Scheidung per Notar in Frankreich

Dienstag, 10.05.2016 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Die französischen Abgeordneten wollen das Scheidungsverfahren vereinfachen. Letzte Woche hat der Rechtsausschuss des Parlaments einen Gesetzentwurf verabschiedet, nach dem sich Ehepartner bald ohne Richter scheiden lassen können. Voraussetzung dafür ist, dass über die Ehescheidung Einigkeit besteht.

Wie soll das funktionieren?

Ehepaare können die einvernehmliche Scheidung bei einem Anwalt anmelden und diese dann bei einem Notar registrieren. Die Gebühren für die Registrierung sollen 50 Euro nicht überschreiten. Sollte sich jedoch ein Kind äußern wollen, so muss wieder das herkömmliche Verfahren mit einem Richter eingehalten werden.

GUT ZU WISSEN

Der Staat soll sich heraushalten

In Frankreich sehen viele Ehepaare die Rolle des Richters in Scheidungsangelegenheiten als Eingriff in die Privatsphäre. Bei Trennungen geht es um einen persönlichen, intimen Streit, bei dem der Staat sich tunlichst heraushalten solle. Die Scheidung per Notar würde die Wartezeiten, die regelmäßig bei Gericht anfallen, erheblich kürzen.

Scheidungen per Notar entlasten System

Das neue Scheidungsverfahren für unstreitige Scheidungen sei eine normale Entwicklung für die Ehe als Institution, sagt der Rechtsprofessor Hugues Fulchiron. Die Ehe sei damals vor der Gesellschaft geschlossen und somit auch von einem Richter aufgelöst worden. Heutzutage ist die Ehe eine „Privatangelegenheit ausschließlich zwischen den Ehegatten“, so dass mehr und mehr die Scheidung durch den Richter als sehr bedrückend und nicht mehr zeitgemäß empfunden wird.

 

Die neue Form der Ehescheidung würde auch die Richter entlasten. Bei 70.000 Scheidungen fiele diese Arbeit dann teilweise weg und sie könnten sich auf andere Fälle konzentrieren.

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