Tipp 1: Anwaltszwang begründet Anwaltspflicht
Keine Angst: Es ist nicht kompliziert. Anwälte haben im Familienrecht die Aufgabe, emotionale Sachverhalte juristisch so aufzubereiten, dass das Gericht zügig die Scheidung beschließen kann und aus emotional vorgetragenen Sachverhalten nicht das herausfiltern muss, was er für die Beurteilung Ihres Scheidungsantrags braucht. Diese Aufgabe obliegt Ihrem Rechtsanwalt. Daher begründet das Gesetz den Anwaltszwang. Paare müssen sich vor dem Familiengericht anwaltlich vertreten lassen und können selbst keine Anträge stellen und insbesondere auch nicht selbst die Scheidung beantragen. Sie benötigen also unabdingbar einen Rechtsanwalt, wenn Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen möchten. Insoweit besteht infolge des Anwaltszwangs eine Anwaltspflicht.
Zugelassene Rechtsanwälte können sich selber vertreten
Sind Sie jedoch selber Anwalt bzw. Anwältin, so können Sie sich durchaus selber vertreten und müssen nicht unbedingt einen weiteren Anwalt beauftragen, Sie zu vertreten. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt jedoch ganz von Ihrem Fachwissen und dem individuellen Fall ab.
Tipp 2: Ich will mich einvernehmlich scheiden lassen. Besteht trotzdem eine Anwaltspflicht?
Großes Lob! Ihre Entscheidung, die Scheidung einvernehmlich zu betreiben, ist die optimale Voraussetzung, Ihre Scheidung möglichst reibungslos und zielführend abzuwickeln. Bei der einvernehmlichen Scheidung stellen Sie den Scheidungsantrag, während Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag lediglich zuzustimmen braucht. Für Ihren Scheidungsantrag müssen Sie jedoch einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag für Sie in Ihrem Namen beim örtlich zuständigen Familiengericht einreicht. Dieser Rechtsanwalt führt für Sie sämtlichen Schriftverkehr mit dem Familiengericht und vertritt Sie im mündlichen Scheidungstermin vor Gericht. Er führt und begleitet Sie durch das Verfahren.
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?
Tipp 3: Ich stimme der Scheidung lediglich zu. Geht das ohne Anwalt?
Derjenige Ehepartner, der dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt, braucht keinen eigenen Rechtsanwalt und kann seine Zustimmung formlos gegenüber dem Familiengericht erklären. Dazu stellt das Familiengericht ihm Ihren Scheidungsantrag zu und fordert ihn auf, sich zu erklären, ob er Ihrem Scheidungsantrag zustimmt oder eigene Anträge stellen möchte. Lediglich dann, wenn er die Voraussetzungen der Scheidung bestreitet oder eigene Anträge stellen möchte, muss er einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen und diesen auch eigenständig bezahlen. Insoweit träfe auch ihn die Anwaltspflicht. Im mündlichen Verhandlungstermin vor dem Familiengericht, in dem das Gericht die Scheidung beschließt, braucht sich der Ehepartner, der Ihrem Scheidungswunsch vorbehaltslos zustimmt, jedenfalls nicht anwaltlich vertreten zu lassen. Der nicht antragstellende Partner wird vom Familiengericht lediglich persönlich angehört und befragt, ob er denn selbst auch die Scheidung wünscht. Beantwortet er die Frage schlicht mit „ja“, ist der Scheidungstermin so gut wie erledigt.
Tipp 4: Einvernehmliche Scheidung ohne 2 Anwälte
Die einvernehmliche Scheidung ist oft ein sehr guter Weg, die eheliche Lebensgemeinschaft abzuwickeln. Sie vermeiden unnötige Streitigkeiten und erliegen nicht dem Irrglauben, dem Drang oder der allgemeinen Annahme, dass Scheidungen und alles was damit zusammenhängt, unter den Augen des Gerichts ausgetragen werden müsse.
