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Definition: Was sind die Voraussetzungen für die Scheidung in Deutschland?

DEFINITION

Was sind die Voraussetzungen für die Scheidung in Deutschland?

Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, müssen Sie einige Scheidungsvoraussetzungen beachten. Scheidungen erfolgen ausschließlich durch richterlichen Beschluss. Zu den Scheidungsvoraussetzungen gehört:

  1. Antrag auf Scheidung beim Familiengericht
  2. Scheitern der Ehe - Hierfür gibt es 3 Alternativen. a) Nach Trennungsjahr im Einvernehmen: Ihre Ehe ist gescheitert, wenn Sie ein Jahr getrennt leben. Dann können Sie im gegenseitigen Einvernehmen geschieden werden. b) Nach 3 Jahren: Ist Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner mit der Scheidung nicht einverstanden, können Sie auch gegen ihren bzw. seinen Willen nach drei Jahren Trennung geschieden werden. c) Ohne Trennungsjahr: Eine vorzeitige Trennung kommt aus in der Person liegenden Gründen in Härtefällen in Betracht, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Ehe formal aufrecht zu erhalten.
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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Zu den Scheidungsvoraussetzungen gehört ein inhaltlich ordnungsgemäßer Antrag an das Familiengericht, den Ihre anwaltliche Vertretung für Sie einreicht.
  • Im weiteren Ablauf wird dem Ehepartner der Antrag nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses zugestellt und das Gericht setzt Ihren Scheidungstermin an, sobald alle Unterlagen, insbesondere für den Versorgungsausgleich eingereicht wurden.
  • Die Dauer der Scheidung hängt vom Einzelfall und der Belastung des Gerichts ab, doch wenn Sie alles einvernehmlich klären, vereinfachen Sie allen Beteiligten die Arbeit und haben gute Chancen, schnell geschieden zu werden.

Scheidung nur durch das Gericht

In Deutschland ist die Ehescheidung die Auflösung der Ehe durch richterlichen Beschluss. Zweck ist es, das Ehepaar möglichst vor übereilten Entscheidungen zu bewahren. Soweit Sie sich über die Scheidungsvoraussetzungen einig sind und eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, ließe sich Ihr ernsthafter Wunsch, die Ehe aufzulösen, auch durch eine notarielle Beurkundung oder eine Erklärung vor dem Standesamt erfüllen. Solange aber das „gerichtliche Scheidungsmonopol“ besteht, bleiben diese Wege verschlossen.

Scheidungsvoraussetzung 1: Antrag an das Familiengericht

Die Scheidung erfordert einen Antrag eines Ehepartners oder beider Ehepartner an das örtlich zuständige Familiengericht. Örtlich ist in der Regel dasjenige Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die minderjährigen Kinder wohnen oder Sie zuletzt Ihre gemeinsame Ehewohnung hatten, wenn ein Ehepartner in dieser Wohnung verblieben ist bzw. noch im Bezirk bis zur Rechtshängigkeit dort gewohnt hat. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, ist zuletzt das Amtsgericht am Wohnsitz des Antragsgegners örtlich zuständig.

Scheidungsanwalt finden

Ihren Scheidungsantrag können Sie nur durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin beim Familiengericht einreichen. Sie selber können allein keinen Antrag stellen. Da Scheidungen oft emotional belastet sind, ist es Aufgabe des Anwalts bzw. der Anwältin, juristische und emotionale Aspekt zu trennen und dem Gericht nur solche Fakten vorzutragen, nach denen es Ihren Scheidungsantrag beurteilt.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

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Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Inhalt Ihres Scheidungsantrags

Sie müssen in Ihrem Scheidungsantrag neben Ihren persönlichen Verhältnissen auch angeben, ob eine Einigung über

 

  • die elterliche Sorge,
  • den Umgang mit dem Kind,
  • den Kindes- und den Ehegattenunterhalt sowie
  • die Rechtsverhältnisse an Ehewohnung und Hausrat erfolgt ist.

 

Diese Angabe genügt. Im Idealfall haben Sie darüber eine außergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung bei einem Notar beurkundet oder erklären eine solche Vereinbarung zu Protokoll des Gerichts.

Vorteil: Einvernehmliche Scheidung

Möchten Sie Ihre Scheidung möglichst kostengünstig gestalten, sollten Sie die einvernehmliche Scheidung ins Auge fassen. Dann genügt es, wenn ein Ehepartner allein den Scheidungsantrag stellt. Der andere Ehepartner kann dem Scheidungsantrag dann ohne anwaltliche Vertretung vorbehaltlos zustimmen. Er kann allerdings auch keine eigenen Anträge im Hinblick auf die Scheidungsvoraussetzungen oder irgendwelche Scheidungsfolgesachen stellen.

