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Definition: Warum lohnen sich Tricks bei der Scheidung nicht?

DEFINITION

Warum lohnen sich Tricks bei der Scheidung nicht?

Wenn Sie zur Kenntnis nehmen, mit welche vermeintlichen Tricks Ehepartner immer wieder versuchen, den anderen über den Tisch zu ziehen, werden Sie leicht nachvollziehen, dass eine streitige Scheidung die Problematik Ihrer Trennung zusätzlich auf die Spitze treibt. Diese Methoden führen meist nur zu noch mehr Streit, weiteren Problemen und belasten die gemeinsamen Kinder. Am Ende gibt es keine Gewinner – beide Seiten müssen mit emotionalen und finanziellen Verlusten fertig werden.Greifen Sie stattdessen lieber auf bewährte und nachhaltige Lösungen wie Mediation, einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen und die Online-Scheidung zurück.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Nicht selten stellen Ex-Ehepartner erst nach einem Rosenkrieg fest, dass sie Geld, Zeit und Ärger hätten sparen können, wenn sie sich von vornherein auf eine einvernehmliche Scheidung verständigt hätten.
  • Statt es mit vermeintlichen Tricks zu versuchen, sollten Sie sich darauf konzentrieren, den richtigen Scheidungsanwalt für sich zu finden, der Ihnen zur einvernehmlichen (Online-)Scheidung verhilft.
  • Eine Blitzscheidung gibt es zwar nicht, jedoch können Sie sich darum bemühen, von Ihrer Seite aus alles zügig abzuwickeln, um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen. Sollte ein Härtefall vorliegen, können Sie die Scheidung ganz ohne Tricks auch vor Ablauf des Trennungsjahres einleiten.

Trick 1: Der Wettlauf um den besten Anwalt

Vielleicht kennen Sie einen guten Scheidungsanwalt? Dann sollten Sie ihn möglichst schnell beauftragen. Möglicherweise hat Ihr Ehepartner den gleichen Gedanken und ist seinerseits daran interessiert, genau diesen Anwalt für die Scheidung in Anspruch nehmen zu wollen. „Profis“, die mit Scheidungen Erfahrungen haben, konsultieren gleich mehrere Scheidungsanwälte, mit dem Ziel, jeweils diesen einen Anwalt bzw. diese Anwältin für den Ehepartner zu „sperren“. Denn wenn der Anwalt eine anwaltliche Erstberatung durchführt, darf er in einem Scheidungsverfahren den anderen Ehepartner nicht mehr vertreten. Da der Anwalt in der Erstberatung bereits Details über Ihre Ehe erfahren hat, befindet er sich in einem Interessenkonflikt und muss den anderen Ehepartner als den Antragsgegner betrachten.

CHECKLISTE

Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?

Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?

Checkliste

Der kompetente Anwalt

So finden Sie den richtigen Anwalt für sich - und das können Sie tun, falls Sie unzufrieden sind.

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Trick 2: "Du kriegst die Kinder nicht"

Neben dem lieben Geld spielen die Kinder bei Scheidungen die wahrscheinlich entscheidendste Rolle. Meist handelt es sich dann um Fälle, in denen Partner aus der Wohnung ausgesperrt werden und jeglichen Umgang mit dem gemeinsamen Kind verlieren sollen. Versucht der betreffende Partner dann das Umgangsrecht gerichtlich zu erzwingen, läuft der Streit oft auf einen Streit vor Gericht hinaus. Ein Ehepartner versucht trotz eines vielleicht bestehenden gerichtlichen Beschlusses das Umgangsrecht zu torpedieren und macht den Umgang allein aus scheinbar unüberwindlichen organisatorischen Gründen unmöglich. Noch schlimmer wird es, wenn das Kind dahingehend beeinflusst wird, dass es zur Loyalität gegenüber einem Elternteil veranlasst wird und sich genötigt fühlt, selber den Umgang mit dem anderen zu verweigern.

