Selfie bei der Scheidung - Fotos im Gerichtstermin

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Donnerstag, 16.02.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Ist Ihre Ehe gescheitert, ist es nachvollziehbar, wenn Sie Ihre Scheidung als einen glücklichen Tag in Ihrem Leben empfinden und diesen Augenblick mit einem Selfie dokumentieren möchten. Doch Vorsicht. Fotos im Gerichtstermin sind tabu, vor oder nach der Verhandlung okay, solange die Würde des Gerichts gewahrt bleibt und Sie Störungen im Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens vermeiden. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren als glücklich empfundenen Scheidungstermin nicht unnötig durch ein unglückliches Selfie auf die Probe stellen.

Darf man bei Gericht fotografieren?

Foto- und Filmaufnahmen bei Gerichtsverhandlungen oder im Gerichtssaal sind seit jeher ein streitbares Thema. Wir befinden uns dabei im Spannungsfeld zweier Dinge: Zum einen sind Verhandlungen vor Gericht grundsätzlich öffentlich – weshalb sollte das Fotografieren dann verboten sein? Demgegenüber steht die Aufgabe des Gerichts eine Rolle, die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Verhandlung zu gewährleisten, die Interessen der am Gerichtsverfahren Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und einen würdigen Verlauf der Gerichtsverhandlung zu ermöglichen.

 

Öffentlichkeit bedeutet, dass jeder, der an der Verhandlung interessiert ist, teilnehmen und im Gerichtssaal anwesend sein darf. Damit soll aufgrund negativer historischer Erfahrungen verhindert werden, dass Gerichte geheim und unkontrolliert entscheiden. Eine Ausnahme besteht in Familien- und Kindschaftssachen.

CHECKLISTE

Wie bereite ich mich auf meinen Scheidungstermin vor?

Am Ende des Scheidungsverfahrens steht der Termin vor Gericht - so bereiten Sie sich am besten darauf vor! 

Checkliste

Vorbereitungen auf den Scheidungstermin

Wenn Sie diese Punkte beachten, können Sie entspannt und selbstbewusst bei Ihrem Scheidungstermin auftreten.

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Familien- und Kindschaftssachen werden ohne Zuschauer verhandelt

Verhandlungen in Familien- und Kindschaftssachen sind nicht öffentlich (§ 170 Gerichtsverfassungsgesetz). Grund ist, dass gerade in Scheidungsverfahren höchstpersönliche Angelegenheiten besprochen werden und die Ehepartner bisweilen Intimitäten offenbaren, die Dritte nichts angehen. Oft müssen zur Regelung des Sorge- oder Umgangsrechts auch Kinder einbezogen werden, und vor allem sie sind in besonderem Maße schutzwürdig und -bedürftig.

 

Um mit den Parteien im Streitfall einvernehmliche Regelungen zu verhandeln, ist es leichter, wenn die Ehegatten unbeobachtet von Dritten an der Verhandlung teilnehmen und sich möglichst unbefangen äußern können. Sind Sie selbst Beteiligter im Scheidungsverfahren, sollten Sie ein persönliches Interesse daran haben, dass das Verfahren nicht öffentlich verläuft und alles, was Sie an Intimitäten und persönlichen Interessen im Scheidungstermin besprechen, nicht nach außen getragen wird.

 

Entscheidet das Familiengericht im Termin zur mündlichen Verhandlung über Ihren Scheidungsantrag, ist die Öffentlichkeit ausnahmslos ausgeschlossen. An der Verhandlung dürfen nur Personen teilnehmen, deren Anwesenheit aufgrund ihrer Stellung im Verfahren notwendig und erlaubt ist. Dies sind

  • der Richter oder die Richterin,
  • Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin,
  • der Anwalt oder die Anwältin Ihres Ehepartners, soweit dieser anwaltlich vertreten ist,
  • eventuell ein Gerichtsdolmetscher, wenn ein Ehepartner die deutsche Sprache nicht versteht
  • · und ein/e Protokollführer/in des Gerichts, soweit das Gericht das Protokoll nicht in ein Diktiergerät diktiert.

Fotos während des Scheidungsverfahrens nicht erlaubt

Allein aus dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit lässt sich bereits ableiten, dass Fotos im Gerichtssaal dem Grundsatz der Öffentlichkeit zuwiderlaufen, weil eben doch öffentlich wird, was in einer Scheidungssache in privater Atmosphäre verlaufen soll. Daran ändert auch nichts, wenn Sie bloß ein Selfie machen, auf dem vielleicht nur Ihr Gesicht zu sehen ist. Immerhin bestünde das Risiko, dass auch andere Personen, wenn auch unbeabsichtigt, abgebildet werden, die kein Interesse daran haben, fotografiert zu werden. Dadurch, dass Sie Ihr Selfie nach außen tragen, nimmt die Öffentlichkeit indirekt an der Gerichtsverhandlung teil.

 

Wollte man diese Beurteilung weniger streng betrachten, müsste man definieren, wann ein Foto im Gerichtssaal mehr oder weniger anstößig wäre. Die damit verbundenen Unsicherheiten, für die es überhaupt kein objektiv nachvollziehbares Bedürfnis gibt, lassen sich nur vermeiden, solange Fotos im Gerichtssaal rigoros verboten bleiben. Wenn Sie ehrlich sind, werden Sie eingestehen müssen, dass Sie auch kaum ein Interesse daran haben werden, bei Ihrem Scheidungsverfahren im Gericht von Ihrem Ehegatten oder von einer anderen Person fotografiert zu werden.

