Ist Ihre Ehe gescheitert und haben Sie das obligatorische Trennungsjahr vollzogen, können Sie über einen Rechtsanwalt Ihre Scheidung beantragen. Wenn Sie die Verfahrenskosten nicht aus eigener Tasche zahlen können, haben Sie notfalls Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe. Im Folgenden bekommen Sie eine wertvolle Checkliste mit 15 Punkten und praktischen Tipps, was Sie vor und nach der Trennung als erstes in die Wege leiten sollten!
Das Wichtigste vor einer Scheidung ist die finanzielle Folgeplanung. Daneben sollten Sie prüfen, ob Sie die Scheidung selbst bezahlen, Ihr Partner die Kosten vorschießt (ja, das gibt es!) oder Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben. Diese Prüfung übernehmen wir für Sie in einem Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.
Wenn Sie die Vorteile der Online-Scheidung nutzen und Ihre einvernehmliche Scheidung mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung abrunden, werden Sie optimal zügig und kostengünstig geschieden. Sie sollten stets bedenken, dass eine streitige Scheidung eine oft schwierige Auseinandersetzung mit Ihrem Ehepartner bedeutet und das Ergebnis nicht unbedingt kalkulierbar ist.
Oft stellt derjenige Partner, der die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, die Weichen. Er bestimmt, wie Ihr bisheriges Leben und damit die Scheidung abgewickelt wird. Möchten Sie sich heute noch telefonisch dazu informieren, nutzen Sie unser Rückrufformular für kostenlose Gespräche zu Ihrer Scheidung*.
Streben Sie die Trennung an, sollten Sie frühzeitig planen, dass Sie finanziell so gut es geht abgesichert sind. Auch wenn Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt und für Ihr Kind Anspruch auf Kindesunterhalt haben, ist nicht gewährleistet, dass der unterhaltspflichtige Partner seine Zahlungspflichten anerkennt und sofort nach der Trennung zahlt.
Besser ist, wenn Sie eigenes Geld ansparen oder aufgrund Ihrer Bonität in der Lage sind, bei der Bank einen größeren Dispo oder einen Kredit zu beantragen. Verdienen Sie kein oder nur wenig eigenes Geld, steht Ihnen für eine eigene Wohnung möglicherweise Wohngeld zu. Auf jeden Fall dürften Sie die Situation entspannter betrachten, wenn Sie Ihre finanziellen Verhältnisse vorab geklärt haben. Ihre Trennung sollte kein Sprung ins kalte Wasser sein.
CHECKLISTE
Ich möchte die Scheidung - wie geht es jetzt weiter?
Um Ihre Scheidung möglichst reibungslos abzuwickeln, können Sie bereits frühzeitig Vorbereitungen treffen. Was kommt auf Sie zu?
Möchten Sie später die Scheidung beantragen, ist dem Scheidungsantrag die Kopie der Heiratsurkunde aus dem Familienstammbuch beizufügen. Im Familienstammbuch finden Sie auch die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Haben Sie einen Ehevertrag abgeschlossen, sind gleichfalls Kopien beizufügen. Möchten Sie vermeiden, dass Sie später keinen Zugriff auf diese Urkunden haben, sollten Sie sich frühzeitig Kopien anfertigen oder die Urkunden bei Ihrem örtlichen Standesamt beschaffen.
Sofern Sie Trennungs- oder Ehegattenunterhalt fordern oder den Zugewinnausgleich geltend machen wollen, sollten Sie sich nicht ausschließlich darauf verlassen, dass der Ehepartner ordnungsgemäß Auskunft über seine Einkommens- und Vermögenswerte erteilt. Vorteilhaft ist, wenn Sie sich frühzeitig von in Ihrer Ehewohnung befindlichen Unterlagen Kopien anfertigen, die Sie später in den Verhandlungen mit dem Partner verwenden oder bei Gericht vorlegen können.
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Ablauf der Scheidung
3 Vollziehen Sie die Trennung
Ihre Scheidung setzt voraus, dass Sie die Trennung organisatorisch vollziehen. Im Idealfall ziehen Sie oder der Partner aus der ehelichen Wohnung aus und schaffen damit klare Verhältnisse. Fehlt Ihnen für eine eigene Wohnung das Geld, könnten Sie sich auch innerhalb Ihrer ehelichen Wohnung trennen. Die Wohnung muss nur groß genug sein, damit jeder Ehepartner wenigstens einen Raum eigenständig nutzen kann. Küche und Bad dürfen Sie in Absprache gemeinsam nutzen. Ansonsten sollten Sie alle Gemeinsamkeiten im Trennungsjahr vermeiden.
