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Definition: Gibt es einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung?

DEFINITION

Gibt es einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung?

Einen gemeinsamen Anwalt für beide Ehepartner gibt es nicht. Denn Anwälten ist es untersagt, widerstreitende Interessen zu vertreten. Selbst wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und sich einig sind, kann ein Anwalt nicht beide Seiten vertreten. Allerdings genügt es dann, wenn nur ein Ehepartner anwaltlich vertreten wird und den Antrag auf Scheidung stellt. Der andere Ehepartner muss nur noch zustimmen und braucht dafür keinen eigenen Anwalt bzw. Anwältin. Die Scheidung mit nur 1 eignet sich ideal für die Online-Scheidung.

Jetzt online Ihre Scheidung beantragen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Wenn Sie sich auf die Suche nach dem richtigen Scheidungsanwalt begeben, sollten Sie alle notwendigen Scheidungspapiere so vollständig wie möglich bereithalten. Sind alle Unterlagen da, kann Ihre anwaltliche Vertretung die Scheidung schneller beim zuständigen Gericht beantragen.
  • Die Scheidung mit einer anwaltlichen Vertretung vereinfacht das Verfahren, insbesondere wenn Sie online mit ihr kommunizieren. In Ausnahmesituationen, wie z.B. während eines Lockdowns, können Sie ungehindert von Kontaktbeschränkungen weiter kommunizieren und Unterlagen austauschen.
  • Beauftragt nur ein Ehepartner einen Anwalt, entfallen die Kosten für einen 2. Anwalt und Sie sparen bei den Scheidungskosten.

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Scheidung Online ist definitiv für Sie gemacht!

Sie gehen komplett mit der Zeit, auch bei dem nicht immer ganz einfachen Thema Trennung & Scheidung. Dabei ist es für Sie wichtig, den richtigen Scheidungsservice/Scheidungsanwalt zu finden, der Ihre Scheidung seriös und immer erreichbar durchführt. Wichtig für Sie ist neben dem Preis auch, dass Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen, wenn Sie Ihre Scheidung online durchführen. Rückrufe müssten 100% eingehalten werden und auch die sonstige Kommunikation muß stimmen. Dass Sie heute noch am Ende des Verfahrens das Gericht aufsuchen müssen, ist für Sie ein Technologiebruch im Zeitalter des Internets. Sie können guten Gewissens entweder direkt den Scheidungsantrag online ausfüllen oder sich davor noch weitere Informationen über die Scheidung Online einholen.

Erneut versuchen

Die moderne Form der Scheidung kommt für Sie in Frage!

Wenn einige für Sie wichtige Dinge beim Scheidungsservice / Scheidungsanwalt gegeben sind, können Sie sich durchaus vorstellen, Ihre Scheidung auch online durchführen zu lassen. Aber nicht um jeden Preis. Wenn Sie schon den Anwalt nicht direkt und live sehen können, dann muss man Ihn zumindest einfach ans Telefon bekommen oder sogar auch mal eine Videokonferenz durchführen können. Mehrmaliges Hinterhertelefonieren geht dann gar nicht! Sie müssen sich auf den Service / die Kanzlei 100%ig verlassen können. Wenn alles stimmt, Sie sich sehr gut aufgehoben fühlen und auch die Beratungen am Telefon Sie überzeugt haben, dann wäre eine online durchgeführte Scheidung für Sie möglich. Wissen Sie, wie viel Ihre Scheidung kosten würde? Fordern Sie hier von uns einen Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an!

Erneut versuchen

Online-Scheidung – warum nicht?