EXPERTENTIPP

Streit nicht auf Kosten der Kinder austragen

Der Streit um die Kinder dürfte Ihre Beziehung endgültig und dauerhaft ruinieren. Sie verhindern damit jeglichen Kompromiss, wenn es um die Regelung anderer Scheidungsfolgen geht. Sie provozieren Ihren Ehepartner, seinerseits Ansprüche zu stellen. Vor allem aber benutzen Sie das Kind, um Ihre Interessen durchzusetzen oder Ihrer verständlichen Wut und Enttäuschung Ausdruck zu verleihen. Es ist eine große Belastung für das Kind, auf diese Weise in einen Loyalitätskonflikt gedrängt zu werden. Dies kann weitreichende psychische und körperliche Auswirkungen auf das Kind haben. Sie sollten also vermeiden, Ihren Streit auf dem Rücken des Kindes auszutragen.

Trick 3: Ehepartner ist "unbekannt verzogen"

Nach der Scheidung besteht das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für das gemeinsame Kind fort. Eltern geben sich der Vorstellung hin, dass sie dieses gemeinsame Sorgerecht verhindern könnten, wenn sie mit dem Kind in eine andere Stadt oder gar ins Ausland umziehen. In diesem Fall müssen Sie mit einem Strafverfahren rechnen, da Sie mit einem Umzug ins Ausland sich dem Tatverdacht einer vorsätzlichen Kindesentziehung aussetzen (§ 235 Abs. II Nr. 1 StGB). Eine Entscheidung, mit dem Kind umzuziehen, missachtet das gemeinsame Sorgerecht und damit auch die Mitsprachebefugnis Ihres Ehepartners als Elternteil des Kindes. Das gemeinsame Sorgerecht beinhaltet nämlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und damit das Recht des Ehepartners, als Elternteil des Kindes über dessen Aufenthalt mitzubestimmen.

 

Sie müssen damit rechnen, dass Sie nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen verpflichtet sind, das Kind zumindest nach Deutschland zurückzuführen und die Behörden einen internationalen Haftbefehl wegen Kindesentführung ausstellen. Sobald Sie eine Staatsgrenze überschreiten, werden Sie zusammen mit Ihrem Kind in Gewahrsam genommen. Letztlich besteht für Ihre Entscheidung eigentlich kein Grund.

CHECKLISTE

Wie können wir die Trennung & Scheidung für unsere Kinder gestalten?

Die Scheidung ist insbesondere für die Kinder belastend. Wie können Sie als Eltern Ihre Kinder entlasten?

Checkliste

Trennung und Scheidung mit Kind

Auf diese Aspekte sollten Sie bei einer Trennung und Scheidung mit Kind achten.

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GUT ZU WISSEN

Elternteil darf bei wichtigen Entscheidungen mitentscheiden

Geht es nämlich um das gemeinsame Sorgerecht, dürfen Sie in alltäglichen Angelegenheiten des Kindes ohnehin alleine entscheiden und brauchen Ihren Ehepartner nicht einzubeziehen. Lediglich in grundsätzlichen Angelegenheiten des Kindes (Beispiel: Schulbesuch, Operation) darf der nicht betreuende Elternteil mitentscheiden. Bedenken Sie, dass es in solchen grundlegenden Angelegenheiten durchaus eine wertvolle Hilfe darstellen kann, wenn Sie in Ihrem Ex-Ehepartner einen Ansprechpartner haben, der seine Verantwortung für das Kind wahrnimmt und Sie in einer schwierigen Lebenslage in der Entscheidungsfindung unterstützt.

Trick 4: Mein Ehepartner hat sein Schwarzgeld nicht versteuert

Es ist nicht bekannt, wie viele Anzeigen, oft auch anonymer Art, täglich bei den Finanzämtern eingehen, in denen ein Ehepartner anzeigt, dass der andere sein Schwarzgeld nicht versteuert habe. Das Finanzamt wird dann oft ein Ermittlungsverfahren in die Wege leiten und dem Ehepartner vielleicht die Steuerfahndung ins Haus schicken. Ergeben sich daraus steuerliche Nachforderungen, könnten diese dazu führen, dass der Ehepartner finanziell ruiniert ist.

GUT ZU WISSEN

Achtung, Sie haften mit!

