Voraussetzung jeder Scheidung ist, dass Ihre Ehe gescheitert ist, also die Lebensgemeinschaft mit Ihrem Ehepartner nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass Sie Ihre Lebensgemeinschaft fortsetzen möchten. Es ist Aufgabe Ihres Rechtsanwalts, diese Voraussetzungen im Scheidungsantrag darzulegen und gegebenenfalls nachzuweisen. Wichtig ist, dass im Scheidungsantrag der Zeitpunkt der Trennung vorgetragen wird. Das Gericht darf die Scheidung erst aussprechen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Laut Scheidungsstatistiken werden die meisten Trennungen im Anschluss an das Trennungsjahr vollzogen, sodass es durchaus zu Streit über den genauen Trennungszeitpunkt geben kann.
Definition: Wie funktioniert eine Scheidung?
DEFINITION
Wie funktioniert eine Scheidung?
Einfach erklärt: Die Scheidung beginnt mit Einreichung des Scheidungsantrags. Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner zu. Der andere Ehepartner kann zustimmen oder ablehnen. Wenn er ablehnt, kann die Scheidung dennoch nach drei Jahren Trennungszeit durchgeführt werden. Ansonsten handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung. Der sogenannte Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Hierzu erhalten Sie beide Formulare, die Sie ausfüllen müssen und dem Gericht wieder zurücksenden. Das Gericht legt anschließend den Scheidungstermin fest. Der Scheidungstermin wird durchgeführt (10-15 Minuten wenn alles geklärt ist) und der Scheidungsbeschluss verkündet.
Kurzfassung - Alles auf einen Blick
- Mit Hilfe der Online-Scheidung können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch den Ablauf weiter vereinfachen und die Dauer der Scheidung verkürzen.
- Sind die Voraussetzungen der Scheidung gegeben, können Sie sich scheiden lassen. Das Gericht prüft nur die Voraussetzungen, auf ein Verschulden kommt es nicht an.
- Möchten Sie Ihre Scheidung beantragen, benötigen Sie eine anwaltliche Vertretung. Als Scheidungsservice arbeiten wir bundesweit mit erfahrenen Kooperationskanzleien zusammen – gerne unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Anwalt bzw. die richtige Anwältin zu finden.
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FRAGE 12 VON 12
Würden Sie den am Ende noch stattfindenden 10-15 minütigen Gerichtstermin auch online durchführen wollen?
FRAGE 11 VON 12
Wäre für Sie wichtig, dass Sie Ihren Scheidungsservice / Scheidungsanwalt jeder Zeit telefonisch erreichen können oder zumindest immer zurückgerufen werden?
FRAGE 10 VON 12
Würden Sie einen guten Anbieter von Online-Scheidungen von einem schlechten unterscheiden können?
FRAGE 9 VON 12
Denken Sie, dass eine Online-Scheidung vielleicht doch nicht so seriös ist, wie eine herkömmliche Scheidung und von den Familiengerichten in Deutschland nicht anerkannt werden?
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Legen Sie großen Wert darauf, dass Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchgeführt wird?
FRAGE 7 VON 12
Spielen die Scheidungskosten für die Durchführung Ihrer Scheidung eine Rolle?
FRAGE 6 VON 12
Spielt es für Sie eine wichtige Rolle, ob Sie den Anwalt direkt sehen oder mit Ihrem Anwalt vor allem am Telefon sprechen (und per Videokonferenz sehen)?
FRAGE 5 VON 12
Können Sie mit dem Internet gut umgehen?
FRAGE 4 VON 12
Lebt mindestens einer von Ihnen im Ausland?
FRAGE 3 VON 12
Können Sie noch miteinander kommunizieren?
FRAGE 2 VON 12
Wenn Sie in einigen Punkten keine einvernehmliche Lösung fänden, würden Sie die Hilfe eines Mediators (Streitschlichters) in Anspruch nehmen, um einen zweiten Anwalt zu sparen?