Jedem Ehepartner sollte klar sein, dass zwei Anwälte erfahrungsgemäß immer dann gebraucht werden, wenn Streitpotenzial in der Luft liegt und eine einvernehmliche Regelung der Scheidung oder der Scheidungsfolgen nicht möglich erscheint. Wenn Sie sich dann tatsächlich in das Fahrwasser einer streitigen Scheidung begeben wollen, lassen Sie sich zwangsläufig auf Auseinandersetzungen ein, die Sie kaum kalkulieren können, die Sie aber mit einer einvernehmlichen Scheidung sowie in Verbindung mit einer eventuell gewünschten Scheidungsfolgenvereinbarung leicht vermeiden könnten. Einvernehmliche Scheidungen führen regelmäßig binnen drei bis sechs Monaten zum Scheidungsbeschluss, während Sie bei einer streitigen Scheidung im ungünstigsten Fall vielleicht auch nach drei Jahren noch immer nicht geschieden sind. Die einvernehmliche Scheidung erspart Ihnen die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt. Jeden Euro, den Sie dabei sparen, können Sie in den Aufbau Ihrer neuen Lebensperspektive investieren. Idealerweise beteiligt sich Ihr Ehepartner an den Verfahrenskosten. Verpflichtet ist er dazu zwar nicht, sollte es fairerweise aber tun, da er als Antragsgegner keinen eigenen Anwalt bezahlen muss(te).
Tipp 5: Wie regle ich Scheidungsfolgen, ohne eigenen Anwalt?
Die einvernehmliche Scheidung führt zum Scheidungsbeschluss. Damit sind Sie geschieden. Das Gericht trifft dazu aber keine Regelung im Hinblick auf eventuelle Scheidungsfolgen, die über die gesetzlichen Scheidungsfolgen hinausgehen oder vom gesetzlichen Regelfall abweichen. Sofern Sie weiteren Regelungsbedarf sehen oder individuelle Vereinbarungen etwa über Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich treffen möchten, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung abschließen.
Darin schreiben Sie beispielsweise fest, dass Ihr Ehepartner Ihren Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt anerkennt oder Sie modifizieren den Zugewinnausgleich oder treffen Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich. Sie können alles regeln und vereinbaren, was Ihnen oder Ihrem Noch-Ehepartner im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung notwendig erscheint. Einzige Voraussetzung ist lediglich, dass Sie angemessene Regelungen treffen, die keinen der Ehepartner unangemessen benachteiligen und Sie die Vereinbarung notariell bei einem Notar Ihrer Wahl beurkunden. Vorab können Sie sich dazu auch anwaltlich beraten lassen und sodann das Beratungsergebnis notariell beurkunden.
Tipp 6: Mit welchen Anwaltskosten muss ich rechnen?
Für jeden Antrag, den Sie über den reinen Scheidungsantrag hinaus stellen, zahlen Sie zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die Kosten tragen Sie und Ihr Noch-Ehepartner. Schließlich braucht auch er dafür in der Regel einen eigenen Anwalt. Betreiben Sie jedoch die Scheidung einvernehmlich, fallen lediglich für den Scheidungsantrag und allenfalls für die Durchführung des Versorgungsausgleichs Gerichts- und Anwaltsgebühren an. Es kann vorkommen, dass das Gericht den Verfahrenswert aufgrund der einvernehmlichen Scheidung um bis zu 30 % herabsetzt. Dadurch sinken Ihre Kosten.
Tipp 7: Wie finde ich einen guten Rechtsanwalt für meine Scheidung?
Wenn Sie einen Scheidungsservice beauftragen, können Sie Ihre Scheidung unkompliziert abwickeln. Informieren Sie sich gerne bei uns über die iurFRIEND-Scheidung. Wir zeigen Ihnen im Detail auf, welchen Weg Sie gehen sollten, um Ihre Scheidung möglichst einvernehmlich ins Ziel zu führen. Bei uns können Sie kostenfrei und unverbindlich ein Gratis-Orientierungsgespräch vereinbaren. Rufen Sie uns dazu einfach an, vereinbaren Sie einen passenden Gesprächstermin und/oder fordern Sie unseren Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an.
Wie funktioniert die iurFRIEND®-Scheidung?
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Haben Sie das Gefühl, dass Sie bei uns an der richtigen Adresse sind, können Sie über unsere Vermittlung einen im Familienrecht kompetenten Rechtsanwalt beauftragen, mit dem zuverlässig und vertrauensvoll zusammengearbeitet wird. Sie dürfen davon ausgehen, dass Sie mit Ihrer Wahl an der richtigen Stelle sind und so betreut, informiert und beraten werden, dass Sie Ihre Scheidung schnellstmöglich abwickeln können.