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Definition: Bis wann kann der Scheidungsantrag zurückgezogen werden?

DEFINITION

Bis wann kann der Scheidungsantrag zurückgezogen werden?

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, können Sie Ihren Scheidungsantrag so lange zurückziehen, bis der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig ist. Hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, kann er bis zur Unanfechtbarkeit des gerichtlich verkündeten Scheidungsbeschlusses seine Zustimmung widerrufen. Er benötigt dafür keinen Anwalt. Bei Fragen oder für eine persönliche Beratung können Sie noch heute Ihren Gratis-Rückruf anfordern. Garantiert kostenfrei!

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Möchten Sie sich erneut scheiden lassen, müssen Sie das Trennungsjahr nochmals einhalten. Die Gebühren für Gericht und Anwalt fallen erneut an.
  • Dies gilt auch für die bis hierhin entstandenen Gebühren für Gericht und Anwalt. Auch die eventuell bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird hinfällig.
  • Alternativ zur Antragsrücknahme sollten Sie die Aussetzung des Scheidungsverfahrens in Betracht ziehen. Sie verschaffen sich so Bedenkzeit und vermeiden Kostennachteile.

Kann ich meinen Scheidungsantrag rückgängig machen?

Lassen Sie uns die Antwort vorwegnehmen: Sie können mit einer einvernehmlichen Scheidung Ihren Scheidungsantrag grundsätzlich immer zurückziehen und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem der vom Familiengericht verkündete Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird. Da Sie als Antragsteller sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, wird Sie Ihr Anwalt im Detail beraten, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihre „Scheidung absagen“ möchten. Um es vorwegzunehmen, müssen ein paar strategische Dinge bei der Rücknahme beachtet werden. Und zwar abhängig davon, ob Ihr Ehepartner bereits zugestimmt hat oder ob auch Ihr Ehepartner einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat. Je nachdem ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen.

Bedeutung eines Versöhnungsversuchs für das Scheidungsverfahren

Der Begriff des Versöhnungsversuchs spielt vornehmlich eine Rolle, wenn Sie sich im Laufe Ihres pflichtgemäßen Trennungsjahres mit Ihrem Ehepartner wieder versöhnen. Kurzzeitige Versöhnungsversuche haben keinen negativen Einfluss auf den Ablauf des Trennungsjahres. Versöhnen Sie sich, läuft das Trennungsjahr trotzdem weiter. Scheitert Ihre Versöhnung, hat es keinen Einfluss auf den Verlauf des Trennungsjahres. Wenn Sie dann Ihren Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht haben, wirkt sich eine Versöhnung insoweit aus, als Sie immer noch die Möglichkeit haben, Ihren Scheidungsantrag zurückzuziehen.

In einer Partnerschaft muss man sich manchmal streiten, denn dadurch erfährt man mehr voneinander.
Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

Scheidung zurücknehmen, die man selbst beantragt hat

Haben Sie die Scheidung beantragt, können Sie Ihren Scheidungsantrag zurückziehen. Stimmt Ihr Ehepartner der Rücknahme zu, benötigt er dafür keinen Rechtsanwalt. Es kommt aber auch nicht darauf an, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder nicht. Auch kann er nicht widersprechen, wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen. Haben Sie Ihren Scheidungsantrag zurückgenommen, können Sie diesen nicht wieder in Kraft setzen, weil Sie es sich dann doch wieder anders überlegt haben. Möchten Sie die Scheidung dann doch durchführen, müssen Sie einen erneuten Scheidungsantrag durch Ihren Anwalt bei Gericht einreichen.

GUT ZU WISSEN

Scheidungsantrag muss durch Anwalt zurückgezogen werden

Um Ihren Scheidungsantrag bei Gericht zurückzunehmen, benötigen Sie Ihren Rechtsanwalt. Wegen des Anwaltszwangs können Sie Anträge nicht selbst bei Gericht zurückziehen. Nur Ihr Rechtsanwalt bzw. Ihre Rechtsanwältin kann den gestellten Scheidungsantrag beim Familiengericht zurücknehmen. Bedenken Sie aber, dass das Scheidungsverfahren bei Antragsrücknahme offiziell beendet wird. Alternativ können Sie durch Ihren Anwalt beantragen, dass das Verfahren für 6 Monate ruhend gestellt wird.