Sie sind zwar nicht ganz abgeneigt, haben jedoch noch einige Zweifel, ob der moderne Weg der Online-Scheidung wirklich der richtige Weg für Sie wäre. Vielleicht kennen Sie bis heute nur den Weg zur Anwaltskanzlei mit vorheriger Terminabsprache und einiger Wartezeit auf den Anwalt. Sie können sich noch nicht so ganz vorstellen, wie das gut funktionieren kann, dass eine Scheidung mittels moderner technologischer Möglichkeiten, die das Internet heute bietet, ohne Probleme durchgeführt werden kann. Haben Sie schon einmal etwas im Internet gekauft? Ein Buch, ein Ticket, etwas anderes? Scheidung ist natürlich viel beratungsintensiver, als ein einfaches Buch zu erwerben. Wenn die Beratung im Vorfeld stimmt, und Sie wirklich alle Informationen erhalten, die Sie für Ihre Scheidung benötigen, dann kann die moderne Scheidung mit Hilfe des Internets auch für Sie in Frage kommen. Fordern Sie am besten noch heute unser Gratis-InfoPaket für Ihre Scheidung an!

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FRAGE 12 VON 12

Würden Sie den am Ende noch stattfindenden 10-15 minütigen Gerichtstermin auch online durchführen wollen?

FRAGE 11 VON 12

Wäre für Sie wichtig, dass Sie Ihren Scheidungsservice / Scheidungsanwalt jeder Zeit telefonisch erreichen können oder zumindest immer zurückgerufen werden?

FRAGE 10 VON 12

Würden Sie einen guten Anbieter von Online-Scheidungen von einem schlechten unterscheiden können?

FRAGE 9 VON 12

Denken Sie, dass eine Online-Scheidung vielleicht doch nicht so seriös ist, wie eine herkömmliche Scheidung und von den Familiengerichten in Deutschland nicht anerkannt werden?

FRAGE 8 VON 12

Legen Sie großen Wert darauf, dass Ihre Scheidung so schnell wie möglich durchgeführt wird?

FRAGE 7 VON 12

Spielen die Scheidungskosten für die Durchführung Ihrer Scheidung eine Rolle?

FRAGE 6 VON 12

Spielt es für Sie eine wichtige Rolle, ob Sie den Anwalt direkt sehen oder mit Ihrem Anwalt vor allem am Telefon sprechen (und per Videokonferenz sehen)?

FRAGE 5 VON 12

Können Sie mit dem Internet gut umgehen?

FRAGE 4 VON 12

Lebt mindestens einer von Ihnen im Ausland?

FRAGE 3 VON 12

Können Sie noch miteinander kommunizieren?

FRAGE 2 VON 12

Wenn Sie in einigen Punkten keine einvernehmliche Lösung fänden, würden Sie die Hilfe eines Mediators (Streitschlichters) in Anspruch nehmen, um einen zweiten Anwalt zu sparen?

FRAGE 1 VON 12

Ist Ihre Scheidung eher einvernehmlich ohne (viel) Streit?

Bereitgestellt von

Ist ein gemeinsamer Scheidungsanwalt sinnvoll?

Sie sind sich einig. Sie wollen geschieden werden. Ihr Ehepartner möchte gleichfalls geschieden werden. Sie streiten sich nicht über irgendwelche Scheidungsfolgen oder sind sich wegen Ihrer Rechte oder Pflichten im Hinblick auf Ihre Trennung und Ihre Scheidung vollkommen einig. Juristisch spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Da das Gesetz vor den Familiengerichten den Anwaltszwang vorschreibt, können Sie Ihren Scheidungsantrag nur über einen Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen.

 

Dann erscheint es selbstverständlich naheliegend, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn bitten, Ihre einvernehmliche Scheidung in die Wege zu leiten. Ihr Gedanke dabei könnte sein, dass Sie vermeiden wollen, einen zweiten Rechtsanwalt einzubeziehen. Sie befürchten, dass ein zweiter Anwalt Konflikte erzeugt und Ihre einvernehmliche Scheidung möglicherweise sogar gefährdet. Sie möchten unbedingt eine friedliche Lösung finden und Ihre einvernehmliche Scheidung so einfach wie möglich abwickeln.

