EUR
4.000 EUR
140 EUR
280 EUR
5.000 EUR
161 EUR
322 EUR
6.000 EUR
182 EUR
364 EUR
7.000 EUR
203 EUR
406 EUR
8.000 EUR
224 EUR
448 EUR
9.000 EUR
245 EUR
490 EUR
10.000 EUR
266 EUR
532 EUR
13.000 EUR
295 EUR
590 EUR
16.000 EUR
324 EUR
648 EUR
19.000 EUR
353 EUR
706 EUR
22.000 EUR
382 EUR
764 EUR
25.000 EUR
411 EUR
822 EUR
30.000 EUR
449 EUR
898 EUR
35.000 EUR
487 EUR
974 EUR
40.000 EUR
525 EUR
1.050 EUR
45.000 EUR
563 EUR
1.126 EUR
50.000 EUR
601 EUR
1.201 EUR
80.000 EUR
865 EUR
1.730 EUR
110.000 EUR
1.129 EUR
2.258 EUR
155.000 EUR
1.525 EUR
3.050 EUR
200.000 EUR
1.921 EUR
3.842 EUR
350.000 EUR
2.911 EUR
5.822 EUR
500.000 EUR
3.901 EUR
7.802 EUR
Verfahrenswert reduzieren
Außerdem spielt es eine große Rolle, in welchem Umfang Ihre rechtliche Vertretung für Sie tätig werden muss. Je mehr Sie selbst regeln, desto weniger muss der Rechtsanwalt tätig werden. Also sollten Sie versuchen, Ihr Scheidungsverfahren so einvernehmlich wie möglich zu gestalten.
Für jede rechtliche Folge der Scheidung, über die Sie sich im Scheidungsverfahren streiten, erhöht sich der Verfahrenswert. Fordern Sie etwa eine bestimmte Unterhaltshöhe, so erhöht sich der Verfahrenswert um das 12-fache Ihrer Unterhaltsforderung. Steigt der Verfahrenswert, erhöhen sich die Anwalts- und Gerichtskosten ebenfalls.
iurFRIEND beantragt für Sie eine Reduzierung des Streitwerts um 30%
4.500
-30%
-1.350 EUR
Gesamt Verfahrenswert
3.150 EUR
Bei diesem Preisbeispiel zahlen Sie die Anwaltskosten von 850,85 EUR in 5 Raten à 170,17 EUR.
Bei Gewährung von ratenfreier Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist Ihre Scheidung natürlich kostenlos für Sie. Selbstverständlich führen unsere Kooperationspartner Ihre Scheidung in allen Fällen so günstig und schnell wie möglich durch! Unsere Kooperationsrechtsanwälte halten sich an das in Deutschland geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Sie können wie folgt die Kosten begleichen:
Gerichtskosten
280 EUR
Anwaltskosten
850,85 EUR
1. bis 5. Rate
je 170,17 EUR
Sie bezahlen nur
1.130,85 EUR
1Voraussetzungen für diesen Preis sind:
Ein Ehegatte hat ein Nettoeinkommen von 1.500 EUR, der andere Ehegatte versorgt den Haushalt oder ist Empfänger/in von Bürgergeld.
Die Gerichtskosten für Scheidungsverfahren sind im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), die Anwaltskosten im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt und werden vom Gericht festgesetzt. Die Höhe aller Kosten und Gebühren im rechtlichen Bereich richten sich grundsätzlich nach dem Verfahrenswert.
Berechnung des Verfahrenswerts
Der Verfahrenswert (auch "Streitwert" oder "Gegenstandswert" genannt) eines Scheidungsverfahrens errechnet sich aus dem in den letzten drei Monaten vor Einreichung des Scheidungsantrages erzielten Nettoeinkommens beider Ehegatten. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind ist ein Betrag von 250 EUR abzuziehen.
Rechenbeispiel:
Anna Olbricht und Ferdinand Olbricht wollen sich scheiden lassen. Anna Olbricht hat in den letzten Monaten monatlich 1.100 EUR netto verdient. Ferdinand Olbricht verdiente in den letzten drei Monaten monatlich 2.000 EUR netto. Weitere Einkünfte haben die beiden Ehepartner nicht. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
Dieser Betrag von 9.300 EUR netto stellt den Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens dar, nach dem sich die Anwaltskosten und die Gerichtskosten sowie die ggf. anfallenden Notarkosten bemessen. Der Verfahrenswert beträgt mindestens 3.000 EUR und höchstens 1.000.000 EUR.
