Männer und Frauen in der Midlife-Crisis
Tatsächlich werden mehr Männer als Frauen von dieser Sinnkrise in der Lebensmitte befallen, doch auch bei Frauen ist es nicht unüblich, in diesem Alter den Wunsch zu verspüren, das Leben nochmal neu zu beginnen. Experten sprechen bei der Midlife Krise übrigens eher von einer „Plateau Phase“ – die Lebensziele sind im besten Fall weitgehend erreicht, im schlechtesten Fall in mittlerweile unerreichbare Ferne gerückt, nach oben scheint es also zunächst nicht wirklich weiterzugehen, das Leben stagniert. In dieser Phase haben viele Menschen das Bedürfnis, etwas ganz Neues zu starten, noch einmal von vorn zu beginnen, nochmal richtig durchzustarten – aber wie lässt sich das mit dem alten Leben, mit Eigenheim, Ehepartner und drei Kindern in Einklang bringen?
Oftmals kommt es in dieser Phase entweder zu einer heimlichen Affäre, deren Auffliegen unter Umständen eine Trennung und das Ende der Ehe einläuten kann, oder aber zu einem ganz offenen Bekenntnis nach mehr Freiheit, mehr Freiraum und dem Wunsch nach einer Trennung.
Dem Partner, der von all diesen Dingen oft nichts ahnt, zieht es in diesen Situationen regelmäßig den Boden unter den Füßen weg und nach einer oft langjährigen Ehe, oft mit noch nicht erwachsenen Kindern, einem Eigenheim und mehr oder weniger finanzieller Sicherheit stehen beide Partner auf einmal vor einer völlig veränderten Situation. Der eine voller Abenteuerlust und Neugier, der andere in fassungsloser Verzweiflung, Enttäuschung, Trauer und Wut. Menschen neigen gerade in dieser Situation dazu, sich mit einer jüngeren Affäre zu schmücken, um das eigene Alter zu kaschieren und sich auf einmal wieder die Nächte um die Ohren zu hauen wie ein 25jähriger Studierender, um sich selbst zu beweisen, dass man noch nicht zum alten Eisen gehört.
Kommt es wirklich zu einer dauerhaften Trennung wegen Midlife-Crisis lässt sich übrigens oft beobachten, dass Betroffene im Grunde gar nicht so viel anders machen. Sie tauschen „nur“ den gleichaltrigen Partner gegen einen meist jüngeren ein und leben ansonsten oft den gleichen Lebensentwurf noch einmal: ein Häuschen im Grünen, einmal im Jahr Urlaub, vielleicht noch einmal Kinder und ansonsten die tägliche Tretmühle des Alltags. Aus eben diesem Grunde kommt es oft trotz Trennung auch gar nicht zu einer Scheidung, da die „Kriselnden“ ihre durch die Midlife-Crisis bedingten Eskapaden unter Umständen schnell bereuen, wenn sie erst einmal aus der Ehe ausgebrochen sind und nach ein paar Monaten merken, wie anstrengend das Partyleben mit jemand Jüngeres sein kann.
Pech jedoch für alle, deren Partner in der Zwischenzeit bemerkt hat, dass er oder sie auch gut ohne ihre Ex zurechtkommen und ihrerseits ihre Leben neu gestalten, keinerlei Interesse an einer Neuauflage der Ehe haben.
Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt nach einer Trennung wegen Midlife-Crisis
In vielen Ehen ist es heute noch so, dass der Mann der Hauptverdiener oder zumindest der besserverdienende Partner ist. Für die verlassene Ehefrau ist eine Trennung wegen Midlife-Crisis daher in doppelter Hinsicht ein Desaster. Zu dem seelischen Schmerz und dem Schock über die Trennung kommt die finanzielle und materielle Angst vor der Zukunft, wenn die Frau nur über ein geringes oder gar kein Einkommen verfügt. Auch das gemeinsame Eigenheim, auf dass das Ehepaar oft viele Jahre lang hingearbeitet hat und dass das sichere Zuhause der Familie war, steht nun auf der Kippe. Wie also soll es weitergehen nach der Trennung, wenn der Mann aufgrund seiner Midlife-Crisis die Ehe und die Familie verlassen hat und die Frau unter Umständen von einem auf den anderen Tag ohne Geld da steht?
Nach der Trennung steht demjenigen der beiden Ehepartner, der über kein oder ein geringeres Einkommen verfügt, zunächst einmal Trennungsunterhalt zu. Dieser Anspruch besteht für die Dauer der Trennungszeit und beginnt an dem Tag der Trennung, weshalb Sie sich den Trennungswunsch des Ehepartners möglichst schriftlich aushändigen lassen sollten. Dazu genügt ein datiertes, formloses Schreiben, dass von den Ehepartnern unterzeichnet wird. So haben Sie auf jeden Fall etwas in der Hand, wenn es einmal notwendig sein sollte, den Zeitpunkt der Trennung nachzuweisen.