GUT ZU WISSEN

Anwälte dürfen keine widerstreitenden Interessen vertreten

Gehen Sie gemeinsam zu einem Rechtsanwalt und wollen sich dort informieren oder gar beraten lassen, riskieren Sie, dass der Anwalt Sie im ungünstigsten Fall beide zurückweist und sich weigert, das Mandat zu übernehmen. Der Anwalt muss Sie nämlich als potentielle Gegner betrachten, auch dann, wenn Sie sich selbst nicht als Gegner fühlen. Anwälte müssen nämlich jeglichen Anschein von Interessenkonflikten vermeiden.

1 oder 2 Anwälte bei einer Scheidung?

Im Regelfall können Sie sich keinen gemeinsamen Anwalt nehmen. Das Gesetz sieht einen gemeinsamen Anwalt nicht vor. Dennoch: Sie können in gewissen Ausnahmefällen einen gemeinsamen Anwalt aufsuchen und sich mit diesem über die Abwicklung Ihres Scheidungsverfahrens informieren und beraten lassen. Insbesondere dann, wenn Sie das Trennungsjahr vollzogen und sämtliche Scheidungsfolgen in einer notariellen Vereinbarung beurkundet haben, dürfte jeglicher Interessengegensatz zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner ausgeschlossen sein. Gegenseitige Ansprüche kommen dann nicht mehr in Betracht.

 

Ihr Anwalt muss jedoch unmissverständlich klarstellen, dass er nur Sie oder Ihren Ehepartner anwaltlich vertreten darf. Auch wenn Sie gemeinsam vor dem Schreibtisch des Anwalts sitzen, kann nur ein Ehepartner in die Rolle des Mandanten schlüpfen. Nur wenn klar ausgesprochen ist, welcher Ehepartner Mandant des Anwalts wird und welcher Ehepartner nicht Mandant des Anwalts wird, kann der Anwalt für Sie oder Ihren Ehepartner tätig werden

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

Download

Wie verhält sich ein seriöser Anwalt, wenn wir ihn gemeinsam ansprechen oder aufsuchen?

Wenn Sie also mit Ihrem Ehepartner zu einem Rechtsanwalt gehen, darf er Sie allenfalls allgemein über die Abwicklung eines Scheidungsverfahrens informieren. Wenn Sie sich dann nach Maßgabe dieser Informationen zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung entschließen, in der Sie alle mit der Scheidung verbundenen Rechte und Pflichten regeln und so Ihre Scheidung einvernehmlich abwickeln, darf der Anwalt ausnahmsweise Ihr Mandat übernehmen und Ihre Scheidung unter Einbeziehung Ihres Ehepartners abwickeln. Allerdings muss der Anwalt dazu bereits zu Anfang des Gesprächs ausdrücklich darauf hinweisen,

 

  • dass er nur einen der Ehepartner anwaltlich beraten darf,
  • dass er bei der gemeinsamen Beratung die Interessen eines Ehepartners nicht einseitig vertreten darf,
  • dass er Sie nur im Hinblick auf einen Ausgleich Ihrer möglicherweise gegensätzlichen Interessen beraten kann,
  • dass er den Scheidungsantrag nur im Namen eines Ehepartners als seinem Mandanten stellen und nur diesen Ehepartner im Scheidungsverfahren und im mündlichen Scheidungstermin vor Gericht vertreten darf und
  • dass er dann, wenn die gemeinsame Information nicht zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung führt und gegensätzliche Interessen zu Tage treten, das Mandat gegenüber beiden Ehepartnern niederlegen muss und dann keinen der Ehepartner mehr im Scheidungsverfahren vertreten darf.

Warum können wir uns im „Regelfall“ keinen gemeinsamen Anwalt nehmen?

Anwälte sind Interessenvertreter. Sie dürfen lediglich die Interessen einer Partei wahrnehmen. Die Interessenkollision kann sich potenziell daraus ergeben, dass Sie als Ehepartner grundsätzlich unterschiedliche und oft gegenteilige Interessen verfolgen. Auch wenn Sie sich wegen Ihrer Scheidung mit Ihrem Ehepartner einig sind und nicht miteinander streiten, darf Sie der Anwalt nicht so ohne Weiteres beide gemeinsam beraten oder gar vertreten.

