Hat der Unterhaltszahler mehrere Unterhaltspflichten zu bedienen und reicht das Einkommen nicht aus, um alle Zahlungen zu leisten, kommt die Rangfolge zum Zuge. Es ist genau festgelegt, wessen Unterhaltsansprüche vorgehen. So sind Kinder besonders schutzbedürftig und es muss zuallererst der Kindesunterhalt gezahlt werden. Reicht das Einkommen nicht mehr aus, um auch dem Ex-Ehepartner nachehelichen Unterhalt zu zahlen, so muss dieser Unterhalt gekürzt werden oder entfällt sogar ganz.
Der Selbstbehalt ist der gesetzlich festgelegte Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf zusteht. Dieses Geld darf nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Er spielt also eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Der Selbstbehalt gilt sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung in bestimmten Fällen zu zahlen ist.