Hat der Unterhaltszahler mehrere Unterhaltspflichten zu bedienen und reicht das Einkommen nicht aus, um alle Zahlungen zu leisten, kommt die Rangfolge zum Zuge. Es ist genau festgelegt, wessen Unterhaltsansprüche vorgehen. So sind Kinder besonders schutzbedürftig und es muss zuallererst der Kindesunterhalt gezahlt werden. Reicht das Einkommen nicht mehr aus, um auch dem Ex-Ehepartner nachehelichen Unterhalt zu zahlen, so muss dieser Unterhalt gekürzt werden oder entfällt sogar ganz.
Definition: Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?
DEFINITION
Was ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?
Der Selbstbehalt ist der gesetzlich festgelegte Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen für seinen eigenen Lebensbedarf zusteht. Dieses Geld darf nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Er spielt also eine wichtige Rolle bei der Unterhaltsberechnung. Der Selbstbehalt gilt sowohl für den Trennungsunterhalt als auch für den nachehelichen Unterhalt, der nach der Scheidung in bestimmten Fällen zu zahlen ist.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Der Selbstbehalt gegenüber Ex-Ehepartnern beträgt für erwerbstätige Unterhaltszahler 1.600 EUR, für nicht erwerbstätige 1.475 EUR. Um die zahlbare Unterhaltshöhe zu ermitteln, muss das bereinigte Nettoeinkommen berechnet werden.
- Reicht das Einkommen nicht aus, um mehrere Unterhaltspflichten zu erfüllen, geht der Kindesunterhalt dem Ehegattenunterhalt vor.
- Lassen Sie die exakte Unterhaltshöhe am besten rechtssicher berechnen.
Wie viel Geld muss im Monat übrig bleiben?
Jeder Mensch hat unterschiedliche Bedürfnisse und auch verschieden hohe Lebenshaltungskosten. Da die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen dürfen, dass für den bedürftigen Ehegatten nichts mehr übrig bleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem getrennt lebenden Ehegatten für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss. Der Selbstbehalt gegenüber Kindern ist niedriger als gegenüber Ex-Ehepartnern, da diese in erhöhtem Maße schutzbedürftig sind.
Selbstbehalt
Erwerbstätige | nicht Erwerbstätige | |
---|---|---|
bei minderjährigen Kindern | 1.450 EUR | 1.200 EUR |
bei volljährigen Kindern | 1.750 EUR | 1.750 EUR |
bei getrennt lebenden Ehegatten | 1.600 EUR | 1.475 EUR |
bei geschiedenen Ehegatten | 1.600 EUR | 1.475 EUR |
Der Selbstbehalt ist dem Unterhalt zahlenden Ehegatten grundsätzlich zu belassen. Er muss also nur den Unterhalt zahlen, der über seinem Selbstbehalt liegt.
GUT ZU WISSEN
Selbstbehalt erhöhen
Wenn Ihre Wohnkosten die unterstellte Pauschale überschreiten, kann Ihr Selbstbehalt erhöht werden, falls es Ihnen unzumutbar ist, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Dies kann der Fall sein, wenn gesundheitliche Gründe spezielle Wohnanpassungen erforderlich machen, die in einer anderen Wohnung nicht umsetzbar sind. Auch könnte ein Umzug für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen, die auf barrierefreien Zugang angewiesen sind, oder aufgrund psychischer Belastungen nach schweren Lebensereignissen unzumutbar sein. Diese Umstände sollten sorgfältig nachgewiesen werden, um eine Anpassung des Selbstbehalts zu begründen.
Mehrere Unterhaltsansprüche bei niedrigem Einkommen
Schaubild
Bestehen mehrere Unterhaltspflichten, so kommt es auf die Rangfolge an.
Praxisbeispiel
#VAR1 = 528 EUR-125 EUR
#VAR2 = 607 EUR-125 EUR
Einkommen bis zum Selbstbehalt voll ausschöpfen
Mark Fröhlich verdient 2.700 EUR netto und muss für seine beiden minderjährigen Kinder Jonas und Johanna, welche 3 und 7 Jahre alt sind, Unterhalt bezahlen. Das Einkommen von Herrn Fröhlich ist gemäß der Düsseldorfer Tabelle einzuordnen. Für seine Kinder müsste er #VAR1 EUR (528 EUR - 125 EUR hälftiges Kindergeld) und 607 EUR-125 EUR EUR (607 EUR - 125 EUR hälftiges Kindergeld), also insgesamt (528 EUR-125 EUR)+(607 EUR-125 EUR) EUR Unterhalt zahlen.
Bei minderjährigen Kindern liegt der Selbstbehalt der Unterhaltsverpflichteten bei 1.450 EUR. Das Einkommen abzüglich des Kinderunterhalts beläuft sich auf 2.700 - #VAR1 - (607 EUR-125 EUR) EUR, so dass sein Einkommen noch über dem Selbstbehalt liegt und der Unterhalt für die Kinder in voller Höhe zu leisten ist. Das verbleibende Einkommen über dem Selbstbehalt kann für andere Unterhaltszahlungen herangezogen werden. Reicht es nicht für die vo4le Höhe aus, so ist die Zahlung entsprechend zu kürzen.
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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut
Mit dem Selbstbehalt wird sichergestellt, dass auch dem Unterhaltszahler genügend Geld zum Leben bleibt. Die Berechnung des relevanten Nettoeinkommens kann sehr komplex sein, daher lohnt es sich, den Unterhaltsanspruch rechtssicher berechnen zu lassen. So können sich sowohl Unterhaltszahler als auch -empfänger absichern, dass die richtige Höhe bezahlt wird.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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