An den Trennungsunterhalt werden, anders als an den nachehelichen Ehegattenunterhalt, keinerlei Bedingungen geknüpft. Das heißt, der unterhaltsberechtigte Ehepartner muss beispielsweise keine Arbeit aufnehmen, wenn er auch während der Ehe nicht gearbeitet hat. Auch muss der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht unbedingt bedürftig sein. Das heißt, selbst, wenn er genug verdient, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, steht ihm dennoch Trennungsunterhalt zu, wenn der andere Ehepartner mehr verdient.
Sinn dieser Regelung ist es, während des Trennungsjahrs den ehelichen Lebensstandard für beide Ehepartner weitgehend zu erhalten, damit sich beide unabhängig von finanziellen und materiellen Fragen darauf konzentrieren können, ob sie die Ehe als endgültig gescheitert ansehen oder nicht.
Dem geringer verdienenden Ehepartner stehen daher während des Trennungsjahrs 3/7 des anrechnungsfähigen Nettoeinkommens des besserverdienenden Partners zu.
Verfügt der geringerverdienende Partner über ein eigenes Einkommen, weil sie oder er selbst arbeitet, so wird dieser Verdienst ebenfalls von dem anrechnungsfähigen Nettoeinkommen abgezogen, um das Differenzeinkommen zu ermitteln. Dem Geringverdiener stehen nun wiederum 45% dieses Differenzeinkommens zu. Sehr häufig kommt es jedoch vor, dass der Hauptverdiener den Unterhaltsanspruch des anderen anzweifelt und sich weigert, entsprechende Zahlungen zu leisten. In diesen Fällen, und auch um die genaue Höhe des Trennungsunterhalts zu ermitteln, da durchaus noch andere als die genannten Faktoren mit in die Gleichung hineinspielen können, ist es immer ratsam, sich möglichst früh einen Rechtsanwalt zu nehmen und sich von ihm beraten zu lassen.
Kommt es nach der Trennung zur Scheidung, fällt der Anspruch auf den Trennungsunterhalt weg und wird gegebenenfalls durch einen Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt ersetzt. Am Kindesunterhalt ändert sich durch die Scheidung jedoch nichts. An den nachehelichen Ehegattenunterhalt sind andere Anforderungen geknüpft als an den Trennungsunterhalt. So ist, trotz der nachehelichen Solidarität, jeder der beiden Partner wieder für sich selbst verantwortlich und sollte versuchen, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Auch muss der unterhaltsberechtigte Partner eine Arbeit aufnehmen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Jedoch gibt es viele Aspekte, die dabei zu beachten sind, wie zum Beispiel die Versorgung der Kinder, alters- oder gesundheitsbedingte Gründe, die gegen eine Arbeitsaufnahme sprechen und vieles mehr, die dazu führen, dass der Mehrverdiener Unterhalt für die oder den Ex zahlen muss. Auch hier hilft im Einzelfall nur ein Rechtsanwalt, der während der Scheidung alle Modalitäten hinsichtlich des Unterhalts mit der gegnerischen Partei aushandelt.
Midlife-Crisis als Chance
Nicht immer muss eine Midlife-Crisis in einer Katastrophe enden. Ganz im Gegenteil kann sie auch eine Chance sein, das Leben noch einmal neu zu ordnen. Manche Ehen wurden lange Jahre nur der Kinder wegen aufrechterhalten, auf beiden Seiten sind die Gefühle schon länger erkaltet, aber die gute alte Gewohnheit sorgt dafür, dass beide Partner im alten Trott bleiben und sich nichts verändert. In einer solchen Situation helfen ruhige und ehrliche Gespräche zwischen den Ehepartnern, um gemeinsam zu schauen, wo die weitere Reise des Lebens hingehen soll und wie. Gemeinsam? Getrennt? Familienberatungsstellen können Paaren helfen, diese Fragen zu beantworten.
Auch eine Trennung auf Zeit kann beiden Partnern helfen, sich über ihre Gefühle und über ihre weitere Lebensplanung klarzuwerden. In manchen Fällen raufen sich die Partner wieder zusammen und führen nach der Midlife-Crisis eine bessere Ehe als vorher. In anderen Fällen erkennen beide Partner, dass sie ihr Leben fortan lieber getrennt leben möchten. Im ungünstigsten Fall erkennt nur einer der Partner, dass er sich trennen möchte, während der andere lieber an der Ehe festhält.