EXPERTENTIPP
Trennen Sie sich auf anständige Weise
Die Art und Weise, wie eine Trennung gehandhabt wird, prägt den Verlauf des Scheidungsverfahrens. Geben Sie dem Partner auf der einen Seite fair zu verstehen, dass Sie sich trennen und tun Sie auf der anderen Seite nichts, was den Partner in seinem Glauben verstärken könnte, dass doch alles wieder gut werden könnte. Unterlassen Sie eine unpersönliche Trennung per SMS, Anrufe unter Alkoholeinfluss und Racheaktionen.
4 Dokumentieren Sie die Trennung
Schaubild
Um die Trennung gegebenenfalls nachzuweisen, könnten Sie dem Partner einen Trennungsbrief mit der Post schicken oder die Trennung per SMS oder als WhatsApp-Nachricht übersenden. Haben Sie Zweifel, dass der Partner die Trennung vorbehaltlos akzeptiert oder den Trennungszeitpunkt bestreitet, empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu beauftragen und auf diesem Weg den Trennungszeitpunkt gegenüber dem Partner schriftlich anzuzeigen. Das Schreiben des Anwalts ist ein wichtiges Dokument, das der Anwalt gegebenenfalls bezeugen kann.
SchaubildiurFRIEND Schaubild: Trennungsjahr
5 Halten Sie den Gesprächsfaden aufrecht
Auch wenn Sie jetzt vielleicht kaum Licht am Horizont sehen, müssen Sie Ihr Leben neu ordnen. Je früher Sie damit anfangen, desto eher gelingt die Orientierung. Ihre Trennung bedeutet wahrscheinlich eine emotionale Achterbahnfahrt. Egal, wie es ist: Versuchen Sie trotzdem, den Kontakt zum Ehepartner aufrechtzuerhalten. Tun Sie jetzt alles, damit Sie trotz Ihrer Trennung noch halbwegs vernünftig miteinander sprechen können. Halten Sie sich vor Augen, dass Sie Ihre Ehe jetzt abwickeln müssen. Dazu müssen Sie gemeinsame Entscheidungen treffen.
Alles, was Sie einvernehmlich entscheiden, ist gut und vermeidet Streit. Dazu sind Sie aufeinander angewiesen und sollten miteinander im Gespräch bleiben. Dies gilt umso mehr, als Sie gemeinsame Kinder haben und vermeiden möchten, dass die heile familiäre Welt der Kinder vollständig zerbricht. Sind Sie sich so gut es geht einig, ergibt sich vieles von selbst. Die „innere Ruhe“ ist wichtig, wenn Sie die mit Ihrer Trennung einhergehenden Rechte und Pflichten verhandeln wollen.
6 Führen Sie ein eigenes Bankkonto
Unterhalten Sie bei Ihrer Bank ein gemeinsames Girokonto oder Sparkonto, sollten Sie klare Verhältnisse schaffen. Kündigen Sie gemeinsame Konten. Eine zugunsten des Partners erteilte Bankvollmacht sollten Sie umgehend gegenüber der Bank widerrufen. So vermeiden Sie, dass der Partner über Guthaben verfügt oder den Dispokredit ausreizt. Richten Sie sich ein eigenes Konto ein. Ein Online-Girokonto lässt sich in kürzester Zeit beantragen und nutzen. Sichern Sie auch für sich die Kontoauszüge
Ihre Trennung allein führt nicht dazu, dass Sie gemeinsam begründete Zahlungspflichten nicht mehr zu erfüllen brauchen. Haben Sie beispielsweise einen Kredit bei der Bank gemeinsam unterschrieben, bleiben Sie in der Verantwortung. Haben Sie bislang die Raten bezahlt, riskieren Sie die Kündigung und Vollstreckung sowie eine Negativmeldung bei der Schufa, wenn Sie die Zahlungen einstellen und auf den Partner verweisen.
Sprechen Sie sich mit dem Partner ab, wer intern die Verpflichtung übernimmt. Oder teilen Sie sich die Verbindlichkeiten so auf, dass jeder den Teil übernimmt, der seiner finanziellen Leistungsfähigkeit entspricht. Gleiches gilt, wenn Sie den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Auch dann bleiben Sie wegen der Miete zahlungspflichtig und sollten intern klären, wie Sie weiter verfahren wollen.