Bis wann kann ich den Scheidungsantrag zurückziehen?

Sie können Ihren Scheidungsantrag im günstigsten Fall so lange zurückziehen, solange der gerichtlich verkündete Scheidungsbeschluss noch nicht rechtskräftig geworden ist. Rechtskräftig und damit unanfechtbar wird der gerichtliche Scheidungsbeschluss einen Monat, nachdem ihn das Gericht verkündet hat. Teils stellen Gerichte wohl aber auch darauf ab, dass der Scheidungsantrag nur zurückgezogen werden kann, solange das Gericht den Scheidungsbeschluss nicht verkündet hat. Auf jeden Fall haben Sie immer die Möglichkeit, im mündlichen Scheidungstermin Ihren Scheidungsantrag zurückzunehmen.

Welche Kosten entstehen, wenn ich die Scheidung zurücknehme?

Wenn Sie den Scheidungsantrag zurücknehmen, ist das Verfahren beendet. Sie zahlen dann die bereits entstandenen Gebühren für Gericht und Ihren Anwalt (§ 150 Abs. II FamFG). Stellen Sie den Scheidungsantrag dann später erneut, da bspw. der Versöhnungsversuch missglückt ist, fallen die gleichen Gebühren erneut an. Fällen Sie die Entscheidung also nicht leichtfertig und lassen sich im Zweifel anwaltlich beraten, bevor Sie übereilte Entschlüsse fassen.

Wie wird mit zusätzlichen Anträgen bei der Scheidung verfahren?

Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung die Regelung einer Scheidungsfolge beantragt (Verfahren im Verbund), wird mit der Zurücknahme des Scheidungsantrags auch der Antrag zur Regelung einer Scheidungsfolge hinfällig. Ausgenommen sind jedoch Anträge, die Sie im Hinblick auf das Sorgerecht für Ihr gemeinsames Kind gestellt haben, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist (§ 141 FamFG). In diesem Fall muss das Gericht über das Sorgerecht weiter verhandeln. Gleiches gilt für eine Scheidungsfolge, bei der Sie ausdrücklich erklärt haben, diese fortführen zu wollen. Diese Scheidungsfolge wird dann als selbstständige Familiensache fortgeführt und verhandelt sowie letztlich gerichtlich entschieden. Inwiefern das jedoch noch sinnvoll ist, klären Sie am besten im Rahmen einer anwaltlichen Beratung.

Muss ich für einen erneuten Scheidungsantrag das Trennungsjahr nochmals einhalten?

Haben Sie Ihren Scheidungsantrag zurückgenommen und möchten sich dann irgendwann doch scheiden lassen, müssen Sie erneut den Ablauf des Trennungsjahres abwarten. Alles beginnt sozusagen von neuem.

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Dauer: 4:42

Video

Warum gibt es das Trennungsjahr?

Bedeutet, nicht zur Scheidung zu erscheinen, die Scheidung zurückzunehmen?

Erscheinen Sie als Antragstellender nicht zum Scheidungstermin, kann Ihr anwesender Ehepartner eine Versäumnisentscheidung beantragen. Mit einer solchen Entscheidung stellt das Gericht dann fest, dass Ihr Scheidungsantrag als zurückgenommen gilt (§ 130 FamFG). Sie tragen die Kosten des Verfahrens. Das Ergebnis ist letztlich das gleiche, als wenn Sie Ihren Scheidungsantrag ausdrücklich zurückgenommen hätten.

Gibt es eine Alternative zur Zurücknahme des Scheidungsantrags?