FRAGE 1 VON 12
Ist Ihre Scheidung eher einvernehmlich ohne (viel) Streit?
Schritt für Schritt durch die Scheidung
Dies sind die einzelnen Schritte der (einvernehmlichen) Scheidung:
- Scheidungsantrag
- Zustellung an den Ehepartner
- Versorgungsausgleich
- Scheidungstermin online oder vor Ort
- Scheidungsbeschluss – Sie sind geschieden
Der Scheidungsantrag
Schaubild
So läuft Ihre Scheidung mit iurFRIEND ab.
Die Scheidung in Deutschland ist ein gesetzlich im Detail geregeltes Verfahren, so dass die Scheidung im Ablauf vorgegeben ist und Sie nur bedingt Einfluss nehmen können. So können Sie zum Beispiel eine Express-Scheidung, bei der die Bearbeitungszeit enorm verkürzt ist, nur in absoluten Ausnahmefällen durchführen lassen.
Einfluss nehmen können Sie insoweit, als Sie im Idealfall im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, in der Sie alle Scheidungsfolgen regeln und strittige Auseinandersetzungen möglichst vermeiden. Jeder Streit verzögert die Scheidung im Ablauf.
Um das Scheidungsverfahren in Gang zu setzten, muss zunächst der Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das ist meist das Gericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehepartner. Den Antrag einreichen kann nur ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin, da bei den Familiengerichten von Gesetzes wegen Anwaltszwang besteht. Sie selbst können keine Anträge stellen.
Beantragen Sie die Scheidung, müssen Sie vorab die Gerichtskosten an das Gericht zahlen. Sind Sie dazu nicht in der Lage, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Dann übernimmt der Staat die Verfahrenskosten. Sie brauchen dann nichts zu zahlen. Sie können allenfalls verpflichtet werden, die vom Staat verauslagten Verfahrenskosten ratenweise an den Staat zurückzuzahlen, soweit es Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Wird die Scheidung ausgesprochen, verpflichtet das Gericht den anderen Ehegatten regelmäßig, die Hälfte der Gerichtskosten zu zahlen, so dass Sie als Antragsteller die Hälfte der Gerichtskosten zurückerhalten.
Zustellung an den Ehepartner
Sobald der Scheidungsantrag sowie der Gerichtskostenvorschuss beim Familiengericht eingegangen sind, wird der Scheidungsantrag an den anderen Ehepartner vom Gericht förmlich (gelber Briefumschlag) zugestellt.
Das Gericht setzt dem anderen Ehegatten eine Frist, in der er sich zum Scheidungsantrag zu äußern hat. Der andere Ehegatte kann dem Ehescheidungsantrag zustimmen, ihn ablehnen oder mit Hilfe eines eigenen Rechtsanwalts einen eigenen Ehescheidungsantrag stellen.
EXPERTENTIPP
Selber die Scheidung beantragen?
Beantragt Ihr Ehegatte die Scheidung, hat Ihr eigener Ehescheidungsantrag den Vorteil, dass das Gericht auch dann über die Ehescheidung beschließen muss, wenn Ihr Ehegatte es sich anders überlegt und seinen Scheidungsantrag zurückzieht. Wenn Sie nämlich dem Ehescheidungsantrag nur zugestimmt haben und Ihr Ehegatte seinen Scheidungsantrag zurückzieht, hätten Sie keine Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird. In diesem Fall müssten Sie über einen eigenen Rechtsanwalt erst einen neuen Scheidungsantrag stellen und warten, bis das Gericht einen neuen Scheidungstermin anberaumt. Das kann einige Monate dauern und den Ablauf der Scheidung erheblich verzögern.
