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"Mein Vertrauen in iurFRIEND war gerechtfertigt."
EliteXPERT Porträt: Corinna Wehran Itschert

Abzüge beim Trennungsunterhalt

DEFINITION

Abzüge beim Trennungsunterhalt

Um die richtige Höhe des Trennungsunterhalts zu berechnen, müssen vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen bestimmte Abzüge vorgenommen werden. Das Ergebnis ist das bereinigte Nettoeinkommen. Als Grundlage dient bei Arbeitnehmern das monatliche Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, bei Selbstständigen das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre. Auch zusätzliches Einkommen aus Vermietung, Kapitalanlagen oder ein etwaiger Wohnvorteil sind zu berücksichtigen. Vom Gesamteinkommen können dann Ausgaben wie Altersversorgungen, berufsbedingte Aufwendungen, Kredite und Mietkosten abgezogen werden.

Unterhalt preiswert berechnen lassen

Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Trennungsunterhalt ist eine Form des Ehegattenunterhalts. Der Anspruch besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung.
  • Nach der 3/7-Regelung erhält der Ehepartner, der weniger verdient, 3/7 der Einkommensdifferenz vom finanziell besser gestellten Ehepartner. Diesem steht allerdings auch ein Selbstbehalt für seinen eigenen Lebensbedarf zu.
  • Beantragen Sie gerne eine Unterhaltsberechnung bei uns, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Sie beauftragen die Berechnung dadurch noch nicht, sondern hören danach zunächst von uns mit einem Preisvorschlag.

Was können Sie vom Bruttoeinkommen abziehen?

Sollten Sie weitere Ausgaben haben, die Sie in der Übersicht nicht finden, ist eine individuelle anwaltliche Beratung zu empfehlen.

Ausgabe Abzugsfähig?
AbschreibungenBei vielen Familiengerichten bleiben Abschreibungen stets unberücksichtigt.
Arbeitskleidungsiehe berufsbedingte Aufwendungen
Beiträge zu Berufsverbändensiehe berufsbedingte Aufwendungen
Berufsbedingte Aufwendungen für Arbeitnehmer

Wenn sie konkret angefallen und vom Arbeitsgeber nicht erstattet wurden. Bei vielen Gerichten pauschaler Abzug von 5 % des Nettoeinkommens, mindestens 50 EUR, höchstens 150 EUR. Bei anderen Gerichten werden konkrete Nachweise der Kosten verlangt.

Berufsständische Altersversorgungen (z.B. Rechtsanwalts- und Ärzteversorgung)

Abzugsfähig

BerufsunfähigkeitsversicherungAbzugsfähig
Direktversicherung (Kapitallebensversicherung, die vom Arbeitgeber bezahlt wird)Abzugsfähig
Fachliteratursiehe berufsbedingte Aufwendungen
Fahrtkosten zur Arbeitsofern diese vom Arbeitgeber nicht erstattet worden sind (0,42 EUR pro gefahrenem Kilometer, ab einer Wegstrecke von 30 km 0,28 EUR pro gefahrenen Kilometer)
FortbildungskostenAbzugsfähig
GewerkschaftsbeiträgeAbzugsfähig
Kfz-Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Treibstoff, Wartung, Reparaturkosten)Sind konkret darzulegen.

Krankenzusatzversicherung

Wenn der Vertrag bereits während der Ehe abgeschlossen wurde.

Lebensversicherung als Ersatz für die Rentenversicherung bei SelbständigenAbzugsfähig
Mehraufwendungen für doppelte HaushaltsführungAbzugsfähig
Mietkosten für die alte WohnungAbzugsfähig
Private Altersvorsorge bei Selbständigen bis zu einem Gesamtbetrag von 20 % des steuerlichen Nettoeinkommens
RiesterrenteAbzugsfähig
Schulden (Zins und Tilgung)Schulden, die schon während der Ehe entstanden sind, sind abzuziehen; die Abzahlung soll im Rahmen eines vernünftigen Tilgungsplanes in angemessenen Raten erfolgen.
SolidaritätszuschlagAbzugsfähig
SpendenNicht abzugsfähig
Steuerberaterkosten bei SelbständigenAbzugsfähig
SteuernEinkommenssteuer und Kirchensteuer in tatsächlich angefallener Höhe.
SteuernachzahlungenAbzugsfähig
UnfallversicherungAbzugsfähig
Vermögenswirksame Leistungen beim UnterhaltspflichtigenAbzugsfähig
Vorsorgeaufwendungen für Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und ArbeitslosenversicherungAbzugsfähig
WerbungskostenSind konkret nachzuweisen.
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Dauer: 15:34

Podcast

Unterhaltshöhe berechnen

Welche Kosten für Kinder können Sie abziehen?

Für Familien mit Kindern gibt es weitere spezifische Kosten, die monatlich anfallen. Diese sind wie folgt zu beachten:

 

  • Der Kindesunterhalt ist beim Ehegattenunterhalt abzugsfähig.
  • Die Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge der Berufstätigkeit erforderlich ist. Alternativ kann nicht immer pauschal ein Betreuungsbonus in Form eines Festbetrags oder eines bestimmten Anteils des Einkommens anrechnungsfrei dem kinderbetreuenden und zugleich erwerbstätigen Elternteil verbleiben. Die Bemessung eines anrechnungsfrei zu belassenden Teils des Einkommens hängt davon ab, wie die Kindesbetreuung mit den konkreten Arbeitszeiten unter Berücksichtigung erforderlicher Fahrtzeiten zu vereinbaren ist und ob und gegebenenfalls zu welchen Zeiten das Kind anderweitig beaufsichtigt wird und es insofern nicht der Betreuung bedarf.
  • Die Betreuungskosten: Kindergarten- und Hortkosten sowie Kosten für die Nanny sind abzugsfähig, wenn hierdurch eine Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils ermöglicht wird.

 

> Mindestunterhalt für Kinder

CHECKLISTE

Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?

Beide Elternteile sind dem Kind zum Unterhalt verpflichtet - doch was ist nach der Trennung zu beachten?

Checkliste

Kindesunterhalt

Hier erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Kindesunterhalt.

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Unterhaltsrecht
So funktioniert der Trennungs-, Ehegatten- und Kindesunterhalt

Checkliste
Unterhaltsvorschuss richtig beantragen

Rechenbeispiele
So berechnet sich der Ehegatten-/Kindesunterhalt

Beratungs*-Gutschein
Im Wert von 100 EUR

TÜV-zertifizierte Servicequalität
24/7 Top Service

Weitere Themen
Testament, Beziehungskrise und Trennung

Rat & Hilfe Center

Warum gibt es das „iurFRIEND®“ Rat & Hilfe Center?

Unser iurFRIEND® Rat & Hilfe Center gibt es, damit Sie jeder Zeit bei rechtlichen Fragestellungen* und Problemen eine unabhängige Anlaufstelle haben, und dies kostenlos.Rat & Hilfe  Center

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)

  • Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
  • Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
  • Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
  • Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
  • Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
  • Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
  • Und natürlich haben Sie im Rat &  Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.

(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurfriend.com/rat-und-hilfe-center)

Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Die richtige Höhe des Trennungsunterhalts sollte sorgfältig berechnet werden. Wenn Sie abzugsfähige Positionen vergessen, riskieren Sie, zu viel zu zahlen. Ziehen Sie wiederum zu viel ab, erschweren Sie sich die finanzielle Situation unnötig. Daher lohnt sich eine professionelle Unterhaltsberechnung sowohl für den unterhaltsberechtigten als auch den unterhaltspflichtigen Ehepartner.

 

Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.

 

Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.