8 Klären Sie die Nutzungsverhältnisse an der Ehewohnung
Geht es um die künftige Nutzung der Ehewohnung, kommt es nicht darauf an, wer den Mietvertrag unterschrieben hat oder in wessen Eigentum die Wohnung steht. Solange Sie verheiratet sind, ist jeder Ehepartner ungeachtet der rechtlichen Verhältnisse an der Wohnung berechtigt, die eheliche Wohnung zu nutzen. Im Zeitraum der Trennung bleibt die Ehewohnung Ihre gemeinsame eheliche Wohnung. Gegebenenfalls beantragen Sie beim Familiengericht, Ihnen aufgrund Ihrer Lebensumstände die Wohnung zur alleinigen Nutzung zuzuweisen. Ein vorrangiges Nutzungsrecht lässt sich begründen, wenn Sie Ihr minderjähriges Kind betreuen, kein oder kaum eigenes Geld verdienen und es Ihrem Ehepartner eher zuzumuten ist, aus der Wohnung auszuziehen.
CHECKLISTE
Was passiert nach der Scheidung mit der gemeinsamen Immobilie?
Eine gemeinsame Immobilie gehört meistens zu den größten Anschaffungen in einer Ehe. Welche Lösungen gibt es im Fall der Scheidung?
9 Recherchieren Sie die aktuelle Anschrift des Partners
Im Scheidungsantrag ist die aktuelle und ladungsfähige Anschrift des Partners angeben. Nur dann kann das Familiengericht den Scheidungsantrag ordnungsgemäß zustellen und das Scheidungsverfahren in Gang setzen. Zudem ist das Gericht verpflichtet, dem Ehepartner Gelegenheit zu geben, im mündlichen Scheidungstermin persönlich angehört zu werden. Kann der Scheidungsantrag mit aktueller Adresse zugestellt werden, beschleunigen Sie das Verfahren erheblich.
Das Familiengericht erwartet, dass Sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um die Anschrift in Erfahrung zu bringen. Dazu gehört
die Nachfrage beim Einwohnermeldeamt,
eine Postnachfrage,
die Erkundigung bei den Eltern oder Verwandten des Ehegatten
oder die Anfrage beim Arbeitgeber des Partners.
Sie sollten Ihre Anstrengungen genau dokumentieren. In begründeten Fällen kommt ausnahmsweise die öffentliche Zustellung des Scheidungsantrags durch Aushang an der Gerichtstafel im Gericht in Betracht.
10 Klären Sie wegen des Versorgungsausgleichs Ihr Rentenversicherungskonto
Im Regelfall führt das Familiengericht aus Anlass der Scheidung den Versorgungsausgleich durch. Dazu werden Ihre Renten und Rentenanwartschaften aufgeteilt. Zu diesem Zweck übersendet das Gericht beiden Ehegatten die Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Darin müssen Sie Ihre Anwartschaften erklären und das Formular an das Gericht zurückgeben.
Sind Sie bei der Deutschen Rentenversicherung rentenversichert, sollten Sie im Zweifel frühzeitig prüfen, ob alle versicherungsrelevanten Zeiten in Ihrem Versicherungskonto erfasst sind. Oft fehlen Kindererziehungszeiten oder Ausbildungszeiten. Muss Ihr Versicherungskonto dann zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs überprüft, ergänzt oder gar korrigiert werden, verlieren Sie viel Zeit. Im Idealfall reicht Ihr Anwalt im Zusammenhang mit Ihrem Scheidungsantrag das Formular gleich bei Gericht mit ein.
Formulare
Wie fülle ich den Fragebogen für den Versorgungsausgleich aus?
Mit den Angaben in diesem Fragebogen können Ihre Rentenanwartschaften bei der Scheidung richtig aufgeteilt werden.
11 Widerrufen Sie die Erbeinsetzung Ihres Partners
Haben Sie Ihren Ehegatten in einem Testament zum alleinigen Erben bestimmt, sollten Sie das Testament widerrufen. Ansonsten bleibt der Partner trotz der Trennung erbberechtigt. Haben Sie einen Erbvertrag notariell beurkundet, wäre zu prüfen, welche Auswirkungen die Trennung auf die gegenseitige Erbeinsetzung hat.
Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, bleibt der Partner auch nach der Trennung gesetzlicher Erbe. Dieses gesetzliche Erbrecht entfällt erst, wenn Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen oder Sie dem Scheidungsantrag des Partners zustimmen.