Dieser Verfahrenswert gilt jedoch nur für die Scheidung selbst. Für jede weitere Angelegenheit, die vor Gericht oder außergerichtlich geregelt wird, gibt es einen eigenen Verfahrenswert und damit eigene Gebühren und Kosten.
EXPERTENTIPP
Alles auf einmal zu regeln verbilligt die Scheidung
Bei einer Ehescheidung ist es sinnvoll - wenn noch andere Dinge zu regeln sind - diese vor Gericht gemeinsam geltend zu machen, um die Scheidungskosten zu senken. In diesem Fall bilden alle vor dem Gericht zu regelnden Angelegenheiten einen Verbund. Die Verfahrenswerte der Angelegenheiten, die im Verbund geltend gemacht werden, sind wesentlich geringer, als wenn die Angelegenheiten nachher separat geltend gemacht werden.
Da die Gebühren, je höher sie sind, nicht linear ansteigen, muss bei im Verbund geltend gemachten Angelegenheiten weniger Geld an Rechtsanwalt, Notar und Gericht gezahlt werden, als wenn diese Angelegenheiten getrennt von der Scheidung vor Gericht verhandelt werden.
Falls Ihnen vor Beantragung der Scheidung oder während das Scheidungsverfahren läuft, auffällt, dass eine Sache durch das Gericht mit Ihrem Ehegatten geklärt werden muss, so sollten Sie dies kurzfristig Ihrem Rechtsanwalt mitteilen, damit dieser einen weiteren Antrag bei Gericht einreichen kann.
Scheidungskosten Preisbeispiel Nr.3 – Streit
Jutta Schreiber und Norbert Schreiber wollen sich scheiden lassen. Norbert Schreiber hat über seinen Rechtsanwalt bereits einen Scheidungsantrag stellen lassen.
Norbert verdient monatlich 2.000 EUR netto, Jutta verdient 1.500 EUR netto. Kurz vor dem Scheidungstermin zerstreitet sich Jutta mit Norbert über die einzige gemeinsame Tochter Anna, weil Norbert einer wichtigen Therapie von Anna nicht zustimmt.
Für das Gerichtsverfahren zur Ehescheidung entstehen folgende Kosten:
Zusammengerechnetes Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate
9.750,00 EUR
Gerichtskosten
532
Anwaltskosten für einen Anwalt
1,3 Verfahrensgebühr
798,20 EUR
1,2 Terminsgebühr
736,80 EUR
Auslagen
20,00 EUR
Gesamt
1.555,00 EUR zzgl.MwSt.
Diese Kosten gelten nur für die Ehescheidung
Wenn Jutta Schreiber das Sorgerecht für Ihre Tochter geltend machen will, ist es bezüglich der Kosten sinnvoll, wenn sie das Sorgerechtsverfahren zusammen mit der Ehescheidung geltend macht. Falls Jutta Schreiber wartet, bis die Ehescheidung vollzogen wurde, so werden die Kosten für das separate Sorgerechtsverfahren teurer.
CHECKLISTE
Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?
Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Somit muss auch nur ein Anwalt bezahlt werden!
GUT ZU WISSEN
Scheidungskostenvereinbarung
Wenn Sie ohnehin alle Folgen der Scheidung regeln, können Sie auch eine Vereinbarung über die Aufteilung der Scheidungskosten treffen. Teilen Sie sich die anwaltlichen Kosten, die dem Ehepartner entstehen, der den Scheidungsantrag einreicht, hälftig auf. Die Gerichtskosten tragen Sie meist ohnehin jeweils zur Hälfte. Das Gericht soll so eine Vereinbarung bei der Kostenentscheidung berücksichtigen. Die Kosten dürfen nur bei schwerwiegenden Gründen anders verteilt werden, als Sie es vereinbart haben. Um sich abzusichern, lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten.
Wenn Streitigkeiten vorliegen
Sie können eine Mediation machen und eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Sie können auch alle Scheidungsfolgen vorher in einem Ehevertrag festlegen.
