Wie kann der Verzicht auf Geschiedenenunterhalt erklärt werden?
Wenn beide Ehepartner sich einig sind, kann der Unterhaltsberechtigte auf seinen Unterhaltsanspruch verzichten. Da dies weitreichende Folgen haben kann, muss eine bestimmte Form gewahrt werden:
Nach der rechtskräftigen Scheidung
Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, entfällt die Formvorschrift der notariellen Beurkundung. Das gilt übrigens auch für nachträgliche Änderungen, die Sie an einem bereits erklärten und notariell beurkundetem Verzicht vornehmen möchten. Dennoch ist immer zu empfehlen, alles schriftlich festzuhalten. Sobald es zu einem Unterhaltsstreit kommt, müssen Sie nämlich beweisen, auf welche Vereinbarung Sie sich berufen.
Wann ist ein Verzicht im Ehevertrag sittenwidrig?
Hinsichtlich des Inhalts des Unterhaltsverzichts sind die Ehegatten grundsätzlich vollkommen frei in dem, was sie untereinander vereinbaren. Allerdings kann das Gericht trotzdem prüfen, ob die Vereinbarung sittenwidrig ist. Es soll verhindert werden, dass der finanziell unterlegene Ehepartner benachteiligt wird und keine ausreichende Existenzgrundlage hat.
Wird der Ehevertrag zu Beginn der Ehe abgeschlossen, ist noch nicht absehbar, wie sich die Familienplanung und die finanziellen Verhältnisse entwickeln werden. Hier spielt also vor allem der Betreuungsunterhalt eine Rolle. Schließlich geht es hier auch um die Versorgung des Kindes. Ein Verzicht ist aber zumindest nicht sittenwidrig, wenn
- kein Kinderwunsch besteht
- oder beide Ehepartner gut verdienen und der Nachwuchs nicht ausgeschlossen wird.
Problematisch könnte es bereits sein, wenn vereinbart werden soll, dass der Betreuungsunterhalt in der Dauer die vorgesehenen 3 Jahre unterschreitet.
Bei allen Überlegungen berücksichtigt das Gericht folgende Faktoren:
- finanzielle Lage der Schwangeren,
- ihre berufliche Qualifikation
- und zukünftige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt.
Verzicht auf nachehelichen Unterhalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Prüfkriterien des Ehevertrags lassen sich nicht exakt übertragen. Schließlich wird die Scheidungsfolgenvereinbarung anlässlich der Scheidung geschlossen. Bei der Trennung ist für beide Ehepartner deutlich ersichtlich, wo sie familiär und finanziell stehen. Nun kann aber die Vereinbarung nichtig sein,
- wenn der Verzichtende z.B. einem Irrtum unterlag und die Folgen daher falsch eingeschätzt hat,
- wenn er bedroht oder arglistig getäuscht wurde,
- oder wenn die Vereinbarung im konkreten Fall dennoch sittenwidrig ist, z.B. weil eine Zwangslage, Unerfahrenheit oder Unwissen ausgenutzt worden ist.
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