Wenn ein Ex-Partner nach der Trennung, aber noch vor der Scheidung stirbt
Eine Scheidung ist bereits ein großer Einschnitt im Leben, doch Schicksalsschläge können sich jederzeit ereignen. Ob es zu einem unerwarteten Todesfall kommt, oder einer von Ihnen bereits gesundheitlich zu kämpfen hat – ein Blick auf das Erbrecht kann späterem Ärger um Vermögen vorbeugen.
Was viele scheidungswillige Ehepartner nicht wissen: Das Ehegattenerbrecht bleibt auch nach der Trennung zunächst bestehen. Um Ihr Vermögen zu schützen, können Sie Ihren Ex-Partner in Ihrem Testament enterben. Dann steht ihm bzw. ihr immer noch der Pflichtteil zu. Diesen können Sie nur unter engen Voraussetzungen entziehen, z.B. wenn der Ex-Partner Ihnen oder Ihren Kindern nach dem Leben trachtet oder wegen einer Straftat verurteilt wurde.
Lassen Sie sich am besten anwaltlich beraten, bevor Sie versuchen, im Alleingang Änderungen vorzunehmen. Insbesondere bei Patchworkfamilien und bei laufendem Scheidungsverfahren können verschiedene Faktoren zu beachten sein.
Und wenn der Ex-Partner der Erblasser ist? Dann gelten natürlich die gleichen Voraussetzungen. Auch Ihnen steht das Ehegattenerbrecht und bei Enterbung der Pflichtteil weiter zu. Nach der Scheidung steht keinem Ex-Ehepartner Ehegattenerbrecht oder ein Pflichtteil mehr zu.
Was passiert mit dem (Ehegatten)testament?
Haben Sie ein Ehegattentestament errichtet, wird dieses mit der Scheidung ebenfalls hinfällig. Wurden Sie in einem Testament oder Erbvertrag bedacht, kommt es darauf an, ob Sie aufgrund Ihrer Rolle als Ehepartner als Erbe eingesetzt wurden, oder ob Sie unabhängig vom Bestand der Ehe erben sollten. Dazu ist meist eine Auslegung nötig, sofern im Testament keine weitergehende Erklärung festgehalten wurde. Ist diesbezüglich ein Rechtsstreit zu erwarten, lohnt es sich, mögliche Unterlagen zusammen zu stellen, um Ihre Sicht darzulegen.
Kinder und Vermögen nach der Scheidung schützen
Mit Hilfe eines Geschiedenentestaments können Sie anordnen, dass Ihre minderjährigen Kinder Vorerben sind und eine Vertrauensperson den Nachlass für diese verwalten soll. Auf diese Weise entziehen Sie dem Ex-Partner den Zugriff auf die Vermögenswerte.
Es könnte nämlich passieren, dass der Ex-Partner als Elternteil und gesetzlicher Vertreter Zugriff auf Ihren Nachlass erhält oder eines der Kinder beerbt, wenn es vorzeitig verstirbt. Gerade wenn das Verhältnis bereits stark zerrüttet ist und Sie befürchten, dass der Ex-Partner sich vermögensschädigend verhalten wird, sollten Sie sich um ein Geschiedenentestament kümmern.
Je komplexer die Familienstruktur, desto mehr können Erbstreitigkeiten ausufern. Insbesondere, wenn der Vorwurf im Raum steht, dass die Eltern oder ein Elternteil ein bestimmtes Kind bevorzugen, kann es zu Streit unter den Geschwistern kommen. Lassen sie sich daher frühzeitig anwaltlich beraten, um bereits zu Lebzeiten alles rechtssicher zu regeln.