Express-Scheidung durch die Online-Scheidung
Sie haben sich getrennt oder leben bereits in Trennung. Jetzt möchten Sie die Scheidung. Scheidung braucht kein Schreckgespenst zu sein. Es ist ein Klischee, zu glauben, Scheidungen seien teuer, aufwändig, bürokratisch und nervenzerreißend. Es geht auch anders! Wir bieten Ihnen mit der Online-Scheidung eine echte Express-Scheidung, die Sie kostengünstig, mit minimalem Aufwand, unbürokratisch und nervenschonend ins Ziel führt. Wenn Sie auf unsere Website gestoßen sind, haben Sie den ersten Schritt getan.
Bleiben Sie sachlich
Sie möchten schnellstmöglich geschieden werden? Dann sollten Sie so vieles wie möglich hinter sich lassen, was Sie emotional belastet. Sie erreichen die Scheidung nur dann auf direktem Wege, wenn Sie strategisch denken. Scheidungen laufen nach einem bestimmten Muster ab, das sich allein in dem rechtlichen Rahmen des Scheidungsrechts bewegt. Emotionale Aspekte sind natürlich wichtig, stören aber die Entscheidungsfindung. Wenn Sie also die Scheidung und insbesondere die Express-Scheidung wollen, müssen Sie sachlich und objektiv vorgehen.
Die Online-Scheidung beschleunigt Ihr Scheidungsverfahren insoweit, als Sie sich die Mühe ersparen, irgendwo einen Rechtsanwalt ausfindig machen zu müssen, den Sie in Person nicht kennen und dessen Kompetenz im Familienrecht Sie nicht beurteilen können, in dessen Büro Sie einen mündlichen Besprechungstermin vereinbaren und darauf warten müssen, dass er Ihren Scheidungsantrag fertig stellt und bei Gericht einreicht.
Was ist eigentlich eine 'Online-Scheidung'?
Die Online-Scheidung kann Zeit, Geld und Nerven sparen - wie können Sie Ihre Scheidung online durchführen?
Trennungsjahr trotz Express-Scheidung
Der Gesetzgeber hat die feste Absicht, jedem Ehepaar die Chance auf Versöhnung zu geben und die Möglichkeit einzuräumen, sich über ihre Gefühle klar zu werden. Diese Aufgabe erfüllt das Trennungsjahr. Die Express-Scheidung müssen Sie also getrennt vom Trennungsjahr verstehen. Sie können den Scheidungsantrag frühestens nach Ablauf des Trennungsjahrs, allenfalls wenige Woche vorher, über einen unserer handverlesenen Kooperationspartner beim für Sie örtlich zuständigen Familiengericht einreichen. Einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs müsste das Gericht kostenpflichtig zurückweisen. Natürlich gibt es auch Ausnahmen, so genannte Härtefälle, in denen die Scheidung auch früher durchgeführt werden kann. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob so ein Fall bei Ihnen vorliegt und ob Sie ihn sicher nachweisen könnten.
Haben Sie alle Scheidungsunterlagen zusammen?
Je besser Sie Ihre Scheidungsunterlagen vorbereiten, desto höher stehen die Chancen für eine zügige und reibungslose Bearbeitung:
- Sie benötigen für Ihren Scheidungsantrag einen Heiratsnachweis. Die dafür maßgebliche Heiratsurkunde finden Sie in Ihrem Familienstammbuch oder besorgen sich diese beim örtlichen Standesamt Ihrer Gemeinde, in der Sie wohnen.
- Prüfen Sie Ihren Personalausweis, ob er noch gültig ist. Sie müssen ihn im Scheidungstermin vorlegen.
- Möchten Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragen, benötigen Sie Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Insbesondere benötigen Sie dazu aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, aktuelle Kontoauszüge sowie Kopien bestehender Verbindlichkeiten.
Es liegt also auch insoweit an Ihnen, aus einer herkömmlichen Scheidung eine echte Express-Scheidung zu machen.
Ist Ihr Rentenversicherungskonto vollständig?
Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags übersendet Ihnen das Familiengericht zur Vorbereitung des Versorgungsausgleichs einen amtlichen Fragebogen, in dem Sie Auskunft über Ihre Altersversorgungsansprüche machen müssen. Damit alle Ihre versicherungsrelevanten Zeiten in Ihrem Rentenversicherungskonto erfasst sind, sollten Sie vorzeitig abklären, ob Ihr Rentenversicherungskonto vollständig ist. Gegebenenfalls müssen Sie dazu einen Beratungstermin bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vereinbaren, die in vielen deutschen Großstädten Filialen unterhält. Da die Beratungstermine einen gewissen zeitlichen Vorlauf haben, liegt es auch insoweit an Ihrer Person, frühzeitig Ihr Rentenversicherungskonto abzuklären und damit die Voraussetzungen für eine Express-Scheidung zu schaffen. Das Familiengericht kann Ihre Scheidung nämlich erst dann aussprechen, wenn auch der Versorgungsausgleich durchgeführt worden ist. Alternativ könnten Sie den Versorgungsausgleich mit Ihrem Ehepartner auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln und so auf die Durchführung verzichten. Dann braucht das Familiengericht nicht darüber zu entscheiden und die Scheidung kann zügiger zum Abschluss gebracht werden.
Schnellere Scheidung mit nur einem Anwalt
Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, genügt es, wenn Sie den Scheidungsantrag stellen und dazu einen Rechtsanwalt beauftragen. Da Ihr Ehepartner Ihrem Scheidungsantrag nur zustimmen muss, benötigt er keinen eigenen Rechtsanwalt. Sie zahlen also nur für einen Rechtsanwalt Gebühren, die Sie und Ihr Ehepartner sich im Idealfall sogar teilen. Sobald ein zweiter Anwalt im Spiel ist, läuft es erfahrungsgemäß auf eine streitige Scheidung hinaus, in der sie sich gegenseitig blockieren und die Scheidung verzögern. Ihre Express-Scheidung können Sie dann getrost vergessen.
Mediation zur Konfliktewältigung
Sollten noch klärungsbedürftige Punkte vorhanden sein, über die Sie und Ihr Ehepartner noch keine Einigung erzielt haben, versuchen Sie es am besten mit einer Mediation. Sie werden sehen, dass Ihnen dies helfen kann, auch für die letzten noch offenen Punkte Einigkeit zu erzielen!
Scheidungsfolgen einvernehmlich regeln
Sie können sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen selbstverständlich dennoch parallel regeln. Verlangen Sie beispielsweise Unterhalt oder bestehen Sie auf einen Zugewinnausgleich, sollten Sie Ihre damit verbundenen Rechte und Pflichten möglichst nicht in einer streitigen Scheidung abklären. Besser ist, die Scheidung einvernehmlich zu betreiben und eventuelle Scheidungsfolgen wie den Unterhalt, den Zugewinnausgleich oder auch den Versorgungsausgleich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu regeln.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nichts anderes als eine Art Ehevertrag, in dem Sie im Hinblick auf Ihre Scheidung alles regeln können, was Sie in Anbetracht Ihrer Trennung und Scheidung für regelungsbedürftig halten. Sie können darin also festhalten, dass Ihnen Ihr Ehepartner nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlt oder Sie selbst keinen nachehelichen Unterhalt zahlen müssen. Sie können jede Scheidungsfolge ansprechen und können, soweit Sie gewisse gesetzliche Vorgaben beachten, alles niederschreiben lassen, was wichtig ist. Sie sichern damit die einvernehmliche Scheidung ab und ermöglichen auch auf diesem Wege Ihre Express-Scheidung. Wichtig ist, dass Sie die Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkunden oder im mündlichen Verhandlungstermin gerichtlich protokollieren lassen müssen.
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Scheidung: Einvernehmlich ist es oftmals die bessere Variante!
Kein Geld für eine Express-Scheidung?
Scheidungen kosten Geld. Daran sollte aber auch Ihre Express-Scheidung nicht scheitern! Verfügen Sie über gar kein oder nur über ein geringes Einkommen, so können Sie gemeinsam mit Ihrem Scheidungsantrag einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen. Die Verfahrenskostenhilfe ist eine staatliche Fürsorgeleistung. Dabei übernimmt der Staat je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen die Gerichts- und Anwaltsgebühren für Ihre Express-Scheidung oder verauslagt zumindest die Kosten, die Sie dann in Raten zurückzahlen können. Sollten Sie die Voraussetzungen für die Verfahrenskostenhilfe nicht erfüllen, besteht immer noch die Möglichkeit, dass Sie über uns Ihre Scheidungsgebühren in Raten begleichen können (natürlich ohne Finanzierungskosten, also zu 0%), so dass Sie auch in diesem Fall die Gerichts- und Anwaltsgebühren keinesfalls in einem Betrag entrichten müssen. Auf jeden Fall scheitert Ihre Scheidung also nicht am Geld.