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Definition: Unterhaltspflicht nach Tod des Ex-Ehepartners

DEFINITION

Unterhaltspflicht nach Tod des Ex-Ehepartners

Es kommt darauf an, welcher Ex-Partner verstirbt. Einfach erklärt: Nach dem Tod des Unterhaltsempfängers erlischt die Unterhaltspflicht. Verstirbt allerdings der Unterhaltspflichtige, so geht die Pflicht auf dessen Erben über. So soll ausgeglichen werden, dass der Ex-Ehepartner mit der Scheidung sein gesetzliches Erbrecht verliert. Die Haftung des Erben wird in der Höhe des fiktiven erbrechtlichen Pflichtteils beschränkt. Muss die Unterhaltshöhe nach dem Todesfall erneut berechnet oder erstmal überprüft werden, empfiehlt sich eine rechtssichere Berechnung.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Pflicht des nachehelichen Unterhalts ist weitreichend und wirkt sogar über den Tod hinaus, wenn sie auf den Erben übergeht.
  • Der Anspruch auf Familienunterhalt eines möglichen neuen Ehepartners erlischt. Dieser ist schließlich über das gesetzliche Erbrecht, Witwen- bzw. Witwerrente etc. abgesichert.
  • Sonderfälle wie diese zeigen, wie wichtig es ist, sich individuell anwaltlich beraten zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass alle relevanten Umstände wirklich beachtet werden und alle zu ihrem Recht kommen.

Unterhalt bei Tod des unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartners

Verstirbt der unterhaltsberechtigte Ex-Ehepartner, gibt es niemanden mehr, an den weiter Unterhalt gezahlt werden müsste. Der Unterhaltspflichtige kann seine Zahlungen also einfach einstellen. Das gilt natürlich nicht, wenn noch fällige oder rückständige Unterhaltszahlungen ausstehen. Diese sind durchaus vererblich.

Unterhalt bei Tod des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners

Schaubild

Verstirbt der unterhaltspflichtige Ehepartner, geht die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über (§ 1586b BGB). Der Unterschied liegt darin, dass der finanziell Schwächere den Stärkeren überlebt. Wäre das Paar noch verheiratet gewesen, so würde er am Nachlass des Verstorbenen beteiligt werden. Nach der Scheidung entfällt dies jedoch, sodass der Übergang der Pflicht auf den Erben den Verlust der erbrechtlichen Ansprüche ausgleichen soll.

 

Das bedeutet aber auch: Der Erbe haftet für die Zahlung des Unterhalts, allerdings nur in Höhe des Pflichtteils, der dem unterhaltsberechtigten Ex-Ehepartner zustände, wenn die Ehe nicht geschieden worden wäre.

GUT ZU WISSEN

Kein Unterhaltsanspruch gegen Erben bei Versorgungsehe

Handelt es sich dabei um eine sogenannte Versorgungsehe, kann der Unterhaltsanspruch eingeschränkt oder vollständig aufgehoben werden (§ 1579 Nr. 1 BGB). Auch eine Versorgung nach dem Landesbeamtenversorgungsgesetz scheidet in diesem Fall aus (Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 5.7.2016, Az. 1 K 940/16). Bei der Versorgungsehe müsse die späte Heirat, der große Altersunterschied der Ehepartner (hier 30 Jahre) sowie das in diesem Fall hohe Alter des Ehepartners berücksichtigt werden. Es sei dem Dienstherrn nicht zuzumuten, durch die späte Heirat aller Wahrscheinlichkeit nach noch über Jahrzehnte für die Versorgung des überlebenden Ehepartners in der Verantwortung bleiben zu müssen.

Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach dem Todesfall

Der hinterbliebene Ex-Ehepartner muss weiterhin auf die Unterhaltszahlungen angewiesen sein. Insofern ändert sich allein durch den Tod des Unterhaltszahlers nichts. Auf dessen Seite entfällt jedoch das Kriterium der Leistungsfähigkeit. Sein angemessener Unterhalt spielt nach dem Tod keine Rolle mehr, auch Unterhalt für Ehepartner und Kinder entfallen, die womöglich zuvor nur eine gekürzte Unterhaltszahlung zuließen. Deren Unterhaltsansprüche erlöschen nämlich. Ihre Versorgung ist durch die Erbschaft und Witwen- bzw. Witwerrente oder Halbwaisenrente etc. gesichert.

Berechnung des Unterhalts nach Tod des Unterhaltszahlers

Um die maximale Unterhaltshöhe zu berechnen, muss der fiktive Pflichtteil der Erbschaft berechnet werden. Die Frage ist also: Was hätte der überlebende Ex-Ehepartner als Pflichtteil geerbt, wenn es keine Scheidung gegeben hätte?

 

Der entscheidende Zeitpunkt ist der Gesamtnachlass, nicht der Nachlass zum Zeitpunkt der Scheidung. Hat der Unterhaltszahler also erneut geheiratet, findet das keine Berücksichtigung. Die Kinder aus späteren Beziehungen hingegen müssen auf jeden Fall berücksichtigt werden. Im Übrigen wird der Unterhalt wie gewohnt berechnet.

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Dauer: 15:34

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EXPERTENTIPP

Unterhaltsanspruch gegen Erben durchsetzen

Um den Anspruch dauerhaft zu sichern, sollte ein bestehender Unterhaltstitel auf den Erben umgeschrieben werden. Dabei bleibt die Unterhaltspflicht an sich bestehen, nun ändert sich nur der Verpflichtete, sowie ggf. die Unterhaltshöhe und der Haftungsumfang.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Verstirbt ein Mensch, mit dem man sein Leben geteilt hat, ist dies auch nach der Scheidung meist ein großer emotionaler – und eben auch finanzieller – Einschnitt ins Leben. Mit dem Übergang der Unterhaltspflicht auf den Erben des zahlenden Ex-Ehepartners soll sichergestellt werden, dass der finanziell Bedürftige weiterhin versorgt ist. Er soll keinen dauerhaften Nachteil haben, nur weil er aufgrund der Scheidung kein gesetzliches Erbrecht mehr hat.