Die Unterhaltspflicht ist nicht unbeschränkt. Sie wird durch die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils beschränkt. So ist nur derjenige unterhaltspflichtig, der in der Lage ist, ohne Gefährdung seines eigenen Lebensunterhalts Unterhalt zu gewähren. Dabei entsteht naturgemäß eine Konfliktsituation:
- Auf der einen Seite steht der Unterhaltsschuldner, der selbst von irgendwas leben muss.
- Auf der anderen Seite steht das unterhaltsberechtigte Kind, für das der Unterhaltsschuldner als Elternteil verantwortlich ist.
Es ist prekär, zu argumentieren, man habe als Unterhaltsschuldner nicht genug Geld, das eigene Kind zu unterhalten. Auch das Kind muss von irgendwas leben. Allein der Verweis darauf, dass der betreuende Elternteil das Kind auch versorgen müsse, ist ein schwaches Argument. Beide Elternteile sind gleichermaßen für das Kind verantwortlich. Soweit die moralische Seite.
Der andere Aspekt ist eher praktischer Natur. Müsste der Unterhaltsschuldner jeden Cent dessen, was er verdient, für den Unterhalt zur Verfügung stellen, hätte nicht unbedingt jeder unterhaltspflichtige Elternteil ein vitales Interesse daran, für dieses Geld tagtäglich arbeiten zu gehen. Ohne Selbstbehalt behielte er schließlich nichts vom Verdienst für sich selbst. Also ist es besser, dem Unterhaltsschuldner einen gewissen Betrag beim Kindesunterhalt als Selbstbehalt zu belassen und ihn damit zu motivieren, einer Arbeit nachzugehen und sich um Einkünfte zu bemühen. Für ihn ist es dann leichter, seinem Kind Unterhalt zu gewähren und damit vielleicht und hoffentlich auch seiner moralischen Verpflichtung nachzukommen, für sein Kind zu sorgen.
Es gibt noch einen weiteren praktischen Aspekt zum Kindesunterhalt und Selbstbehalt. Gäbe es beim Kindesunterhalt keinen Selbstbehalt und sähe sich der Unterhaltsschuldner deshalb nicht veranlasst, sich um Einkünfte zu bemühen, würde er bzw. sie zwangsläufig Sozialhilfe beantragen und damit staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Daran hat der Staat naturgemäß wenig Interesse. Also ergibt sich daraus ein weiterer Grund, dem Unterhaltsschuldner beim Kindesunterhalt den Selbstbehalt zu belassen und ihn zu motivieren, arbeiten zu gehen.
Nun hat jeder Mensch unterschiedliche Bedürfnisse und auch unterschiedlich hohe Kosten. Damit die unterschiedlich hohen Bedürfnisse aber nicht dazu führen, dass für ein Kind nichts mehr übrigbleibt, hat der Gesetzgeber pauschale Beträge festgelegt, die Auskunft darüber geben, was einem Elternteil für seinen unentbehrlichen Lebensbedarf tatsächlich bleiben muss.