 

Dies ist bei der einvernehmlichen Scheidung auch nicht nötig, da Sie sich über die Scheidungsvoraussetzungen einig sind und eventuelle Scheidungsfolgesachen auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich regeln können. Der große Vorteil bei der einvernehmlichen Scheidung ist, dass Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin bezahlen müssen und Ihre Scheidung so kostengünstig gestalten können, wie es möglich ist. Vor allem hat das Gericht bei der einvernehmlichen Scheidung die Möglichkeit, den Verfahrenswert, nach dem die Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt berechnet werden, um bis zu 30 % herabzusetzen, wenn der entsprechende Antrag gestellt wird. Auch dadurch sparen Sie zusätzliche Gebühren.

Scheidungsvoraussetzung 2: Ihre Ehe muss gescheitert sein

Wenn Sie die Ehe auflösen möchten, haben Sie normalerweise einen Scheidungsgrund. Als einzigen Scheidungsgrund definiert das Gesetz das Scheitern der Ehe. Ihre Ehe ist gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass Sie diese wiederherstellen möchten. Das Gesetz stellt damit also auf die aktuelle Situation Ihrer Ehe sowie eine Prognose über die Aussichten auf Wiederherstellung Ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft ab.

Alternative 1: Scheidung nach einem Jahr Trennung

Leben Sie ein Jahr getrennt voneinander, können Sie die Scheidung online beantragen und werden geschieden, wenn Ihre Ehepartnerin bzw. Ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt. Das genaue Trennungsdatum legen Sie gemeinsam fest.

Alternative 2: Scheidung nach drei Jahren Trennung

Soweit ein Ehepartner die Scheidungsvoraussetzungen bestreitet, kann die Scheidung nach drei Jahren erfolgen. Das Gericht entscheidet dann auch gegen den möglicherweise immer noch entgegenstehenden Willen des scheidungsunwilligen Ehepartners. Die Scheidung kann dann nicht mehr verhindert werden.

Alternative 3: Vorzeitige Scheidung im Härtefall

Es gibt Fälle, in denen es einem Ehepartner aus in der Person des Partners liegenden Gründen nicht zuzumuten ist, formal den Ablauf des Trennungsjahres oder der dreijährigen Trennungszeit abzuwarten. Sie können dann vorzeitig geschieden werden. Die vorzeitige Scheidung kommt auch bei der einvernehmlichen Scheidung in Betracht. In Ausnahmefällen wird es als Härtefall anerkannt, wenn eine Schwangerschaft aus einer ehewidrigen Beziehung besteht, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder Gewalttätigkeit in der Ehe die Aufrechterhaltung des Ehebandes als unzumutbar erscheinen lassen. Dies ist jedoch immer individuell zu entscheiden.

Scheidungen kosten Geld

Ihre Scheidung verursacht Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren. Diese berechnen sich nach dem Verfahrenswert Ihrer Scheidung und eventuell vorgebrachten Scheidungsfolgensachen. Der Verfahrenswert Ihrer Scheidung allein beruht auf dem dreifachen Monatsnettoeinkommen beider Ehepartner. Sofern die Scheidung einvernehmlich erfolgt, kann das Gericht diesen Verfahrenswert um bis zu 30 % reduzieren. Sofern Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, insbesondere Sozialhilfeleistungen beziehen, haben Sie die Möglichkeit, staatliche Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wir werden hierbei unterstützen und beraten, wie Sie das dafür vorgegebene Formular im Hinblick auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse korrekt ausfüllen.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die Voraussetzungen für die Scheidung sind genau im Gesetz geregelt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an, es geht also nicht darum, wer welche Fehler gemacht hat. Ist die Ehe gescheitert und das Trennungsjahr eingehalten worden, so können Sie geschieden werden. Ist der Ehepartner nicht einverstanden, erfolgt die Scheidung spätestens nach drei Jahren. Ob in Ihrem Fall ein Härtefall vorliegt, bei dem Besonderheiten gelten, können Sie anwaltlich prüfen lassen. Das Scheidungsverfahren ist sicherlich ein Umbruch in Ihrem Leben – doch keine Sorge, schon bald können Sie sich voll und ganz auf Ihren Neubeginn konzentrieren.