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Definition: Gesetzliche Neuerungen im Familienrecht

DEFINITION

Gesetzliche Neuerungen im Familienrecht

Ob bei Unterhaltszahlungen, Scheidungskosten oder neuen Regeln rund um das Namens- und Elterngeldrecht: 2025 gibt es wichtige Anpassungen, die Ihre Familie und Ihre Finanzen betreffen. Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um jede Herausforderung souverän zu meistern. Nutzen Sie unser Gratis-InfoPaket Scheidung, um die wichtigsten Tipps und rund um die Trennung zu erhalten – verständlich, kompakt und kostenlos.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Mindestunterhalt steigt leicht: Ab 2025 beträgt der Zahlbetrag des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle für Kinder bis 5 Jahre 354,50 EUR, für Kinder von 6–11 Jahren 426,50 EUR und für Jugendliche 521,50 EUR.
  • Unterstützung für Studierende: Der Bedarfssatz für auswärts wohnende Studierende steigt auf 990 EUR, während höhere BAföG-Sätze die finanzielle Last für Eltern reduzieren und mehr Spielraum bieten.
  • Scheidungskosten sparen: Trotz möglicher Gebührenerhöhungen 2025 bleibt die Online-Scheidung eine günstige Lösung. Durch rechtzeitiges Beantragen profitieren Sie zusätzlich noch von den alten Gebühren und sparen weitere Scheidungskosten.

Höherer Mindestunterhalt ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Unterhaltssätze für Kinder in der Düsseldorfer Tabelle – ein wichtiger Schritt, der die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen soll. Hier sind die konkreten Zahlen:

 

Kinder von 0 bis 5 Jahren:

  • Mindestunterhalt: 482 EUR
  • Anrechnung Kindergeld (50 % von 255 EUR): 127,50 EUR
  • Zahlbetrag: 354,50 EUR

 

Kinder von 6 bis 11 Jahren:

  • Mindestunterhalt: 554 EUR
  • Anrechnung Kindergeld: 127,50 EUR
  • Zahlbetrag: 426,50 EUR

 

Kinder von 12 bis 17 Jahren:

  • Mindestunterhalt: 649 EUR
  • Anrechnung Kindergeld: 127,50 EUR
  • Zahlbetrag: 521,50 EUR

     

Der Unterschied fällt im Vergleich zum Vorjahr mit nur wenigen EUR scheinbar kaum ins Gewicht. Die Anpassung bringt für Empfänger nur eine minimale Entlastung und für Unterhaltspflichtige kaum Mehrbelastung. Dennoch: Genaue Zahlen zählen! Bestehende Unterhaltsvereinbarungen sollten überprüft werden und neue Berechnungen anhand der neuen Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden.

Kindergeld steigt leicht

Das Kindergeld erhöht sich ab Januar 2025 auf 255 EUR monatlich pro Kind (vorher: 250 EUR). Für unterhaltspflichtige Eltern bedeutet dies: Der Zahlbetrag reduziert sich leicht durch die höhere Anrechnung. Für betreuende Elternteile bringt die Erhöhung zusätzliche Unterstützung bei den alltäglichen Ausgaben.

Bedarfssatz für Studierende: Mehr Geld für Ausbildung und Wohnen

Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, profitieren ab 2025 von höheren Bedarfssätzen. Der Betrag steigt von 930 EUR auf 990 EUR pro Monat. Ergänzend dazu wurde bereits zum Wintersemester 24/25 das BAföG durch eine Reform angepasst:

 

  • Höchstsatz: 992 EUR monatlich
  • Höhere Einkommensfreibeträge für Eltern: +5,25 %

Das bedeutet für Sie: Eltern werden finanziell entlastet, da BAföG-Leistungen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden. Für Studierende bedeutet die Erhöhung mehr finanzielle Sicherheit für Miete, Lebenshaltung und Studium.

Scheidungskosten auch 2025 sparen: Vorausschauend planen und sparen

Für Scheidungen könnten die Kosten ab 2025 steigen. Sollte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angepasst werden, ergeben sich voraussichtlich Erhöhungen von 6% für die Scheidungskosten. Aber keine Sorge:

  1. Beantragen Sie die Scheidung vor der Gesetzesänderung, wird Ihre Scheidung nach den alten, niedrigeren Gebühren abgerechnet -auch wenn der Gerichtstermin erst nach Inkrafttreten der neuen Gebühren stattfindet.
  2. Mit der einvernehmlichen Online-Scheidung sparen Sie immer Zeit und Geld. iurFRIEND bietet Ihnen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Prozess schnell und zuverlässig abzuwickeln.

CHECKLISTE

Wie funktioniert die iurFRIEND-Scheidung?

Mit der iurFRIEND-Scheidung können Sie Ihre Scheidung einfach online abwickeln - was müssen Sie dazu wissen?

Checkliste

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Hier erfahren Sie alles Wichtige über die Scheidung mit iurFRIEND.

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Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen beachten

Ab 2025 gelten neue Grenzen für den Bezug von Elterngeld:

 

  • Für Paare: 175.000 EUR Jahreseinkommen
  • Für Alleinerziehende: 150.000 EUR

Steuerfreibeträge 2025: Mehr Netto

Ab 2025 werden die steuerlichen Freibeträge angehoben, was vor allem für unterhaltspflichtige Elternteile finanziell spürbar wird. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro (vorher: 11.604 Euro), wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht und beträgt künftig 8.952 Euro (einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrags).

 

Die höheren Freibeträge sorgen dafür, dass Ihnen mehr Nettoeinkommen zur Verfügung steht. Das kann Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verbessern und Ihnen helfen, Ihre Unterhaltsverpflichtungen leichter zu erfüllen. Gleichzeitig profitieren auch Familien, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, von der Entlastung.

Flexibleres Namensrecht: Mehr Möglichkeiten für Familien

Ab Mai 2025 bietet die Reform des Namensrechts mehr Flexibilität:

 

  • Eltern können ihren Kindern Doppelnamen geben, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile.
  • Nach einer Scheidung können Kinder einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.

Diese Änderungen erleichtern es Familien, sich an neue Lebenssituationen anzupassen und den Namen zu wählen, der am besten zur familiären Realität passt.

Geplante Reformen: Familienrecht im Wandel

Neben den konkreten Änderungen 2025 sind auch größere Reformen im Gespräch:

 

  • Stärkung des Wechselmodells: Beide Elternteile sollen bei gleicher Betreuung fair berücksichtigt werden.
  • Modernisierung des Abstammungsrechts: Mehr Rechte für unverheiratete Väter und Klarheit für Regenbogenfamilien.

Diese geplanten Reformen zeigen: Das Familienrecht wird Schritt für Schritt an die moderne Lebenswirklichkeit angepasst.

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Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Mit den richtigen Informationen sind Sie bestens vorbereitet, um die Neuerungen des Familienrechts 2025 für sich zu nutzen. Ob bei der Anpassung von Unterhaltszahlungen, der Planung einer fairen und kostensparenden Scheidung oder der Wahl des passenden Familiennamens – Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Zukunft aktiv und sicher zu gestalten. Falls Sie Ihre Scheidung unkompliziert und kostensparend regeln möchten, unterstützen wir Sie gerne: Beantragen Sie Ihre Online-Scheidung direkt bei uns. So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven auch im neuen Jahr 2025.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Gerne können Sie auch unseren KI-gestützten Livechat ausprobieren, der Ihnen bereits viele Fragen zur Scheidung beantworten kann.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.