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Definition: Was tun, wenn der Zugewinnausgleich nicht bezahlt werden kann?

DEFINITION

Was tun, wenn der Zugewinnausgleich nicht bezahlt werden kann?

Die Zahlung des Zugewinnausgleichs anlässlich der Scheidung kann auf Antrag gestundet werden. Für die Stundung fallen entsprechende Zinsen an. Der zur Zahlung des Zugewinnausgleichs verpflichtete Ehegatte kann eine Stundung der Ausgleichsforderung nach § 1382 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Gerichtsverfahren beantragen, wenn die sofortige Zahlung des gesamten Betrages unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen ihm nicht zumutbar ist. Diese Regelung kann insbesondere für Unternehmer, die sonst Ihr Unternehmen auflösen müssten hilfreich sein. Dies sollten Sie vorab jedoch unbedingt von Ihrem Anwalt bzw. Ihrer Anwältin prüfen lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Ist bereits vor der Scheidung klar, dass es zu Geldproblemen kommen könnte, sollten Sie sich um eine einvernehmliche Lösung in der Scheidungsfolgenvereinbarung bemühen.
  • Der Zugewinnausgleich kann in bestimmten Fällen auch verweigert werden. Es ist aber auch möglich, den Ausgleich anderweitig abzuändern und an Ihre Situation anzupassen.
  • Es gibt einige Möglichkeiten bei der Scheidung Geld zu sparen: rechtliche Folgen in einer Vereinbarung klären, Scheidung online abwickeln und mit nur einem Anwalt durchführen, oder auch Verfahrenskostenhilfe beantragen.

Voraussetzungen für die Stundung

Schaubild

Nach Vorgabe des BGB ist eine zentrale Voraussetzung für die Stundung die Zumutbarkeit:

 

  • Die sofortige Zahlung müsste also für den Ausgleichspflichtigen eine besondere Härte darstellen und dem anderen Ehepartner müsste die Wartezeit zugemutet werden können.
  • Eine sofortige komplette Zahlung des Zugewinnausgleichsbetrages ist dann nicht zumutbar, wenn der Geschäftsbetrieb des zur Zahlung verpflichteten Ehepartners gefährdet würde und dieser die wirtschaftliche Grundlage für seine Unterhaltszahlungen bildet.
  • Die sofortige Zahlung ist auch dann nicht zumutbar, wenn dadurch die Wohn- und Lebensverhältnisse zu Lasten gemeinschaftlicher minderjähriger Kinder verschlechtert würden.

 

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Wenn die Eheleute sich über die Zahlung des Zugewinnausgleichsanspruches einig sind und nicht vor Gericht streiten, kann die Stundung des Zugewinnausgleichsanspruchs beim Rechtspfleger am Familiengericht beantragt werden. Ggf. muss der Ausgleichspflichtige eine Sicherheitsleistung dafür erbringen, dass die Zahlung gestundet wird.

Stundung muss gerichtlich festgelegt werden

Streiten die Eheleute um den Zugewinnausgleich bei Gericht, muss in dem Urteil, in dem die Zugewinnausgleichszahlung festgelegt wird, auch die Stundung des Betrags festgeschrieben werden. Ebenso ist die Stundung der Ausgleichsforderung zu verzinsen. Die Höhe der Verzinsung sowie Art und Umfang einer Sicherheitsleistung bestimmt das Familiengericht nach billigem Ermessen. Der Zinssatz entspricht regelmäßig dem für lange Kredite.

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Dauer: 1:28

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EXPERTENTIPP

Stundung zügig beantragen

Sobald sich herausstellt, dass durch die Zahlung des Zugewinnausgleichsbetrags Ihr Unternehmen oder Ihr sonstiges Vermögen erheblich gefährdet wird, sollten Sie schnellstens über die Beantragung der Stundung der Zahlung nachdenken, damit Ihre Existenz nicht gefährdet wird. Kleine Zahlungen können regelmäßig bei mittlerem Vermögen besser aufgefangen werden als ein einziger großer Zugewinnausgleichsbetrag.

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Der Zugewinnausgleich kann weitreichende Folgen haben, die sich zum Teil auch noch lange nach der Scheidung finanziell auswirken. Daher lohnt es sich, hier frühzeitig nach einem passenden Zahlungsmodell zu gucken und mit dem Noch-Ehepartner einen Kompromiss zu schließen. Besprechen Sie Ihre Optionen am besten mit Ihrer anwaltlichen Vertretung.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

iurFRIEND / scheidung.de ist das deutschlandweit einzige Scheidungsportal mit TÜV-zertifizierter Servicequalität. Als Erfinderin der europäischen Online-Scheidung ist es unser Ziel und unser Anspruch, Ihnen die bestmögliche Unterstützung bei Ihrer Scheidung zu gewähren. Wie auch immer Sie sich entscheiden, wie es weitergeht - Sie erhalten von uns immer, vor einer möglichen Beauftragung, eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.