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen
Der Bundesfinanzhof hat nach langer Rechtsunsicherheit entschieden, dass die Kosten für ein Scheidungsverfahren in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen nicht absetzbar sind. Prozesskosten werden schon seit der Änderung des Einkommensteuergesetzes ab 2013 nicht mehr steuerlich berücksichtigt.
EXPERTENTIPP
Scheidungskosten bei gemeinsamem Unternehmen
Wenn Sie in einem Scheidungsverfahren sind und ein gemeinsames Unternehmen besitzen, dann unbedingt in Ihrer Steuererklärung die Anwalts- und Gerichtskosten geltend machen. In Ihrem Fall könnte die Ausnahme, dass die Scheidungskosten Ihre Existenzgrundlage bedrohen, greifen. Wir empfehlen Ihnen, Rücksprache mit Ihrem Steuerberater zu nehmen.
Verfahrenskostenhilfe (VKH) - kann ich mich kostenlos scheiden lassen?
Wenn Sie im Moment ein geringes Einkommen oder hohe abzuzahlende Schulden haben, dann können Sie Verfahrenskostenhilfe (abgekürzt VKH) in Anspruch nehmen. Verfahrenskostenhilfe hieß früher Prozesskostenhilfe. Es gibt zwei Arten der VKH:
Der Staat kann Ihnen die Verfahrenskostenhilfe als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss gewähren, womit für Sie die Scheidung komplett kostenlos wäre.
Der Staat kann aber auch die vorgestreckten Kosten später als zinsfreie Ratenzahlung von Ihnen zurückverlangen, wenn Sie dazu finanziell in der Lage wären.
Bitte beachten Sie, dass die Aussicht auf Bewilligung des Antrages bei Gericht von mehreren Faktoren abhängt: Bedürftigkeit, Erfolgsaussicht, Antragstellung.
Formulare
Verfahrenskostenhilfe beantragen
Nutzen Sie die Möglichkeit der Verfahrenskostenhilfe, wenn Sie die Kosten für das Verfahren nicht alleine tragen können und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss haben.
Innerhalb von 4 Jahren nach Ende des Verfahrens kann das Familiengericht von Ihnen die übernommenen Kosten per Ratenzahlung oder - wenn Sie die finanziellen Mittel dazu wieder hätten - auch auf einmal zurückfordern. Nach Ablauf der 4 Jahre wäre Ihre Scheidung auf jeden Fall kostenlos.
Falls Ihr ehemaliger Ehepartner seinen Anteil an den Gerichtskosten nicht aufbringen kann, so kann auch er während des Scheidungsverfahrens einen eigenen VKH-Antrag stellen.
GUT ZU WISSEN
Antrag auf VKH kann Scheidung verzögern
Zu beachten ist aber, dass das VKH-Bewilligungsverfahren bei Ehescheidungen in etwa zwei bis drei Monate dauert. Sie würden dann bei einem VKH-Antrag erst später geschieden werden.
Um zu erfahren, ob Sie VKH bewilligt bekommen würden, müssten Sie einfach den Gratis-Kostenvoranschlag anfordern. Wir würden dann mit unseren Partnern kostenfrei überprüfen, ob Sie VKH bekommen könnten oder nicht. Selbst schon mal grob rechnen können Sie auch mit unserem VKH-Rechner.
Einen guten Überblick über das Thema Verfahrenskostenhilfe haben wir Ihnen in einer kleinen Checkliste zusammengefasst.
CHECKLISTE
Wann kann ich Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Finanzierungshilfe, die Sie beantragen können, wenn Sie das Verfahren nicht selber finanzieren können.
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Mit Hilfe unseres Scheidungskostenrechners können Sie die zu erwartenden Gebühren schon einmal grob ausrechnen. Auch, um die Gebührenrechnung Ihres Rechtsanwalts und der Gerichtskasse für die Scheidung besser nachvollziehen zu können. Eine Scheidung kostet zwar immer Geld. Dennoch liegt es auch an Ihnen, ob Sie zwei Anwälte benötigen oder ob Sie sich einen Anwalt sparen können, weil Sie die zu regelnden Angelegenheiten bereits im Vorfeld besprochen und bestenfalls notariell in einem Ehevertrag festgehalten haben.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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