Der Versorgungsausgleich
Weiterhin übersendet Ihnen das Gericht Formulare zur Durchführung des Versorgungsausgleichs. Diese Formulare muss jeder von Ihnen für sich ausfüllen, unterschreiben und an das Gericht zurückschicken. Stimmen Sie der Scheidung nur zu und möchten Sie sich deshalb anwaltlich nicht vertreten lassen, brauchen Sie auch für die Durchführung des Versorgungsausgleichs keinen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen. Es genügt, wenn Sie das vom Gericht übersandte Formular selbst ausfüllen. Das Gericht reicht diese Formulare an die jeweiligen Rentenversicherungsträger (BfA, LVA, LBV, Arbeitgeber) weiter, die dann die Rentenanwartschaften berechnen. Wenn die Rentenversicherungsträger ausgerechnet haben, wie viel Rentenansprüche jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat, bestimmt das Gericht einen Scheidungstermin.
Der Scheidungstermin
Schaubild
Ihr Scheidungstermin dauert in der Regel 10-15 Minuten.
Beim Scheidungstermin müssen im Regelfall beide Ehegatten persönlich anwesend sein. Die Ehescheidung kann allenfalls in begründeten Ausnahmefällen ohne die gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten im Termin erfolgen. Ist ein Ehegatte dauerhaft verhindert oder ist ihm sein Erscheinen im Gerichtstermin aufgrund der Entfernung zu seinem Wohnort nicht zuzumuten, kann das Gericht die Anhörung auch durch einen ersuchten Richter am Wohnort des Ehegatten anordnen. Bei der Online-Scheidung können Sie per Videokonferenz zugeschaltet werden, wenn das Gericht technisch dafür ausgestattet ist und nichts dagegen spricht. Dies bietet/bot sich etwa auch bei einer Scheidung im Lockdown an.
Im Scheidungstermin, der in der Regel 10-15 Minuten dauert, fragt Sie das Gericht beide, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie beide geschieden werden wollen und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist. Nach dem Einkommen berechnen sich die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren. Persönliche Angelegenheiten und der Grund der Scheidung kommen nur dann zur Sprache, wenn Ihr Ehegatte nicht geschieden werden will und sich gegen die Scheidung wehrt. Da das Gericht die Scheidung nur aussprechen darf, wenn Sie seit mindestens einem Jahr getrennt leben, muss es die Verhandlung aussetzen, falls der Trennungszeitpunkt streitig ist oder Ihr Ehegatte die Scheidung verweigert. Verweigern kann er die Scheidung allerdings nicht mehr, wenn Sie seit drei Jahren getrennt leben. Dann vermutet das Gesetz unwiderlegbar, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
CHECKLISTE
Wie bereite ich mich auf meinen Scheidungstermin vor?
Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Termin vor Gericht - so bereiten Sie sich am besten darauf vor!
Checkliste
Vorbereitungen auf den Scheidungstermin
Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie entspannt und selbstbewusst bei Ihrem Scheidungstermin auftreten.
Bis zum Ende der Verhandlung über die Ehescheidung kann jeder von Ihnen weitere Anträge stellen, z.B.
- zum Umgangsrecht,
- zum Unterhalt,
- zum Sorgerecht
- oder zum Zugewinnausgleich.
Voraussetzung um Anträge zu stellen, ist aber, dass Sie anwaltlich vertreten sind. Sie selbst können beim Familiengericht keine Anträge stellen. Das Familiengericht darf Ihr Vorbringen insoweit nicht berücksichtigen. Ein anwaltlich nicht vertretener Ehegatte kann der Scheidung nur zustimmen oder diese ablehnen.
Im Idealfall haben Sie bereits vor dem Scheidungstermin eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen und diese Vereinbarung notariell beurkundet. Sie beschleunigt die Scheidung im Ablauf ungemein. Vor allem vermeidet eine solche Vereinbarung Streitigkeiten und verhindert, dass Ihr vielleicht unschlüssiger Ehegatte plötzlich andere Wünsche vorträgt und sich die Scheidung im Ablauf verzögert.