Sind Sie sich unsicher und benötigen Bedenkzeit, brauchen Sie nicht unbedingt den Scheidungsantrag zurückzunehmen. Schließlich entstehen Ihnen dadurch Kostennachteile. Als Alternative bietet sich an, dass Sie bei Gericht beantragen, das Verfahren zunächst auszusetzen und das Verfahren zum Ruhen zu bringen (3 136 FamFG).

Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
Joseph Joubert (1754 - 1824)

Das Gericht darf Sie dann nicht scheiden. Ihr Ehepartner, der selbst keinen Scheidungsantrag gestellt hat, kann dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nicht widersprechen. Darüber hinaus müssen Sie wissen, dass Sie die Aussetzung wiederholen können. Die Aussetzung darf aber insgesamt die Dauer von einem Jahr nicht überschreiten. Leben Sie bereits seit mehr als drei Jahren getrennt, können Sie das Verfahren für maximal sechs Monate aussetzen lassen.

Was ist, wenn beide Ehepartner die Scheidung beantragt haben?

Haben sowohl Sie als auch Ihr Ehepartner einen Scheidungsantrag gestellt, können Sie zwar Ihren Scheidungsantrag zurücknehmen. Nimmt Ihr Ehepartner seinen Scheidungsantrag nicht zurück, wird das Scheidungsverfahren nach Maßgabe seines Antrags fortgeführt. Liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung vor, können Sie mit der Zurücknahme allein Ihres Scheidungsantrags nicht verhindern, dass Sie letztlich geschieden werden.

Kann mein Ehepartner seine Zustimmung zur Scheidung zurücknehmen?

Hatten Sie sich auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt und hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, kann er seine Zustimmung zur Scheidung so lange zurücknehmen, bis der gerichtliche Scheidungsbeschluss unanfechtbar und damit rechtskräftig geworden ist. Ist der Ehepartner jedoch anwaltlich vertreten und haben Sie im Scheidungstermin verhandelt, kann er seine Zustimmung nur noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung zurücknehmen (§§ 134 Abs. II FamFG, 269 ZPO).

Kann ich meinen Scheidungsantrag zurücknehmen, um meinen verstorbenen Ehepartner zu beerben?

Haben Sie die Scheidung beantragt und hat Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag zugestimmt, sind Sie als gesetzlicher Erbe Ihres verstorbenen Ehepartners ausgeschlossen (§ 1933 BGB). Diese Situation kann erhebliche Konsequenzen haben.

Praxisbeispiel

Partner stirbt vor Abschluss des Verfahrens – wer erbt?

In einem Fall des OLG Naumburg (Az. Wx 55/14) hatte die Ehefrau die Scheidung beantragt. Der Ehemann verstarb noch vor Abschluss des Scheidungsverfahrens. Um ihr gesetzliches Erbrecht wiederzubeleben, nahm die Frau den Scheidungsantrag zurück. Sie vertrat die Auffassung, dass sich der Scheidungsantrag mit der Zurücknahme erledigt habe. Die Konsequenz sei, dass ihr gesetzliches Erbrecht nach dem Tod ihres Mannes fortbestehe. Die Kinder der Frau waren damit jedoch nicht einverstanden. Das Gericht traf eine klare Entscheidung. Die Rechtslage beurteile sich allein zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers. So stehe es unmissverständlich im Gesetz. Da der Scheidungsantrag gestellt war und der Erblasser zugestimmt hatte, war das Erbrecht der überlebenden Ehefrau endgültig ausgeschlossen. Sie ging im Erbfall leer aus. Die Kinder erbten allein.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die Rahmenbedingungen zur Rücknahme Ihrer Scheidung ändern sich je nach Antragstellendem. Sie müssen manchmal neu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Perspektiven Sie einen einmal gestellten Scheidungsantrag wieder zurücknehmen. Auch wenn damit eine Reihe prozessualer Fragen verbunden ist, erleichtert es Ihre Entscheidungsfindung, wenn Sie wissen, was für und was gegen eine Antragsrücknahme spricht.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.