Höherer Mindestunterhalt ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Unterhaltssätze für Kinder in der Düsseldorfer Tabelle – ein wichtiger Schritt, der die steigenden Lebenshaltungskosten berücksichtigen soll. Hier sind die konkreten Zahlen:
Kinder von 0 bis 5 Jahren:
- Mindestunterhalt: 482 EUR
- Anrechnung Kindergeld (50 % von 255 EUR): 127,50 EUR
- Zahlbetrag: 354,50 EUR
Kinder von 6 bis 11 Jahren:
- Mindestunterhalt: 554 EUR
- Anrechnung Kindergeld: 127,50 EUR
- Zahlbetrag: 426,50 EUR
Kinder von 12 bis 17 Jahren:
- Mindestunterhalt: 649 EUR
- Anrechnung Kindergeld: 127,50 EUR
Zahlbetrag: 521,50 EUR
Der Unterschied fällt im Vergleich zum Vorjahr mit nur wenigen EUR scheinbar kaum ins Gewicht. Die Anpassung bringt für Empfänger nur eine minimale Entlastung und für Unterhaltspflichtige kaum Mehrbelastung. Dennoch: Genaue Zahlen zählen! Bestehende Unterhaltsvereinbarungen sollten überprüft werden und neue Berechnungen anhand der neuen Düsseldorfer Tabelle vorgenommen werden.
Das Kindergeld erhöht sich ab Januar 2025 auf 255 EUR monatlich pro Kind (vorher: 250 EUR). Für unterhaltspflichtige Eltern bedeutet dies: Der Zahlbetrag reduziert sich leicht durch die höhere Anrechnung. Für betreuende Elternteile bringt die Erhöhung zusätzliche Unterstützung bei den alltäglichen Ausgaben.
Bedarfssatz für Studierende: Mehr Geld für Ausbildung und Wohnen
Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, profitieren ab 2025 von höheren Bedarfssätzen. Der Betrag steigt von 930 EUR auf 990 EUR pro Monat. Ergänzend dazu wurde bereits zum Wintersemester 24/25 das BAföG durch eine Reform angepasst:
- Höchstsatz: 992 EUR monatlich
- Höhere Einkommensfreibeträge für Eltern: +5,25 %
Das bedeutet für Sie: Eltern werden finanziell entlastet, da BAföG-Leistungen auf den Unterhaltsbedarf angerechnet werden. Für Studierende bedeutet die Erhöhung mehr finanzielle Sicherheit für Miete, Lebenshaltung und Studium.
Scheidungskosten auch 2025 sparen: Vorausschauend planen und sparen
Für Scheidungen könnten die Kosten ab 2025 steigen. Sollte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angepasst werden, ergeben sich voraussichtlich Erhöhungen von 6% für die Scheidungskosten. Aber keine Sorge:
- Beantragen Sie die Scheidung vor der Gesetzesänderung, wird Ihre Scheidung nach den alten, niedrigeren Gebühren abgerechnet -auch wenn der Gerichtstermin erst nach Inkrafttreten der neuen Gebühren stattfindet.
- Mit der einvernehmlichen Online-Scheidung sparen Sie immer Zeit und Geld. iurFRIEND bietet Ihnen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, den Prozess schnell und zuverlässig abzuwickeln.
Elterngeld: Neue Einkommensgrenzen beachten
Ab 2025 gelten neue Grenzen für den Bezug von Elterngeld:
- Für Paare: 175.000 EUR Jahreseinkommen
- Für Alleinerziehende: 150.000 EUR
Steuerfreibeträge 2025: Mehr Netto
Ab 2025 werden die steuerlichen Freibeträge angehoben, was vor allem für unterhaltspflichtige Elternteile finanziell spürbar wird. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.084 Euro (vorher: 11.604 Euro), wodurch ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht und beträgt künftig 8.952 Euro (einschließlich des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrags).
Die höheren Freibeträge sorgen dafür, dass Ihnen mehr Nettoeinkommen zur Verfügung steht. Das kann Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit verbessern und Ihnen helfen, Ihre Unterhaltsverpflichtungen leichter zu erfüllen. Gleichzeitig profitieren auch Familien, die steuerlich gemeinsam veranlagt werden, von der Entlastung.
Flexibleres Namensrecht: Mehr Möglichkeiten für Familien
Ab Mai 2025 bietet die Reform des Namensrechts mehr Flexibilität:
- Eltern können ihren Kindern Doppelnamen geben, bestehend aus den Nachnamen beider Elternteile.
- Nach einer Scheidung können Kinder einfacher den Namen des Elternteils annehmen, bei dem sie wohnen.
Diese Änderungen erleichtern es Familien, sich an neue Lebenssituationen anzupassen und den Namen zu wählen, der am besten zur familiären Realität passt.
Geplante Reformen: Familienrecht im Wandel
Neben den konkreten Änderungen 2025 sind auch größere Reformen im Gespräch:
- Stärkung des Wechselmodells: Beide Elternteile sollen bei gleicher Betreuung fair berücksichtigt werden.
- Modernisierung des Abstammungsrechts: Mehr Rechte für unverheiratete Väter und Klarheit für Regenbogenfamilien.
Diese geplanten Reformen zeigen: Das Familienrecht wird Schritt für Schritt an die moderne Lebenswirklichkeit angepasst.