GUT ZU WISSEN

Risiko Berufsverbot bei Interessenkonflikt

Anwälte, die beide Parteien beraten, machen sich des Parteiverrats strafbar und riskieren damit ein Berufsverbot (§ 356 StGB). Deshalb können Sie sicher nachvollziehen, dass Anwälte sehr vorsichtig agieren, wenn sie das Risiko sehen, in einen Interessenkonflikt hineingeraten zu können. Werden Sie also mit Ihrem Wunsch, Ihre Scheidung gemeinsam mit Ihrem Ehepartner bei einem Anwalt zu absolvieren, von diesem Anwalt abgewiesen, ist das nicht etwa schlechter Service, sondern eine reine Selbstschutzmaßnahme dieses Anwalts. Außerdem riskiert der Anwalt seinen kompletten Honoraranspruch, wenn er widerstreitende Interessen erkennt und die Beratung beider Ehepartner dennoch fortsetzt (BGH IX ZR 322/12).

Wieso ist mein Ehepartner ein potentieller Gegner?

Auch wenn Sie sich wegen der Abwicklung Ihrer Scheidung einig sind, sind Sie und Ihr Ehepartner dennoch potentielle Gegner. Ihr gegenseitiges Einvernehmen und Ihr friedlicher Umgang miteinander verschleiert genau diese Situation.

 

Wenn Sie zum Rechtsanwalt gehen, geht es nicht nur darum, dass Sie eine Auskunft darüber erhalten, wie das Gesetz das Scheidungsverfahren regelt. Sie dürfen nicht von der Vorstellung ausgehen, der Anwalt könnte nach Abwägung Ihrer beiderseitigen Interessenlagen den einzig richtigen Rechtsrat erteilen.

 

Vielmehr ist es so, dass der Anwalt Ihnen erläutert, wie die gesetzlichen Vorschriften auf Ihre Lebenssituation und Ihr Verhältnis als Ehepartner passen. Damit sind zwangsläufig Interpretationen der in diesen Vorschriften enthaltenen Begrifflichkeiten verbunden. Wenn Sie jetzt noch darauf vertrauen, dass dieser Anwalt Ihre Scheidung bestmöglich abwickelt, müssen Sie einkalkulieren, dass die Interessen Ihres Partners in den Hintergrund treten. Damit ist der Partner automatisch Ihr potentieller Gegner.

Praxisbeispiel

Nachträglicher Interessenkonflikt

Sie sind sich mit Ihrem Ehepartner wegen Ihrer Scheidung einig. Sie sind sich auch einig, dass Ihr Partner Ihnen wegen Ihrer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nachehelichen Ehegattenunterhalt zahlen soll. Ihr Anwalt wird Sie informieren, dass Sie diesen Lebensunterhalt nur so lange fordern können und der Ehepartner den Lebensunterhalt nur so lange zahlen muss, wie Ihre Lebenssituation den im Gesetz geregelten Unterhaltstatbestand (Unterhalt wegen Krankheit) erfüllt. Aus diesen Gegebenheiten heraus begründet sich automatisch ein Interessenkonflikt.

Wie vermeide ich einen Konfliktfall?

Sie können Ihr Ziel einer einvernehmlichen Scheidung positiv beeinflussen, indem Sie der anwaltlichen Beratung ein Mediationsverfahren vorschalten. Die Mediation ist ein Weg der friedlichen Konfliktlösung. Ein Mediator hat die Aufgabe, auch in einer schwierigen Lebenssituation Lösungswege aufzuzeigen und Konflikte zu neutralisieren. Gelingt es Ihnen im Wege einer Mediation, Ihre Scheidung im Ergebnis als einvernehmliche Scheidung abzuwickeln, schaffen Sie die Voraussetzung, gemeinsam einen Anwalt aufsuchen und mit Ihrer Scheidung beauftragen zu können.

CHECKLISTE

Sind Sie bereit für eine Mediation?