Sind Fotos vor und nach der Gerichtsverhandlung erlaubt?

Der Grundsatz, dass Scheidungsverfahren nicht öffentlich verhandelt werden, findet dort seine Grenze, wo das Interesse an einem zweckmäßigen Verlauf des Scheidungsverfahrens endet. Fotos vor oder nach der Gerichtsverhandlung sind daher durchaus erlaubt. Wenn Sie Ihr Gesicht also in die Kamera halten, nachdem das Familiengericht Ihre Scheidung beschlossen und die Verhandlung formell beendet hat, spricht nichts gegen ein Selfie.

 

Achten Sie aber darauf, dass die Verhandlung wirklich geschlossen ist. Dazu erklärt das Gericht regelmäßig die Verhandlung ausdrücklich als beendet. Aber auch dann sollten Sie darauf achten, dass nicht Personen zufällig ins Blickfeld geraten, die eben nicht fotografiert werden möchten. Auch Fotos im Gerichtsgebäude sind unter diesem Aspekt zu betrachten.

In Scheidungsverfahren gibt es auch keine Gerichtszeichnungen

Aufnahmen sind auch nicht mit Einverständnis der Parteien möglich. Aufnahmen wären ausnahmsweise nur zulässig, wenn das Gericht zustimmt. Da Scheidungsverfahren der Nichtöffentlichkeit unterliegen, können Familiengerichte wegen des gesetzlichen Verbots keine Ausnahme zulassen.

 

Nicht betroffen sind jedoch Aufnahmen vor und nach der Verhandlung sowie in Verhandlungspausen. In den Nachrichten ist dann oft zu sehen, wie Prozessbeteiligte von der Presse bedrängt werden, sobald diese den Gerichtssaal oder das Gerichtsgebäude verlassen.

 

Dies ist auch der Grund, warum es von Gerichtsverhandlungen immer nur Zeichnungen von Gerichtsszenen gibt. Zeichner, die das Talent dazu haben, bringen ihren Eindruck, der aber meist Angeklagte im Strafprozess betrifft, zu Papier und dürfen die Aufzeichnungen auch in der Öffentlichkeit verwenden.

Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie im Gerichtssaal Fotos machen?

Fotografieren Sie während einer Verhandlung im Gerichtssaal, müssen Sie damit rechnen, dass das Gericht „sitzungspolizeilich“ tätig wird. Dem Gericht obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung (§ 176 GVG).

 

Die Ordnungsgewalt des Vorsitzenden Richters erstreckt sich räumlich

  • auf den Sitzungsraum,
  • dessen Zugänge
  • und die angrenzenden Räume, von denen Störungen ausgehen können,
  • dazu gehört auch der Flur vor dem Gerichtssaal.

 

Ziel ist die Sicherung des ungestörten und würdigen Verlaufs der Sitzung. Ob diese wirklich gestört ist, entscheidet der Vorsitzende, der oft vor der Herausforderung steht, persönliche Überempfindlichkeiten als auch zu weitgehende Nachlässigkeiten vermeiden zu müssen. Er entscheidet deshalb nach pflichtgemäßem Ermessen. Das Gericht kann also auch ein Fotografierverbot erteilen und muss dieses Gebot auch aussprechen, wenn dadurch der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens beeinträchtigt wird.

 

Würde das Gericht nicht pflichtgemäß entscheiden und Fotos im Gerichtssaal oder ein Selfie erlauben oder stillschweigend dulden, könnte der Ehepartner als Antragsgegner daraus im ungünstigsten Fall den Vorwurf konstruieren, dass ein wesentlicher Grundsatz des Gerichtsverfahrens verletzt wurde und der Beschluss des Gerichts daher angreifbar erscheint.

Alles in allem

Sie sollten sich selbst den Gefallen tun, derartige Ansätze möglichst zu vermeiden und auf Fotos, egal ob diese offen oder heimlich aufgenommen werden, im Gerichtssaal zu verzichten. Werden Sie auf frischer Tat ertappt, hätte der Richter durchaus das Recht, Ihr Handy zumindest für die Dauer der Verhandlung zu beschlagnahmen. Dabei kann das Gericht nicht verlangen, dass Sie Ihre Aufnahmen löschen. Im ungünstigsten Fall könnte das Gericht Ihre Aufnahme aber polizeilich beschlagnahmen lassen. Dazu riskieren Sie bei einem weitergehenden „ungebührlichen“ Verhalten ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 EUR.

 

Dieses Geld ist anderswo günstiger angelegt. Wem ein Selfie als eine Art Trophäe im Falle seiner Scheidung nicht genug ist, kann ja durchaus eine Scheidungsparty feiern, samt speziell für diesen Anlass bestellbarer Scheidungstorten. Begreifen Sie Ihr Scheidungsverfahren dennoch nicht als ein Spiel. Der Gesetzgeber legt großen Wert darauf, dass Gerichtsverfahren in einem Rahmen verlaufen, der die Interessen aller am Verfahren Beteiligten angemessen berücksichtigt. Übertriebene Gesten und eben auch Selfies im Gerichtstermin sind daher aus guten Gründen verboten.

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