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Definition - Nachname nach Scheidung ändern oder Mädchennamen annehmen

DEFINITION

Nachname nach Scheidung ändern oder Mädchennamen annehmen

Wenn Sie keinen Antrag auf Namensänderung beim zuständigen Standesamt stellen, führen Sie Ihren bisherigen Namen auch nach der rechtskräftigen Scheidung weiter. Es ist möglich, in Ehevertrag bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung festzulegen, dass Sie Ihren Ehenamen nicht weiterführen möchten. Andernfalls hat in der Regel kein Ehepartner das Recht, eine Namensänderung einzufordern, etwa weil er nicht möchte, dass der Ex-Partner den Ehenamen fortführt. Die Namensänderung für Kinder kann weitaus komplizierter sein. Wie immer steht hier das Kindeswohl an oberster Stelle.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Eine Scheidung bedeutet auch immer viel Papierkram. Sie müssen Dokumente für die Scheidung bereithalten. Aber es lohnt sich - am Ende des Verfahrens steht eine Urkunde: Ihr Scheidungsbeschluss.
  • Den Scheidungsbeschluss benötigen Sie mit Rechtskraftvermerk, wenn Sie erneut heiraten oder Ihren Namen ändern möchten.
  • Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens, welches Sie übrigens auch online abwickeln können, kann die Namensänderung ein wichtiger Schritt Richtung Neubeginn sein.

Namensänderung der Ex-Ehepartner

Lassen Sie sich scheiden, ändert dies zunächst nichts an Ihrem Ehenamen. Sie führen diesen weiter und der Ex-Ehepartner hat in der Regel auch keinen Anspruch darauf, dass Sie Ihren vorigen Familiennamen wieder annehmen. Etwas anderes gilt natürlich, wenn Sie in Ihrem Ehevertrag wirksam vereinbart haben, dass Sie Ihren Namen anlässlich der Scheidung wieder ändern.

CHECKLISTE

Wie kann ich meinen Namen nach der Scheidung ändern lassen?

Nach der Scheidung wird der Ehename weitergeführt, Sie können jedoch die Namensänderung beantragen. Was ist zu beachten?

Checkliste

Namensänderung nach Scheidung

Das müssen Sie tun, um Ihren Namen und möglicherweise auch den Ihrer Kinder nach der Scheidung ändern zu lassen.

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Sie haben insgesamt also folgende Optionen:

 

  • Sie führen Ihren bisherigen Ehenamen weiter.
  • Sie nehmen Ihren Mädchennamen bzw. früheren Geburtsnamen wieder an.
  • Sie waren zuvor bereits verheiratet und nehmen den Nachnamen aus dieser Ehe wieder an.
  • Sie führen einen Doppelnamen und drehen die beiden Nachnamen um.

Ablauf der Namensänderung

Möchten Sie Ihren Namen ändern, so müssen Sie die Änderung gegenüber dem Standesamt erklären. Dazu benötigen Sie

 

  • den Antrag auf Namensänderung,
  • Ihren aktuellen und gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • Ihren rechtskräftigen Scheidungsbeschluss,
  • ggf. Kopie Ihrer Geburtsurkunde
  • sowie ggf. eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters.

 

Beachten Sie, dass nicht nur Kosten für die Beglaubigung der Unterlagen anfallen, sondern auch für die Änderung des Namens in Ihren Dokumenten, z.B. Personalausweis, Reisepass, Kreditkarten etc.

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Dauer: 4:59

Video

Was muss ich bei einer Namensänderung wissen?

Namensänderung für das Kind

Durch die Scheidung ändert sich bezüglich des Namens des Kindes nichts. Selbst wenn einer der Eltern wieder seinen vor der Ehe geführten Namen annimmt, hat dieses keine Auswirkung auf den Namen des Kindes. Wenn einer der Eltern nach der Scheidung erneut heiratet, kommt es zunächst darauf an, ob dieser Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.

 

Nur wenn der betreuende Ehegatte auch das alleinige Sorgerecht besitzt und dieser Elternteil mit der erneuten Heirat einen anderen Ehenamen angenommen hat, kann das Kind unter Umständen diesen Ehenamen auch annehmen. Es muss stets ein wichtiger Grund vorliegen und die Namensänderung muss dem Wohl des Kindes dienen.

 

Erforderlich hierfür ist:

 

  • Der sorgeberechtigte Elternteil muss erklären, dass das Kind in Zukunft den neuen Ehenamen als Familiennamen führen soll.
  • Der neue Ehegatte des Elternteils muss ebenfalls erklären, dass das Kind in Zukunft den einen Ehenamen als Familiennamen führen soll.
  • Die neuen Ehegatten müssen einen gemeinsamen Familiennamen führen.
  • Das Kind muss in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Elternteil und seinem neuen Ehegatten leben.
  • Wenn der andere Elternteil des Kindes entweder mitsorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt, muss dieser Elternteil ebenfalls zustimmen. Wenn der Aufenthalt des anderen Elternteils nicht bekannt ist, so kann trotzdem auf dessen Einverständnis nicht verzichtet werden. Nach dem Tod des anderen Elternteils entfällt dieses Zustimmungserfordernis, so dass eine Umbenennung auch ohne die Zustimmung erfolgen kann.
  • Wenn das Kind über 5 Jahre alt ist, muss das Kind auch noch der Änderung seines Namens zustimmen. Bis zum Alter von 14 Jahren kann diese Zustimmung durch den sorgeberechtigten Elternteil abgegeben werden. Ab dem Alter von 14 Jahren muss das Kind selbst zustimmen.

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Ausklang - Am Ende wird alles immer gut

Namen können identitätsstiftend sein und sind ein wichtiger Bestandteil des Alltags. Daher ist es verständlich, wenn Sie nach der Scheidung den Wunsch verspüren, Ihren vorigen Namen wieder anzunehmen und so den Neubeginn zu untermauern. Wenn Sie auch eine Namensänderung für Ihr Kind anstreben, sollten Sie sich mit den Voraussetzungen befassen und alles Nötige vorbereiten.