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Definition - Was sind Anfangs- und Endvermögen einer Ehe?

DEFINITION

Was sind Anfangs- und Endvermögen einer Ehe?

Das Anfangs- und Endvermögen ist das Vermögen, das Sie am Tag der standesamtlichen Trauung und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hatten. Sie spielen bei der Rolle des Zugewinnausgleichs eine wichtige Rolle. Zu den finanziellen Folgen der Scheidung zählt nämlich die Aufteilung des während der Ehe erarbeiteten Vermögens: der Zugewinnausgleich. Er erfolgt beim gesetzlichen Standardfall der Zugewinngemeinschaft.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Haben Sie in einem Ehevertrag bereits wirksam Gütertrennung vereinbart, muss das Vermögen überhaupt nicht aufgeteilt werden.
  • Sie können den Zugewinnausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung ggf. ausschließen oder an Ihre Bedürfnisse anpassen, z.B. können Sie eine einmalige Zahlung vereinbaren, eine bestimmte Quote oder sogar ein konkretes Anfangsvermögen festlegen.
  • Der Zugewinnausgleich kann jedoch nur in Ausnahmefällen verweigert werden.

Was zählt als Vermögenswert?

Vermögen sind alle Gegenstände, Rechte, Wertpapiere etc., die einen wirtschaftlich messbaren Wert aufweisen. Nicht in den Zugewinnausgleich fallen alle Hausratsgegenstände sowie Rentenanwartschaften. Die Rente wird im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt.

 

Unter den Zugewinnausgleich fallen insbesondere folgende Vermögensgegenstände:

 

  • Bankguthaben und Bargeld
  • Bausparverträge
  • Darlehensforderungen
  • Direkt- und Lebensversicherungen
  • Dauerschuldverhältnisse, wie z.B. Mietzahlungen
  • Eigentumswohnung und Grundstücke
  • Unternehmen, Gesellschafts- oder GmbH-Anteile
  • Kraftfahrzeuge, sofern sie nicht Familienfahrzeug sind
  • Schmuck
  • Unterhaltsrückstände
  • Wertpapiere
  • Abfindungen und Schmerzensgeldansprüche
  • Anwartschafts- und Nießbrauchrechte

GUT ZU WISSEN

Schulden als negatives Vermögen

Auch Schulden sind bei der Berechnung zu berücksichtigen. Prüfen Sie also, ob es noch Kredite, offene Steuerschulden, Baudarlehen oder Ähnliches gibt.

Die Berechnung des Zugewinns

Der Zugewinn jedes Ehepartners ergibt sich, indem man vom Endvermögen das Anfangsvermögen abzieht. Nutzen Sie den Erfassungsbogen für den Zugewinn, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.

Muster

Wie viel Vermögen haben Sie während der Ehe erwirtschaftet?

Mit dem Erfassungsbogen können Sie das relevante Vermögenswerte für Ihre Scheidung auflisten.

Formular

Vermögensaufstellung bei Scheidung

Dokumentieren Sie das Anfangsvermögen und Endvermögen Ihrer Ehe, um den Zugewinn zu ermitteln.

Download

Anfangsvermögen berechnen

Schaubild

Anfangsvermögen ist das Vermögen, was jeder Ehepartner am Tage der standesamtlichen Trauung besitzt. Wenn ein Ehepartner bei der Eheschließung überschuldet ist, so ist sein Anfangsvermögen seit der Reform im Jahre 2009 nicht mehr mit 0 EUR, sondern mit dem tatsächlichen negativen Geldbetrag anzusetzen.

 

Weiterhin wird dem Anfangsvermögen das Vermögen hinzugerechnet, was ein Ehegatte nach der Eheschließung erbt, im Hinblick auf ein künftiges Erbrecht erhält, geschenkt oder als Ausstattung bekommt.

Endvermögen berechnen

Endvermögen ist das Vermögen, was jeder Ehepartner nach Abzug seiner Verbindlichkeiten am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags besitzt. Das Endvermögen wird nach der Reform von 2009 auch bei der Überschuldung stets negativ angesetzt und nicht lediglich auf 0 EUR bestimmt.

Praxisbeispiel

Zugewinn berechnen

Clara Fröhlich hatte zum Zeitpunkt ihrer Hochzeit mit Mark Fröhlich 3.000 EUR Schulden. Während der Ehezeit bis zur Zustellung des Scheidungsantrags ihres Ehemannes gelang es ihr, diese nicht nur abzutragen, sondern auch in ein Guthaben von 7.000 EUR umzusetzen.

 

Das negative Anfangsvermögen von 3.000 EUR und das positive Endvermögen in Höhe von 7.000 EUR ergeben einen Zugewinn von 10.000 EUR seitens Clara.

 

Sollte Clara hingegen nur 2.000 EUR zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags abgezahlt haben und immer noch Schulden in Höhe von 1.000 EUR haben, so hat sie zwar einen Zugewinn von 2.000 EUR durch den Abbau der Schulden erzielt, allerdings führt dies nun aber nicht zu einer Zahlungspflicht, denn nach wie vor bleibt gemäß § 1378 II BGB die Höhe der Ausgleichsforderung durch den Wert des positiven Vermögens beschränkt. Der von Clara erwirtschaftete Zugewinn von 2.000 EUR spielt nur bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs eine Rolle, wenn ihr Ehemann ebenfalls einen Zugewinn erzielt hat und über ein positives Endvermögen verfügt.

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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Der Zugewinnausgleich kann weitreichende finanzielle Folgen haben, daher lohnt sich eine gründliche Berechnung und umfassende anwaltliche Beratung bei vielen verschiedenen oder sehr hohen Vermögenswerten. Schaffen Sie es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, ebnen Sie den Weg für die Online-Scheidung. Mit dieser wiederum sparen Sie Zeit, Geld und Nerven, sodass mehr für Ihren Neubeginn bleibt.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.