Der Trick ist nicht nur fies, sondern schadet Ihnen selbst. Wurden Sie steuerlich zusammenveranlagt, haften Sie aller Wahrscheinlichkeit nach als Ehepartner für die Steuerverbindlichkeiten Ihres Partners gleichermaßen. Kann Ihr Ehepartner die Steuerschulden nicht bezahlen, wird das Finanzamt auch auf Sie zurückkommen. Soweit sich nachweisen lässt, dass Sie Kenntnis vom Schwarzgeld hatten, müssen Sie auch damit rechnen, wegen Steuerbetrugs belangt zu werden. Und nicht zuletzt reduzieren Sie Ihre Chancen auf Ehegattenunterhalt und auch auf Kindesunterhalt, wenn Sie Ihren Ehepartner finanziell in den Ruin führen.

Trick 5: Vorwurf des Kindesmissbrauchs

Besonders verwerflich ist der Vorwurf wider besseres Wissen, der Partner habe angeblich das gemeinsame Kind missbraucht. Dahinter steht die Erwartung, dass der Elternteil in eine Situation manövriert wird, in der er/sie sich nur noch verteidigen muss und mental und seelisch kaum mehr die Kraft hat, im Scheidungsverfahren eigene Maßstäbe zu setzen. Und natürlich soll der Elternteil sein Kind nicht mehr sehen dürfen.

GUT ZU WISSEN

Vorwurf hat weitreichende Konsequenzen

Mit einer solchen Anzeige würden auch Sie Ihr Kind als Mittel zum Zweck missbrauchen. Ihr Kind wird zwangsläufig einbezogen. Sie müssen gegenüber dem Jugendamt Stellung beziehen, das Familiengericht wird einen Sachverständigen beauftragen, der das Kind befragt und die Staatsanwaltschaft wird ein Ermittlungsverfahren in die Wege leiten. Kinder tragen mit hoher Wahrscheinlichkeit tief verletzende seelische Schäden davon, die sie ihr Leben lang verfolgen. Tritt dann vielleicht die Wahrheit zutage, müssen Sie damit rechnen, dass das Kind Ihre Person als den Schuldigen betrachtet und Ihr Verhältnis mindestens belastet sein wird. Erkennen Sie also das Elternrecht des anderen Elternteils im Hinblick auf die gemeinsame Sorge um den Umgang mit dem Kind möglichst an und akzeptieren Sie die Verantwortung für das gemeinsame Kind. Davon profitieren letztlich alle, vor allem natürlich Ihr Kind.

Trick 6: Mietwohnung kündigen

Ist die eheliche Wohnung angemietet, kündigt ein Ehepartner die Mietwohnung und zieht aus. Besonders krass ist die Situation, wenn der Ehepartner den Mietvertrag allein unterzeichnet hat und Sie dann infolge der Kündigung „rechtlos“ dastehen und glauben, spätestens mit Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen zu müssen.

EXPERTENTIPP

Vermieter kontaktieren

Der Trick fruchtet meist nicht. Sie sollten umgehend mit dem Vermieter verhandeln, dass Sie als neuer Mieter in das Mietverhältnis einsteigen möchten. Ihr Ehepartner kann den Abschluss eines neuen Mietvertrages nicht verhindern. Sofern Mietrückstände bestehen, stehen Sie nicht in der Verantwortung. Sofern Ihr Vermieter kein Interesse am Abschluss eines neuen Mietvertrages haben sollte, haben Sie dennoch gesetzlich Anspruch, dass das Mietverhältnis mit Ihrer Person fortgesetzt wird. Kündigen kann der Vermieter nur, wenn er einen wichtigen Grund geltend macht, der im Regelfall nur als Eigenbedarf in Erscheinung tritt. Noch einfacher ist die Situation, wenn Sie den Mietvertrag ebenfalls unterzeichnet haben. Auch dann und erst recht dann haben Sie Anspruch darauf, dass der Vermieter das Mietverhältnis allein mit Ihnen fortsetzt (§ 1568a BGB).

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Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die aufgezeigten Tricks sind nur Beispiele aus einer langen Kette von Verhaltensweisen, die immer wieder vorkommen. Wenn Sie jeden einzelnen dieser Tricks kennen, vermeiden Sie vielleicht schon das Schlimmste. Sie bereiten damit den Weg, sich möglichst im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden zu lassen. Die im Hinblick auf Ihre Scheidung zu regelnden Scheidungsfolgen verhandeln Sie zweckmäßigerweise außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das, was war, sollten Sie als Vergangenheit akzeptieren und in der Erinnerung bewahren. Das, was kommt, sollten Sie als Ihr neues Leben begreifen und als Herausforderung annehmen.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

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