GUT ZU WISSEN
Gerichtlicher Vergleich
Wenn Sie keine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen haben, können Sie im Gerichtstermin immer noch über noch zu regelnde Punkte einen Vergleich schließen. Das Gericht wird diesen Vergleich dann protokollieren. Diese Verfahrensweise ist mit der notariellen Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung gleichwertig, allerdings mit dem Risiko verbunden, dass eine Einigung über vielleicht streitige Aspekte im mündlichen Beratungstermin schwierig sein kann und auch insoweit die Scheidung im Ablauf verzögert.
Wenn Sie mit dem Antrag Ihres Ehegatten, z.B. diesem allein das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zu übertragen, nicht einverstanden sind, muss das Familiengericht die Verhandlung vertagen. Sie haben dann die Möglichkeit, sich die zu regelnde Angelegenheit zu überlegen und sich zu dem Antrag zu äußern. Dann allerdings müssen Sie im Regelfall aufgrund des Anwaltszwangs beim Familiengericht wiederum einen Rechtsanwalt beauftragen.
Wenn Sie bereits vor dem Scheidungstermin beantragt haben, eine weitere familienrechtliche Angelegenheit zu regeln, so wird erst dann ein Scheidungstermin angesetzt, wenn Sie sich über den streitigen Punkt geeinigt haben und das Gericht in der Lage ist, ein Urteil zu fällen. Das Familiengericht ist nämlich von Gesetzes wegen verpflichtet, alle mit der Scheidung verbundenen und streitigen Scheidungsfolgen im Zusammenhang mit der Scheidung selbst zu regeln und möglichst keine Scheidungsfolgen offen zu lassen. Alternativ kann das Gericht im Ausnahmefall die Scheidung dennoch aussprechen und eine Scheidungsfolgensache gesondert verhandeln.
Scheidungsbeschluss – Sie sind geschieden
Wenn alle zu regelnden Angelegenheiten geklärt sind, wird das Gericht in Anwesenheit beider Ehepartner die Ehe scheiden. Sie können am Ende des Scheidungstermins auf Rechtsmittel verzichten. Übrigens: Der umgangssprachlich verwendete Begriff des „Scheidungsurteils“ heißt in der Gerichtssprache neuerdings Scheidungsbeschluss.
In diesem Fall wird die Scheidung sofort rechtskräftig und damit wirksam. Alle Folgen der Ehescheidung treten dann sofort ein. Verzichten Sie oder Ihr Ehegatte nicht auf Rechtsmittel, wird die Scheidung erst nach Ablauf von einem Monat wirksam, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wird.
Um auf Rechtsmittel zu verzichten, brauchen Sie einen eigenen Rechtsanwalt. Falls nur Sie als Antragsteller durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, kann sich für Ihren Ehegatten ein Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur oder dem Anwaltszimmer kurz beim Gericht als anwaltlicher Vertreter bestellen. Dieser Rechtsanwalt kann dann den Rechtsmittelverzicht erklären. Dieses Verfahren ist üblich und wird täglich so praktiziert. In der Regel verlangt der auf dem Gerichtsflur oder im Anwaltszimmer angesprochene Rechtsanwalt für den bloßen Rechtsmittelverzicht nur ein geringes Honorar.
Wenn das schriftliche Scheidungsurteil beiden Ehegatten zugesandt worden ist und keiner der beiden Berufung einlegt, ist das Scheidungsverfahren beendet. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung könnten Sie erneut heiraten. Sollte Ihnen genau daran gelegen sein, sind Sie gut beraten, die Scheidung im Ablauf so zu gestalten, dass sie möglichst unstreitig und zügig vonstattengeht.
Rat & Hilfe Center
Ausklang - Am Ende wird alles immer gut
Vielleicht haben Sie sich Sorgen gemacht, was bei der Scheidung alles auf Sie zukommt. Wie Sie sehen, werden Sie über das Verfahren hinweg anwaltlich begleitet und beraten. Sie sind also nicht auf sich allein gestellt und haben fachliche Unterstützung. Am Ende des Verfahrens sind Sie dann geschieden und können sich auf das nächste Kapitel in Ihrem Leben konzentrieren.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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