12 Fordern Sie für Ihr Kind Kindesunterhalt
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Trennung hat Ihr minderjähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt. Betreuen Sie das Kind bei sich selbst zu Hause, erfüllen Sie Ihre Unterhaltspflicht allein dadurch, dass Sie das Kind betreuen und Kost und Logis gewähren. Der Elternteil, der das Kind nicht betreut, muss Barunterhalt leisten. Dabei ist jeweils die Hälfte des Kindergelds auf den Unterhalt anzurechnen.
Formulare
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13 Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt
Mit der Trennung ändert sich möglicherweise Ihre finanzielle Situation. Waren Sie bislang nicht berufstätig, haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt. Sie sollen Ihr Leben so weiterführen können, wie Sie es bislang gewohnt waren. Waren Sie teilzeitbeschäftigt, sind Sie nicht verpflichtet, gleich eine Vollzeitstelle anzunehmen. Betreuen Sie Ihr Kleinkind, brauchen Sie überhaupt nicht zu arbeiten. Andererseits dürfen Sie aber auch Ihre Vollzeitstelle nicht kündigen und in Teilzeit arbeiten, um dann Trennungsunterhalt beanspruchen zu können.
GUT ZU WISSEN
Trennungsunterhalt ist zeitlich begrenzt
Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht längstens für zwölf Monate. Mit fortdauernder Trennung wachsen Sie immer mehr in die Verpflichtung hinein, für sich selbst sorgen zu müssen. Nach der Scheidung sind Sie sowieso für sich selbst verantwortlich, es sei denn, dass Sie aufgrund Ihrer Lebensumstände auf die finanzielle Unterstützung des Partners angewiesen bleiben.
14 Ziehen Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate
Für Ihre Scheidung benötigen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Scheuen Sie den Aufwand, eigenständig einen Rechtsanwalt zu recherchieren, können Sie sich auch über einen kompetenten Scheidungsservice an einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vermitteln lassen. Der Anwalt wird Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen und Sie im mündlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht vertreten. Da aus Anlass Ihrer Trennung und Scheidung Fragen auftauchen, auf die Sie Antworten finden müssen, ist es eine wichtige Empfehlung, dass Sie frühzeitig einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu Rate ziehen und nicht erst dann, wenn Sie die Scheidung beantragen wollen.
CHECKLISTE
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?
15 Treffen Sie wegen der Scheidungsfolgen eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Eine einvernehmliche Scheidung scheitert oft daran, dass sich die Ehepartner wegen einer Scheidungsfolge nicht verständigen können. Sie erliegen dem Glauben, nur das Gericht könne eine gerechte Regelung finden. Dem ist aber nicht so. Sie haben es genauso in der Hand, eine Scheidungsfolge so zu regeln, dass damit beide Parteien leben können. Das Werkzeug dafür ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Darin regeln Sie alles, was Sie im Hinblick auf Ihre Trennung oder Scheidung regeln möchten. Eine gewisse gegenseitige Kompromissbereitschaft ist dabei unabdingbar. Haben Sie alles geregelt, steht einer einvernehmlichen Scheidung nichts mehr im Wege.
EXPERTENTIPP
Scheidung scheitert nie an fehlendem Geld
Ihre Scheidung selbst ist nur bei der ARAG rechtsschutzversichert, vorausgesetzt, Sie haben die notwendige Wartezeit von drei Jahren erfüllt. Ansonsten haben Sie folgende Optionen:
Ihr Anwalt prüft, ob der Ehepartner aufgrund seiner trotz der Trennung fortbestehenden Unterhaltspflicht einen Verfahrenskostenvorschuss für Ihr Scheidungsverfahren bezahlen muss.
Sie beantragen staatliche Verfahrenskostenhilfe. Wird diese bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gebühren für Gericht und Anwalt. Übersteigt Ihr Einkommen eine gewisse Grenze, müssen Sie die verauslagten Kosten ratenweise an die Gerichtskasse erstatten.
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Eine Scheidung lässt sich nicht über Nacht bewerkstelligen. Teils haben Sie es selbst in der Hand, ob Ihre Scheidung eine schwierige oder leichte Angelegenheit wird. Auch wenn Sie hierzu auf das Einvernehmen Ihres Ehepartners angewiesen sind, sollten Sie zumindest selbst den Anstoß geben, Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich abzuwickeln und eventuelle Scheidungsfolgen kostengünstig in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.