Frau Clara Fröhlich und ihr Mann Mark Fröhlich leben seit dem 22.05.2015 getrennt voneinander. Am 02.03.2016 wird Mark Fröhlich durch den Rechtsanwalt von Clara Fröhlich die Unterhaltsforderung zugestellt. Am 29.05.2016 wird die Ehe von Clara und Mark Fröhlich geschieden und wird auch sofort rechtskräftig. Am 03.08.2016 fordert Clara ihren nunmehr geschiedenen Mann Mark auf, nachehelichen Unterhalt auch für die letzten Monate zu zahlen.
Mark Fröhlich zahlt auf Anraten seines Rechtsanwalts den Trennungsunterhalt für die Monate März, April und Mai 2016. Mehr Unterhalt zahlt er nicht. Auf mehr Unterhalt für die Vergangenheit hat Clara Fröhlich auch keinen Anspruch. Die Aufforderung zur Unterhaltszahlung vom 02.03.2016 betraf nur den Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Nach der Scheidung am 29.05.2016 besteht ein neuer Unterhaltsanspruch auf nachehelichen Unterhalt. Um nachehelichen Unterhalt zu erhalten, muss der Unterhalt zahlende Ehegatte getrennt aufgefordert worden sein. Diese Aufforderung erfolgte erst am 03.08.2016, so dass Mark Fröhlich erst ab diesem Tag Unterhalt zahlen muss. Für die Monate Juni und Juli 2016 muss er also keinen Unterhalt zahlen.