Ob Sie sich schon sicher sind oder noch zögern, es lohnt sich auf jeden Fall, ein Erstgespräch zu führen. Unsere Checkliste hilft Ihnen bei den ersten Schritten.

Checkliste

Mediation

Wie finden Sie den richtigen Mediator für Ihre Angelegenheit? In unserem Netzwerk EliteXPERTS ist sicher der passende Ansprechpartner für Sie dabei!

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Kann ich meinen Ehepartner an meinen Anwaltsgebühren beteiligen?

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen, zahlt derjenige Ehepartner, der den Rechtsanwalt beauftragt und über den Anwalt den Scheidungsantrag beim Gericht einreicht, zunächst die Gerichtsgebühren und dann auch die Gebühren für den Rechtsanwalt. Da auch Ihr insoweit anwaltlich nicht vertretener Ehepartner davon profitiert, dass Sie den Scheidungsantrag gestellt haben, erscheint es meist fair, dass er/sie sich an den Kosten des Scheidungsverfahrens beteiligt. Idealerweise teilen Sie sich die Kosten für Gericht und Anwalt. Sie setzen damit Ihrer einvernehmlichen Scheidung sozusagen die Krone auf. Ein Anspruch darauf besteht aber nicht.

Welche Vorteile bietet nur 1 Anwalt bei der Scheidung?

Gelingt es Ihnen, sich im gegenseitigen Einvernehmen mit nur dem Anwalt des antragstellenden Ehepartners scheiden zu lassen, ermöglicht Ihnen das,

  • möglichst viele, oft unnötige Gebühren für Gericht und Anwälte zu sparen,
  • Ihre Scheidung zwar nicht von heut auf morgen, wohl aber in einem sehr überschaubaren Zeitraum abzuwickeln und
  • Ihre Kraft und Energie in den Aufbau Ihrer neuen Lebensperspektiven zu investieren.

EXPERTENTIPP

Online-Scheidung wählen

Ihre einvernehmliche Scheidung fördert auch die Situation, dass Sie Ihren Scheidungsantrag online in die Wege leiten können. Die Online-Scheidung hat den Vorteil, dass Sie keinen Rechtsanwalt mehr selbst recherchieren und vor Ort aufsuchen müssen. Sie kommunizieren nach Bedarf ausschließlich oder weitgehend online und brauchen dann bestenfalls noch im mündlichen Scheidungstermin persönlich in Erscheinung zu treten.

 

Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und auf Streitigkeiten verzichten, könnten Sie einen Vorteil auch darin sehen, dass Sie Ihrem Ex-Ehepartner auch künftig zumindest in vielleicht freundschaftlicher Art und Weise verbunden bleiben. Sie wissen nie, ob und inwieweit Sie künftig möglicherweise aufeinander angewiesen sein werden. Geht es um die Erziehung Ihres gemeinsamen Kindes, sollten Sie Ihren Ex auch nach der Scheidung als Partner betrachten. Bedenken Sie, dass geteilte Verantwortung Entlastung mit sich bringt, die Sie in Ihrer Lebenssituation vielleicht gut gebrauchen können.

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Was Sie bei einer Scheidung beachten sollten

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FAQs, Spar-Tipps und Schaubilder

Verfahrenskostenhilfe
Checklisten und Antrag

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Service-Pass
24/7-Hilfe bei Trennung & Scheidung

Kostenvoranschlag
& Scheidungsantrag-Formular

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Eine Scheidung verändert Ihre Lebenssituation. Sie verändert alles, was Sie sich mit Ihrem Ehepartner bis dahin aufgebaut haben. Sie tun Ihr Bestes, wenn Sie Ihre gescheiterte Ehe einvernehmlich abwickeln und auf jeglichen Streit soweit als möglich verzichten. Unter diesen Voraussetzungen kann es auf Erfolg abzielen, wenn nur ein Scheidungsanwalt einen von Ihnen mandatiert.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Scheidung? Dann unterstützen Sie wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Scheidungsservice. Informieren Sie sich absolut unverbindlich gerne hier oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.