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Definition: Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?

DEFINITION

Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?

Der Selbstbehalt ist der gesetzlich festgelegte Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf zusteht. Dieses Geld darf nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Er spielt also eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Der Selbstbehalt gilt sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung in bestimmten Fällen zu zahlen ist.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Der Selbstbehalt gegenüber Ex-Ehepartnern beträgt für erwerbstätige Unterhaltszahler 1.600 EUR, für nicht erwerbstätige 1.475 EUR. Um die zahlbare Unterhaltshöhe zu ermitteln, muss das bereinigte Nettoeinkommen berechnet werden.
  • Reicht das Einkommen nicht aus, um mehrere Unterhaltspflichten zu erfüllen, geht der Kindesunterhalt dem Ehegattenunterhalt vor.
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Wie viel Geld muss im Monat übrig bleiben?

Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und auch verschieden hohe Lebenshaltungskosten. Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen dürfen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss. Der Selbstbehalt gegenüber Kindern ist niedriger als gegenüber Ex-Ehepartnern, da diese in erhöhtem Maße schutzbedürftig sind.

Selbstbehalt

 Erwerbstätigenicht Erwerbstätige
bei minderjährigen Kindern1.450 EUR1.200 EUR
bei volljährigen Kindern1.750 EUR1.750 EUR
bei getrennt lebenden Ehegatten1.600 EUR1.475 EUR
bei geschiedenen Ehegatten1.600 EUR1.475 EUR

 

Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.

GUT ZU WISSEN

Selbstbehalt erhöhen

Wenn Ihre Wohnkosten die unterstellte Pauschale überschreiten, kann Ihr Selbstbehalt erhöht werden, falls es Ihnen unzumutbar ist, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies kann der Fall sein, wenn gesundheitliche Gründe spezielle Wohnanpassungen erforderlich machen, die in einer anderen Wohnung nicht umsetzbar sind. Auch könnte ein Umzug für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen, die auf barrierefreien Zugang angewiesen sind, oder aufgrund psychischer Belastungen nach schweren Lebensereignissen unzumutbar sein. Diese Umstände sollten sorgfältig nachgewiesen werden, um eine Anpassung des Selbstbehalts zu begründen.

Mehrere Unterhaltsansprüche bei niedrigem Einkommen

Schaubild

Bestehen mehrere Unterhaltspflichten, so kommt es auf die Rangfolge an.

Hat der Unterhaltszahler mehrere Unterhaltspflichten zu bedienen und reicht das Einkommen nicht aus, um alle Zahlungen zu leisten, kommt die Rangfolge zum Zuge. Es ist genau festgelegt, wessen Unterhaltsansprüche vorgehen. So sind Kinder besonders schutzbedürftig und es muss zuallererst der Kindesunterhalt gezahlt werden. Reicht das Einkommen nicht mehr aus, um auch dem Ex-Ehepartner nachehelichen Unterhalt zu zahlen, so muss dieser Unterhalt gekürzt werden oder entfällt sogar ganz.

Praxisbeispiel

#VAR1 = 528 EUR-125 EUR

#VAR2 = 607 EUR-125 EUR

Einkommen bis zum Selbstbehalt voll ausschöpfen

Mark Fröhlich verdient 2.700 EUR netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Jonas und Johanna, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von Herrn Fröhlich ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Für seine Kinder müsste er #VAR1 EUR (528 EUR - 125 EUR hälftiges Kindergeld) und 607 EUR-125 EUR EUR (607 EUR - 125 EUR hälftiges Kindergeld), also insgesamt  (528 EUR-125 EUR)+(607 EUR-125 EUR)   EUR Unterhalt zahlen.

 

Bei minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten bei 1.450 EUR. Das Einkommen abzüglich des Kinderunterhalts beläuft sich auf 2.700 - #VAR1 - (607 EUR-125 EUR) EUR, so dass sein Einkommen noch über dem Selbstbehalt liegt und der Unterhalt für die Kinder in voller Höhe zu leisten ist. Das verbleibende Einkommen über dem Selbstbehalt kann für andere Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Reicht es nicht für die vo4le Höhe aus, so ist die Zahlung entsprechend zu kürzen.

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Unterhaltsrecht
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Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Mit dem Selbstbehalt wird sichergestellt, dass auch dem Unterhaltszahler genügend Geld zum Leben bleibt. Die Berechnung des relevanten Nettoeinkommens kann sehr komplex sein, daher lohnt es sich, den Unterhaltsanspruch rechtssicher berechnen zu lassen. So können sich sowohl Unterhaltszahler als auch -empfänger absichern, dass die richtige Höhe bezahlt wird.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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